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Heute war ein Super-Tag, weil...


sylle

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... weil heute unsere Vermieter da waren, und bei der Wohnungsbesichtigung fast nichts zu beantstanden hatten. :huh:

 

Habe heute etwas über Kleinbären gelesen. Vor einiger Zeit waren Beuteltiere dran. Es gibt Makibären, Wickelbären (ein Bekannter von mir hat mit seinem Verein eine Patenschaft für einen Wickelbär im Neunkircher Zoo - Saarland - übernommen. Wickelbären haben einen Greifschwanz und stammen aus Südamerika), Katzenfrette (diese sehen den Schleichkatzen ähnlich), Waschbären, Nasenbären und Bergnasenbären.

 

nasenbärige Grüße

 

Olli

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... weil heute unsere Vermieter da waren, und bei der Wohnungsbesichtigung fast nichts zu beantstanden hatten. :lol:

 

 

 

Hä?

 

Kennst du das nicht? In meiner vorherigen Wohnung kamen meine Vermieter einmal im Jahr (natürlich nur mit Voranmeldung) um nach zu sehen, ob alles in Ordnung ist. Zum Beispiel regelmässiges Tapezieren der Wände haben sie mal bemängelt. Oder Wäscheaufhängen in der Wohnung war verboten. Dazu gab es extra einen Wäscheraum.

 

Sie hatten mir damals auch einen Teppich legen lassen. Da wollten sie sehen, ob ich den auch regelmässig pflege.

 

Andererseits stellten sie auch Abmängel von ihrer Seite fest. Zum Beispiel bekam ich einen neue Badewanne, nach dem sie sahen, dass selbst durch Reinigen der Badewanne, das ganze Teil nicht mehr schön aussah.

 

Sie wollten einfach nachschauen, ob ich ihre Wohnung auch pfleglich halte.

 

 

In meiner jetzigen Wohnung kommen die Vermieter auch regelmässig, und ohne Voranmeldung. Aber nur wenn sie keinen Bock zum selber Kochen haben, wenn ihnen langweilig ist, oder wenn sie eine Übernachtbetreuung benötigen für ihr Kleinkind :huh:

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DAS wäre für mich ein Grund auszuziehen ... (also nicht der Wunsch nach Essen und Kleinkindbetreuung sondern der Rest)

bearbeitet von Flo77
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DAS wäre für mich ein Grund auszuziehen ... (also nicht der Wunsch nach Essen und Kleinkindbetreuung sondern der Rest)

 

 

Also so tragisch finde ich das nicht. Warum sollte der Vermieter nicht nach dem Rechten sehen dürfen. So trifft ihn zumindest nicht eines Tages der Schlag, wenn die Mieter eines Tages ausziehen, und nur Müll hinterlassen.

Ich kann nicht klagen. Meine Vermieter waren bis jetzt immer Leute, mit denen ich prima ausgekommen bin.

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Ich find das heftig, auch wenn es wohl gesetzlich möglich ist. Bei einem Vermieter mit dem man befreundet ist oder den man mag, ist es sicher nicht weiter schlimm, aber bei anonymen, großen Wohungsanlagen oder einem Vermieter, den man als Fremden erachtet, geht es doch nicht an, daß man den in die Wohnung lassen muß, solange es keinen triftigen Grund gibt. Man haftet ja für die Schäden, die man anrichtet. Aber wie man die Wohnung pflegt solange man drinnen wohnt, geht doch den Vermieter nichts an, solange es nicht zu einer Zumutung von anderen Bewohnern wird (Gestank z.B.) .

 

 

 

Also, ich würde mich schämen, bei meinen Mieterin einzudringen und ihre Wohnung zu inspizieren, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund. (Gefahr im Verzug, Besichtigung durch potentielle Nachmieter nach Kündigung, etc.)

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Liebe Lissie

 

 

Ich kenne mich ja nicht so mit Eigentum aus, weil ich keines habe :huh: Aber ist es wirklich nicht von Interesse eines Eigentümers, von Zeit zu Zeit mal nachzusehen, ob alles in Ordnung ist?

Das hat für mich nichts mit Eindringen zu tun. Als Mieter kann ich ja jederzeit den vorgeschlagenen Termin ablehnen, und muss die Türe ja nicht meinem Vermieter aufmachen.

Nur wenn ich mal einen Termin bestätigt habe, würde es die Höflichkeit verlangen, die Türe auch aufzumachen.

 

Wie gesagt, ich hatte bis jetzt immer nur Vermieter, mit denen es hervorragend geklappt hat. Und da hat dann mal schon eine Flasche Wein an Weihnachten, oder ein Strauss Blumen am Geburtstag den Besitzer gewechselt. Ist doch schön, wenn das Miteinander so gut klappt, und ich mich nicht auf Pharagraphen berufen muss.

 

Wie es mit diesen Baugenossenschaften aussieht weiss ich nicht. Aber ich hatte vor einiger Zeit hier in unserem Wohnblock mal erlebt, dass Vertreter der Baugenossenschaft sich Zulass zu der Wohnung oben mir verschafft haben, nach dem sich die Nachbarin von nebenan beschwert hatte. Die Wohnung war wohl total zugemüllt, und die Mieter nicht mehr in der Lage, dem Saustall Herr zu werden. Wenn man von Zeit zu Zeit schon mal nachgeschaut hätte, wäre es wohl gar nicht so weit gekommen.

Die besagten Mieter sind ausgezogen, und vermutlich gerade dabei,eine andere Wohnung zuzumüllen.

 

Ansonsten sei gesagt, ich habe auch keine grosse Lust mir sagen zu lassen, wie ich eine Wohnung zu pflegen habe. Ich tue das halt, was ich für richtig halte. Doch wenn das Mieter/ Vermieterverhältnis stimmt, ist es mir wurscht, ob sie einmal im Jahr bei mir vorbeischauen oder auch nicht.

 

Es kommt ja auch darauf an in welchen Abständen. Bei einer Freundin von mir, wollen die Vermieter im Rhythmus von zwei Jahren mal Zugang zu der Wohnung. So schlimm ist doch das nicht.

 

Vieleicht schaut Oli noch mal rein in den Thread. Bin gespannt, was er dazu sagt.

bearbeitet von Monika
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Aber ist es wirklich nicht von Interesse eines Eigentümers, von Zeit zu Zeit mal nachzusehen, ob alles in Ordnung ist?

Das hat für mich nichts mit Eindringen zu tun. Als Mieter kann ich ja jederzeit den vorgeschlagenen Termin ablehnen, und muss die Türe ja nicht meinem Vermieter aufmachen.

Nur wenn ich mal einen Termin bestätigt habe, würde es die Höflichkeit verlangen, die Türe auch aufzumachen.

 

 

 

 

 

Oh, natürlich ist es im Interesse des Besitzers, nachzusehen, ob alles in Ordnung ist. Es wäre sogar ganz besonders in seinem Interesse, dies ohne Vorankündigung zu tun, weil er da vielleicht noch mehr sieht. (Z.B. entegegen dem Mietvertrag in der Wohnung aufgehängte Wäsche.)

 

 

 

Aber der Mieter zahlt schließlich Miete und haftet für Schäden mit der Kaution. Dafür sollte im Gegenzug auch sein Recht auf Privatsphäre gesichert sein und die Möglichkeit, nur im Notfall (bei Gefahr z.B.) jemanden gegen seinen Willen hereinlassen zu müssen. Ich habe eine ziemlich offene Tür bei mir zuhause, aber es gibt Menschen, die würde ich nicht so gerne in meine vier Wände lassen und schon gar nicht in alle Räume.

 

 

 

Ich finde, daß das Recht eines Vermieters sich ganz gut im Rahmen von Art 13 GG bewegen könnte.

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Ich finde, daß das Recht eines Vermieters sich ganz gut im Rahmen von Art 13 GG bewegen könnte.

 

So sieht das auch die Rechtssprechunng:

 

Den Mieter trifft zwar aus dem Mietvertrag die Nebenpflicht, dem Vermieter die Besichtigung seiner Wohnung mit Kaufinteressenten zu ermöglichen. Diese Pflicht besteht aber nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur bereits einfachrechtlich nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten (vgl. Emmerich, in: Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Zweites Buch §§ 535-563, 13. Bearbeitung 1995, §§ 535, 536, Rn. 186 ff.; Kraemer, in: Bub/ Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. 1999, III. A Rn. 1128).

 

http://lexetius.com/2004,31

 

Auch wenn sich das jetzt auf eine Besichtigung mit Kaufinteressenten bezieht.

 

 

Interessant ist übrigens, dass das Besichtigungsrecht des Vermieters nicht nur wg. Art. 13 Abs. 1 GG problematisch ist, sondern auch unter Berücksichtigung von Art. 14 Abs. 1 GG.

 

Nicht erörtert ist, ob unter Berücksichtigung des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 14 Abs. 1 GG überhaupt ein Anspruch auf einen Besprechungstermin in ihrer Wohnung bestand.

 

Nachtrag: Das OLG München hat die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Wohnungsbetretung durch den Vermieter übrigens positiv beantwortet (ich komme leider nur an den Leitsatz und nicht an das komplette Urteil heran):

 

Die Verpflichtung eines Wohnungseigentümers, das Betreten seiner Wohnung zu gestatten, besteht auch dann, wenn festgestellt werden soll, ob Maßnahmen der Instandsetzung oder Instandhaltung in Betracht kommen.

 

http://www.jurion.de/login/login.jsp?goToU...&docid=1-131487

bearbeitet von Clown99
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Ich find das heftig, auch wenn es wohl gesetzlich möglich ist. Bei einem Vermieter mit dem man befreundet ist oder den man mag, ist es sicher nicht weiter schlimm, aber bei anonymen, großen Wohungsanlagen oder einem Vermieter, den man als Fremden erachtet, geht es doch nicht an, daß man den in die Wohnung lassen muß, solange es keinen triftigen Grund gibt. Man haftet ja für die Schäden, die man anrichtet. Aber wie man die Wohnung pflegt solange man drinnen wohnt, geht doch den Vermieter nichts an, solange es nicht zu einer Zumutung von anderen Bewohnern wird (Gestank z.B.) .

 

Also, ich würde mich schämen, bei meinen Mieterin einzudringen und ihre Wohnung zu inspizieren, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund. (Gefahr im Verzug, Besichtigung durch potentielle Nachmieter nach Kündigung, etc.)

 

Hi Lissie,

 

meines Wissens nach ist es zulässig, dass die Vermieter die Wohnung (die ja ihr Eigentum ist) nach entsprechender Voranmeldung besichtigen dürfen. Es gab ja auch eine Sache, die er selber reparieren musste (die Tür), insofern ist es ja auch positiv für uns. Ausserdem wohnen sie gleich nebenan. Und es war das erste Mal nach etwa 5 Jahren, in denen wir hier wohnen.

 

freundliche Grüße

 

Olli

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... der Miniflo seine erste normale Sonntagsmesse todmüde aber mit Würde und Anstand hinter sich gebracht hat.

 

(ausgerechnet heute war der Dekalog in der AT-Lesung dran ...)

bearbeitet von Flo77
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AT-Lesung???? War das eine Eigenmächtigkeit eueres Pfarrers? An den Sonntagen der Osterzeit gibt es doch zwei Lesungen aus dem NT (heute die Bekehrung des Heiden Cornelius und etwas aus einem Johannesbrief), dazu das Ev aus Johannes (ich denke, aus Kap 15)

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AT-Lesung????
Wir hatten heute Familienmesse für die Erstkommunikanten. Thema war ausgehend vom Joh 15,15 Freundschaft und welche Regeln unter Freunden gelten.

 

Da passte der Dekalog wohl besser ...

 

Gehört Exodus 20,1-3 + 7a + 8 + 12-17 überhaupt in die Leseordnung?

bearbeitet von Flo77
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AT-Lesung????
Wir hatten heute Familienmesse für die Erstkommunikanten. Thema war ausgehend vom Joh 15,15 Freundschaft und welche Regeln unter Freunden gelten.

 

Da passte der Dekalog wohl besser ...

 

Gehört Exodus 20,1-3 + 7a + 8 + 12-17 überhaupt in die Leseordnung?

 

 

 

Da müsste ich in meinem Schott nachschauen (aber heute nicht mehr!) :huh:

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AT-Lesung????
Wir hatten heute Familienmesse für die Erstkommunikanten. Thema war ausgehend vom Joh 15,15 Freundschaft und welche Regeln unter Freunden gelten.

 

Da passte der Dekalog wohl besser ...

 

Gehört Exodus 20,1-3 + 7a + 8 + 12-17 überhaupt in die Leseordnung?

 

Ja, aber Dritter Fastensonntag Lesejahr B

gruß sophia

 

Wie alt isser eigentlich, der Mini?

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Wie alt isser eigentlich, der Mini?
14,5 Monate.

 

Na dann wirds aber Zeit für die erste Sonntagsmesse. Die Minis unserer Gemeinde (jünger als der Miniflo) sind da schon ganz eifrige Kirchgänger.

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Wie alt isser eigentlich, der Mini?
14,5 Monate.
Na dann wirds aber Zeit für die erste Sonntagsmesse. Die Minis unserer Gemeinde (jünger als der Miniflo) sind da schon ganz eifrige Kirchgänger.
Eigentlich ist's mir jetzt noch zu früh.

 

Er läuft mittlerweile alleine und erzählt schon - meine Großmutter hat ihre Kinder erst regelmäßig mitgenommen, als sie die Stunde ruhig sitzenbleiben konnten.

 

Und auch wenn unser Pfarrer mit der Einstellung "Kirche=Wohnzimmer" kein Problem zu haben scheint - die Gemeinde sieht das glaube ich etwas anders ...

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Wie alt isser eigentlich, der Mini?
14,5 Monate.
Na dann wirds aber Zeit für die erste Sonntagsmesse. Die Minis unserer Gemeinde (jünger als der Miniflo) sind da schon ganz eifrige Kirchgänger.
Eigentlich ist's mir jetzt noch zu früh.

 

Er läuft mittlerweile alleine und erzählt schon - meine Großmutter hat ihre Kinder erst regelmäßig mitgenommen, als sie die Stunde ruhig sitzenbleiben konnten.

 

Und auch wenn unser Pfarrer mit der Einstellung "Kirche=Wohnzimmer" kein Problem zu haben scheint - die Gemeinde sieht das glaube ich etwas anders ...

Eigentlich hatte ich den Smily vergessen, denn das muß ja jeder selbst entscheiden. In der Gemeinde gibts natürlich immer Leute, die bei jedem pieps schon grimmig gucken. Unsere Minis sind da aber eigentlich ganz brav - außer die Eltern machen den Fehler und setzen sich zu weit hinten hin wo man nichts sehen kann, dann gibts schon mal Konzerte...

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Himmelfahrt war der perfekte Tag.

Während es in Deutschland geregnet hat war der Himmel über Apeldoorn in Holland nur ein wenig bedeckt. Genau richtig fuer eine kleine Tour durch Apenheul. Ein Paradies fuer alle die Affen zwar possierlich finden, sie aber nur ungern in der eigenen Hosentasche vorfinden. Dort bleiben die Affen auch ohne Käfiggitter auf Distanz, so dass man alles in allem einen fast natürlichen Eindruck hat, wenn man den Kerlchen begegnet.

Tja und so eine Horde Totenkopfäffchen direkt vor den Augen zu haben - neeee das ist echt süß.

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... weil ich ohne mündl. Nachprüfungen mein Abitur bestanden habe! :lol:

 

Dafür wirst Du wohl einen ausgeben müssen. :huh:

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... weil ich ohne mündl. Nachprüfungen mein Abitur bestanden habe! :huh:

Gratuliere!! Und, wann gehts auf nach Berlin?

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