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Sammelthread Homosexualität


Georg20

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Risiken birgt als nur einen Frauenüberschuss, weiß ich nicht, befürchte ich aber.

 

Ein Frauenüberschuß ist gesellschaflich unproblematisch. Das hatten wir in den Jahrzehnten nach dem 2. WK schon mal.

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Das BVerfG hat in einer Reihe von Entscheidungen die Rechte "natürlicher" Väter und diejenigen des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung gestärkt.

Ersteres aber nicht systematisch auf Kosten der sozial-familiären Elternschaft, wie du weißt. Und außerdem hat es nicht gesagt, dass ein Erzeuger auf diese Rechte nicht verzichten könnte (schließlich darf er ja auch in eine Adoption einwilligen).

 

Dass ich dem Recht auf Kenntnis der biologischen Abstammung nicht abweisend gegenüberstehe, kannst du ja dem Umstand entnehmen, dass ich der niederländischen Lösung ganz zugeneigt bin; die Statusfrage muss man davon aber trennen.

 

- Worin siehst du eigentlich das Risiko von Ehen von genetischen Halbgeschwistern? (Gehörtest du nicht zur Fraktion derer, die für die Abschaffung der Inzest-Strafe waren?)

Wie ich das Risiko einschätze, ist nicht von Bedeutung. Die Samenbanken wollen es vermeiden, und man kann ruhig davon ausgehen, dass auch deren Kunden dasselbe wollen. Damit sind die Möglichkeiten, Samen desselben Spenders bei möglichst vielen Frauen einzusetzen, begrenzt. Nun besteht ja tatsächlich ein gewisses erhöhtes Risiko durchaus, sodass ich für diesen Wunsch auch Verständnis habe. Ich habe für so manches Verständnis, von dem ich es gut finde, dass es nicht per Strafgesetzbuch verpflichtend gemacht wird.

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... und dann Kinder nachher nicht wissen,wer der genetische Vater ist- und früher oder später wird die Kinder das interessieren.

Warum?

Ich kenne meine Eltern, wenn ich nun erfahren würde, dass mein genetischer Erzeuger ein Samenspender war, würde der mich nicht die Bohne interessieren. Mein Vater ist mein Vater, Gene hin oder her.

 

Werner

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... und dann Kinder nachher nicht wissen,wer der genetische Vater ist- und früher oder später wird die Kinder das interessieren.

Warum?

Ich kenne meine Eltern, wenn ich nun erfahren würde, dass mein genetischer Erzeuger ein Samenspender war, würde der mich nicht die Bohne interessieren. Mein Vater ist mein Vater, Gene hin oder her.

 

Werner

Beides stimmt eben zur Hälfte. Die einen interessiert es brennend, die anderen nicht die Bohne. Menschen sind unterschiedlich. Man kann das nicht verallgemeinern. Ich vermute, mich würde es brennend interessieren. Nicht weil mein Vater nicht mein Vater wäre, sondern weil ich eben so gestrickt bin, dass mir solche Dinge durch den Kopf gehen und sie mich neugierig machen.

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... und dann Kinder nachher nicht wissen,wer der genetische Vater ist- und früher oder später wird die Kinder das interessieren.

Warum?

Ich kenne meine Eltern, wenn ich nun erfahren würde, dass mein genetischer Erzeuger ein Samenspender war, würde der mich nicht die Bohne interessieren. Mein Vater ist mein Vater, Gene hin oder her.

 

Werner

Beides stimmt eben zur Hälfte. Die einen interessiert es brennend, die anderen nicht die Bohne. Menschen sind unterschiedlich. Man kann das nicht verallgemeinern. Ich vermute, mich würde es brennend interessieren. Nicht weil mein Vater nicht mein Vater wäre, sondern weil ich eben so gestrickt bin, dass mir solche Dinge durch den Kopf gehen und sie mich neugierig machen.

Man kann aber eben nicht davon ausgehen, dass das zwingend so ist.

 

Werner

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... und dann Kinder nachher nicht wissen,wer der genetische Vater ist- und früher oder später wird die Kinder das interessieren.

Warum?

Ich kenne meine Eltern, wenn ich nun erfahren würde, dass mein genetischer Erzeuger ein Samenspender war, würde der mich nicht die Bohne interessieren. Mein Vater ist mein Vater, Gene hin oder her.

 

Werner

Beides stimmt eben zur Hälfte. Die einen interessiert es brennend, die anderen nicht die Bohne. Menschen sind unterschiedlich. Man kann das nicht verallgemeinern. Ich vermute, mich würde es brennend interessieren. Nicht weil mein Vater nicht mein Vater wäre, sondern weil ich eben so gestrickt bin, dass mir solche Dinge durch den Kopf gehen und sie mich neugierig machen.

Man kann aber eben nicht davon ausgehen, dass das zwingend so ist.

 

Werner

 

Ein Recht gibt es, hier das auf Kenntnis der eigenen Abstammung, egal ob man es nutzen möchte.

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Um noch mal auf die Schützenbrüder zurückzukommen.

Wenn ich den Fall recht in Erinnerung hatte, ging es darum, daß der Schützenkönig nicht mit seinem Lebensgefährten/Lebenspartner am Umzug teilnehmen durften.

Auch nicht nett, aber doch noch mal was ganz anderes, als wenn er aufgrund der Statuten nicht hätte Schützenkönig werden können oder gar nicht erst Mitglied des Vereins sein dürfte.

 

Insofern scheint mir der Fall nicht mit den amerikanischen Pfadfindern vergleichbar.

Dann nimm ein anderes Beispiel.

Die römisch-katholische Kirche hat offizielle Richtlinien herausgegeben, nach denen Homosexuelle nicht Priester werden dürfen.

Ist ihr gutes Recht. Aber ich möchte in so einem Verein kein Mitglied sein.

 

Werner

 

Und Frauen dürfen es auch nicht.

Offenbar ist es den meisten Mitgliedern nicht wichtig, ob sie Priester werden dürfen oder nicht.

Ich gehe mal davon aus, dass der überwiegenden Mehrzahl der Vereinsmitglieder in Deutschland sämtliche Statuten ziemlich egal sind.

 

Werner

Ich denke eher nicht. Insbesondere bei der Betrachtung von Kleingärtnervereinen ;)

Ich hatte das auf die RKK bezogen.

 

Werner

..die meines Wissens kein e.V. ist. oder?

Mal abgesehen davon sid die Grundsätze wichtiger als die Statuten.

Das sich keine Priesterin werden darf ist für mich persönlich nciht relevant, da ich daran kein Interesse habe. An sich ist es sehr schade, das die RKK sich selbst um die Frauen im Amt bringt. Biblisch gesehen ist es ober-quatsch, denn die Frauen waren ja die allersten, die di ezentrale Glaubenbotschaft erfahren und verkündet haben.

Sollte die RKK aber vom Vater unser, den zehn Geboten oder dem Credo abweichen, DANN hätte ich ein Problem mit ihr.

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Ach so, und weil es ein "offenes Geheimnis" ist, ist auch sicher, dass er homosexuell ist? Wenn er sich selbst outet, kannst du ihm mit diesem Argument meinetwegen die Hölle heiß machen, aber solange über die persönlichen Lebensumstände nichts, was über Gerüchte hinausgeht, bekannt ist, kannst du nicht andere Maßstäbe anlegen als du es bei Hetero-Politikern tust.

 

 

 

Der Unterschied ist der, dass es heute eigentlich nicht mehr "ehrenrührig" ist, wenn man sich als schwul outet oder geoutet wird. Vor 20 Jahren hätte man Zeitungen wegen entsprechender Berichte noch vor den Kadi zerren können - das geht heute nicht mehr. Es hat sich also gesellschaftlich eine ganze Menge getan.

 

Was Hetero-Politiker angeht: Die schmücken sich doch bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit mit ihrer Partnerin, ihrer "Muschi". Ist völlig normal, redet keiner drüber. Nur bei schwulen Politikern bzw. Promis ist es nach wie vor nicht nur ein Tabu, nein schlimmer: Wenn einer mit seinem Lebenspartner kommt, heißt es immer noch: "Was muss der jetzt uns allen seine Sexualität so aufs Auge drücken?". Bei Heteropärchen interessiert das niemanden.

 

Und wenn Du nun sagst, dass über Herrn Altmaiers Lebensumstände nichts bekannt sei: es ist seit Jahren eine bekannte Chiffre, das mit dem "lebenslangen Junggesellen". Deutlicher kann ein Wink mit dem Zaunpfahl gar nicht sein. Und dann das mit dem "barocken Typen", den Altmaier angeblich verkörpert. Schön blumige Sprache, dabei sehr entlarvend.

 

 

Wahrscheinlich war das ein Deal mit der BAMS: Du gibst uns ein bisschen den "ewigen Junggesellen" *zwinkerzwinker*, dafür schnüffeln wir, die Medien, nicht mehr in Deinem Privatleben herum. Ein ähnliches Agreement findet man ja bei Fußballspielern. Die geben mit Partnerin ein paar rührige Homestories - dafür wird nie wieder öffentlich das Gerücht kolportiert, Spieler X könne vielleicht schwul sein.

 

 

Diesbezüglich sind wir noch im Mief der 50'er Jahre steckengeblieben.

 

Du vielleicht. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/debatte-ueber-das-altmaier-outing-der-tageszeitung-a-845221.html

 

 

Welche sexuelle Ausrichtung Hr Altmaier hat, ist mir egal.

Aber ob jeder ältere Singel hmosexuell ist? Ich habe auch ein bisschen gebraucht, bis ich meinen Freund "gefunden" habe - ich hab ja nicht mal wirklich intensiv gesucht. Ich war auch ganz gerne Single und das hätte ich mir auch lebenslänglich vorstellen können. Und Berufspolitiker sind ja vielleicht auch sehr engagiert, haben wenig Zeit für Partner resp. Partnersuche.

Ich finde, es wird Zeit, auch das Lebensmodell "allein lebend" zu akzeptieren ohne auf sexuelle Gesinnungen u schließen.

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... und dann Kinder nachher nicht wissen,wer der genetische Vater ist- und früher oder später wird die Kinder das interessieren.

Warum?

Ich kenne meine Eltern, wenn ich nun erfahren würde, dass mein genetischer Erzeuger ein Samenspender war, würde der mich nicht die Bohne interessieren. Mein Vater ist mein Vater, Gene hin oder her.

 

Werner

Echt? Die Frage stellt sich mir nicht, mein Vater ist eindeutig mein gennggn ändern würde- aber kennenlernen würde ich den Erzeuger wollen. Naja, wie auch immer man da tickt, das Recht auf dieses Wissen halte ich für wichtig.

bearbeitet von mn1217
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... und dann Kinder nachher nicht wissen,wer der genetische Vater ist- und früher oder später wird die Kinder das interessieren.

Warum?

Ich kenne meine Eltern, wenn ich nun erfahren würde, dass mein genetischer Erzeuger ein Samenspender war, würde der mich nicht die Bohne interessieren. Mein Vater ist mein Vater, Gene hin oder her.

 

Werner

Echt? Die Frage stellt sich mir nicht, mein Vater ist eindeutig mein gennggn ändern würde- aber kennenlernen würde ich den Erzeuger wollen. Naja, wie auch immer man da tickt, das Recht auf dieses Wissen halte ich für wichtig.

 

Ich denke, die Frage stellt sich für Werner auch nicht (da müsste mich meine Erinnerungen schon sehr trügen, ich habe nämlich Werners Eltern gekannt).

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Franciscus non papa

hm "mater semper certa" ???

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hm "mater semper certa" ???

das außerdem, aber ich denke, dass Werner seinem Vater ähnlich sieht (nur _Werner ist größer)

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mein gennggn
Dein bitte WAS?

Versuche, zu ergründen,was durch die laptoptastatur verlorenging. Viel Spaß dabei.

 

Und nein, ich werde mich jetzt NICHT schon wieder über das blöde Ding, an dem ich sitze, ärgern.

 

Also, es sollte heißen, dass mein Vater eindeutig mein Vater ist. Dass aber ein evtl Gegenbeweis nichts an der Vater-Kind -Beziehung ändern würde.

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hm "mater semper certa" ???

Noch so'n blöder Spruch. Mein Bruder hat jahrelang behauptet, er sei in der Geburtsklinik vertauscht worden, das sei die einzige Erklärung, wie er in dieser Familie habe landen können...

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hm "mater semper certa" ???

Noch so'n blöder Spruch. Mein Bruder hat jahrelang behauptet, er sei in der Geburtsklinik vertauscht worden, das sei die einzige Erklärung, wie er in dieser Familie habe landen können...

 

Und, wurde er?

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hm "mater semper certa" ???

Noch so'n blöder Spruch. Mein Bruder hat jahrelang behauptet, er sei in der Geburtsklinik vertauscht worden, das sei die einzige Erklärung, wie er in dieser Familie habe landen können...

 

Und, wurde er?

M.W. hat er es dann doch nicht ausreichend geglaubt, um es mal per Genanalyse überprüfen zu lassen. Seine Gesichtszüge sehen auch nicht so aus, als gehörten sie nicht in die Familie.

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Eine weiteres interessantes Kapitel aus der Seifenoper "Islam bedeutet Frieden":

 

 

Ein saudi-arabischer Professor will die geplante Internet-Endung .gay verhindern, weil sie gegen moralische Werte in nicht-westlichen Ländern verstoßen würde.

 

Auf der Website der Adressvergabestelle ICANN hat Abdulaziz Al-Zoman als erster Einspruch gegen die Vergbe der .gay-Endung eingelegt. Diese sogenannte Top-Level-Domain (TLD) soll noch dieses Jahr eingeführt werden. Der Kommentar könnte dazu führen, dass die ICANN ein Widerspruchsverfahren einleitet und die Einführung von .gay möglicherweise verzögert wird.

 

(...)

 

Die Adressvergabestelle müsse berücksichtigen, dass es sich bei Homosexualität um einen Straftatbestand in vielen Ländern handele. Außerdem verstoße sie gegen die öffentliche Moral. Al-Zoman forderte die ICANN auf, sensibler mit kulturellen Unterschieden umzugehen.

 

 

 

LINK

 

 

"Sensibilität für kulturelle Unterschiede" - aber immer doch! Vor allem dann, wenn demnächst wieder Schwule in arabischen Ländern am Baukran aufgeknüpft werden oder man ihnen sanft mit der Peitsche den A**** blutig schlägt.

 

 

"Islam bedeutet Frieden" - ja. Den Frieden nach Mullahs Gnaden.

 

 

:ninja:

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Franciscus non papa

wobei doch mit gay nur die musikalische bezeichnung gemeint ist, grins, erschütternd wieviel unkenntnis es doch auf der welt gibt.

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Bei Äußerungen von Saudis handelt es sich um die Beleidigung des gesunden Menschenverstandes selbst unterdurchschnittlich intelligenter Menschen in vielen Ländern. Außerdem verstoßen solche Äußerungen gegen die Vorstellung vom Menschen als vernunftbegabtem Lebewesen. Ich fordere die Saudis auf, dies als kulturellen Unterschied zu berücksichtigen und sich irgendwelcher Äußerungen außerhalb ihrer Wüste zu enthalten.

 

Werner

 

PS: Habt ihr mitbekommen, dass es eine Bewegung in Saudi-Arabien gibt, die gegen die Teilnahme von 2 Frauen an den olympischen Spielen mobilisiert? Motto: Unser Land wird durch diese Frauen nicht repräsentiert. Ölquellen machen aus Ziegenhirten halt keine Kulturnation, sondern nur reiche Ziegenhirten.

bearbeitet von Werner001
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Das Bundesverfassungsgericht erklärt die schwarz-gelbe Neuregelung zu einem Familienzuschlag für schwule und lesbische Beamte für verfassungswidrig. Rückwirkung ab 1. August 2001 gefordert.

 

 

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung erneut für eine Gleichstellung von schwulen und lesbischen Paaren stark gemacht. Es erklärte, dass schwulen und lesbischen Beamten ein Familienzuschlag zusteht - rückwirkend ab 1. August 2001.

 

 

LINK

 

 

Ein weiterer Tritt der Verfassungsrichter in den schwarz-gelben Hintern. Die Bundesregierung, insbesondere die FDP, hatte sich ja erst kürzlich gerühmt, so viel für Schwule und Lesben getan zu haben, weil sie den Zuschlag rückwirkend zum 1. Januar 2009 gewährt hatte. Obwohl es die ELP bereits seit 2001 gibt.

 

 

Ich find's einfach nur klasse ... :daumenhoch:

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Ich find's einfach nur klasse ... :daumenhoch:

Vor allem das hier sollte dir gefallen:

 

Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer, in vergleichbarer Weise rechtlich verbindlich verfasster Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zwecken vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung indes nicht (vgl. BVerfGE 124, 199 <226>; 126, 400 <420>). In solchen Fällen bedarf es jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung dieser anderen Lebensformen rechtfertigt (vgl. BVerfGE 124, 199 <226>). Der besondere Schutz, unter den Art. 6 Abs. 1 GG die Ehe als besondere Verantwortungsbeziehung stellt, rechtfertigt Besserstellungen der Ehe im Verhältnis zu ungebundenen Partnerbeziehungen (vgl. BVerfGE 117, 316 <327>), nicht aber ohne weiteres auch im Verhältnis zu einer rechtlich geordneten Lebensgemeinschaft, die sich von der Ehe durch die Gleichgeschlechtlichkeit der Partner unterscheidet, wegen dieses Unterschiedes mit der Ehe nicht konkurriert und dem Institut der Ehe daher auch nicht abträglich sein kann, sondern es gerade auch Personen, die wegen ihres gleichen Geschlechts eine Ehe nicht eingehen können, ermöglichen soll, eine im Wesentlichen gleichartige institutionell stabilisierte Verantwortungsbeziehung einzugehen.

Das ist das absolute Ende jeder Argumentation mit dem "besonderen Schutz der Ehe", um die Schlechterstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu begründen.

 

Das Argument mit dem Kinderkriegen wird auch gleich fachkundig zerfetzt:

 

Auch soweit die durch § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG auszugleichenden Mehrbedarfe des verheirateten Beamten (bzw. der Beamtin) in seinem (oder ihrem) „typischerweise erhöhten Unterhaltsbedarf“ bestehen, wenn sein (oder ihr) Ehegatte „namentlich wegen der Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Einschränkungen bei der eigenen Erwerbstätigkeit tatsächlich Unterhalt“ vom Beamten (der Beamtin) erhält (so BVerfGK 13, 501 <506>; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 10/09 -, juris, Rn. 15; Schmidt; in: Plog/Wiedow, BBG, § 40 BBesG Rn. 28 <Mai 2012>; a.A. Classen, FPR 2010, S. 200 <202>), ergibt sich hieraus keine Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft. Insoweit sind keine Unterschiede zwischen der Lebenssituation von Ehepartnern und Lebenspartnern zu erkennen (vgl. BVerfGE 124, 199 <229>). Zum einen gibt es nicht in jeder Ehe Kinder. Auch ist nicht jede Ehe auf Kinder ausgerichtet. Zum anderen werden zunehmend auch in Lebenspartnerschaften Kinder großgezogen; auch insoweit sind Ausgestaltungen der Gemeinschaftsbeziehung denkbar und nicht völlig unüblich (vgl. Rupp, Die Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, 2009, S. 295), in denen der eine der Lebenspartner schwerpunktmäßig die Betreuung der Kinder übernimmt. Darüber hinaus ist die Systematik der Vorschriften über den Familienzuschlag zu berücksichtigen. Danach wird dem finanziellen Mehraufwand, der einem Beamten durch das Großziehen von Kindern entsteht, nicht durch § 40 Abs. 1 BBesG, sondern durch die weiteren Stufen des Familienzuschlags Rechnung getragen. Der Zuschlag nach § 40 Abs. 1 BBesG wird gerade unabhängig davon gewährt, ob aus der Ehe künftig Kinder hervorgehen können oder sollen. Im Übrigen ist die Privilegierung der Ehe bei der Besoldung von Beamten wegen Rücksicht auf einen typischerweise hier in besonderem Maße aus Gründen der Kindererziehung auftretenden Unterhalts- und Versorgungsbedarf auch deshalb nicht gerechtfertigt, weil etwaige erziehungsbedingte Lücken in der Erwerbsbiographie oder ein sonstiger mit Erziehungsaufgaben zusammenhängender individueller Versorgungsbedarf unabhängig vom Familienstand gezielter berücksichtigt werden können, wie es beispielsweise im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (veranlasst durch BVerfGE 39, 169 <191 ff.>) bereits erfolgt ist (ebenso BVerfGE 124, 199 <230 f.>).

 

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Da war gestern eine Sendung in SWR über homosexuelle Polizisten/Innen. Der Ministerpräsident von Baden Würtemmberg, Kretschmann hat bei mir schwer an Achtung gewonnen, so unpretentiös, sachlich und mit dem Schuss schwäbischen Humors habe ich selten einen Politiker über Homosexualität reden hören.

Respekt, Herr Ministerpräsident Kretschmann! Auch wenn Sie ihr Christentum raushängen ließen, aber das muss wohl so sein in dem Ländle... :D

Es war übrigens im Gesamten eine gute und informative Sendung.

wine

bearbeitet von wine
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