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Was Joe Biden mit Abtreibung ...


Gerhard Ingold

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Am 14.8.2022 um 23:33 schrieb Shubashi:

Wenn der SC also auf die Idee käme, Rassentrennung, Antisodomieregeln oder Verbot der Empfängnisverhütung wieder einzuführen, dann wäre das vermutlich alles mit einer „originalistischen“ Lesart der Verfassung vereinbar

 

Die Originalistische Lesart verbietet es dem SC geradezu, sich die Rolle des Gesetzgebers anzumaßen. Höchstens kann er auf der Grundlage des Originalismus sich weigern, bestimmte Gesetze aufzuheben, die formal korrekt (= demokratisch) zustande gekommen sind, sollten sie wieder erlassen werden. Bei der Rassentrennung nicht (wie oben ausgeführt), wohl aber bei der Homoehe (was Manche in den USA befürchten - mein Töchterlein hat mir auf dem Weg zu Marienruh erzählt, dass Onkel D., der in Florida lebt, und sein Freund/Mann Angst haben, dass ihre Beziehung wieder illegal gemacht wird. Keine Ahnung; mir scheint, anders als bei der Abtreibung geht die Homoehe mittlerweile selbst den allermeisten Republikaner sonstwo vorbei. Mal sehen, ob das stimmt.)

 

Am 14.8.2022 um 23:33 schrieb Shubashi:

Und SC wird durch eine Rückkehr zur Rechtsprechung des 19. Jh. kaum zur Lösung dieser Konflikte beitragen.

 

Man sollte sich vom SC nicht das Heil versprechen. Der Heiland kam, wenn kich recht informiert bin, vor 2000 Jahren ;)

 

Eher soll sich der SC mMn wirklich von nun an darauf beschränken, ein Gericht zu sein und keine alterntive Gesetzgebungsinstanz. Zumal eine, deren Besetzung so stark vom Zufall abhängt, davon, wer Präsident ist und wieviele der jeweiligen Partei im Senat sitzen... Wenn das Schicksal gewollt hätte, dass die kürzlich verstorbenen SC-Richter ein paar Jahre länger gelebt hätten, so dass Biden mit seiner Senatsmehrheit 3 woke Richter hätte einsetzen können und das Gericht nun aus einer woken Mehrheit bestúnde, so stelle ich mir das folgende Szenario vor: Kalifornien oder New York erlässt ein Gesetz, wonach jedem Kind über 5, das behauptet, sein Geschlecht sei anders als das biologische, gleich eine Hormontherapie verpasst werden soll. Alle Eltern, die was dagegen haben oder dagegen, dass in Kindergärten Drag-Queen-Shows veranstaltet werden, sind laut diesem Gesetz als „trans-non-affirming“ zu deklarieren und es soll ihnen automatisch das Sorgerecht entzogen werden. Dagegen wird nun geklagt, und der SC entscheidet, das Gesetz sei einwandfrei, weil das 14A (wenn man ganz genau zwischen den Zeilen lese) ein „Recht auf eigene Geschlechtsidentität“ festlege, das sowohl normale medizinische Bedenken als auch die Rechte der Eltern außer Kraft setze. Natürlich werden sich die Verfasser des 14A im Grab drehen, doch das ist egal, der Originalismus ist ja out und uncool.

 

Ich frage mich ja: Wäre solch ein Szenario undenkbar? Die letzten paar Jahre haben mein Gefühl dafür erschüttert, was undenkbar ist und was nicht.

bearbeitet von Domingo
paar Fehler korrigiert
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vor 9 Minuten schrieb Domingo:

Sie sehen es nun mal so, dass ein Recht, das nur in den Urteilen irgendeines Gerichts exisitiert, keins ist.

Wenn ich das richtig verstehe, wäre es hierzulande auch nicht möglich, dass das Verfassungsgericht derart Recht setzt, es fordert aber immer mal wieder (auch gern ultimativ) den Gesetzgeber auf, eine bestehende Rechtslage, die als nicht verfassungsgemäß angesehen wird, zu ändern.

 

Werner

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vor 9 Minuten schrieb Werner001:

Wenn ich das richtig verstehe, wäre es hierzulande auch nicht möglich, dass das Verfassungsgericht derart Recht setzt, es fordert aber immer mal wieder (auch gern ultimativ) den Gesetzgeber auf, eine bestehende Rechtslage, die als nicht verfassungsgemäß angesehen wird, zu ändern.

 Das dt. Bundesverfassungsgericht tut das sehr oft. Ich kann mich nicht erinnern, dass der SC solche Aufforderungen an den Gesetzgeber richtet. Vielleicht würde selbst das manchen Amerikanern zu weit gehen in Sachen richterliche Einmischung in den demokratischen Prozess. Oder vielleicht ist es einfsach nicht Tradition.

 

Edit: Ich kann nicht sagen, ob es unmöglich wäre, dass das BVerfG so Recht setzt.

bearbeitet von Domingo
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@Domingo

Danke für Deine ausführliche Entgegnung. Auf jeden Fall hast Du Recht mit der Kritik an meiner schlampigen Formulierung: nach der originalistischen Lesart läßt der SC einer staatlichen oder bundestaatlichen Gesetzgebung ihren Lauf, ohne verfassungsrechtliche Einwände zu erheben, wenn die Verfassung nicht explizit dagegegen Einspruch erhebt.

Mein wesentlicher Einwand dagegen lautet, dass die US-Verfassung als ein zu inflexibles Instrument konstruiert ist, um einen Bundestaat aus Staaten zusammenzuhalten, die irgendwann ohne Rücksicht auf das gemeinsame Ganze auseinanderstreben.

Dass die jeweiligen politischen Mehrheiten eigentlich einen moderaten Kurs, den Zusammenhalt des Ganzen förderlichen Kurs sichern, der meiner Meinung nach in der Bevölkerung vorherrschend ist, ist dabei keinesfalls gesichert, weil radikale Minderheiten einen zu großen Einfluß auf den Wahl- und damit Gesetzgebungsprozess nehmen.

Als Beispiel habe ich die Prohibition gewählt, die gewaltigen kriminalpolitischen Schaden anrichtete und fast nicht wieder abzuschaffen war, weil die Politiker in den Staatslegislativen keine ausreichenden Mehrheiten gegen die radikalen Temperenzler zustande brachten.

In der Abtreibungspolitik könnte ähnliches drohen: nämlich dass Staaten ihre radikale Antiabtreibungsagenda auf liberalere Staaten auszudehnen suchen.

Die Frage ist dabei in meinen Augen, nicht so sehr, ob die Richter zu „woke“ oder „originalistisch“ sind, sondern ihre politische Haltung dem Recht als der großen verbindenden Kraft in den USA unterordnen werden. Die „Originalisten“ können dabei so selektiv urteilen wie die bisher hypothetischen „woken“ Richter: bei Umwelt*- und Schusswaffenrecht hat sie der Wille politischer Mehrheiten auch nicht so interessiert.
 

(EPA vs. West Virginia: wenn der Kongress jede Art bundesrechtlicher Details in Gesetzesakten festlegen soll, wird eben gar nichts mehr bundesrechtlich geregelt, weil sowas nun mal originär Verwaltungsakte sind. Im Prinzip werden so dem Bundesrecht wirksam die Hände gebunden und das zentrifugale „race to thebottom“ der Staaten wird fröhliche Urständ feiern. Ein technisch-industrieller Staat des 21. Jh. kann nicht mit den bürokratischen Mitteln des 19. Jh. zusammengehalten werden. Das antimodernistischer Anarchismus.)

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vor 18 Stunden schrieb Domingo:

Keine Ahnung; mir scheint, anders als bei der Abtreibung geht die Homoehe mittlerweile selbst den allermeisten Republikaner sonstwo vorbei. Mal sehen, ob das stimmt.

Ja, die Umfragen deuten darauf hin – allerdings ist eine Mehrheit der Republikaner im Lande nicht gleichbedeutend mit einer Mehrheit der Richter des SC. Und mindestens einer – Clarence Thomas – hat sich schon dahingehend geäußert, nun solle der Supreme Court die entsprechende Entscheidung Obergefell v. Hodges erneut prüfen.

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Das Absurde dabei ist ja, dass es keinerlei Rechtssicherheit gibt. Je nach Zufall und Laune kann der SCOTUS heute hüh ind morgen hott sagen, und das völlig ohne demokratische Legitimierung.

Das US-System war vor 230 Jahren sicher sehr fortschrittlich, aber heute merkt man doch sehr deutlich, dass es uralt ist

 

Werner

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vor 21 Stunden schrieb Guppy:

Ich glaube jedenfalls nicht, dass eine Mutter ihr eigenes Kind umbringen lässt, weil ihre finanzielle Situation nicht optimal ist, weil das Kindergeld zu niedrig ist oder sie keine kostenlose Erstausstattung bekommt. Das ist meiner Meinung nach nicht der entscheinde Grund dafür, weshalb Mütter ihre Kinder umbringen lassen. 100 Euro mehr Kindergeld oder kostenlose Erstausstattung würde wohl kaum etwas an der sehr hohen Anzahl der Abtreibungen in Deutschland ändern.

 

Nochmal:

mir wäre neu, dass hier auch nur ein User behauptet hätte, dass eine Mutter ihr eigenes Kind umbringen lässt, weil ihre finanzielle Situation nicht optimal ist, weil das Kindergeld zu niedrig ist oder sie keine kostenlose Erstausstattung bekommt. Niemand hier hat, wenn ich mich nicht irre, behauptet, dass finanzielle Schwierigkeiten der entscheidende Grund seien.

Was also soll die rosenkranzartige Wiederholung obiger Sätze?

Natürlich würden  110 Euro mehr Kindergeld oder kostenlose Erstausstattung kaum etwas ändern, aber sie würden mit Sicherheit wenigstens ein klein wenig ändern. Wieso das also nicht bei der Verbesserung der finanziellen Situation für ungewollt Schwangere etwas ändern?

 

Es ist gemeinhin ein Bündel an Gründen. Das Ganze summiert sich und irgendwann fühlt sich die ungewollt Schwangere überfordert.

 

Bemerkenswert finde ich persönlich ja auch, wie eindimensional du hier bist. Du schreibst permanent einzig der werdenden Mutter die Verantwortung für die Abtreibung zu. Braucht es denn nicht immer noch auch einen werdenden Vater? Hat der mit einer ungewollten Schwangerschaft so gar nichts zu tun? 

Mit deiner Art des Umgangs mit Abtreibungen und Verantwortungszuschreibungen zementierst du gerade das, weshalb es auch häufig zu Abtreibungen kommt. Es wird schon gar nicht mehr erwartet, dass werdende Väter auch Verantwortung übernehmen. Die können ihre Verantwortung rein auf Unterhaltszahlungen beschränken, ohne dass dies von der Gesellschaft geächtet würde. Was würde denn in umgekehrten Falle passieren, wenn eine werdende Mutter erklären würde "Okay, es ist allein deine Entscheidung, ob du das Kind bekommst oder nicht. Ich muss halt Unterhaltszahlungen leisten, der Rest geht mich nichts mehr an"?

Merkst du was?

Hier triffst du dich in deiner Haltung nämlich absurderweise mit den Hardcore-Feministinnen, die so tun, als sei der werdende Vater einzig und allein der Erzeuger des Kindes, über den sie nach Lust und Laune (weil ja ihr Körper, egal ob schwanger oder nicht, ihnen gehort) verfügen können, ob er Vater wird oder nicht. Sie tun so, als läge die Verantwortung für das werdende Leben allein bei ihnen. Und du stimmst ihnen zu, wenn du hier permanent davon schwadronnierst, dass Mütter ihre Kinder umbrächten. 

 

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vor 1 Stunde schrieb Werner001:

Das Absurde dabei ist ja, dass es keinerlei Rechtssicherheit gibt. Je nach Zufall und Laune kann der SCOTUS heute hüh ind morgen hott sagen, und das völlig ohne demokratische Legitimierung.

Das US-System war vor 230 Jahren sicher sehr fortschrittlich, aber heute merkt man doch sehr deutlich, dass es uralt ist

 

Werner

bei welchem Verfassungsgericht ist das anders?

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vor einer Stunde schrieb Spadafora:

bei welchem Verfassungsgericht ist das anders?

Es kann heute was für verfassungswidrig erklären ind morgen für konform, richtig.

Aber weder in D noch in A kann das Gericht Recht setzen. Es kann nur das Recht auf Verfassungskonformität prüfen. Recht setzen kann nur der Gesetzgeber.

 

Werner

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vor 37 Minuten schrieb Werner001:

Es kann heute was für verfassungswidrig erklären ind morgen für konform, richtig.

Aber weder in D noch in A kann das Gericht Recht setzen. Es kann nur das Recht auf Verfassungskonformität prüfen. Recht setzen kann nur der Gesetzgeber.

 

Werner

richtig und nichts anderes macht der Oberste Gerichtshof in den USA

 

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vor 22 Minuten schrieb Spadafora:

richtig und nichts anderes macht der Oberste Gerichtshof in den USA

 

Nein, es gibt da einen deutlichen Unterschied. Hier sagt das Gericht, dass die Rechtslage verfassungswidrig ist und gibt dem Gesetzgeber die Aufgabe, sie zu ändern. Wie das dann konkret aussieht, ist Sache des letzteren.
In den USA legt das Gericht gleich direkt die neue Rechtslage fest. Das kommt daher, dass im angelsächsischen Recht sehr vieles überhaupt nicht gesetzlich geregelt ist, die Rechtslage richtet sich nach Präzedenzfällen.

Hier in Mitteleuropa gibt es da nicht, da braucht man ein Gesetz, und dafür ist der Gesetzgeber zuständig 

 

Werner

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vor 11 Minuten schrieb Werner001:

Nein, es gibt da einen deutlichen Unterschied. Hier sagt das Gericht, dass die Rechtslage verfassungswidrig ist und gibt dem Gesetzgeber die Aufgabe, sie zu ändern. Wie das dann konkret aussieht, ist Sache des letzteren.
In den USA legt das Gericht gleich direkt die neue Rechtslage fest. Das kommt daher, dass im angelsächsischen Recht sehr vieles überhaupt nicht gesetzlich geregelt ist, die Rechtslage richtet sich nach Präzedenzfällen.

Hier in Mitteleuropa gibt es da nicht, da braucht man ein Gesetz, und dafür ist der Gesetzgeber zuständig 

 

Werner

aber sehr oft setzten hier die Verfassungsgerichte so enge Grenzen, dass der Gesetzgeber praktisch nur in eine Richtung handelt kann siehe in Österreich Aufhebung des § 209 vor 20 Jahren oder die Erkenntnisse zur "Ehe für alle", und der Assistenz zum Suizid

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Am 15.8.2022 um 23:36 schrieb Die Angelika:

Das führte dann dazu, dass ehrenamtliche Helferinnen in ihrem Bekanntenkreis herumfragten, wer noch was hat und das kostenlos abgeben würde. 

Entschuldigung, aber dieses Prinzip ist soweit ich mich erinnere völlig NORMAL.

 

Als ich geboren wurde hatte meine Mutter einen Kreis von Freundinnen mit denen Kinderklamotten hin- und hergetauscht wurden und als unsere kamen hatte meine Frau einen eben solchen Kreis.

 

In unserem Umfeld ist das System irgendwann wg. Übersättigung zusammengebrochen, weil schlicht jeder Haushalt mehr als genug hatte und selbst die Secondhandläden und Sozialkaufhäuser nichts mehr annehmen wollten.

 

Substanz ist da draußen mehr als genug - Netzwerken scheint mir das Problem zu sein.

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vor 2 Stunden schrieb Werner001:

Aber weder in D noch in A kann das Gericht Recht setzen. Es kann nur das Recht auf Verfassungskonformität prüfen. Recht setzen kann nur der Gesetzgeber.

 

Ds BVerfG kann nach eigenem Verständnis so Recht setzen, indem es "neue" Rechte aus alten quasi extrapoliert - Beispiel: das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung. Steht nicht im GG und ist dennoch Grundrecht.

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vor 6 Stunden schrieb Lothar1962:

Ich persönlich gehe davon aus (und würde das auch unterstützen), dass sich aus Forschungsergebnissen von Medizin und Biowissenschaften irgendwann ein Kompromisstermin (so wie in sehr vielen westeuropäischen Ländern) z.B. von 3 Monaten noch besser und nachvollziehbarer ableiten lässt, um sozusagen einen Surrogatparameter für "gerade eben noch nicht Mensch" zu finden, da ich davon ausgehe, dass zwischen Punkt "0" (Nidation - noch kein Mensch) und Geburt (Mensch) die Entwicklung von "nicht Mensch" hin zum Mensch stattfindet.

 

Naja, einen Kompromiss kann es da meiner Meinung nach aber nicht geben. Man müsste schon wirklich logisch begründen können, warum er oder sie zum Zeitpunkt X "kein Mensch" und einen Augenblick später plötzlich unbedingt "Mensch" ist. Also findet da eine wundersame Verwandlung statt, durch die sich das Wesen ändert?

 

Ein Kompromiss im Sinne von "Du sagst ab der Befruchtung, ich sage ab der Geburt, treffen wir uns einfach irgendwo in der Mitte" ist doch Unfug.

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vor 8 Stunden schrieb o_aus_h:

Ja, die Umfragen deuten darauf hin – allerdings ist eine Mehrheit der Republikaner im Lande nicht gleichbedeutend mit einer Mehrheit der Richter des SC. Und mindestens einer – Clarence Thomas – hat sich schon dahingehend geäußert, nun solle der Supreme Court die entsprechende Entscheidung Obergefell v. Hodges erneut prüfen.

 Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn sich niemand für die Homoehe mehr interessiert, wird auch niemand dagegen klagen.

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vor 7 Stunden schrieb Werner001:

Je nach Zufall und Laune kann der SCOTUS heute hüh ind morgen hott sagen, und das völlig ohne demokratische Legitimierung.

 

Das können die Wähler auch. Doch ich persönlich traue den Wählern zu, vernünftige und nicht-extreme Entscheidungen zu treffen, als einer Gruppe von Richtern, die von der einen oder anderen Partei ernennt werden, je nachdem, wer gerade an der Macht ist, wenn einer der Richter Krebs kriegt oder altersbedingt tot umfällt.

 

vor 7 Stunden schrieb Werner001:

Das US-System war vor 230 Jahren sicher sehr fortschrittlich, aber heute merkt man doch sehr deutlich, dass es uralt ist

 

Der SC ist gewiss die umstrittenste Einrichtung der Gründer.

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vor 10 Stunden schrieb Shubashi:

Die „Originalisten“ können dabei so selektiv urteilen wie die bisher hypothetischen „woken“ Richter: bei Umwelt*- und Schusswaffenrecht hat sie der Wille politischer Mehrheiten auch nicht so interessiert.

 

Moment: Die Originalisten sagen nicht, dass Richter nach dem "Willen politischer Merhheiten" entscheiden sollen. Sie sollen nach den Gesetzen entscheiden, die dem Willen der Mehrheit entspringen, aber doch wohl auf einem anderen Level sind als Umfragen und dergleichen. Und da wir beim Thema sind: Ich habe mittlerweile en paarmal die Behauptung gelesen, die meisten Amerikaner seien für ein schärferes Waffenrecht. Gobt es auch einen Beleg heirfür? Das kommt mir nämlich dubios vor, haben doch 2020 und 2021 mehr Amerikaner als je Schusswaffen gekauft.

 

Ich denke auch, dass der Teufel in den Details steckt: welche Regelungen genau werden von einer Mehrheit unterstützt? Wenn es zB um Abtreibung geht, so stimmt es zwar, dass die meisten Amerikaner mit einer vernünftigen Fristenlösung (3 Monate oder so ähnlich) einvertanden sind und mit den extemen Abtreibungsgegnern nicht konform gehen. Doch heißt das kaum, sie wären mit einem Gesetz einverstanden, das Abtreibung bis zur Geburt zulässt o.ä. (weswegen ich keineswegs überzeugt bin, dass in November die Demokraten lawinenartig siegen werden - das Gute hieran ist aber, wir können einfach abwarten und sehen).

 

 

Zitat

(EPA vs. West Virginia: wenn der Kongress jede Art bundesrechtlicher Details in Gesetzesakten festlegen soll, wird eben gar nichts mehr bundesrechtlich geregelt, weil sowas nun mal originär Verwaltungsakte sind.

 

Das müsste ich genauer recherchieren. Aus dem, was Du schreibst, kann ich aber nicht ganz sehen, wo die "Originalisten" inkonsequent wären. Nur weil Dir oder mir das Ergebnis nicht gefällt (mir gefällt die jetzige Abtreibungssituation in den USA auch nicht), heißt das noch lange nicht, der SC handle nicht konsequent originalistisch.

 

Mir wäre recht, wenn die jeztigen Urteile eine Art "Präzedenzfall" bildeten, nach dem der SC sich aus der Gesetzgebung zurückhält und nur das geltende Recht anwendet. Es mag sein, dass radikale Minderheiten zuviel Macht haben (*) und der demokratische Prozess nicht gut funktioniert; doch halte ich einen übermächtigen SC für keine Lösung - oder eine Lösung, die schlimmer ist als das Problem selbst - aus den Gründen, die ich erläutert habe udn die auch @Werner001 angedeutet hat.

 

(*) Bei der Prohibition ging es doch, diese Minderheiten in ihre schranken zu weisen, oder? So muss man vielleicht auch einen demokratischen Prozess, lang und schmerzaft als er ist, nehmen statt eine de facto Diktatur eines 9köpfigen Gerichts.

bearbeitet von Domingo
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12 hours ago, Domingo said:

Nur weil Dir oder mir das Ergebnis nicht gefällt (mir gefällt die jetzige Abtreibungssituation in den USA auch nicht), heißt das noch lange nicht, der SC handle nicht konsequent originalistisch.

 

„Konsequent originalistisch“ klingt mir ein bisschen zu schön. Es gibt für mich nicht „die“ Geschichte oder klassische Texte außerhalb ihrer Interpretation - so wie sich manche „invented tradition“ (Hobsbawm) außerhalb der historischen Vorbilder bewegt, so halte ich auch „Originalismus“ letztlich eher für eine zeitgenössische Idee. Dass die Stadt (oder der Staat?) New York ein eigenes strengeres Waffenrecht hat, ist lange durch parlamentarische Mehrheiten gesichert - so wie das originale Verständnis des 2. Zusatzartikels nicht ohne die Rolle des bis zum Bürgerkrieg (und danach) eher kleinen stehenden Heeres und der Bedeutung der Milizen gesehen werden kann. Die Idee, Bürgern davon unabhängig das ständige Tragen halbautomatischer Waffen zu gewähren, ist für mich eindeutig eine moderne Vorstellung und verfassungsrechtliche Neukonstruktion ohne echte Präzedenz.

https://www.politico.com/amp/news/magazine/2022/06/25/the-supreme-courts-faux-originalism-00042417

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vor 15 Stunden schrieb Guppy:

 

Naja, einen Kompromiss kann es da meiner Meinung nach aber nicht geben. Man müsste schon wirklich logisch begründen können, warum er oder sie zum Zeitpunkt X "kein Mensch" und einen Augenblick später plötzlich unbedingt "Mensch" ist. Also findet da eine wundersame Verwandlung statt, durch die sich das Wesen ändert?

 

 

Echt berauschend deine Gedankengänge, die gefallen mir, ich mach da gleich mal weiter:

Man müsste schon wirklich logisch begründen können, warum er  oder sie zum Zeitpunkt X "Raupe" und einen Augenblick später plötzlich unbedingt "Schmetterling" ist. Also findet da eine wundersame Verwandlung statt, durch die sich das Wesen ändert?

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vor 13 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Echt berauschend deine Gedankengänge, die gefallen mir, ich mach da gleich mal weiter:

Man müsste schon wirklich logisch begründen können, warum er  oder sie zum Zeitpunkt X "Raupe" und einen Augenblick später plötzlich unbedingt "Schmetterling" ist. Also findet da eine wundersame Verwandlung statt, durch die sich das Wesen ändert?

Nun ist die Verwandlung von einer Raupe zu einem Schmetterling eindeutiger als die von einem Embryo zu einem Fötus und danach zu einem möglicherweise auch außerhalb des Mutterleibs lebensfähigen Baby.

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vor 31 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Echt berauschend deine Gedankengänge, die gefallen mir, ich mach da gleich mal weiter:

Man müsste schon wirklich logisch begründen können, warum er  oder sie zum Zeitpunkt X "Raupe" und einen Augenblick später plötzlich unbedingt "Schmetterling" ist. Also findet da eine wundersame Verwandlung statt, durch die sich das Wesen ändert?

 

Nun, aus einer Kohlweisslingraupe wird immer nur ein Kohlweissling, aus einem menschlichen Embryo immer nur ein Mensch. Auch wenn ich Kohlweisslingen grundsätzlich nichts absichtlich tue, verirrte Schmetterlinge im Wohnzimmer  befreie - legt dieses Tier Eier in meinen Rosenkohl, dann fliegt der Nachwuchs konsequent raus, auch wenn er schon geschlüpft ist, munter an den Blättern turnt und wird an hungrige Vögel verfüttert. (Der Rosenkohl steht im Gewächshaus, das zwar von Insekten, aber nicht von Vögeln besucht wird)

 

Mein Rosenkohl gehört mir.

 

ABER, die Metamorphose der Schmetterlingspuppe ist nicht mit dem Wachsen und sich entwickeln eines Embryos vergleichbar. Die Raupe löst sich komplett auf und wird neu zusammengesetzt. Eher vergleichbar mit dem Umbau des Frontalhirns des pubertierenden Jugendlichen. Ich will ja jetzt nix sagen, aber die Analogie triggert mich gerade. Gut dass meine Töchter aus dem Alter raus sind 🙂

 

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vor 22 Stunden schrieb Werner001:

Aber weder in D noch in A kann das Gericht Recht setzen. Es kann nur das Recht auf Verfassungskonformität prüfen. Recht setzen kann nur der Gesetzgeber.

 

Es kann aber bisherige Grundsätze in neuer Weise kombinieren, oder die Reichweite alter neu definieren, und damit neues Recht schaffen, wie wir erst jüngst gesehen haben. Es kann sogar neue Gesetze einfordern. Nur kontrollieren, das kann man dieses Gericht bisher nicht.

bearbeitet von Marcellinus
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vor 6 Stunden schrieb Shubashi:

so wie das originale Verständnis des 2. Zusatzartikels nicht ohne die Rolle des bis zum Bürgerkrieg (und danach) eher kleinen stehenden Heeres und der Bedeutung der Milizen gesehen werden kann. Die Idee, Bürgern davon unabhängig das ständige Tragen halbautomatischer Waffen zu gewähren, ist für mich eindeutig eine moderne Vorstellung und verfassungsrechtliche Neukonstruktion ohne echte Präzedenz.

https://www.politico.com/amp/news/magazine/2022/06/25/the-supreme-courts-faux-originalism-00042417

 

Das ist besser. Werde ich ganz interessiert durchlesen.

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