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Bischofswahl in Basel-Solothurn


kurwenal56

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Heute wählen die Domherren von Basel-Solothurn ihren neuen Bischof! Gott sei Dank weiß man in der Schweiz den Anfechtungen aus Rom zu widerstehen und gibt dieses alte Recht nicht auf! Zunächst hatten heute früh die Vertreter der Kantone die Gelegenheit aus der vom Domkapitel vorgelegten 6er-Liste Kandidaten zu streichen, falls gegen diese Bedenken politischer Art bestünden (Schweiz hat keine Trennung von Staat und Kirche). Das ist ersten Meldungen zufolge nicht geschehen. Heute Nachmittag hat das Domkapitel gewählt. Einziger Wehmutstropfen, früher - noch 1968 wurde am selben Tag bei der Wahl von Bischof Hänggi dessen Namen noch bekannt gegeben. Jetzt man Rom zugestanden, dass das erst geheim bleibt, der Papst könnten noch sein Veto einlegen. D.h. es wird noch Wochen dauern bis man das Ergebnis erfährt.

 

Beim letzten Bischof Koch brauchte Rom auch Zeit ihn "umzudrehen" - er wurde dann in Rom statt in der Schweiz geweiht. Hoffen wir, dass das beim Neugewählten nicht wieder passiert.

 

Dennoch: das wäre ein erster Schritt hier alte Zustände in der Kirche, auch in anderen Diözesen herzustellen. Wie schaffen wir das?

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Heute wählen die Domherren von Basel-Solothurn ihren neuen Bischof! Gott sei Dank weiß man in der Schweiz den Anfechtungen aus Rom zu widerstehen und gibt dieses alte Recht nicht auf! Zunächst hatten heute früh die Vertreter der Kantone die Gelegenheit aus der vom Domkapitel vorgelegten 6er-Liste Kandidaten zu streichen, falls gegen diese Bedenken politischer Art bestünden (Schweiz hat keine Trennung von Staat und Kirche). Das ist ersten Meldungen zufolge nicht geschehen. Heute Nachmittag hat das Domkapitel gewählt. Einziger Wehmutstropfen, früher - noch 1968 wurde am selben Tag bei der Wahl von Bischof Hänggi dessen Namen noch bekannt gegeben. Jetzt man Rom zugestanden, dass das erst geheim bleibt, der Papst könnten noch sein Veto einlegen. D.h. es wird noch Wochen dauern bis man das Ergebnis erfährt.

 

Beim letzten Bischof Koch brauchte Rom auch Zeit ihn "umzudrehen" - er wurde dann in Rom statt in der Schweiz geweiht. Hoffen wir, dass das beim Neugewählten nicht wieder passiert.

 

Dennoch: das wäre ein erster Schritt hier alte Zustände in der Kirche, auch in anderen Diözesen herzustellen. Wie schaffen wir das?

 

Du mußt nur einen Kaiser wieder einführen nebst dem Hl. Röm. Reich, der dem Papst das Recht der Bischofsernennung wieder abnimmt.

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Heute wählen die Domherren von Basel-Solothurn ihren neuen Bischof! Gott sei Dank weiß man in der Schweiz den Anfechtungen aus Rom zu widerstehen und gibt dieses alte Recht nicht auf! Zunächst hatten heute früh die Vertreter der Kantone die Gelegenheit aus der vom Domkapitel vorgelegten 6er-Liste Kandidaten zu streichen, falls gegen diese Bedenken politischer Art bestünden (Schweiz hat keine Trennung von Staat und Kirche). Das ist ersten Meldungen zufolge nicht geschehen. Heute Nachmittag hat das Domkapitel gewählt. Einziger Wehmutstropfen, früher - noch 1968 wurde am selben Tag bei der Wahl von Bischof Hänggi dessen Namen noch bekannt gegeben. Jetzt man Rom zugestanden, dass das erst geheim bleibt, der Papst könnten noch sein Veto einlegen. D.h. es wird noch Wochen dauern bis man das Ergebnis erfährt.

 

Beim letzten Bischof Koch brauchte Rom auch Zeit ihn "umzudrehen" - er wurde dann in Rom statt in der Schweiz geweiht. Hoffen wir, dass das beim Neugewählten nicht wieder passiert.

 

Dennoch: das wäre ein erster Schritt hier alte Zustände in der Kirche, auch in anderen Diözesen herzustellen. Wie schaffen wir das?

 

Du mußt nur einen Kaiser wieder einführen nebst dem Hl. Röm. Reich, der dem Papst das Recht der Bischofsernennung wieder abnimmt.

 

Hast Du nicht genau gelesen, ich sprach von der Wahl durch die Ortskirche, da wären die Domherren schon mal ein Anfang, das muss man dann noch weiter ausbauen ... nicht aber vom Staat!

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Hast Du nicht genau gelesen, ich sprach von der Wahl durch die Ortskirche, da wären die Domherren schon mal ein Anfang, das muss man dann noch weiter ausbauen ... nicht aber vom Staat!

 

Gerade die Schweiz hat ein völlig altmodisches Staatskirchenrecht, so was taugt doch nicht als Vorbild. Allein schon die Wahl der Domkapitulare als Wahlmänner (insgesamt 18) ist fragwürdig: "Die Domherren der Kantone Solothurn, Luzern und Zug werden von der betreffenden Kantonsregierung ernannt, die übrigen durch den Bischof. Er ist dabei an eine Kandidatenliste gebunden, welche das Domkapitel zuvor aufgestellt und der betreffenden Regierung, bzw. der Landeskirchenbehörde zur Prüfung unterbreitet hat." Taugliche Bischofskandidaten sind nur Priester der Diözese Basel. Also Inzucht hoch drei. Sowas soll fortschrittlich sein?

bearbeitet von kam
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Hast Du nicht genau gelesen, ich sprach von der Wahl durch die Ortskirche, da wären die Domherren schon mal ein Anfang, das muss man dann noch weiter ausbauen ... nicht aber vom Staat!

 

Gerade die Schweiz hat ein völlig altmodisches Staatskirchenrecht, so was taugt doch nicht als Vorbild. Allein schon die Wahl der Domkapitulare als Wahlmänner (insgesamt 18) ist fragwürdig: "Die Domherren der Kantone Solothurn, Luzern und Zug werden von der betreffenden Kantonsregierung ernannt, die übrigen durch den Bischof. Er ist dabei an eine Kandidatenliste gebunden, welche das Domkapitel zuvor aufgestellt und der betreffenden Regierung, bzw. der Landeskirchenbehörde zur Prüfung unterbreitet hat." Taugliche Bischofskandidaten sind nur Priester der Diözese Basel. Also Inzucht hoch drei. Sowas soll fortschrittlich sein?

Da ist einiges altmodisch, aber ein Aspekt ist gerade bei der RKK interessant: "Selbstbestimmungsrecht der Kirche", so wie es derzeit praktiziert wird, läuft da letztlich darauf hinaus, dass sie so organisiert sein darf, dass ein Mann in Rom alles entscheiden kann und die Kirchenmitglieder rein gar nichts dagegen tun können.

 

Das scheint mir zumindest nicht die einzig legitime Herangehensweise an Religionsfreiheit. Ich denke, dass der Staat z.B. schon bestimmen könnte, dass rechtlich ein von den Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft gewähltes Vertretungsorgan die letztgültige Verfügungsgewalt über das Vermögen dieser juristischen Person haben muss. "Vermögen" bedeutet da natürlich nicht nur das Geld auf dem Konto, von dem aus die Geistlichen bezahlt werden, sondern auch Kirchen- und Verwaltungsgebäude, Archive, Ausrüstungsgegenstände usw.

 

Es ist nämlich durchaus nicht selbstverständlich, dass innerkirchlich die Religionsfreiheit einer Minderheit nur deswegen mehr wert sein soll als die der Mehrheit, weil sie zufällig einen bestimmten Mann weit weg in einem Land, das wie ein Stiefel aussieht, auf ihrer Seite hat. In diesem Konflikt über Vermögen darf der Staat m.E. der Religionsfreiheit der Mehrheit der Mitglieder Vorrang einräumen. Solange diese Mehrheit sich dem Papst unterwirft, ist das natürlich ihr gutes Recht. Tut sie es aber nicht, sehe ich nicht ein, warum ein einzelner Mensch (oder auch eine kooptierte Clique) weit weg ihnen deswegen das zur gemeinsamen Religionsausübung bestimmte kollektive Vermögen konfiszieren können muss.

 

Wenn der Staat durch seine Gesetze dafür sorgt, dass die Basis des Kirchenvolks sowas oder sowas durchsetzen kann, auch wenn Rom sich auf den Kopf stellt, scheint mir das eher im Sinne der Religionsfreiheit zu sein, als die Überantwortung umfangreichen Vermögens (und damit großer Macht) an eine kleine kooptierte Struktur in Rom, die dann damit die eigenen Kirchenmitglieder schikanieren kann.

 

Jedenfalls in dieser Hinsicht sehe ich die Schweiz (bzw. einige ihrer Kantone) inzwischen als Vorbild.

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Jedenfalls in dieser Hinsicht sehe ich die Schweiz (bzw. einige ihrer Kantone) inzwischen als Vorbild.

 

Verbandsautonomie ist eine Voraussetzung der Freiheit. Aber davon hältst du ja nichts.

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Beim letzten Bischof Koch brauchte Rom auch Zeit ihn "umzudrehen" - er wurde dann in Rom statt in der Schweiz geweiht. Hoffen wir, dass das beim Neugewählten nicht wieder passiert.
Stimmt. Ich hoffe, der Neue muss nicht "umgedreht" werden, sondern ist von Haus aus dem Papst loyal ergeben. :ninja:
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Franciscus non papa

aha, das wichtigste kriterium für die eignung scheint zu sein, dass der herr "dem papst treu ergeben ist", so in der art eines schoßhundes???

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aha, das wichtigste kriterium für die eignung scheint zu sein, dass der herr "dem papst treu ergeben ist", so in der art eines schoßhundes???
Ich sage nicht, dass das die wichtigste Eigenschaft ist, nur dass sie vorhanden sein soll.

Im Übrigen verstehe ich nicht, wieso es für manche so wichtig ist, dass der Bischof eben nicht dem Papst treu ergeben ist, bzw. der Papst ja nichts mitzureden hat. Für was soll es dann überhaupt einen Papst geben? Oder soll es ihn überhaupt geben .....?

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Franciscus non papa
Am wichtigsten ist die Orthodoxie, dann folgt die Orthopraxie, dann die Loyalität :ninja:

 

 

da kommen für mich noch ne menge anderer qualitäten vorher. wobei mir klar ist, dass für die römer das allerwichtigste kriterium offenbar ein mangel an eigenem denkvermögen und blinder kadavergehorsam gegenüber dem papst ist. leider.

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Hast Du nicht genau gelesen, ich sprach von der Wahl durch die Ortskirche, da wären die Domherren schon mal ein Anfang, das muss man dann noch weiter ausbauen ... nicht aber vom Staat!
Gerade die Schweiz hat ein völlig altmodisches Staatskirchenrecht, so was taugt doch nicht als Vorbild. Allein schon die Wahl der Domkapitulare als Wahlmänner (insgesamt 18) ist fragwürdig: "Die Domherren der Kantone Solothurn, Luzern und Zug werden von der betreffenden Kantonsregierung ernannt, die übrigen durch den Bischof. Er ist dabei an eine Kandidatenliste gebunden, welche das Domkapitel zuvor aufgestellt und der betreffenden Regierung, bzw. der Landeskirchenbehörde zur Prüfung unterbreitet hat." Taugliche Bischofskandidaten sind nur Priester der Diözese Basel. Also Inzucht hoch drei. Sowas soll fortschrittlich sein?
OT vllt aber interessiert mich -- warum macht die kirche so einen stuss wenn china darauf besteht katholische bischöfe selbst zu ernennen, wo sie den schweizern dasselbe recht ja anscheinend zugesteht? folgen der inzucht? :ninja:;)
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warum macht die kirche so einen stuss wenn china darauf besteht katholische bischöfe selbst zu ernennen, wo sie den schweizern dasselbe recht ja anscheinend zugesteht?

Es ist schon noch ein Unterschied, ob die eigenen Leute wählen oder eine atheistischer Staat die Bischöfe bestimmt.

 

folgen der inzucht? :ninja:;)
Kein Bewusstsein für die Lage und die Anliegen der Weltkirche, ja nicht einmal der restlichen Schweiz
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Jedenfalls in dieser Hinsicht sehe ich die Schweiz (bzw. einige ihrer Kantone) inzwischen als Vorbild.

 

Verbandsautonomie ist eine Voraussetzung der Freiheit. Aber davon hältst du ja nichts.

Im Gegenteil, ich halte alles von der Autonomie derer, die sich "verbünden". Das ist eine Voraussetzung der Freiheit.

 

Und ich finde es geradezu eine Frechheit, dass du von "Freiheit" sprichst, wenn etwas rechtlich so strukturiert ist, dass sich ein einziger Mensch in einem "Verband" gegen Millionen Mitglieder durchsetzen kann (auch wenn er das in dieser extremen Form nicht tatsächlich schaffen wird).

 

Du redest von "Verbandsautonomie", um Machtstrukturen zu verteidigen, wo Menschen seit Generationen hineinsozialisiert werden, ohne dass sie irgendeine Handhabe gegen die Entscheidungen einer kleinen elitären Kaste haben.

 

Du verteidigst es, dass Millionen Verbandsmitglieder letztlich nur mit den Füßen abstimmen dürfen, was in der gesellschaftlichen Wirklichkeit bedeutet, dass diese elitäre Kaste sie für die Ausübung ihrer Religionsfreiheit mit dem Entzug der gesamten Strukturen bestrafen können, die ihnen für ihr religiöses Leben eminent wichtig sein können.

 

Nur weil in der Verbandssatzung vor vielen Generationen einmal festgelegt worden ist, dass die elitäre Kaste allein entscheidet, soll es für den Staat die einzige Weise, sich freiheitlich zu verhalten, sein, dieser Kaste ihre Machtfülle zu belassen, nur die Religionsfreiheit der Kaste zählen zu lassen, aber nicht die Religionsfreiheit von vielleicht Millionen Mitgliedern?

 

Nein, entschuldige, um sowas Unerhörtes zu rechtfertigen, musst du dir schon etwas Besseres einfallen lassen als ein einfaches Schlagwort.

 

Diejenigen, die Rom gegenüber um jeden Preis loyal sein wollen, dürfen das ja. Aber wenn in einer bestehenden Gemeinschaft mit umfangreichen Strukturen nur 10% sind, die das wollen, und es keinen Ausgleich zwischen den 10% und den 90% geben kann, warum muss dann der Staat den 90% sagen: Ja, Pech, gebt alles auf, was ihr gemeinsam habt, und überlasst es den 10%. Warum könnte er nicht z.B. als elementare Regel der Fairness festlegen, dass notfalls halt das Vermögen dann 10:90 zwischen den beiden Gruppen aufgeteilt wird (wenn ich Mehrheiten entscheiden lassen will, bin ich ja durchaus nicht dem Minderheitenschutz abgeneigt, auch die 10% brauchen nicht leer auszugehen)?

 

Was ich in der soziologischen Wirklichkeit der RKK beobachte, ist, dass eine verschwindend kleine Minderheit eine übergroße Mehrheit mit legalen Mitteln erpresst.

 

Aber dass muss wohl so sein. Weswegen? Wegen der Religionsfreiheit natürlich!

 

Entschuldige, aber was dazu zu sagen wäre, ist für F&A ungeeignet.

 

Es ist schon noch ein Unterschied, ob die eigenen Leute wählen oder eine atheistischer Staat die Bischöfe bestimmt.

Ja, allerdings, deswegen verstehe ich auch nicht, warum AdG meine Vorschläge an den Revolutionseid erinnern.

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Du redest von "Verbandsautonomie", um Machtstrukturen zu verteidigen, wo Menschen seit Generationen hineinsozialisiert werden, ohne dass sie irgendeine Handhabe gegen die Entscheidungen einer kleinen elitären Kaste haben.

 

Hör mal, niemand muß in der KK Mitglied sein. Und vergiß nicht, daß die Katholische Kirche eine weltweite Vereinigung ist, die schon deshalb nicht den Gesetzen von schweizerischen Kantonen untersteht. Basel ist ein Sonderfall, der auf einem Vertrag von 1828 beruht, der kirchlicherseits natürlich eingehalten wird. Aber als Vorbild für andere Regionen taugt das nicht.

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Franciscus non papa

wieso sollte das kein vorbild sein. warum kann ein bischof nicht von den menschen bestimmt werden, die dann mit diesem mann auch leben müssen?

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Du redest von "Verbandsautonomie", um Machtstrukturen zu verteidigen, wo Menschen seit Generationen hineinsozialisiert werden, ohne dass sie irgendeine Handhabe gegen die Entscheidungen einer kleinen elitären Kaste haben.

 

Hör mal, niemand muß in der KK Mitglied sein.

Sag ich ja:

Du verteidigst es, dass Millionen Verbandsmitglieder letztlich nur mit den Füßen abstimmen dürfen, was in der gesellschaftlichen Wirklichkeit bedeutet, dass diese elitäre Kaste sie für die Ausübung ihrer Religionsfreiheit mit dem Entzug der gesamten Strukturen bestrafen können, die ihnen für ihr religiöses Leben eminent wichtig sein können.

Wenn du das freiheitlicher findest, als was mir so vorschwebt, bitte. Ich finde aber nicht, dass das sehr überzeugend ist.

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wieso sollte das kein vorbild sein. warum kann ein bischof nicht von den menschen bestimmt werden, die dann mit diesem mann auch leben müssen?

 

Lies mal oben, wie das dort gehandhabt wird.

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Stimmt. Ich hoffe, der Neue muss nicht "umgedreht" werden, sondern ist von Haus aus dem Papst loyal ergeben. :ninja:

Warum sollte es für einen Bischof der katholischen Kirche wichtig sein, einem senilen drittklassigen Theologen loyal ergeben zu sein? OK, der Typ ist im Moment euer Vorturner, aber das macht ihn um keinen Deut schlauer. MAn wird - rein prinzipiell - einem Anführer immer nur in so weit loyal sein können, als der es verdient.

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Franciscus non papa

vor allem: loyalität ist niemals einbahnstrasse - gesunde loyalität geht immer in beide richtungen!

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Hast Du nicht genau gelesen, ich sprach von der Wahl durch die Ortskirche, da wären die Domherren schon mal ein Anfang, das muss man dann noch weiter ausbauen ... nicht aber vom Staat!

 

Gerade die Schweiz hat ein völlig altmodisches Staatskirchenrecht, so was taugt doch nicht als Vorbild. Allein schon die Wahl der Domkapitulare als Wahlmänner (insgesamt 18) ist fragwürdig: "Die Domherren der Kantone Solothurn, Luzern und Zug werden von der betreffenden Kantonsregierung ernannt, die übrigen durch den Bischof. Er ist dabei an eine Kandidatenliste gebunden, welche das Domkapitel zuvor aufgestellt und der betreffenden Regierung, bzw. der Landeskirchenbehörde zur Prüfung unterbreitet hat." Taugliche Bischofskandidaten sind nur Priester der Diözese Basel. Also Inzucht hoch drei. Sowas soll fortschrittlich sein?

Du bist doch nur ein Anbeter des modernistischen Zeitgeistes!

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aha, das wichtigste kriterium für die eignung scheint zu sein, dass der herr "dem papst treu ergeben ist", so in der art eines schoßhundes???
Ich sage nicht, dass das die wichtigste Eigenschaft ist, nur dass sie vorhanden sein soll.
Warum sollte das wichtig sein?

 

Schon mal bei den Kirchenvätern geblättert, was die so als wichtig für die Person eines Bischofs betrachtet haben?

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Was ich in der soziologischen Wirklichkeit der RKK beobachte, ist, dass eine verschwindend kleine Minderheit eine übergroße Mehrheit mit legalen Mitteln erpresst.
So ist es. Und der Staat hat es geschafft durch ein völlig katastrophales Konstrukt (nämlich die "Körperschaft öffentlichen Rechts") diesen Status quo auch zu zementieren.

 

Wenn heute eine Gemeinde aus der RKK geschlossen austreten wollte, können die Leute das gerne tun (es ist ja ihre persönliche Freiheit). Das materielle Vermögen verbleibt aber beim römisch-katholisch-marionettierten Bischof (weil die KdöR keine eigene Freiheit genießt).

 

Ich finde das sehr fragwürdig.

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Es besteht natürlich die Möglichkeit das der hl. Vater dem gewählten die Bestätigung verweigert dann wird wieder gewählt der Vatikan kann das spielen bis der passende Kandidat gewählt ist bis dahin bleibt ja derr Apostolische Administrator im Amt (ich denke nicht daß das passiert aber das Kapitel weiß das es die Ernennung durch den Papst braucht

Natürlich wird man diesen Demokratischen Irrsinn in keiner anderen Diözese zulassen

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