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Schwangerschaftsabbruch: Grund für Ablehnung des Beratungsscheins


scheinfrager

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Das die vorhandene Informationen zu ungenau sind für mehr als Kaffeesatzleserei stimmt. Nur wenn 100000 mal in Deutschland ein Leben, das nach GG2 geschützt ist, eines Wesens, das Träger der Menschenwürde nach GG1 ist, genommen wird und alles was an Daten zu dem Thema in Deutschland verfügbar ist, taugt blos zur Kaffeesatzleserei, dann macht irgndwer irgendwas falsch. Hierzulange werden ja auch Juchtenkäfer gezählt, da sollte auch genauer ermittelt werden, warum den 100000 kein anderes Schicksal vergönnt ist.

 

[...]

 

Weil es bei 100000 Fällen durchaus ein paar hundert oder tausend geben kann, bei dem der Nebenplatz entscheidend ist, und weil eben nur eben bei einem Teil der Grüne von außen was zu machen ist.

 

Man müsste ermitteln, inwieweit und in wieviel Fällen Gründe, die von außen beeinflussbar sind, eine entscheidende Rolle spielen. Und da müsste man dann handeln, wenn man das Grundgesetz ernst nimmt.

 

Halte ich für unrealistisch, diese Informationen überhaupt - ganz geschweige von genauer - ermitteln zu können. Welche Möglichkeit ausser Befragungen siehst Du? Wenn eine Frau nichts aussagt bzw. nicht ihre wirklichen Beweggründe angibt - kann mir gut vorstellen, einige Frauen sagen irgendwas, damit man sie in Ruhe lässt - was dann? Wie bereits mehrfach gesagt, gibt es in Frankreich viel Massnahmen, wie sie Dir eventuell vorschweben und dennoch gibt es dort relativ mehr Schwangerschaftsabbrüche als in Deutschland. Warum analysierst Du nicht zuerst, warum diese Massnahmen in Frankreich nicht zu dem von Dir gewünschten Erfolg führen bevor Du irgendwelche Ansprüche an die deutsche Politik stellst?

 

DonGato.

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Wie irgendwo auf Seite 1 bis 3 ausgeführt, in dem Spezialfall des Schwangerschaftsabbruchs dürfte Druck ausüben in vielen Fällen ganz nah am Verbrechen dran sein. Denn womit übt man häufig Druck aus? Indem man dem anderen etwas negatives in Aussicht stellt. Und damit hat man mindestens einen Fuß in der Tür von StGB 240.

 

Was auch noch kein Verbrechen wäre (sondern nur ein Vergehen). Aber davon ab, ist das auch nicht richtig. Denn der in diesen Fällen relevante Druck spielt sich unterhalb der Schwelle des § 240 StGB ab. Du kannst Väter nicht mit der Peitsche des § 240 StGB dazu antreiben, ihr Bestmögliches für die Erhaltung der Leibesfrucht zu leisten.

 

andererseits könnte der staat endlich mal dafür sorgen dass die väter den geschuldeten unterhalt auch bezahlen. aber bei lohnpfändung oder zwangsarbeit sträuben sich unseren edlen humanisten ja alle haare, vor allem bei so einem "kavaliersdelikt". :angry:

 

 

Ach phyllis, jetzt quatsch doch keinen Schwachsinn. Hast du irgendeine Ahnung, wie Unterhalt in Deutschland durchgesetzt wird? Nein. Eben.

 

Und wieder hängt es an der Frage, ob Mensch oder nicht.

"Lohnpfändung" und "Zwangsarbeit", wegen "schlecht geplante lebensabschnitte und individuell begangene dummheiten" der Partnerin/Expartnerin/One-Night-Stand? Niemals ist das verhältnismäßig.

 

"Lohnpfändung" und "Zwangsarbeit", wegen Leben und Tod eines Menschen? Das kann verhältnismäßig sein. Kommt halt darauf an, inwieweit die Maßnahme tatsächlich hilft. Was aufgrund der lausigen Datenlage unbekannt ist.

 

("", da ich nicht genau weiß, was du mit Lohnpfändung und Zwangsarbeit meinst. Aber egal was du genau meinst, ob man es umsetzen dürfte, hängt vom Menschsein ab)

 

Nein, das hängt nicht davon ab. Beim Unterhalt geht es fast ausschließlich um den Unterhalt geborener Kinder. Deren Menschsein stellt niemand in Frage.

 

 

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Denn der in diesen Fällen relevante Druck spielt sich unterhalb der Schwelle des § 240 StGB ab.

 

Nachdem Don Gato zu Recht angemerkt hat, dass die Datenlage ungenau ist, woher weißt du das?

 

Was hälst du von:

 

-Eltern zu 17-jährigen Schülerin (Abitur anstrebend) "Wenn du nicht abtreibst, setzen wir dich auf die Straße und du musst finanziell alleine zu Recht kommen" (wobei das Haus definitiv nicht zu klein sei)

 

-Kindsvater zu Schwangeren "Wenn du nicht abtreibst, stell ich dir morgen deine Sachen vor dir Tür; du stehst im Mietvertrag nicht drin."

 

-Ehemann zu Eherfrau "Wenn du nicht abtreibst, reiche ich die Scheidung ein."

 

Ich kann jeweils ein empfindliches Übel sehen, die Schwangere kann jeweils (im ersten Fall irrtümlich) den Eindruck bekommen, der andere gebietet darüber, und jeweils wird das Übel in Aussicht gestellt, wenn nicht abgetrieben wird. Verwerflichkeit gegeben, weil der Zweck verwerflich ist.

 

Du kannst Väter nicht mit der Peitsche des § 240 StGB dazu antreiben, ihr Bestmögliches für die Erhaltung der Leibesfrucht zu leisten.

 

Du hast die verlinkte Statistik gelesen? Sowas wie 20% empfinden Druck des sozialen Umfelds (da ist der Kindsvater noch nicht mal unbedingt drin). Warum sollte man mit der Peitsche das Umfeld nicht dazu bringen können, weniger Druck auszuüben? Vor allem wenn formal 240 erfüllt ist.

 

Und wieder hängt es an der Frage, ob Mensch oder nicht.

"Lohnpfändung" und "Zwangsarbeit", wegen "schlecht geplante lebensabschnitte und individuell begangene dummheiten" der Partnerin/Expartnerin/One-Night-Stand? Niemals ist das verhältnismäßig.

 

"Lohnpfändung" und "Zwangsarbeit", wegen Leben und Tod eines Menschen? Das kann verhältnismäßig sein. Kommt halt darauf an, inwieweit die Maßnahme tatsächlich hilft. Was aufgrund der lausigen Datenlage unbekannt ist.

 

("", da ich nicht genau weiß, was du mit Lohnpfändung und Zwangsarbeit meinst. Aber egal was du genau meinst, ob man es umsetzen dürfte, hängt vom Menschsein ab)

 

Nein, das hängt nicht davon ab. Beim Unterhalt geht es fast ausschließlich um den Unterhalt geborener Kinder. Deren Menschsein stellt niemand in Frage.

 

Ich ging davon aus, dass der Kommentar in Bezug auf den vorgeburtlichen Rahmen gemeint war. In dem Fall wäre es relevant.

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Das die vorhandene Informationen zu ungenau sind für mehr als Kaffeesatzleserei stimmt. Nur wenn 100000 mal in Deutschland ein Leben, das nach GG2 geschützt ist, eines Wesens, das Träger der Menschenwürde nach GG1 ist, genommen wird und alles was an Daten zu dem Thema in Deutschland verfügbar ist, taugt blos zur Kaffeesatzleserei, dann macht irgndwer irgendwas falsch. Hierzulange werden ja auch Juchtenkäfer gezählt, da sollte auch genauer ermittelt werden, warum den 100000 kein anderes Schicksal vergönnt ist.

 

[...]

 

Weil es bei 100000 Fällen durchaus ein paar hundert oder tausend geben kann, bei dem der Nebenplatz entscheidend ist, und weil eben nur eben bei einem Teil der Grüne von außen was zu machen ist.

 

Man müsste ermitteln, inwieweit und in wieviel Fällen Gründe, die von außen beeinflussbar sind, eine entscheidende Rolle spielen. Und da müsste man dann handeln, wenn man das Grundgesetz ernst nimmt.

 

Halte ich für unrealistisch, diese Informationen überhaupt - ganz geschweige von genauer - ermitteln zu können. Welche Möglichkeit ausser Befragungen siehst Du? Wenn eine Frau nichts aussagt bzw. nicht ihre wirklichen Beweggründe angibt - kann mir gut vorstellen, einige Frauen sagen irgendwas, damit man sie in Ruhe lässt - was dann? Wie bereits mehrfach gesagt, gibt es in Frankreich viel Massnahmen, wie sie Dir eventuell vorschweben und dennoch gibt es dort relativ mehr Schwangerschaftsabbrüche als in Deutschland. Warum analysierst Du nicht zuerst, warum diese Massnahmen in Frankreich nicht zu dem von Dir gewünschten Erfolg führen bevor Du irgendwelche Ansprüche an die deutsche Politik stellst?

 

DonGato.

 

Abgesehen davon, dass du nicht wissen kannst, was mir vorschwebt, habe ich lediglich gefunden, dass man in F ab 7. Schwangerschaftsmonat Geld bekommen kann (vermutlich wenns bereits andere Kinder gibt; hab mir das per google Übersetzer gezogen, Übersetzung nicht so toll), ansonsten auch eerst ab Geburt. Welche außer diesen Maßnahmen meinst du?

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Es kommt nicht darauf an, ob kein selbständiges Individuum sondern nur ob Individuum.

 

Und wenn du "kein selbstständiges Individuum" schreibst, könnte ich jetzt unsportlich behaupten, dass du damit eingstanden hast, es wäre ein unselbständiges Individuum.

 

 

Eine einzelne Zelle eines mehrzelligen Lebenwesens würde ich nicht ist als Individuum der Spezies betrachten. über diesen Punkt des Sprachgebrauches werden wir uns wahrscheinlich nicht einigen können. Unsportlich ist Deine Argumentation nicht, sondern es ist eine nur mässige Sophisterei.

 

Es geht nicht rein um Sprachgebrauch, sondern darum, dass du über eine andere Kategorie redest. Ich fragte nach Individuum oder Exemplar. Du redest von selbständig und unselbständig. Damit reden wir aneinander vorbei.

 

Ein Indivuum einer Spezies ist auch dann ein Individuum einer Spezies, wenn es unselbstständig ist.

 

 

Sind zumindest bei den Wirbeltieren genauso Lebewesen. Über andere sag ich gerade nichts, da ich mich da einarbeiten müsste.

 

 

Deine Aussage war, um Deine Sophisterei aufzugreifen: Wenn wir von der menschlichen Zygote reden, ja. (Die Einschränkung, damit wir jetzt nicht über irgendwelche anderen Zygoten reden.)

Damit folgt, Du betrachtest nur menschliche Zygoten als Lebewesen. Darauf und nur darauf bezog sich meine Frage. Wenn Du jetzt auf alle Wirbeltiere erweiterst, verliert Deine geklammerte Aussage genauso wie meine darauf zielende Frage an Inhalt.

Warum Du die befruchteten Eier von Fischen als Lebewesen betrachtest, bei Weichtieren, zBsp. Octopoden, hingegen Du Dich erst einarbeiten müsstest, lässt gewisse Spekulationen über Dein Hintergrundwissen auf dem Gebiete der Biologie zu.

http://de.wikipedia.org/wiki/Artenvielfalt

"Heute rechnet man mit insgesamt über 2 Millionen beschriebenen Arten."

 

Kenne ich bei denen alle die genaue Biologie des Fortpflanzungsprozesses?

Nein. Deshalb mache ich keine pauschale Aussage für alle 2 Millionen Arten ab wann im jeweiligen Fortpflanzungsprozess ein neues Individuum der Art entsteht.

 

Es langt es bei der Art zu kennen, um die es hier geht, nämlich bei Menschen, und auch nur für den relevanten Zeitraum zu wissen, ob die Entstehung bereits stattgefunden hat, hier also ob bei Embryo/Fötus Monat 2-3 die Entstehung des neuen Individuums bereits stattgefunden hat ode noch nicht.

 

Dass es im einzelligen Stadium nachd er Befruchtung vielleicht weniger klar ist, ist dafür egal.

...

In anderen Staaten mögen Parlamente die Befugnis haben, dass sie per Mehrheitsentscheid festlegen, wer alles als Mensch gilt und wer folglich nach Belieben getötet werden darf. Aber der Bundestag hat diese Befugnis nicht.

 

 

Verstehe ich nicht: Wenn das deutsche Regierungssystem dazu keine Befugnis hat, wieso wurde dann das Embryonenschutzgesetzt erlassen? Die deutsche Regierung hat das so festgelegt und sie können das auch wieder ändern (Mit Veränderungen wurden bereits durch die Gesetzte zur Stammzellforschung angefangen). Es wird Gründe haben, warum Forscher eher Deutschland meiden/verlassen, wenn sie auf dem Gebiet forschen wollen.

 

Das Schutzgesetz regelt den Schutz von etwas, das der Staat zu schützen hat. Zum erlassen von sowas gibts natürlich eine Befugnis.

 

 

"Die Menschenwürde ist unantastbar." lautet GG1.1 S.1. Die Befugnis festzulegen, was Mensch ist und was nicht, hat die Folge und beinhaltet damit die Ab- oder Zuerkennung der Menschenwürde. Da aber dem Staat jegliche Eingriffe in die Menschenwürde verboten sind, ist dem Staat das Aberkennen des Menschseins verwehrt, denn dieses ist der schwerstmögliche Eingriff in die Menschenwürde. Folglich hat er keine Befugnis per Mehrheitsentscheid festlegen, wer alles als Mensch gilt.

 

In anderen Staaten mag das anders sein, denn die haben sich nicht auf ewig an die Menschenwürde gekettet. Wobei ich glaube, dass das Ab- und Zuerkennen des Menschseins auch in adneren Staaten nicht so einfach beschlossen werden könnte.

 

 

 

Die Frage, ob irgendwas ein Lebewesen ist, ist eine wissenschaftliche.

 

 

Ja, aber Du beantwortest sie nicht wissenschaftlich sondern rein juristisch? Es geht Dir - so weit ich Dich verstehe - im engeren Sinne auch nicht darum, was Leben ist oder ab wann man zweckmässigerweise von einem Lebewesen sprechen soll, sondern wem/was alles Menschenrechte eingeräumt werden.

 

Nein, die juristische Frage ist für mich geklärt. Allen Menschen stehen die Menschenrechte zu. Menschen sind alle Individuuen/Exemplare der Spezies Mensch (*). Das ist der juristische Teil.

 

 

Der wissenschaftliche ist nun lediglich, welche Lebewesen nun Individuuen/Exemplare der Spezies Mensch sind.

 

(* Grund ist hier, dass in Fällen, in denen starke Zweifel an der Aussage "Dies ist kein Mensch." bestehen, der Staat zur Sicherheit grundsätzlich vom Menschsein ausgehen muss. Und wann immer der Biologe sagt: "Dies ist ein Individuum/Exemplar der Spezies Mensch." bestehen starke Zweifel an der Aussage "Dies ist kein Mensch, was der Biologe sagt können wir ignorieren.")

 

Menschenrechte sind nichts anderes als Ausdruck eines Speziesismus bzw. Anthropozentrismus: Besondere Rechte & Würde - was immer das auch sein mag - werden einigen Individuen eingeräumt einzig aus dem Grund, weil sie zur selben Spezies gehören, wie man selber. Angehörigen andere Spezies werden diese Rechte nicht eingeräumt. Darin sehe ich nicht viel Wissenschaft.

 

Stimmt.

 

Und?

 

Das Grundgesetz ist durch und durch speziezistisch (GG20a reißt das nicht raus). Wenn ich also der Frage nachgehe wie der Staat, der durch das Grundgesetz gebunden ist, in Bezug auf Abtreibungen agieren könnte, sollte und/oder müsste, mache ich es doch vollkommen richtig, wenn ich mich im Speziezismus bewege.

bearbeitet von scheinfrager
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Abgesehen davon, dass du nicht wissen kannst, was mir vorschwebt, habe ich lediglich gefunden, dass man in F ab 7. Schwangerschaftsmonat Geld bekommen kann (vermutlich wenns bereits andere Kinder gibt; hab mir das per google Übersetzer gezogen, Übersetzung nicht so toll), ansonsten auch eerst ab Geburt. Welche außer diesen Maßnahmen meinst du?

 

Erinnere Dich bitte, was Du selber geschrieben hast:

 

...

http://www.freising.donum-vitae-bayern.de/index.php?id=1701&type=0&jumpurl=uploads%2Fmedia%2FTaetigkeitsbericht_2012_03.pdf&juSecure=1&locationData=1701%3Att_content%3A4018&juHash=c6dd675a32a69d689a7b7c3fd553b3b14343fd13

2013 Seite 23

 

Von 108 Schwangeren gaben 42 Wohnungsprobleme an. Wieviele hätten abgetrieben, wenn es die Wohnungsprobleme nicht gegeben hätten? Keine Ahnung, aber irgendwer sollte sich mit der Frage befassen, denn Wohnungsprobleme sind teilweise lösbar (nicht belastbar, da es halt eine lokale Stichprobe ist, Gegend hat Wohnungsknappheit, noch dazu von einer bestimmten Organisation).

 

37 geben Druck des Umfelds an. 69 berufliche oder Ausbildungsprobleme.

 

Da könnten einige Fälle drinstecken, bei denen aufgrund geeigneter staatlicher Maßnahmen die Schwere der Probleme zumindest verringert werden könnte. Und auf Deutschland hochgeschätzt, könnten es tausende sein, bei denen der Staat wenigstens versuchen könnte, was zu machen, ohne auch nur ein winziges bischen bei den Rechten der Frauen abzuknapsen.

 

Jetzt schau Dir an, wie der französische Staat genau diese Problem adressiert. Schau die die Kinderbetreuung-Dichte und -Angebote in Frankreich an, wie es mit der Wohnungssituation bei kinderreichen Familien aussieht, wie sind die steuerlichen Regeln. Kinder-Haben und somit auch Kinder-Bekommen ist in Frankreich attraktiver. Spiegelt sich auch in der Geburtenrate wieder: Im Mittel bringt eine Deutsche 1,4 Kinder zur Welt, eine Französin 2. Die Aussage finde ich für eindeutig. Andererseits gibt es mehr als doppelt soviel registrierte Schwangerschaftsabbrüche in Frankreich als in Deutschland. Rechnet man das auf die jeweilige Gesamtbevölkerung aus, erhält man 7 Abtreibungen pro Deutsche im gebärfähigen Alter, in Frankreich 16. Deswegen meine Frage: Was sollen diese "geeigneter staatlicher Maßnahmen die Schwere der Probleme zumindest verringert werden könnte" bringen und welche Massnahmen schlägst Du überhaupt vor?

 

DonGato.

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Abgesehen davon, dass du nicht wissen kannst, was mir vorschwebt, habe ich lediglich gefunden, dass man in F ab 7. Schwangerschaftsmonat Geld bekommen kann (vermutlich wenns bereits andere Kinder gibt; hab mir das per google Übersetzer gezogen, Übersetzung nicht so toll), ansonsten auch eerst ab Geburt. Welche außer diesen Maßnahmen meinst du?

 

Erinnere Dich bitte, was Du selber geschrieben hast:

 

...

http://www.freising.donum-vitae-bayern.de/index.php?id=1701&type=0&jumpurl=uploads%2Fmedia%2FTaetigkeitsbericht_2012_03.pdf&juSecure=1&locationData=1701%3Att_content%3A4018&juHash=c6dd675a32a69d689a7b7c3fd553b3b14343fd13

2013 Seite 23

 

Von 108 Schwangeren gaben 42 Wohnungsprobleme an. Wieviele hätten abgetrieben, wenn es die Wohnungsprobleme nicht gegeben hätten? Keine Ahnung, aber irgendwer sollte sich mit der Frage befassen, denn Wohnungsprobleme sind teilweise lösbar (nicht belastbar, da es halt eine lokale Stichprobe ist, Gegend hat Wohnungsknappheit, noch dazu von einer bestimmten Organisation).

 

37 geben Druck des Umfelds an. 69 berufliche oder Ausbildungsprobleme.

 

Da könnten einige Fälle drinstecken, bei denen aufgrund geeigneter staatlicher Maßnahmen die Schwere der Probleme zumindest verringert werden könnte. Und auf Deutschland hochgeschätzt, könnten es tausende sein, bei denen der Staat wenigstens versuchen könnte, was zu machen, ohne auch nur ein winziges bischen bei den Rechten der Frauen abzuknapsen.

 

Jetzt schau Dir an, wie der französische Staat genau diese Problem adressiert. Schau die die Kinderbetreuung-Dichte und -Angebote in Frankreich an, wie es mit der Wohnungssituation bei kinderreichen Familien aussieht, wie sind die steuerlichen Regeln. Kinder-Haben und somit auch Kinder-Bekommen ist in Frankreich attraktiver. Spiegelt sich auch in der Geburtenrate wieder: Im Mittel bringt eine Deutsche 1,4 Kinder zur Welt, eine Französin 2. Die Aussage finde ich für eindeutig.

 

 

Er adressiert das Problem von zu wenig Geburten. Nicht gezielt die Frage, warum eine ungewollt Schwangere abtreibt. Und du bleibst immer noch einen Link schuldig, der die Maßnahmen erläutert.

 

Ich finde das hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Familienpolitik#Familienpolitik_in_Frankreich

Das klingt nicht nennenswert anders als die staatlichen Maßnahmen in Deutschland.

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...

http://de.wikipedia.org/wiki/Artenvielfalt

"Heute rechnet man mit insgesamt über 2 Millionen beschriebenen Arten."

 

Kenne ich bei denen alle die genaue Biologie des Fortpflanzungsprozesses?

Nein. Deshalb mache ich keine pauschale Aussage für alle 2 Millionen Arten ab wann im jeweiligen Fortpflanzungsprozess ein neues Individuum der Art entsteht.

 

 

Diese Aussage lässt mich zaudern. Ich frage nun lieber nicht, ob Du weisst, wieviele dieser Arten Prokaryoten sind und wieviel Eukaryoten sich geschlechtlich fortpflanzen und wie es bei den Embryophyta ist. Mit anderen Worten: Hintergrundwissen Biologie erlaubt es, pauschale Aussage für alle 2 (?) Millionen Arten zu treffen, nur auf Grund des Wissen um die Haupteigenschaften der Domänen.

 

 

 

Es langt es bei der Art zu kennen, um die es hier geht, nämlich bei Menschen, und auch nur für den relevanten Zeitraum zu wissen, ob die Entstehung bereits stattgefunden hat, hier also ob bei Embryo/Fötus Monat 2-3 die Entstehung des neuen Individuums bereits stattgefunden hat ode noch nicht.

 

 

Wir reden hier nicht über eine Zustand am Ende der Embryogenese, sondern ob ein Blastozyste bereits ein Mensch ist.

 

 

Das Schutzgesetz regelt den Schutz von etwas, das der Staat zu schützen hat. Zum erlassen von sowas gibts natürlich eine Befugnis.

 

"Die Menschenwürde ist unantastbar." lautet GG1.1 S.1. Die Befugnis festzulegen, was Mensch ist und was nicht, hat die Folge und beinhaltet damit die Ab- oder Zuerkennung der Menschenwürde. Da aber dem Staat jegliche Eingriffe in die Menschenwürde verboten sind, ist dem Staat das Aberkennen des Menschseins verwehrt, denn dieses ist der schwerstmögliche Eingriff in die Menschenwürde. Folglich hat er keine Befugnis per Mehrheitsentscheid festlegen, wer alles als Mensch gilt.

 

In anderen Staaten mag das anders sein, denn die haben sich nicht auf ewig an die Menschenwürde gekettet. Wobei ich glaube, dass das Ab- und Zuerkennen des Menschseins auch in adneren Staaten nicht so einfach beschlossen werden könnte.

 

 

Das deutsche Grundgesetz legt weder fest, was ein Mensch ist noch was Menschenwürde wirklich beinhaltet. Das Prinzip "Menschenwürde" ist zweifelsohne ein christliche geprägtes Prinzip und man kann trefflich streiten, was "Würde" überhaupt meint. Eines ist klar: Es gibt kaum einen anderen Begriff im deutschen Sprachraum, der in den letzten 40 Jahren einen vergleichbaren inflationären Gebrauch hat wie der Begriff "Menschenwürde".

 

Nebennebenbemerkung: Die Ewigkeitsklausel sehe ich als eine nur im konkreten historischen Kontext zu verstehendes klares Statement und den damit ausgedrückten Willen kann ich nachvollziehen, aber ich halte es auch für eine durchaus merkwürdige juristische Konstruktion. Warum soll etwas von Menschen in Gang gesetztes in alle Ewigkeit weiter laufen müssen und nicht wieder von Menschen abgeändert werden können? Aber das ist eine reine philosophische Frage. Das Gute hat zwei Feinde: das Schlechtere und das Bessere. Aber solche Festlegungen wie diese Ewigkeitsklausel verhindert beides. Es verbietet Weiterentwicklung.

 

Andere Staaten haben kein Problem damit eine totales Abtreibungsverbot zu erlassen und es dann diese wieder zu relativieren (war das nicht so in Mexico 2007?) Liegt vielleicht daran, weil es eben nicht so einfach schwarz/weiss mit den Ab- und Zuerkennen des Menschseins ist, wie Du es darstellst.

 

 

Nein, die juristische Frage ist für mich geklärt. Allen Menschen stehen die Menschenrechte zu. Menschen sind alle Individuuen/Exemplare der Spezies Mensch (*). Das ist der juristische Teil.

 

 

Der wissenschaftliche ist nun lediglich, welche Lebewesen nun Individuuen/Exemplare der Spezies Mensch sind.

 

(* Grund ist hier, dass in Fällen, in denen starke Zweifel an der Aussage "Dies ist kein Mensch." bestehen, der Staat zur Sicherheit grundsätzlich vom Menschsein ausgehen muss. Und wann immer der Biologe sagt: "Dies ist ein Individuum/Exemplar der Spezies Mensch." bestehen starke Zweifel an der Aussage "Dies ist kein Mensch, was der Biologe sagt können wir ignorieren.")

 

 

 

Ganz einfach: Das ist Deine Ansicht, aber andere sehe und verstehe das anders. Ich werde Dir Deinen Glauben nicht absprechen. Weltweit gesehen ist es so, meines Kenntnisstandes nach, heute sehen in 70 Ländern mit ca. 25% der Weltbevölkerung die Regierungen es so wie Du - ich weiss, was das bedeutet, denn ich komme aus so einem Land - in etwa 50 Ländern (40% Weltbevölkerung) Schwangerschaftsabbrüche völlig legal sind bzw Fristenregelung - Du kommst offensichtlich aus so einem Land und es scheint Dich zu stören - und dann noch mal ca. 60 Ländern (35% Weltbevölkerung) haben Abstufungen zwischen diesen beiden Positionen. Wenn die Angelegenheit so eindeutig biologisch und juristisch wäre, wie Du es darlegt, wäre die Weltlage nicht so.

 

DonGato.

bearbeitet von DonGato
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Er adressiert das Problem von zu wenig Geburten. Nicht gezielt die Frage, warum eine ungewollt Schwangere abtreibt. Und du bleibst immer noch einen Link schuldig, der die Maßnahmen erläutert.

 

Ich finde das hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Familienpolitik#Familienpolitik_in_Frankreich

Das klingt nicht nennenswert anders als die staatlichen Maßnahmen in Deutschland.

 

Vielleicht hast Du es noch nicht erfahren, aber es gibt Suchmaschinen für das Internet und Gerüchten zu Folge soll das Internet aus mehr als der Wikipedia bestehen. Ganz gewagt ist die These, es soll sogar andere Sprachen als Deutsch geben.

Aber Du lenkst ab: Es ging Dir um Massnahmen, um die Begründungen für einen Schwangerschaftsabbruch in der von Dir angefügten Statistik entgegen zu wirken. Wohnung, Kinderbetreuung, finanzielle Dinge, Arbeits- und/oder Ausbildungssorgen etc. Wenn es in Deinen Augen nicht nennenswert andere staatlichen Maßnahmen als in Deutschland sind, dann erkläre mir bitte, warum Deutschland die geringere Geburtenrate hat? Und warum hat Deutschland die geringere Anzahl an Schwangerschaftsabbrüchen als Frankreich?

 

DonGato.

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Es langt es bei der Art zu kennen, um die es hier geht, nämlich bei Menschen, und auch nur für den relevanten Zeitraum zu wissen, ob die Entstehung bereits stattgefunden hat, hier also ob bei Embryo/Fötus Monat 2-3 die Entstehung des neuen Individuums bereits stattgefunden hat ode noch nicht.

 

 

Wir reden hier über eine Zustand am Ende der Embryogenese, sondern ob ein Blastozyste bereits ein Mensch ist.

 

Wir reden über beides, wobei du selbstverständlich nur über den Teil reden willst, bei dem du eine vermeintliche Unsinnigkeit meiner Position für leichter zu belegen hälst.

 

Ums nochmal kurz zu fassen:

Blastozyst: vermutlich Mensch, soweit ich das beurteilen kann

eingenisteter Embryo/Fötus, in dem Zeitraum, in dem das Töten erwägt wird: Mensch; kein vermutlich; kein vielleicht

 

Das deutsche Grundgesetz legt weder fest, was ein Mensch ist noch was Menschenwürde wirklich beinhaltet.

 

Eines legt das GG aber fest: Dass der Staat keine Verfügungsgewalt darüber hat. Und das ist auf "ewig" festgelegt, da nur so sich ergibt, dass frühere und auch künftige Entscheidungen des deutschen Staates, einige Exemplare der Spezies Mensch so zu behandeln, als wären sie keine oder zumindest keine vollen Menschen und dies mit diesem mangelnden Menschsein rechtfertigt, illegal sind, selbst wenn die dazu passende Gesetze formal richtig beschlossen wurden oder werden.

 

Du kannst das gerne abstreiten. Aber du weißt, wen du damit von Schuld freisprichst.

 

 

Andere Staaten haben kein Problem damit eine totales Abtreibungsverbot zu erlassen und es dann diese wieder zu relativieren (war das nicht so in Mexico 2007?) Liegt vielleicht daran, weil es eben nicht so einfach schwarz/weiss mit den Ab- und Zuerkennen des Menschseins ist, wie Du es darstellst.

 

Ganz einfach: Das ist Deine Ansicht, aber andere sehe und verstehe das anders. Ich werde Dir Deinen Glauben nicht absprechen. Weltweit gesehen ist es so, meines Kenntnisstandes nach, heute sehen in 70 Ländern mit ca. 25% der Weltbevölkerung die Regierungen es so wie Du - ich weiss, was das bedeutet, denn ich komme aus so einem Land - in etwa 50 Ländern (40% Weltbevölkerung) Schwangerschaftsabbrüche völlig legal sind bzw Fristenregelung - Du kommst offensichtlich aus so einem Land und es scheint Dich zu stören - und dann noch mal ca. 60 Ländern (35% Weltbevölkerung) haben Abstufungen zwischen diesen beiden Positionen. Wenn die Angelegenheit so eindeutig biologisch und juristisch wäre, wie Du es darlegt, wäre die Weltlage nicht so.

 

Du vermischt zwei Dinge, ob der ungeborene Mensch ist und wie Abtreibung zu regeln ist. Weder folgt aus einer totalen Freigabe der Abtreibung, dass der betreffende Staat im ungeborenen keinen Menschen sieht (z.b. beruht die Entscheidung in Kanada gerade nicht darauf, dass der ungeborene kein Mensch sei), noch folgt daraus, dass der Staat im ungeborenen einen Menschen sieht, dass Abtreibung total verboten sein muss (siehe z.b. Irland, Recht auf Leben des ungeborenen explizit in Verfassung trotzdem Abtreibungen in bestimmten eng umgrenzten Fällen erlaubt).

 

Ich fürchte es gibt sogar Länder, die Abtreibungen einschränken, aber nicht um ungeborene zu schützen, sondern weil die Haussklavin aka Ehefrau natürlich sowas nicht ohne Erlaubnis ihres Besitzers machen darf.

 

Folglich kann man nur an einem pauschalen wer Abtreibungen freigibt und wer nicht, gar nichts ablesen.

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Er adressiert das Problem von zu wenig Geburten. Nicht gezielt die Frage, warum eine ungewollt Schwangere abtreibt. Und du bleibst immer noch einen Link schuldig, der die Maßnahmen erläutert.

 

Ich finde das hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Familienpolitik#Familienpolitik_in_Frankreich

Das klingt nicht nennenswert anders als die staatlichen Maßnahmen in Deutschland.

 

Vielleicht hast Du es noch nicht erfahren, aber es gibt Suchmaschinen für das Internet und Gerüchten zu Folge soll das Internet aus mehr als der Wikipedia bestehen. Ganz gewagt ist die These, es soll sogar andere Sprachen als Deutsch geben.

Aber Du lenkst ab: Es ging Dir um Massnahmen, um die Begründungen für einen Schwangerschaftsabbruch in der von Dir angefügten Statistik entgegen zu wirken. Wohnung, Kinderbetreuung, finanzielle Dinge, Arbeits- und/oder Ausbildungssorgen etc. Wenn es in Deinen Augen nicht nennenswert andere staatlichen Maßnahmen als in Deutschland sind, dann erkläre mir bitte, warum Deutschland die geringere Geburtenrate hat? Und warum hat Deutschland die geringere Anzahl an Schwangerschaftsabbrüchen als Frankreich?

 

DonGato.

 

Da ich kein Französisch kann, nutze ich google translate und co. und da fand ich nicht mehr. Kann an falscher Suche liegen, kann an falscher Übersetzung liegen. Bitte ein Link, meinetwegen auf Französisch, google translate ergibt ja ungefähren Inhalt.

 

Und nachdem die Entscheidung für oder gegen Kinder noch von so viel mehr abhängt als staatlichen Hilfsmaßnahmen, kann man aus dem Vergleich F und D nicht folgern welche Maßnahmen wie gut wirken. Sogar die Abtreibungszahlen bezogen auf die Zahl der Geburten innerhalb Deutschlands gehen um einen Faktor 2,5 auseinander. Da aber die Geburtenraten ziemlich ähnlich sind, folgte daraus, dass Abtreibungen pro 15-44-jährigen Frauen um Faktor >2 innerhalb Deutschlands schwanken.

 

Der Staat kann vermutlich nur einen geringen Einfluss ausüben. Aber bei 100000 Abtreibungen soll er wenigstens den versuchen zu nutzen.

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....

 

Wir reden über beides, wobei du selbstverständlich nur über den Teil reden willst, bei dem du eine vermeintliche Unsinnigkeit meiner Position für leichter zu belegen hälst.

 

Ums nochmal kurz zu fassen:

Blastozyst: vermutlich Mensch, soweit ich das beurteilen kann

eingenisteter Embryo/Fötus, in dem Zeitraum, in dem das Töten erwägt wird: Mensch; kein vermutlich; kein vielleicht

 

 

Die Unsinnigkeit Deiner Position muss ich nicht belegen.

Selbst die in Deutschland geltende Fristenregelung beinhaltet, auch 10 Wochen nach der Nidation, das, was auch immer es sein mag, keinen staatlich geschützten Anspruch auf Leben und/oder Menschenwürde hat. Die einzige Argumentation von Dir, so erscheint es mir, ist, die Fristenregelung wäre im Widerspruch zum Grundgesetz.

 

...

Du kannst das gerne abstreiten. Aber du weißt, wen du damit von Schuld freisprichst.

 

 

Nein. Wen von welcher Schuld? Bitte verzichte auf einen Rekurs der jüngeren deutschen Vergangenheit.

 

...

 

Du vermischt zwei Dinge, ob der ungeborene Mensch ist und wie Abtreibung zu regeln ist. Weder folgt aus einer totalen Freigabe der Abtreibung, dass der betreffende Staat im ungeborenen keinen Menschen sieht (z.b. beruht die Entscheidung in Kanada gerade nicht darauf, dass der ungeborene kein Mensch sei), noch folgt daraus, dass der Staat im ungeborenen einen Menschen sieht, dass Abtreibung total verboten sein muss (siehe z.b. Irland, Recht auf Leben des ungeborenen explizit in Verfassung trotzdem Abtreibungen in bestimmten eng umgrenzten Fällen erlaubt).

 

 

Ist diese nicht genau Dein Hauptargument? Deiner Ansicht nach hat ein Mensch überpositive, unveräusserliches Rechten, wie etwa Recht auf Leben/Würde und weil bereits eine Zygote ein Mensch in diesem Sinne ist, deswegen ist ein Schwangerschaftsabbruch ein Verstoss gegen das Menschenrecht oder wie sonst schaffst Du es Schwangerschaftsabbruch mit den Grundgesetz in Verbindung zu setzen?

 

Irland habe ich zu den 70 Ländern mit Totalverbot gerechnet. Ich und auch andere fasse darunter auch Regeln, die beinhalten, nur erlaubt wenn das Leben der Schwangeren ernsthaft gefährdet ist. Andernfalls kommt man nicht auf 70 Länder. Ist eine Rechtsgüterabwägung, ob das Leben der Schwangeren schwerer wiegt als das Leben des Embryos/Fötus. Mit Deiner Extremposition solltest Du selbst darin ein Verstoss gegen die Menschenwürde herauslesen, denn man darf ein Leben, selbst wenn es nur noch Minuten dauert, nicht für das Aufrechterhalten ein anderes Leben opfern.

 

 

Ich fürchte es gibt sogar Länder, die Abtreibungen einschränken, aber nicht um ungeborene zu schützen, sondern weil die Haussklavin aka Ehefrau natürlich sowas nicht ohne Erlaubnis ihres Besitzers machen darf.

 

Folglich kann man nur an einem pauschalen wer Abtreibungen freigibt und wer nicht, gar nichts ablesen.

 

Nenn mal ein Beispiel für so ein Land oder ist das nur Vorurteilspflege über die üblichen Verdächtigen?

Wenn man nichts daraus ablesen kann, was stört Dich an der Situation in Deutschland dann?

 

DonGato.

bearbeitet von DonGato
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...

 

Da ich kein Französisch kann, nutze ich google translate und co. und da fand ich nicht mehr. Kann an falscher Suche liegen, kann an falscher Übersetzung liegen. Bitte ein Link, meinetwegen auf Französisch, google translate ergibt ja ungefähren Inhalt.

 

 

 

Dazu muss man nicht Französisch kennen, es gibt auch Artikel auf English dazu. Aber wie wäre für Dich zum Beispiel den 3 ersten Treffern einer trivialen Suche in Google auf deutsch? hier oder das oder das? Daraus kann ich nicht ableiten, die Massnahmen und die Situation in Frankreich wäre nicht nennenswert verschieden von der in Deutschland, wie Du aussagst.

 

 

Und nachdem die Entscheidung für oder gegen Kinder noch von so viel mehr abhängt als staatlichen Hilfsmaßnahmen, kann man aus dem Vergleich F und D nicht folgern welche Maßnahmen wie gut wirken. Sogar die Abtreibungszahlen bezogen auf die Zahl der Geburten innerhalb Deutschlands gehen um einen Faktor 2,5 auseinander. Da aber die Geburtenraten ziemlich ähnlich sind, folgte daraus, dass Abtreibungen pro 15-44-jährigen Frauen um Faktor >2 innerhalb Deutschlands schwanken.

 

Der Staat kann vermutlich nur einen geringen Einfluss ausüben. Aber bei 100000 Abtreibungen soll er wenigstens den versuchen zu nutzen.

 

Was denn nun? Welche Massnahmen sollen denn Deiner Ansicht nach ergriffen werden, um diese geringen Einfluss zu nutzen?

 

DonGato.

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-Eltern zu 17-jährigen Schülerin (Abitur anstrebend) "Wenn du nicht abtreibst, setzen wir dich auf die Straße und du musst finanziell alleine zu Recht kommen" (wobei das Haus definitiv nicht zu klein sei)

 

Das ist eine strafbare Nötigung (im besonders schweren Fall), weil die Eltern zur Unterhaltsgewährung verpflichtet sind.

-Kindsvater zu Schwangeren "Wenn du nicht abtreibst, stell ich dir morgen deine Sachen vor dir Tür; du stehst im Mietvertrag nicht drin."

 

Das hingegen würde ich nicht ausreichen lassen. Der nichteheliche Kindesvater ist nur im Rahmen des § 1615l BGB zum Unterhalt verpflichtet, er muss daher der Schwangeren kein Obdach gewähren. Die Drohung mit dem Unterlassen, das weiter zu tun, stellt sich daher nicht als relevante Beeinträchtigung der Willensbetätigung dar, weil insoweit das in Aussicht gestellte Unterlassen in seiner Übelsintensität nicht gleichkommt.

-Ehemann zu Eherfrau "Wenn du nicht abtreibst, reiche ich die Scheidung ein."

 

Das ist keine strafbare Nötigung, denn im Bereich höchstpersönlicher Beziehung muss man von den Beteiligten erwarten können, dass sie Drohungen der Aufkündigung der Beziehung in besonnener Selbstbehauptung standhalten (vgl. auch Fischer, 61. Aufl. 2014, StGB, § 240 Rn. 60).

 

 

Du hast die verlinkte Statistik gelesen? Sowas wie 20% empfinden Druck des sozialen Umfelds (da ist der Kindsvater noch nicht mal unbedingt drin). Warum sollte man mit der Peitsche das Umfeld nicht dazu bringen können, weniger Druck auszuüben? Vor allem wenn formal 240 erfüllt ist.

 

Dass "formal § 240 StGB" erfüllt ist, ist deine (Fehl-)Einschätzung. Und "Druck des sozialen Umfelds" ist noch lange keine strafbare Nötigung. NB: der Druck des Umfelds ändert sich auch nicht, wenn man dort mit Kriminalstrafen hantiert.

 

 

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Dass "formal § 240 StGB" erfüllt ist, ist deine (Fehl-)Einschätzung. Und "Druck des sozialen Umfelds" ist noch lange keine strafbare Nötigung. NB: der Druck des Umfelds ändert sich auch nicht, wenn man dort mit Kriminalstrafen hantiert.

 

 

Wenn auch etwas OT, so frage ich mich, welche Möglichkeiten die Legislative überhaupt hätte und wie sinnvoll es wäre, in Themenkreis peer pressure zu agieren, solange nicht einzelne Handlungen rechtliche Tatbestände erfüllen. Mir erscheint es als unmöglich, jeden subjektiv empfundenen "Druck des sozialen Umfelds" als etwas strafrechtliches zu fassen. Mir ist auch nicht klar, ob es die Aufgabe der Legislative in allgemeinen und des Strafrechts im besonderen sein kann, eine solchen pädagogischen Auftrag zu erfüllen. Natürlich kann man irgendwie in Richtung Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsschutz argumentieren bis hin zur Belästigung als Form der Nötigung, aber bei Aussagen wie "Ich entschliesse mich für einen Schwangerschaftsabbruch weil ich nicht will, dass meine Ehe den Bach runter geht." sehe ich nicht mal im entferntesten, warum die Legislative eingreifen soll. Kannst Du mir bitte erklären, welchen Handlungsrahmen man juristisch hätte, zum Mal man meiner Auffassung nach die Frage nach der Sinnhaftigkeit eines staatlichen Eingreifens nicht ausklammern darf.

 

Bitte entschuldige diese Vorurteilspflege, aber mir erscheint, scheinfrager ruft gern nach dem "starken Michael" und möchte vieles staatlich reglementieren - das ist ein typisches Vorurteil gegen Deutsche und leider nicht ganz grundlos.

 

DonGato.

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Dies hängt aber zentral davon ab, ob der ungeborene Mensch ist. Wenn nein, dann hast du recht und es wäre abzulehnen, dass der Staat sich hier groß sorgt. Wenn ja, dann hat der Staat aber nahezu keine Wahl, denn dann handelt es sich nicht um die Frage, auf Steuerzahlerkosten jemand vor der eigenen Dummheit zu schützen, sondern einen Menschen davor zu schützen, wegen der Dummheit eines Dritten getötet zu werden.
man kann natürlich lieb und lustig behaupten nach der befruchtung der zygote sei ein mensch entstanden und punkt fertig. konsequent (und eigentlich zwingend geboten) wäre es dann aber, natürliche abgänge (man schätzt so um die 30% aller eingenisteten föten - jedenfalls übersteigt diese zahl die der künstlich beendeten schwangerschaften massiv) als massensterben zu erkennen und massiv dagegen anzuforschen (wie es früher bei der hohen säuglingssterblichkeit ja durchaus gemacht wurde). und das problem mit dem interessenskonflikt hast du immer noch nicht vom tisch. man kann in DE mw nichmal jemanden zum blutspenden zwingen, zb an einem unfallort, auch wenn die weigerung den tod des opfers zur folge hat. oder jemanden zwingen, seine niere an seinen an nierenleiden totkranken zwillingsbruder zu spenden. um ein argument zu haben müsstest du aus der rechtssprechung ein beispiel bringen können, wo in einem solchen fall das körperliche selbstbestimmungsrecht dem lebenswunsch eines kranken oder verunfallten opfers (zweifellos eines menschen) hintenangestellt wurde.

 

ich sehe das problem also auch dann nicht in deinem sinne „gelöst“ wenn eine zygote per dekret ein mensch sein soll. und mit der kriminalisierung des „sozialen drucks“ fürchte ich wie Don Gato auch dass du hier auf einen „slippery slope“ kommst und wenn du runtergerutscht bist hast du einen schnüffel- und überwachungsstaat bis in die tiefsten privatsphären hinein. zudem ist die vorstellung völlig absurd eine frau würde die polizei holen um zu erzwingen bei ihrem alten bleiben zu können. und was hätte der staat bei meiner tante machen sollen, die schon 3 kinder hatte, trotz eileiter-durchtrennung wieder schwanger wurde und einfach nicht nochmals durch all das durchgehen wollte?

 

andererseits könnte der staat endlich mal dafür sorgen dass die väter den geschuldeten unterhalt auch bezahlen. aber bei lohnpfändung oder zwangsarbeit sträuben sich unseren edlen humanisten ja alle haare, vor allem bei so einem "kavaliersdelikt". :angry:
Ach phyllis, jetzt quatsch doch keinen Schwachsinn. Hast du irgendeine Ahnung, wie Unterhalt in Deutschland durchgesetzt wird? Nein. Eben.
ach krusty, ist denn schonmal ein säumiger unterhaltszahler zur zwangsarbeit in den steinbruch geschickt worden, weil er lieber zuhause vor dem fernseher hockte als arbeiten zu gehen?
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ach krusty, ist denn schonmal ein säumiger unterhaltszahler zur zwangsarbeit in den steinbruch geschickt worden, weil er lieber zuhause vor dem fernseher hockte als arbeiten zu gehen?

 

 

Nicht genau weiss ich, wie die Lage in Deutschland ist, aber in der Schweiz gibt es Fälle, bei denen Väter, die vorsätzlich einen schlechter bezahlten Job angenommen haben oder auf 80% Arbeitszeit verringert haben - die Höhe der Unterhaltszahlungen richtet sich in der Schweiz hauptsächlich nur nach dem Einkommen unabhängig vom Vermögen - vom Gericht zu Zahlung eines Unterhaltsbetrages entsprechend des vorherigen Salärs bzw. eines angenommenen 100% Salärs verpflichtet wurde. Das ist zwar keine Zwangsarbeit im Steinbruch aber eine deutliche Aussage.

 

DonGato.

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ach krusty, ist denn schonmal ein säumiger unterhaltszahler zur zwangsarbeit in den steinbruch geschickt worden, weil er lieber zuhause vor dem fernseher hockte als arbeiten zu gehen?

 

Nö, aber in den Knast (§ 170 StGB). Das ist Tagesgeschäft für StA und Gerichte.

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Stuttgart hat eine Abtreibungsklinik weniger. Die Stellungnahme von Donum vitae dazu zeigt, daß diese Organisation keinen katholischen Standpunkt vertritt: http://www.taz.de/Abtreibungsklinik-in-Baden-Wuerttemberg/!154186/

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Stuttgart hat eine Abtreibungsklinik weniger. Die Stellungnahme von Donum vitae dazu zeigt, daß diese Organisation keinen katholischen Standpunkt vertritt: http://www.taz.de/Abtreibungsklinik-in-Baden-Wuerttemberg/!154186/

 

Ich verstehe etwas anderes nicht: was heißt die Stadt als Vermieterin habe ihn nicht auf den auslaufenden Vertrag hingewiesen? Wenn die Stadt Vermieterin ist, warum wurde der Vertrag nicht einfach verlängert?

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Stuttgart hat eine Abtreibungsklinik weniger. Die Stellungnahme von Donum vitae dazu zeigt, daß diese Organisation keinen katholischen Standpunkt vertritt: http://www.taz.de/Abtreibungsklinik-in-Baden-Wuerttemberg/!154186/

 

Ich verstehe etwas anderes nicht: was heißt die Stadt als Vermieterin habe ihn nicht auf den auslaufenden Vertrag hingewiesen? Wenn die Stadt Vermieterin ist, warum wurde der Vertrag nicht einfach verlängert?

 

Wahrscheinlich hat der Abtreibungsklinikbetreiber vergessen, eine Option zu ziehen. Und danach hätte es vermutlich einen aktuellen Mietpreis gekostet, den sich der Abtreiber nicht hat leisten können wollen. Eine Neuvergabe zum alten Preis wäre Untreue im Amt gewesen....

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War das einzige, was mir auch einfiel.

Wenn ein Unternehmer nicht einmal so weit ist, dass er seinen Mietvertrag unter Kontrolle hat...

Und schuld sind die bösen Fundis, die ihn zwar nicht einschüchtern konnte, als er war, wo er war, aber dann anscheinend die ganze restliche Stadt.

Die Stadt habe „alles daran gesetzt, eine neue Bleibe für die Klinik zu finden“, sagt der Grüne. Allein schon deshalb, weil er den Lebensschützern keinen Erfolg gönnen wolle.

Tolles Argument, das ist natürlich das Wichtigste.

Dann macht sich der Herr Abtreiber vom Acker ohne Muh und Mäh (ein Tonbanddienst hätte ja genügt).

Scheiß auf die gestressten Weiber, ich bin jetzt verbittert, weil alle böse zu mir waren!

Reife Persönlichkeiten, wohin man sieht.

 

Donum vitae hat doch Recht, die haben nichts weiter gesagt, als dass das Stress für die Frauen war. Natürlich, wenn sie nicht wissen, was jetzt los ist. Mitteilen, dass er am.... schließt, hätte der Typ ja wohl können.

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Donum vitae hat doch Recht, die haben nichts weiter gesagt, als dass das Stress für die Frauen war. Natürlich, wenn sie nicht wissen, was jetzt los ist. Mitteilen, dass er am.... schließt, hätte der Typ ja wohl können.

 

Naja, Donum vitae behauptet ja, nur ergebnisoffen zu beraten. Dann wäre mit der Übergabe des Beratungsscheins wohl Schluß. Wenn sie sich jetzt noch für die Qualität und Quantität von Abtreibungskliniken interessieren, überschreiten sie den Tätigkeitsbereich, mit dem sie sich innerkirchlich zu legitimieren versuchen. Heuchelei allenthalben.

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Donum vitae hat doch Recht, die haben nichts weiter gesagt, als dass das Stress für die Frauen war. Natürlich, wenn sie nicht wissen, was jetzt los ist. Mitteilen, dass er am.... schließt, hätte der Typ ja wohl können.

 

Naja, Donum vitae behauptet ja, nur ergebnisoffen zu beraten. Dann wäre mit der Übergabe des Beratungsscheins wohl Schluß. Wenn sie sich jetzt noch für die Qualität und Quantität von Abtreibungskliniken interessieren, überschreiten sie den Tätigkeitsbereich, mit dem sie sich innerkirchlich zu legitimieren versuchen. Heuchelei allenthalben.

 

 

Möglich, aber was sollen sie tun, wenn dann die Beratenen "gestresst" anrufen und jammern, ob sie wissen und warum dort niemand und so weiter? Den Hörer auflegen?

bearbeitet von Edith1
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Donum vitae hat doch Recht, die haben nichts weiter gesagt, als dass das Stress für die Frauen war. Natürlich, wenn sie nicht wissen, was jetzt los ist. Mitteilen, dass er am.... schließt, hätte der Typ ja wohl können.

 

Naja, Donum vitae behauptet ja, nur ergebnisoffen zu beraten. Dann wäre mit der Übergabe des Beratungsscheins wohl Schluß. Wenn sie sich jetzt noch für die Qualität und Quantität von Abtreibungskliniken interessieren, überschreiten sie den Tätigkeitsbereich, mit dem sie sich innerkirchlich zu legitimieren versuchen. Heuchelei allenthalben.

 

 

Möglich, aber was sollen sie tun, wenn dann die Beratenen "gestresst" anrufen und jammern, ob sie wissen und warum dort niemand und so weiter? Den Hörer auflegen?

 

Klar. Als Beweis für die leuchtende Lehre der Kirche.

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