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Was Joe Biden mit Abtreibung ...


Gerhard Ingold

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vor 4 Minuten schrieb Guppy:

 

Mal ehrlich, glaubst du wirklich es lassen Mütter in Deutschland ihre Kinder abtreiben, weil ihnen das Kindergeld zu niedrig ist oder weil sie keine kostenlose Erstausstattung bekommen? Das ist doch verrückt dieser Gedanke.

 

Dieser Gedanke steckt nun aber auch sicher nicht hinter lauras Vorschlägen.

Gerade wenn die werdende Mutter auch noch davon ausgehen muss, dass sie alleinerziehend sein wird, erleichtert ein höheres Kindergeld sowie eine gestellte Erstausstattung so einiges. Gerade die Erstausstattung geht nämlich gewaltig ins Geld, weil man eben nicht immer und überall diese Erstausstattung komplett second hand erwerben kann. Und auch second hand ist das Zeug noch elendiglich teuer. und komm mir bitte nicht von wegen Sozialamt usw., ich weiß leider, dass das da veranschlagte Geld hinten und vorne nicht reicht, um eine Erstausstattung hinzukriegen. 

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vor 2 Minuten schrieb Die Angelika:

Dieser Gedanke steckt nun aber auch sicher nicht hinter lauras Vorschlägen.

Gerade wenn die werdende Mutter auch noch davon ausgehen muss, dass sie alleinerziehend sein wird, erleichtert ein höheres Kindergeld sowie eine gestellte Erstausstattung so einiges. Gerade die Erstausstattung geht nämlich gewaltig ins Geld, weil man eben nicht immer und überall diese Erstausstattung komplett second hand erwerben kann. Und auch second hand ist das Zeug noch elendiglich teuer. und komm mir bitte nicht von wegen Sozialamt usw., ich weiß leider, dass das da veranschlagte Geld hinten und vorne nicht reicht, um eine Erstausstattung hinzukriegen. 

 

Soweit ich weiss haben Mütter, die von Hartz IV leben, einen gesetzlichen Anspruch auf eine komplette Baby-Erstaustattung vom Sozialamt.

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vor 9 Stunden schrieb Guppy:

 

Soweit ich weiss haben Mütter, die von Hartz IV leben, einen gesetzlichen Anspruch auf eine komplette Baby-Erstaustattung vom Sozialamt.

 

Ja.Und soweit ich das mitbekommen habe, kann sich keine Mutter von diesem Anspruch tatsächlich eine komplette Baby-Erstausstattung kaufen. 

 

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On 8/13/2022 at 2:40 AM, Domingo said:

 

Aber man muss Roe v Wade unbedingt verteidigen, ein Urteil, das von einem reinen Männergericht gefällt wurde...

 

(SCNR)

 

Ich weiss nicht, wen Du mit „man“ meinst, aber die Entscheidung „Roe vs. Wade“ spiegelt lt. Umfragen die Mehrheit der US-Bürger in ihrer Haltung zur Abtreibung wieder. Auch in einem der wenigen Volksentscheide (Kansas, ein konservativer Staat) wurde das Recht auf Abtreibung aufrechterhalten, da es in der dortigen Verfassung geschützt ist, und Gesetze des Staates, diese zu verbieten, daher von den dortigen Gerichten immer wieder aufgehoben wurden.

Die Verteidigung von „RvW“ entspricht also vermutlich wohl einer verbeiteten politischen Haltung in der Bevölkerung, während der Supreme Court aktuell plädiert, weil ein solches Recht nicht explizit in der Verfassung enthalten sei, könne es, entgegen einer jahrzehntelang gültigen Rechtspraxis, einfach wieder aufgehoben werden.

Was dann der Begriff moderner verfassungsrechtlicher „Freiheit“ überhaupt noch bedeutet, wenn ernsthaft behauptet wird, sämtliche Rechte müssten strikt explizit inhaltlich an einer letztlich 250 Jahre alten Verfassung gemessen werden, kann man sich ausmalen. 

Letztlich kann dann alles wieder bis 1868 rückabgewickelt werden, auch wenn das in der aktuellen Entscheidung bestritten wird.

Die Frage scheint mir also eigentlich zu sein: wieviel Freiheit hat ein Gericht, eine jahrzehntelange Spruchpraxis plötzlich zu revidieren, und welche Gründe gibt es dafür an? „Recht“ sollte in meinen Augen nicht dermaßen schwankend sein, v.a. wenn so etwas Fundamentales wie die Grundrechte der Bürgerinnen betroffen sind.

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vor 13 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Dieser Gedanke steckt nun aber auch sicher nicht hinter lauras Vorschlägen.

Gerade wenn die werdende Mutter auch noch davon ausgehen muss, dass sie alleinerziehend sein wird, erleichtert ein höheres Kindergeld sowie eine gestellte Erstausstattung so einiges. Gerade die Erstausstattung geht nämlich gewaltig ins Geld, weil man eben nicht immer und überall diese Erstausstattung komplett second hand erwerben kann. Und auch second hand ist das Zeug noch elendiglich teuer. und komm mir bitte nicht von wegen Sozialamt usw., ich weiß leider, dass das da veranschlagte Geld hinten und vorne nicht reicht, um eine Erstausstattung hinzukriegen. 

Das Problem dürfte sich im Laufe der Jahre noch verschärfen: Eine Erstausstattung irgendwo zu bekommen, ist das eine. Hierfür gibt es auch immer noch Initiativen, die sich - eben um sich aktiv gegen Abtreibung zu engagieren - Hilfestellung leiten. Viel problematischer dürfte die Einschulung sein - da helfen dann die Lebensschützer sicher nicht mehr. 

 

Mir fällt immer auf, dass Lebensschützer sich gerne für die niedlichen Babys einsetzen. Dass es aber beim Einsatz gegen Abtreibung letztlich um die Begleitung der betroffenen Familien bis zur Eigenständigkeit des Kindes geht - also mindestens bis zur Volljährigkeit, wenn nicht deutlich länger, gerät völlig aus dem Blickfeld.

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Zitiert aus einem Artikel aus dem Jahr 2019:

Zitat

Das Statistische Bundesamt hat die durchschnittlichen Kosten für ein Kind bis zum 18. Lebensjahr auf 126.000 Euro geschätzt. Daraus resultiert eine durchschnittliche monatliche Belastung von 583 Euro. Doch der Sprössling wird mit zunehmenden Alter immer teurer.

 

Quelle

Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2022 und die Kosten dürften nicht gesunken sein....

 

Zum Thema Erstausstattung:

Die muss geraume Zeit vor dem Entbindungstermin beantragt werden. Ansonsten guckst du in die Röhre. Die Ämter gehen davon aus, dass das teilweise second hand beschafft werden kann. Das ist ja hübsch und nett gedacht, aber Second-hand-Bazare finden saisonal statt, wenn du nicht "passend" hierzu schwanger wirst, läuft das nicht. Auf dem Land gibt es dann auch nicht gefühlt an jeder Ecke einen Secondhand-Laden dafür. Kleiderkisten sind auch ne Glückssache und die Bekleidung ist noch der geringste Posten bei der Erstausstattung.

Nun stelle man sich dazu noch vor, dass manche Schwangere kurz vor knapp noch vom Vater des Kindes verlassen wird (oder ihn, aus welchen Gründen auch immer) . Klar muss der irgendwie (aber vor allem irgendwann) Unterhalt zahlen, aber das ist dann halt nochmal eine Verschärfung der finanziellen Situation, die aber Behörden erst mal nicht interessiert: Nachträglich gibt es nichts mehr, auch wenn die Mutter das Zeugs notfalls auf Pump beschafft hat. 

 

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Die "durchschnittlichen Kosten" ... 

Ich würde gerne mal wissen, was die minimalen Kosten sind, also das, was man braucht, um ein Kind angemessen großzuziehen - ohne großen Luxus.  Sind in dem hier genannten Durchschnitt auch die Oberschichtkinder mit Geigenunterricht und Ballett und High-School-Jahr drin? 

Weiß das jemand? 

 

Ein Beispiel:

Neulich stand in der Zeitung, dass eine Einschulung 600 Euro kostet, allein das Set Schulranzen/ Turnbeutel etc. habe für das "Beispielkind"  knapp 300 Euro gekostet.

Nun habe ich keine eigene Erfahrung, aber das kommt mir doch extrem teuer vor. 

 

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vor einer Stunde schrieb laura:

Mir fällt immer auf, dass Lebensschützer sich gerne für die niedlichen Babys einsetzen. Dass es aber beim Einsatz gegen Abtreibung letztlich um die Begleitung der betroffenen Familien bis zur Eigenständigkeit des Kindes geht - also mindestens bis zur Volljährigkeit, wenn nicht deutlich länger, gerät völlig aus dem Blickfeld.

Das ist nicht selbstverständlich. Man kann gleichzeitig Abtreibung ablehnen und Eigenverantwortung befürworten.

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vor 31 Minuten schrieb laura:

Die "durchschnittlichen Kosten" ... 

Ich würde gerne mal wissen, was die minimalen Kosten sind, also das, was man braucht, um ein Kind angemessen großzuziehen - ohne großen Luxus.  Sind in dem hier genannten Durchschnitt auch die Oberschichtkinder mit Geigenunterricht und Ballett und High-School-Jahr drin? 

Weiß das jemand? 

 

Ein Beispiel:

Neulich stand in der Zeitung, dass eine Einschulung 600 Euro kostet, allein das Set Schulranzen/ Turnbeutel etc. habe für das "Beispielkind"  knapp 300 Euro gekostet.

Nun habe ich keine eigene Erfahrung, aber das kommt mir doch extrem teuer vor. 

 

 

Das ist leider nicht extrem teuer. Es gibt zwar bei Discountern ab und an billigere Sets, die sind aber dann sowieso ratzfatz weg. 

Schau dir mal allein die Liste der Materialien an, die von der Schule für die Einschulung angegeben werden. Da bist du ganz schnell fast einen Hunderter los, weil die lieben Lehrer auch die Marke vorschreiben und bei allem anderen Material gibt es eine Rüge. Was denkst du welches Elternteil es wagt, sich deshalb gleich bei der Einschulung mit der Schule anzulegen? Ich war letztes Jahr bei der Einschulung meines Enkels echt entsetzt, wie teuer das alles geworden ist. 

Mit der Einschulung ist das eh ein Wahnsinn. Denn der Ranzen sollte wegen des zu tragenden Gewichts schon was taugen, zugleich musst du aber davon ausgehen, dass das Kind den nach der Grundschulzeit spätestens nicht mehr tragen können wird. 

Hinzu kommt der irrwitzige Sozialzwang, Schultütenbasteln im KiGa, das Bastelset kostet auch schnell mal 20 Euro. Dann fehlt noch die Füllung, du kannst ja schlecht zwei Drittel der Tüte mit Zeitungspapier füllen. 

 

Wie du ermitteln willst, was die minimalen Kosten sind, um ein Kind angemessen großzuziehen, ist mir ehrlich gesagt, schleierhaft. 

Wann wird ein Kind angemessen großgezogen?  

Wenn du beim genannten Durchschnitt an Oberschichtkinder denkst, dann solltest du nicht vergessen, dass im Durchschnitt auch die Unterschichtkinder enthalten sind. Folglich dürfte der Durchschnittswert ein relativ realistischer Wert sein. 

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vor 12 Minuten schrieb Die Angelika:

Schau dir mal allein die Liste der Materialien an, die von der Schule für die Einschulung angegeben werden. Da bist du ganz schnell fast einen Hunderter los, weil die lieben Lehrer auch die Marke vorschreiben und bei allem anderen Material gibt es eine Rüge.

 

Es sind nicht immer die Lehrer! Oft sind es die „lieben“ Mitschüler, die ein Ranking von Ranzen- und Klamottenmarken veranstalten. Und die Eltern, die sie dazu anhalten. Das Ganze ist schon lange aus dem Ruder gelaufen. Hinzukommt, daß es auch um soziale Distanzierung geht. 

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Gerade eben schrieb Marcellinus:

 

Es sind nicht immer die Lehrer! Oft sind es die „lieben“ Mitschüler, die ein Ranking von Ranzen- und Klamottenmarken veranstalten. Und die Eltern, die sie dazu anhalten. Das Ganze ist schon lange aus dem Ruder gelaufen. Hinzukommt, daß es auch um soziale Distanzierung geht. 

 

Was das Ranking von Ranzen- und Klamottenmarken betrifft, stimme ich dir zu.

Allerdings schreiben Grundschullehrer mittlerweile offenbar nicht nur die Pinsel- und Stiftstärke, sondern auch die Marke derselben vor. 

Und bei der Gelegenheit: ja, Schulunifomen hätten was.....

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vor 5 Stunden schrieb Shubashi:

Ich weiss nicht, wen Du mit „man“ meinst

 

Ich hätte wohl 'frau' schreiben sollen, da es meistens Frauen sind, die behaupten, Männer dürfen keine Meinung zur Abtreibung haben - außer eben, wenn das dieselbe Meinung ist, die sie vetreten... Und ich hätte wohl auch ein Sarkasmus-Smiley benutzen sollen.

 

Auf Deine ernsten Aussagen gehe ich später mal ein.

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17 hours ago, Shubashi said:

Letztlich kann dann alles wieder bis 1868 rückabgewickelt werden, ...

1776 oder 1791.

 

17 hours ago, Shubashi said:

Die Frage scheint mir also eigentlich zu sein: wieviel Freiheit hat ein Gericht, eine jahrzehntelange Spruchpraxis plötzlich zu revidieren, und welche Gründe gibt es dafür an? „Recht“ sollte in meinen Augen nicht dermaßen schwankend sein, v.a. wenn so etwas Fundamentales wie die Grundrechte der Bürgerinnen betroffen sind.

Einerseits muss das höchste Gericht in der Lage sein, Fehlentscheidungen auch wieder zu korrigieren. Zum Beispiel gibt es die berühmt-berüchtige "Dred Scott" Entscheidung, welche besagt: Schwarze können unter keinen Umständen Staatsangehörige der USA sein, weil sonst hätten sie ja das Recht Waffen zu tragen. Das Gericht muss irgendwie derartige Fehler reparieren. Andererseits kann das Gericht nicht einfach mit Grundsatzentscheidungen über Grundrechte hin- und herpendeln, je nachdem von welcher Seite der politische Wind weht. Das ist ein Spannungsfeld, in dem Kompromisse notwendig sind. Und im Moment ist keine der beiden Seiten der US-Politik kompromissbereit.

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vor 41 Minuten schrieb Sucuarana:

1776 oder 1791.

 

Ich denke, @Shubashi hat 1868 geschrieben, weil in diesem Jahr der 14. Amendment ratifiziert wurde, aus dem der SC viele dieser fraglichen "Grundrechte" abgeleitet hat, die freilich im Text selbst nicht explizit stehen und von denen man weiß, dass sie nicht in der Absicht des historischen Gesetzgebers begründet liegen.

 

Es gibt aber natürlich ein ganz probates Mittel, die Rechtslage über 1868 hinaus fortschreiten zu lassen: indem man neue Gesetze erlässt, insbesondere eine neue Verfassungsänderung. Gewiss ist insbesondere Letztere ziemlich schwierig, weil man da eine Zweidrittel- oder Dreiviertelmehrheit braucht; da ist es leichter, die Rechtsfortbildung durch richterliche Neuinterpretationen zu betreiben, wenn man gleichgesinnte Richter auf dem SC hat. Aber dann passiert es eben, dass eines Tages die Gegenseite mehr Richter dort hat als man selbst und den eigenen Aktivismus ungeschehen macht... 

 

Zitat

Zum Beispiel gibt es die berühmt-berüchtige "Dred Scott" Entscheidung, welche besagt: Schwarze können unter keinen Umständen Staatsangehörige der USA sein, weil sonst hätten sie ja das Recht Waffen zu tragen.

 

Diese Entscheidung wurde eben durch den 14. Amendment hinfällig. Das Beispiel, das ich gebracht hätte, wäre eher Brown v. Board of Education (1954) gewesen, wo das Plassy vs Ferguson-Urteil von 1896 aufgehoben wurde, welches die Rassentrennung für verfassungsgemäß erklärte, weil man ja gleichberechtigt, aber getrennt sein könne. Interessant ist, dass diese Präzedenz länger Bestand hatte als Roe v Wade und man hätte (und jemand hat es gewiss auch) sagen können, der SC sollte keine so heiligen alten Präzedenzen antasten, weil das Rechtsunsicherheit schaffe usw.

 

Zitat

Das ist ein Spannungsfeld, in dem Kompromisse notwendig sind.

 

Was für ein Kompromiss wäre hier aber möglich? Entweder man lässt das Urteil bestehen oder man hebt es auf. 

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3 hours ago, Domingo said:

 

Ich denke, @Shubashi hat 1868 geschrieben, weil in diesem Jahr der 14. Amendment ratifiziert wurde, aus dem der SC viele dieser fraglichen "Grundrechte" abgeleitet hat, die freilich im Text selbst nicht explizit stehen und von denen man weiß, dass sie nicht in der Absicht des historischen Gesetzgebers begründet liegen.

 

Es gibt aber natürlich ein ganz probates Mittel, die Rechtslage über 1868 hinaus fortschreiten zu lassen: indem man neue Gesetze erlässt, insbesondere eine neue Verfassungsänderung. Gewiss ist insbesondere Letztere ziemlich schwierig, weil man da eine Zweidrittel- oder Dreiviertelmehrheit braucht; da ist es leichter, die Rechtsfortbildung durch richterliche Neuinterpretationen zu betreiben, wenn man gleichgesinnte Richter auf dem SC hat. Aber dann passiert es eben, dass eines Tages die Gegenseite mehr Richter dort hat als man selbst und den eigenen Aktivismus ungeschehen macht... 

 

 

Diese Entscheidung wurde eben durch den 14. Amendment hinfällig. Das Beispiel, das ich gebracht hätte, wäre eher Brown v. Board of Education (1954) gewesen, wo das Plassy vs Ferguson-Urteil von 1896 aufgehoben wurde, welches die Rassentrennung für verfassungsgemäß erklärte, weil man ja gleichberechtigt, aber getrennt sein könne. Interessant ist, dass diese Präzedenz länger Bestand hatte als Roe v Wade und man hätte (und jemand hat es gewiss auch) sagen können, der SC sollte keine so heiligen alten Präzedenzen antasten, weil das Rechtsunsicherheit schaffe usw.

 

 

Was für ein Kompromiss wäre hier aber möglich? Entweder man lässt das Urteil bestehen oder man hebt es auf. 

 

Vielen Dank für diesen Beitrag, der recht gut wiedergibt, was ich mir so gedacht habe.

Ich denke, die US-Verfassung weist eine besondere Art der Unbeweglichkeit auf, weil sie nicht wirklich reformierbar ist, sondern nur in Zusätzen ergänzt werden kann. Die doppelten Hürden einer Mehrheit im Kongreß sowie unter den Bundesstaaten ist so hoch, dass es im Extremfall  dann zu Ereignissen wie 1861 - 1865 kommt: Verfassungsreform per Bürgerkrieg. Der agrarische Süden der Sklavenstaaten wurde mit Gewalt zu Veränderungen gezwungen, die bis heute keine allgemeine Begeisterung in der Teilen der weißen Bevölkerung erregen. 

Der Punkt, den ich gegen eine „originalistische“ Lesart einzuwenden hätte, ist eben der: eine 250 Jahre alte Verfassung hält schlicht nicht mit der technischen, wirtschaftlichen Entwicklung mit, die unsere moderne Welt so mit sich bringt. Und es ist sehr viel schwieriger, Bürgerrechte wieder zu entziehen als sie zu verleihen. Wenn der SC also auf die Idee käme, Rassentrennung, Antisodomieregeln oder Verbot der Empfängnisverhütung wieder einzuführen, dann wäre das vermutlich alles mit einer „originalistischen“ Lesart der Verfassung vereinbar, aber eben nicht mit der ganz unvermeidlichen Entwicklung eines Bundesstaates, der dünn besiedelte Agrarstaaten mit hochentwickelten Hightechstaaten vereint, der inzwischen informelle Selbstbestimmung, Datenschutz, künstliche Befruchtung, In-vitro-Fertilisation, KI etc kennt und eben die Mobilität seiner Bürger zwischen diesen Bundesstaaten. Und der dazu bis auf‘s Blut politische polarisiert ist. So steuert das Land jedenfalls auf eine neue Krise des Bundesstaates zu, weil die ideologischen Diskrepanzen zwischen extremen Minderheiten unüberwindlich werden und ein Zusammenleben zwischen fundamentalistischen Radikalchristen, weißen Rassisten, identitären Winzgruppen und sozialen Gerechtigkeitskreuzzüglern so nicht mehr möglich sein wird.

Und SC wird durch eine Rückkehr zur Rechtsprechung des 19. Jh. kaum zur Lösung dieser Konflikte beitragen.

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vor 20 Stunden schrieb Die Angelika:

Dann fehlt noch die Füllung, du kannst ja schlecht zwei Drittel der Tüte mit Zeitungspapier füllen. 

Deswegen bin ich noch heute traumatisiert und habe es nur zum Schulabbruch-Politiker gebracht statt was Gescheites zu lernen und zu studieren!

 

Werner

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vor 21 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Allerdings schreiben Grundschullehrer mittlerweile offenbar nicht nur die Pinsel- und Stiftstärke, sondern auch die Marke derselben vor. 

 

Ich würde mich nicht wundern, wenn das genau deswegen geschieht, damit es keinen Wettbewerb zwischen den Kindern gibt?

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vor einer Stunde schrieb Werner001:

Deswegen bin ich noch heute traumatisiert und habe es nur zum Schulabbruch-Politiker gebracht statt was Gescheites zu lernen und zu studieren!

 

Werner

Ich hätte vermutlich damals die Zeitung gelesen, und die Süßigkeiten nicht beachtet – vor allem, wenn da Milka statt Ritter Sport in der Tüte gewesen wäre. [Ja, ich konnte schon bei der Einschulung lesen.]

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vor einer Stunde schrieb laura:

Ich würde mich nicht wundern, wenn das genau deswegen geschieht, damit es keinen Wettbewerb zwischen den Kindern gibt?

 

Und dazu muss man dann unbedingt jeweils die teuerste Marke vorschreiben????

 

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vor 9 Stunden schrieb Shubashi:

Vielen Dank für diesen Beitrag

 

Bitte sehr!

 

vor 9 Stunden schrieb Shubashi:

Ich denke, die US-Verfassung weist eine besondere Art der Unbeweglichkeit auf, weil sie nicht wirklich reformierbar ist, sondern nur in Zusätzen ergänzt werden kann.

 

Ich schreibe später mehr zu Deinem Gesamtbeitrag (es ist ja kein einfaches Thema und ich brauche einen langen Atem dafür), aber bei dem einen Punkt möchte ich schon was anmerken. In meinem obigen Post habe ich bewusst das Originalwort "Amendment" ("Verbesserung") benutzt anstatt "Verfassungszusatz", wie man im Deutschen gemeinhin die amerikanischen Amendments nennt, weil solche Amendments durchaus die Verfassung ändern, nicht nur ergänzen können. Das heißt, wo der ältere Verfassungstext zu demjenigen eines Amendments im Widerspruch steht, ist er nicht mehr gültig. In manchen Ausgaben der US-Verfassung werden solche außer Kraft gesetzten Sätze oder Passagen besonders gekennzeichnet (etwa durch Kursivdruck); in anderen leider gar nicht, und man muss so vorgehen wie Koran-Interpreten (ich hab da gehört, eine spätere Sure setzt eine ältere außer Kraft...). Zum Beispiel ist die Vorschrift, wonach Nichtfreie beim Errechnen der Bevölkerungsstärke eines Bundestaates nur 2/3 zählen, eben durch Amendments no. 13, 14 etc. ungültig gemacht und steht demnach in manchen Ausgaben even in Kursivscrift.

 

Im Art. 5, wo die Verfassung selbst darlegt, wie sie verändert werden kann, gibt es keine Ewigkeitsgarantie, sondern nur die Garantie, dass einige Passagen nicht vor 1808 geändert werden dürfen. Also haben die Autoren der Verfassung durchaus damit gerechnet, dass sie geändert (und nicht nur ergänzt) werden kann.

bearbeitet von Domingo
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Die Amerikaner sind halt pragmatisch (faul? geizig?) und der erste Kongress (1789-1793) beschloss, die ersten 10 Amendments (das "Bill of Rights) einfach ans Ende des Dokuments anzufügen, anstatt die Verfassung selbst neu zu schreiben (wie man anderswo tut) und so mehr Papier zu verbrauchen. Und dies, habe ich mal gelesen, entgegen der Absicht von Madison selbst, der die einzelnen Amendments an der jeweiligen Stelle eingefügt haben wollte, die sie ergänzen sollten (ja, das Bill of Rights selbst besteht aus lauter Zusätzen, keinen eigentlichen Änderungen).

bearbeitet von Domingo
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vor 5 Minuten schrieb Flo77:

Kann ein Amendment, denn dann auch durch ein weiteres wieder außer Kraft gesetzt werden?

 Ich wüsste nicht, was dem entgegenstünde.

bearbeitet von Domingo
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vor 31 Minuten schrieb Flo77:

Kann ein Amendment, denn dann auch durch ein weiteres wieder außer Kraft gesetzt werden?

Das 18. hat die Prohibition eingeführt, das 21. hat sie wieder aufgehoben

 

Werner

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