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Quebec will das beten in der Oeffentlichkeit verbieten


Quebec will das beten in der Oeffentlichkeit verbieten  

15 Stimmen

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Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb OneAndOnlySon:

... Noch bis 1974 waren die Eltern bis zum 25./25. Lebensjahr der "Kinder" Einspruchsberechtigt. ...

Wo steht das?

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Wunibald:

Wo steht das?

Sorry, ich hatte die Jahre verwechselt. Bis 1974 war 21 für Männer das maßgebliche Alter. Die 25-Jahre-Regel war nur bis 1938 gültig und wurde dann durch die Volljährigkeitsgrenze abgelöst.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb OneAndOnlySon:

Sorry, ich hatte die Jahre verwechselt. Bis 1974 war 21 für Männer das maßgebliche Alter. Die 25-Jahre-Regel war nur bis 1938 gültig und wurde dann durch die Volljährigkeitsgrenze abgelöst.

Ich möchte das ergänzen. Die 25 Jahre Regel galt noch lange danach für das Passive Wahlrecht und für das Ausleihen bestimmter Autos. Deshalb war ich auch 1986 auch so froh, daß ich 25 wurde.

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb OneAndOnlySon:

Ist es nicht eher so, dass sich die Grundwerte unserer westlichen Gesellschaften in den letzten (grob) 100 Jahren stark verändert haben?

Mach 150 draus, wir schreiben das Jahr 2026 und nicht 1996. Ich denke allerdings, so massiv, haben sich unsere Grundwerte nicht verändert. Bzw. was an Veränderung eingetreten ist, hängt zum größten Teil mit unserer anerzogenen Nicht-Identität zusammen. Wir neigen dazu, das 3. Reich und die 1950er und 1960er in die Zeit vor Weimar zurückzuprojezieren, weshalb in der kollektiven Erinnerung früher höchste moralische Standards angenommen werden, von denen die Studenten uns 68 befreit hätten (völliger Schwachsinn, aber es geht nichts über ein griffiges Narraritv). Nur ist das ja nicht die Realität.

 

Der Sozialstaat ist seit Bismarck im reifen, die Frauenrechte waren in den 1920ern schonmal den 50ern weit voraus, und selbst die 20er sind nicht ohne Vorläufer.

 

Was sich verändert hat, ist das Narrativ über das Land und das Volk bzw. die Verteufelung des selbigen. Daß uns dieser Effekt heute allerdings dazu zwingen soll, eben jene positiven Veränderungen, die sich ergeben haben (und für die teilweise hart gekämpft wurde), der Religionsfreiheit wieder zu opfern, erscheint mir nicht gut durchdacht.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb OneAndOnlySon:

2001 wurde das Religionsprivileg dann gestrichen und Art. 9 gegenüber Art. 4 GG aufgewertet. In manchen Ländern führt die veränderte Gewichtung dann eben auch dazu, dass gegen christliche Geistliche, die in Predigten gegen LGBTQ+ wettern, vorgegangen wird.

Tja, da wurde mancherorts das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

Jeder Götterdiener sollte predigen dürfen, was seine Götter vermeintlich verlangen.

Die Grenze ist überschritten bei Aufruf zu und Ausübung von Gewalt.

 

Werner

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Werner001:

Tja, da wurde mancherorts das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

Jeder Götterdiener sollte predigen dürfen, was seine Götter vermeintlich verlangen.

Die Grenze ist überschritten bei Aufruf zu und Ausübung von Gewalt.

 

Werner

Ich würde sagen, dass wir als westliche Gesellschaften noch lernen müssen, mit dem relativ neuen Phänomen des Terrorismus umzugehen. 9/11 als einschneidendes Ereignis ist erst 25 Jahre her. Wir sind noch dabei, das richtige Maß zu finden zwischen Sicherheit auf der einen Seite und Religionsfreiheit, Reisefreiheit, Datenschutz, etc. PP auf der anderen. 

Geschrieben

Vielleicht noch ein Hinweis am Rande:

 

Das GG garantiert "Religionsfreiheit", Bekenntnis und Ausübung werden hier nicht getrennt, was dazu führt, daß der Gottesdienst (oder was auch immer die Gläubigen als solchen bezeichnen) die gleiche Unbeschränktheit genießt.

 

In vielen anderen Ländern ist das allerdings überhaupt nicht der Fall.

 

Z.B. Griechenland, Dänemark, die Niederlande, Schweden haben alle zwar die garantierte "Bekenntnisfreiheit", die Kultusfreiheit steht aber unter Vorbehalt. Verfassungsrechtlich wäre es in diesen Ländern wohl weitaus einfacher rituelle Praktiken zu verbieten, als bei uns.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Flo77:

Vielleicht noch ein Hinweis am Rande:

 

Das GG garantiert "Religionsfreiheit", Bekenntnis und Ausübung werden hier nicht getrennt, was dazu führt, daß der Gottesdienst (oder was auch immer die Gläubigen als solchen bezeichnen) die gleiche Unbeschränktheit genießt.

 

In vielen anderen Ländern ist das allerdings überhaupt nicht der Fall.

 

Z.B. Griechenland, Dänemark, die Niederlande, Schweden haben alle zwar die garantierte "Bekenntnisfreiheit", die Kultusfreiheit steht aber unter Vorbehalt. Verfassungsrechtlich wäre es in diesen Ländern wohl weitaus einfacher rituelle Praktiken zu verbieten, als bei uns.

Interessant, weil Du auch Griechenland erwähnst. Darf man, wenn man keine kultische Freiheit mehr genießt, dann auch den Protestantismus einschränken, wenn  dem Staat z.B. der Abendmahl Ritus nicht paßt oder z.B. den Novo Ordo der katholischen Kirche?

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