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Berlin - failing city


Clown

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Sowohl der Beschluss, Teil des Hauses zu räumen als auch der damit verbundene Polizeieinsatz waren rechtswidrig.

Es gab ein Versäumnisurteil. Weil die Gegenseite nicht erschienen ist, wurde zu Gunsten des Klägers entschieden. Ob der Einsatz rechtswidrig war, ist damit nichts ausgesagt.

 

Werner

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Sowohl der Beschluss, Teil des Hauses zu räumen als auch der damit verbundene Polizeieinsatz waren rechtswidrig.

Es gab ein Versäumnisurteil. Weil die Gegenseite nicht erschienen ist, wurde zu Gunsten des Klägers entschieden. Ob der Einsatz rechtswidrig war, ist damit nichts ausgesagt.

 

Werner

 

 

Das liegt eher an der Berliner Zeitung, der Tagesspiegel ist da eindeutiger:

 

Daraufhin erließ die Richterin ein Versäumnisurteil. Das heißt, einfach ausgedrückt: Wenn die Gegenseite nicht kommt, gewinnt automatisch die andere Seite. Allerdings gab das Gericht dem Verein eben auch in der Sache Recht.

 

Und eine rechtswidrige Sache mit der Polizei durchzudrücken, ist auch nicht möglich - da wird meines Wissens dann rechtswidriger Zwang durchgesetzt.

(Unter Vorbehalt: liebe Juristen, korrigiert mich!)

 

Was durch solche Urteile keinen Deut legitimer geschweige denn legaler wird, ist die Bombardierung hunderter Polizisten und Unbeteiligter mit Spreng- und Brandsätzen.

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Das liegt eher an der Berliner Zeitung, der Tagesspiegel ist da eindeutiger:

Daraufhin erließ die Richterin ein Versäumnisurteil. Das heißt, einfach ausgedrückt: Wenn die Gegenseite nicht kommt, gewinnt automatisch die andere Seite. Allerdings gab das Gericht dem Verein eben auch in der Sache Recht.

 

 

Der von dir behauptete Text findet sich nicht im von dir verlinkten Artikel des Tagesspiegel. Ich sehe überhaupt nicht, wo das Gericht dem Verein in der Sache recht gab.

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Der Verein hat im Wege der Einstweiligen Verfügung einen Besitzschutzantrag gestellt. Das Hauptsacheverfahren folgt.

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Diese Einschätzung des Sachverhalts finde ich allerdings auch nicht in der Presse. Weder hier in der Welt noch in der linksgrünversifften Berliner Propagandapresse.

 

Der Artikel in der Welt enthält übrigens ein Detail, dass uns der Tagesspiegel verschweigt: Offenbar hat das linke Pack aus der Rigaer Straße auf den Anwalt der Haus-Eigentümer einen Brandanschlag verübt, und das ist der Grund, warum er nicht zum Gerichtstermin erschienen ist.

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Das liegt eher an der Berliner Zeitung, der Tagesspiegel ist da eindeutiger:

 

Daraufhin erließ die Richterin ein Versäumnisurteil. Das heißt, einfach ausgedrückt: Wenn die Gegenseite nicht kommt, gewinnt automatisch die andere Seite. Allerdings gab das Gericht dem Verein eben auch in der Sache Recht.

 

Der von dir behauptete Text findet sich nicht im von dir verlinkten Artikel des Tagesspiegel. Ich sehe überhaupt nicht, wo das Gericht dem Verein in der Sache recht gab.

Tut mir leid, aber der Tagesspiegel ändert Artikel per Update, die von mir kopierte Stelle wurde dabei wohl verändert.

(Wörtliche Zitate dürften damit irreführend und sinnlos werden.)

Sinngemäß scheint mir aber dennoch das Gericht auch inhaltlich dem Vortrag der Kläger zu folgen - aber wie kam sagt: es geht um eine einstweilige Verfügung.

Was das gewalttätige Vorgehen der Linksextremisten ja in keiner Weise besser macht - warum geht jemand, der vor Gericht Erfolg hat, mit dermaßen brutalen Methoden auf die Straßen? Den Rechten ist das Leben von Flüchtlingen egal, den Linken das von Anwälten und Polizisten.

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Das liegt eher an der Berliner Zeitung, der Tagesspiegel ist da eindeutiger:

Daraufhin erließ die Richterin ein Versäumnisurteil. Das heißt, einfach ausgedrückt: Wenn die Gegenseite nicht kommt, gewinnt automatisch die andere Seite. Allerdings gab das Gericht dem Verein eben auch in der Sache Recht.

 

 

Der von dir behauptete Text findet sich nicht im von dir verlinkten Artikel des Tagesspiegel. Ich sehe überhaupt nicht, wo das Gericht dem Verein in der Sache recht gab.

 

Die Beschreibung des "Versäumnisurteils" ist falsch. Auch dieses wird nur erlassen, wenn die Klage in sich schlüssig ist und der Klägervortrag, wenn er als zugestanden gilt, den geltend gemachten Anspruch rechtfertigt. Es trifft nicht zu, dass man quasi automatisch recht bekommt.

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Das liegt eher an der Berliner Zeitung, der Tagesspiegel ist da eindeutiger:

Daraufhin erließ die Richterin ein Versäumnisurteil. Das heißt, einfach ausgedrückt: Wenn die Gegenseite nicht kommt, gewinnt automatisch die andere Seite. Allerdings gab das Gericht dem Verein eben auch in der Sache Recht.

 

 

Der von dir behauptete Text findet sich nicht im von dir verlinkten Artikel des Tagesspiegel. Ich sehe überhaupt nicht, wo das Gericht dem Verein in der Sache recht gab.

 

Die Beschreibung des "Versäumnisurteils" ist falsch. Auch dieses wird nur erlassen, wenn die Klage in sich schlüssig ist und der Klägervortrag, wenn er als zugestanden gilt, den geltend gemachten Anspruch rechtfertigt. Es trifft nicht zu, dass man quasi automatisch recht bekommt.

 

 

@Xanamoth

Danke für den fachkundigen Hinweis. Ich finde Rechtsprechung faszinierend, aber mir ist klar, dass man als Laie den dollsten Irrtümern unterliegen kann.

Gerade das unprätentiös vorgetragene Sachwissen der Nutzer macht ein Forum wertvoll.

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Das liegt eher an der Berliner Zeitung, der Tagesspiegel ist da eindeutiger:

Daraufhin erließ die Richterin ein Versäumnisurteil. Das heißt, einfach ausgedrückt: Wenn die Gegenseite nicht kommt, gewinnt automatisch die andere Seite. Allerdings gab das Gericht dem Verein eben auch in der Sache Recht.

 

 

Der von dir behauptete Text findet sich nicht im von dir verlinkten Artikel des Tagesspiegel. Ich sehe überhaupt nicht, wo das Gericht dem Verein in der Sache recht gab.

 

Die Beschreibung des "Versäumnisurteils" ist falsch. Auch dieses wird nur erlassen, wenn die Klage in sich schlüssig ist und der Klägervortrag, wenn er als zugestanden gilt, den geltend gemachten Anspruch rechtfertigt. Es trifft nicht zu, dass man quasi automatisch recht bekommt.

 

Ein schlüssiger Vortrag ist in diesem Fall ganz simpel: Der Verein war Besitzer der Räume, der Besitz wurde entzogen, ohne daß es dafür einen Rechtsgrund gibt. Ob der Vortrag richtig ist, ist zunächst irrelevant. Als Anwalt des Beklagten geht man nicht hin, weil das den Rechtsstreit verzögert, weil möglicherweise der gestellte Antrag nicht vollstreckungsfähig ist, weil man selber noch wichtige Informationen beschaffen muß oder weil der Mandant die Rechnung nicht bezahlt hat.

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Hier übrigens die Pressemitteilung des Gerichts zum Urteil.

 

Ich muss sagen, dass Sokrates in einem Recht hat: die gesamte Presseberichterstattung ist mit Vorsicht zu genießen - im TS wird diese Mitteilung z.B. gleich wieder so gewertet, dass sie den Innensenator stütze. Das klingt so, als ob das Gericht sich in einen aktuellen politischen Streit einmischt, obwohl es eben einfach Recht gemäß der gültigen Gesetze spricht.

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Das liegt eher an der Berliner Zeitung, der Tagesspiegel ist da eindeutiger:

Daraufhin erließ die Richterin ein Versäumnisurteil. Das heißt, einfach ausgedrückt: Wenn die Gegenseite nicht kommt, gewinnt automatisch die andere Seite. Allerdings gab das Gericht dem Verein eben auch in der Sache Recht.

 

 

Der von dir behauptete Text findet sich nicht im von dir verlinkten Artikel des Tagesspiegel. Ich sehe überhaupt nicht, wo das Gericht dem Verein in der Sache recht gab.

 

Die Beschreibung des "Versäumnisurteils" ist falsch. Auch dieses wird nur erlassen, wenn die Klage in sich schlüssig ist und der Klägervortrag, wenn er als zugestanden gilt, den geltend gemachten Anspruch rechtfertigt. Es trifft nicht zu, dass man quasi automatisch recht bekommt.

 

Ein schlüssiger Vortrag ist in diesem Fall ganz simpel: Der Verein war Besitzer der Räume, der Besitz wurde entzogen, ohne daß es dafür einen Rechtsgrund gibt. Ob der Vortrag richtig ist, ist zunächst irrelevant. Als Anwalt des Beklagten geht man nicht hin, weil das den Rechtsstreit verzögert, weil möglicherweise der gestellte Antrag nicht vollstreckungsfähig ist, weil man selber noch wichtige Informationen beschaffen muß oder weil der Mandant die Rechnung nicht bezahlt hat.

 

Welches Interesse hat der Beklagte an der Verzögerung des Rechtsstreits?

Auf einen nicht vollstreckungsfähigen Antrag kann man hinweisen, dann ist die Klage abweisungsfähig.

Das mit den Informationen leuchtet ein.

Ist letzteres nicht standeswidrig - ist dann nicht das Mandat niederzulegen?

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Auf einen nicht vollstreckungsfähigen Antrag kann man hinweisen, dann ist die Klage abweisungsfähig.

 

Der Antrag kann bei präsentem Beklagten im Termin noch geändert werden. - Na, mal sehen, wie es weitergeht. Die Presse beteiligt sich leider aus Blödheit oder Absicht an Falschdarstellungen, es sind ja bald Wahlen in Berlin.

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Sorry meine Herren Juristen. Wenn ihr was zu sagen hättet,könntet ihr das auch auf Nichtchinesisch.

Deshalb gehe ich davon aus, dass ihr inhaltlich meiner Analyse nichts hinzuzufügen habt und euch das wurmt.

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Nach dieser Pressemeldung scheint es wohl so gewesen zu sein: Verein beantragt einstweilige Verfügung, aber vergißt die Glaubhaftmachung. Amtsgericht lehnt den Antrag deswegen ab. Verein legt Beschwerde ein, Amtsgericht hilft nicht ab. Landgericht beraumt Termin an.

 

In dem Termin ist der Beklagte dann wohl nicht erschienen, deswegen dann Versäumnisurteil für den Verein.

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Jetzt bleibt abzuwarten, ob dem Verein die rechtzeitige Zustellung der EV gelingt. (§ 929 III ZPO)

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Jetzt bleibt abzuwarten, ob dem Verein die rechtzeitige Zustellung der EV gelingt. (§ 929 III ZPO)

Ich dachte, die Linksversifften hätten die Kneipe gestern schon wieder in Besitz genommen.

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Jetzt bleibt abzuwarten, ob dem Verein die rechtzeitige Zustellung der EV gelingt. (§ 929 III ZPO)

Ich dachte, die Linksversifften hätten die Kneipe gestern schon wieder in Besitz genommen.

 

Ja, die Vollziehung ist vor der Zustellung zulässig. Nur muß der Titel dann spätestens eine Woche nach der Vollziehung zugestellt sein, sonst wird die Vollziehung unstatthaft. Es könnte dann eine erneute Räumung erfolgen.

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Der Verfügungsbeklagte könnte die EV nach § 927 ZPO aufheben lassen. Ansonsten bliebe aber alles beim alten, d.h. für die Räumung bräuchte er wohl einen Räumungstitel.


 

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Der Verfügungsbeklagte könnte die EV nach § 927 ZPO aufheben lassen. Ansonsten bliebe aber alles beim alten, d.h. für die Räumung bräuchte er wohl einen Räumungstitel.

 

Zur Rechtsgrundlage der ersten Räumung habe ich bisher nichts Belastbares gelesen. Es war aber wohl ein Gerichtsvollzieher dabei.

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Ein 11-jähriger beschäftigt zehn Polizisten http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/polizeieinsatz-in-berlin-gesundbrunnen-ermittlungen-laufen-nach-vorfall-im-soldiner-kiez/13987946.html

 

(Eigentlich müßte dieser Elfjährige doch längst vom Jugendamt bearbeitet werden.)

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Ein 11-jähriger beschäftigt zehn Polizisten http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/polizeieinsatz-in-berlin-gesundbrunnen-ermittlungen-laufen-nach-vorfall-im-soldiner-kiez/13987946.html

 

(Eigentlich müßte dieser Elfjährige doch längst vom Jugendamt bearbeitet werden.)

Mich wundert eher der Langmut der Berliner Polizei. Wenn ich dort arbeiten würde, dann hätte das Bürschlein und seine Verwandschaft schon längst einen Antrag auf Zahnersatz bei der zuständigen Krankenkasse stellen müssen. Der Zahnverlust wäre dabei ordnungsgemäß dokumentiert, sei es durch Sturz gegen eine Mauer bei der Flucht vor den Ordnungskräften, sei es durch Laufen gegen einen Knüppel während eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

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(Eigentlich müßte dieser Elfjährige doch längst vom Jugendamt bearbeitet werden.)

Mich wundert eher der Langmut der Berliner Polizei. Wenn ich dort arbeiten würde, dann hätte das Bürschlein und seine Verwandschaft schon längst einen Antrag auf Zahnersatz bei der zuständigen Krankenkasse stellen müssen. Der Zahnverlust wäre dabei ordnungsgemäß dokumentiert, sei es durch Sturz gegen eine Mauer bei der Flucht vor den Ordnungskräften, sei es durch Laufen gegen einen Knüppel während eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

 

Langmut? Ich würde das eher Demotivation infolge fehlender politischer Rückendeckung nennen.

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Bei solchen Meldungen frage ich mich immer, ob es in Berlin keine Einsatzbereiten Wasserwerfer mit Tränengas gibt (deren Einsatz dann besagten Grossfamilien in Rechnung gestellt wird)

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Ein 11-jähriger beschäftigt zehn Polizisten http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/polizeieinsatz-in-berlin-gesundbrunnen-ermittlungen-laufen-nach-vorfall-im-soldiner-kiez/13987946.html

 

(Eigentlich müßte dieser Elfjährige doch längst vom Jugendamt bearbeitet werden.)

Mich wundert eher der Langmut der Berliner Polizei. Wenn ich dort arbeiten würde, dann hätte das Bürschlein und seine Verwandschaft schon längst einen Antrag auf Zahnersatz bei der zuständigen Krankenkasse stellen müssen. Der Zahnverlust wäre dabei ordnungsgemäß dokumentiert, sei es durch Sturz gegen eine Mauer bei der Flucht vor den Ordnungskräften, sei es durch Laufen gegen einen Knüppel während eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

 

Das würde damit enden, dass du zu einem deftigen Schadenersatz gegen die beim Urteil hämisch grinsende Bagage verurteilt würdest, und der Richter dir noch einen Vortrag halten würde, dass man gegen solche offensichtlich rassisitisch begründeten Gewaltexzesse gegen harmlose Bürger, wie du sie begangen hast, mit aller Härt vorgehen müsse.

 

Werner

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Berlin ist die einzige europäische Hauptstadt, ohne die das entsprechende Land ökonomisch besser dastehen würde:

 

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/europas-hauptstaedte-berlin-drueckt-das-niveau/13982554.html

 

Ich bin schon ein bißchen stolz, dass ich durch den Zuzug meinen kleinen Teil dazu beitragen durfte, :evil:

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