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Bischöfe 2010


Flo77

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die Weitergabe von bischöflichen Schreiben, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind

Wer hat denn da was in die Öffentlichkeit gegeben?

Freu Dich doch, dass Du alleinen schon Öffentlichkeit bist. <_<

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Vergiss es, Florian!

Ich kenn mich da aus. <_<

 

Aha und warum nicht? Früher sagte man ein student der nach Rom an die Gregoriana geht, wird Bischof.

 

Böser Witz:

Was macht Touch-me-Flo, wenn er Erzbischof von Freiburg ist?

 

 

Er wacht auf.

 

 

Das war ja nur ein kleiner Witz. Ich hab keine Ambitionen Bischof werden zu wollen, ich begnüge mich ein kleiner Dorfpfarrer zu sein, manchmal können die mehr vollbringen als ein Papst, siehe Pfarrer von Ars und Don Bosco. Ich will in keinem Palast sitzen, ich will wennschon raus in die weite welt und denen von Christus erzählen, die noch nichts von ihm gehört haben.

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also wenn ich einen brief von jemandem bekomme, der nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichnet ist, dann darf ich den niemandem zeigen???

 

Z.B. hat Günter Grass mal einen Brief an Karl Schiller geschrieben, der im Bundesarchiv liegt. Aus dem darf die Presse auch nicht zitieren, da hat Grass sich auf sein Urheberrecht berufen (Grass riet Schiller dringend, seine Tätigkeit während der NS-Zeit zu outen) - Also mußt du den Absender vorher fragen, wem du den Brief zeigen darfst. Grüße, KAM

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Also mußt du den Absender vorher fragen, wem du den Brief zeigen darfst. Grüße, KAM

Kam, Deine Logik. <_<

Du darfst nur nicht wörtlich daraus zitieren (wenn das was Du da geschrieben hast wahr ist, da habe ich aus naheliegenden logischen Gründen gewisse Zweifel). Sagen was drin steht, darfst Du schon. (Du hast es ja selber auch getan).

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die Weitergabe von bischöflichen Schreiben, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind

Wer hat denn da was in die Öffentlichkeit gegeben?

Freu Dich doch, dass Du alleinen schon Öffentlichkeit bist. <_<

Na ja, der Preis, in die Nähe jener zweifelhaften Denunzianten gerückt zu werden, die Felix immer verteidigen zu müssen glaubt, ist schon etwas hoch für die Ehre, ganz alleine Öffentlichkeit sein zu dürfen. :unsure:

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die Weitergabe von bischöflichen Schreiben, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind

Wer hat denn da was in die Öffentlichkeit gegeben?

Freu Dich doch, dass Du alleinen schon Öffentlichkeit bist. <_<

Na ja, der Preis, in die Nähe jener zweifelhaften Denunzianten gerückt zu werden, die Felix immer verteidigen zu müssen glaubt, ist schon etwas hoch für die Ehre, ganz alleine Öffentlichkeit sein zu dürfen. :D

lass es mich so sagen: ich würde die Äusserungen von Foranten doch immer sehr personenspezifisch bewerten. Es gibt welche da wird der Angriff zum Lob :unsure:

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Denn er weiß: Der Erzbischof von München und Freising prägt das katholische Bayern.
Gebe Gott, daß sich BXVI diesen Gedanken für Köln und das Rheinland ebenso zu Herzen nimmt.
und gern für München auch :-)

 

 

 

naja - und wenn er uns dann doch den "Reserl-Lucki" schickt -auch damit werden wir umgehen können. Das weiß er. aus Erfahrung :-)

bearbeitet von Petrus
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die Weitergabe von bischöflichen Schreiben, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind

Wer hat denn da was in die Öffentlichkeit gegeben?

Freu Dich doch, dass Du alleinen schon Öffentlichkeit bist. <_<

Na ja, der Preis, in die Nähe jener zweifelhaften Denunzianten gerückt zu werden, die Felix immer verteidigen zu müssen glaubt, ist schon etwas hoch für die Ehre, ganz alleine Öffentlichkeit sein zu dürfen. :unsure:

 

 

@Sokrates, wie Du weiter oben vielleicht gelesen hast, finde ich beides mies, Denunziation und die nicht genehmigte Weitergabe von Briefen.

 

In unserem GG ist das Postgeheimins entsprechend verankert:

 

Artikel 10

(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

 

Es kommt folglich nicht auf die Zugänglichmachung für eine größere Öffentlichkeit an, die Verletzung des Briefgeheimnisses an sich wird im StGB bereits sanktioniert.

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Oh Mann, Felix. Das Briefgeheimnis schützt Dich vor unbefugtem Öffnen eines Briefes, solange er unterwegs ist. Als Empfänger eines Briefes kannst Du so ziemlich damit machen was Du willst. Nicht mal als "vertraulich" gekennzeichnete Briefe haben einen besonderen Rechtsschutz, wenn sie erst mal beim Empfänger sind. Es geht also ausschließlich um eine moralische BEwertung, um keine rechtliche.

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Oh Mann, Felix. Das Briefgeheimnis schützt Dich vor unbefugtem Öffnen eines Briefes, solange er unterwegs ist. Als Empfänger eines Briefes kannst Du so ziemlich damit machen was Du willst. Nicht mal als "vertraulich" gekennzeichnete Briefe haben einen besonderen Rechtsschutz, wenn sie erst mal beim Empfänger sind. Es geht also ausschließlich um eine moralische BEwertung, um keine rechtliche.

 

 

Das stimmt, wenn Du den Brief vom Emfpänger bekommen hast. Ich habe Dich nur so verstanden, dass es sich um einen Brief an die DBK gehandelt hat und die wird ihn Dir wohl kaum geschickt haben!

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Ob sich darüber nicht vielleicht vor allem Kamphaus selbst grün und blau ärgern würde? oder grün und blau quälen, wenn man sich seine offensichtlichen gesundheitlichen Probleme anschaut... Insofern kann man sicher eins und eins zusammenzählen und aus Alter, Gesundheit und möglicherweise vorab gegebenen Zusagen aus Rom schließen, daß es für diese Veröffentlichung einen legitimen Hintergrund gibt.
Sein Gesundheitszustand ist imho auch das einzige Argument, daß gegen seinen Verbleib im Amt spricht.

 

Naja, so schlecht ist der nicht.

 

Aber nichts auf der Welt kann BXVI hindern nicht einen Kandidaten vom gleichen Format auf seinen Stuhl zu heben.

Hoffen wir, dass er das auch tut.

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Also ich finde eine unauthorisierte Weitergabe von Briefen an Unbefugte nicht in Ordnung.

Ich grundsätzlich auch nicht. Aber es gibt Ausnahmen. Die fallen dann unter Notwehr. Sollten mir z.B. mal unschöne Äußerungen über die geistige Gesundheit eines bestimmten Bischofs entschlüpfen, und ich müsste mich vor Gericht wegen Verleumdung verantworten, wäre es hilfreich, den Wahrheitsbeweis für diese Äußerungen antreten zu können. Und Briefe könne da sehr gute Beweise sein.

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Also ich finde eine unauthorisierte Weitergabe von Briefen an Unbefugte nicht in Ordnung.

Ich grundsätzlich auch nicht. Aber es gibt Ausnahmen. Die fallen dann unter Notwehr. Sollten mir z.B. mal unschöne Äußerungen über die geistige Gesundheit eines bestimmten Bischofs entschlüpfen, und ich müsste mich vor Gericht wegen Verleumdung verantworten, wäre es hilfreich, den Wahrheitsbeweis für diese Äußerungen antreten zu können. Und Briefe könne da sehr gute Beweise sein.

 

 

Das mit der Notwehr würde ich nochmal überdenken! <_<

 

Vielleicht kann Dich Inge da aufklären! :unsure:

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Das mit der Notwehr würde ich nochmal überdenken! <_<

Sammle Deine kleinen Krümel einfach ein.

 

:unsure:

 

P.S. Wie steht es denn um den Geisteszustand von Bischof Lehmann? Den hast Du doch gemeint, oder?

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P.S. Wie steht es denn um den Geisteszustand von Bischof Lehmann? Den hast Du doch gemeint, oder?

Von Kardinal Lehmann liegt mir kein Brief vor. Auch seine öffentlichen Äußerungen und Reaktionen sind sehr vernünftig.

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P.S. Wie steht es denn um den Geisteszustand von Bischof Lehmann? Den hast Du doch gemeint, oder?

Von Kardinal Lehmann liegt mir kein Brief vor. Auch seine öffentlichen Äußerungen und Reaktionen sind sehr vernünftig.

Obwohl ich seinen letzten Vortrag im SWR-Fernsehen etwas wirr fand. Oder es war zu früh am Morgen.
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P.S. Wie steht es denn um den Geisteszustand von Bischof Lehmann? Den hast Du doch gemeint, oder?

Von Kardinal Lehmann liegt mir kein Brief vor. Auch seine öffentlichen Äußerungen und Reaktionen sind sehr vernünftig.

 

 

Na, wen könntest Du dann bloß gemeint haben? *Grübel*

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Obwohl ich seinen letzten Vortrag im SWR-Fernsehen etwas wirr fand. Oder es war zu früh am Morgen.

<_< zu früh für wen?

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Obwohl ich seinen letzten Vortrag im SWR-Fernsehen etwas wirr fand. Oder es war zu früh am Morgen.

<_< zu früh für wen?

Für Flo. Wenn es für den Kardinal zu früh gewesen wäre, so hätte man außer gleichmäßigem Atmen nichts mehr gehört :unsure:

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ich will wennschon raus in die weite welt
warum bist Du dann noch da?

 

Er muss doch erst Abi machen......

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ich will wennschon raus in die weite welt
warum bist Du dann noch da?

 

Er muss doch erst Abi machen......

 

... das dürfte er schaffen bis 2010. Zum Bischofsstab dürfte es aber dennoch nicht reichen, da gibt es doch noch ein paar weitere Anforderungen außer Abi.

 

(... zum Thema zurückrudere .... )

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