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Die katholische Kirche und der Missbrauch


Björn

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vor 50 Minuten schrieb Chrysologus:

Und wenn der Vergewaltiger nach wie vor behauptet, es sei einvernehmlich gewesen - muss man ihm dann auch vergeben?

 

Von 'müssen' möchte ich nicht sprechen. Aber sinnvoll wäre es, also: Ja.

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vor 8 Stunden schrieb rorro:

Ich finde es auch lehrhaft um zu sehen, was ein Mensch (meistens Mann), der einmal begangene Tat zugegeben hat (wie im EB Köln), an Vergebung von seinen Mitchristen zu erwarten hat. Natürlich nicht in dem Sinne der Vergebung wie höchstens das Opfer gewähren kann, sondern in dem Sinne wie "okay, jeder verdient eine neue Chance".

 

Es wird interessant sein zu sehen, ob die Katholiken hierzulande barmherziger sind als der Rest der Republik. Ich sehe das bislang nicht.

 

 

Die Barmherzigkeit sollte dann aber auch mit der notwendigen Klugheit gepaart sein. Wenn jemand z.B. die manifeste Neigung hat, sich mehr für Kinder zu interessieren, als dies wünschenswert ist, sollte man ihn vielleicht besser irgendwo einsetzen, wo er nicht so viel mit Kindern zu tun hat...

 

Ansonsten kommt es natürlich auch auf die näheren Umstände an, etwa auf die Schwere der Tat. Wenn jemand etwas mit einem 17-Jährigen gegen Geld etwas hatte, schrammt das ja nur knapp an der Legalität vorbei, und es ist kein Kind betroffen. Zum Jugendpfarrer würde ich so jemanden aber auch nicht unbedingt machen... 

bearbeitet von iskander
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Gerhard Ingold
vor 13 Stunden schrieb rorro:

Ich finde es auch lehrhaft um zu sehen, was ein Mensch (meistens Mann), der einmal begangene Tat zugegeben hat (wie im EB Köln), an Vergebung von seinen Mitchristen zu erwarten hat. Natürlich nicht in dem Sinne der Vergebung wie höchstens das Opfer gewähren kann, sondern in dem Sinne wie "okay, jeder verdient eine neue Chance".

 

Es wird interessant sein zu sehen, ob die Katholiken hierzulande barmherziger sind als der Rest der Republik. Ich sehe das bislang nicht.

 

 

Wieso sollten Täter, die eine angemessene Gefängnisstrafe abgesessen haben, keine Vergebung erfahren? Wenn jemand nach 20 Jahren, wie bei Mord aus dem Gefängnis kommt, erinnert sich niemand mehr.

 

Aber wenn Missbrauch nicht ähnlich wie Mord gehandhabt wird, wird das Volk kaum vergeben können. Immer ist doch als Eltern die Angst im Raum, solche Menschen wieder zu Tätern werden können.

 

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vor einer Stunde schrieb Gerhard Ingold:

 

Aber wenn Missbrauch nicht ähnlich wie Mord gehandhabt wird, wird das Volk kaum vergeben können. Immer ist doch als Eltern die Angst im Raum, solche Menschen wieder zu Tätern werden können.

 

 

Wobei wir dies ja schon diskutiert hatten: Es gibt augenscheinlich an sehr weites Spektrum von Missbrauch, von leichtem bis zu sehr schwerem, und die Menschen reagieren darauf auch sehr unterschiedlich: Manche nehmen offenbar keinen erkennbare Schaden, andere schweren - je nach Art der Tat und den Umständen. Psychiatrie-Patienten sind hier offenbar nicht repräsentativ. Das Maß der Strafe muss vom Maß der Schuld und vom Schaden abhängen.

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Gerhard Ingold
vor 8 Minuten schrieb iskander:

 

Wobei wir dies ja schon diskutiert hatten: Es gibt augenscheinlich an sehr weites Spektrum von Missbrauch, von leichtem bis zu sehr schwerem, und die Menschen reagieren darauf auch sehr unterschiedlich: Manche nehmen offenbar keinen erkennbare Schaden, andere schweren - je nach Art der Tat und den Umständen. Psychiatrie-Patienten sind hier offenbar nicht repräsentativ. Das Maß der Strafe muss vom Maß der Schuld und vom Schaden abhängen.

Eine meiner Freunde hat rituellen Missbrauch und Misshandlung erlebt. 

 

Wie kann man das Maß an Schuld messen? 

 

Ich war 17 als ein zehn Jahre älterer Geistlicher einer Freikirche mit mir Sex gemacht hatte. Für mich war das tatsächlich kein Problem, das mich belastet hätte. 

Aber kann ich das messen, wie groß der Schaden und die Schuld ist? 

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Am 7.5.2021 um 12:49 schrieb Chrysologus:

Und wenn der Vergewaltiger nach wie vor behauptet, es sei einvernehmlich gewesen - muss man ihm dann auch vergeben?

 

Wenn Vergebung heißt, ihn straflos zu lassen, dann meine ich das nicht. Wenn es aber heißt - okay, Strafe bekommen, neues Vertrauen schenken - dann auf jeden Fall. Wer soll das denn sonst tun wenn nicht wir Christen?

Wenn wir das noch nicht einmal versuchen wollen, bleibt Christentum leeres Geschwätz.

bearbeitet von rorro
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vor 3 Stunden schrieb rorro:
Am 7.5.2021 um 12:49 schrieb Chrysologus:

Und wenn der Vergewaltiger nach wie vor behauptet, es sei einvernehmlich gewesen - muss man ihm dann auch vergeben?

 

Wenn Vergebung heißt, ihn straflos zu lassen, dann meine ich das nicht. Wenn es aber heißt - okay, Strafe bekommen, neues Vertrauen schenken - dann auf jeden Fall. Wer soll das denn sonst tun wenn nicht wir Christen?

Wenn wir das noch nicht einmal versuchen wollen, bleibt Christentum leeres Geschwätz.

Wie iskander schon richtig schreibt: Gepaart mit der nötigen Klugheit jeder Zeit.

Einen Kassierer, der in die Kasse gegriffen hat wird man ja auch nicht wieder an Bargeld lassen.

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vor 19 Minuten schrieb Frank:

Einen Kassierer, der in die Kasse gegriffen hat wird man ja auch nicht wieder an Bargeld lassen.

 

Irgendwann schon bzw. es hängt von der Schwere des Vergehens ab. Es sei denn, man glaubt nicht an die Veränderungsfähigkeit des Menschen und auch nicht an die Freiheit des Willens. Dann nicht.

 

Wenn ein Mitbruder (also auch Priester) sagt, einen Priester wie Pfarrer D. hier aus Düsseldorf dürfe man nicht mehr als Priester (egal wie und wo!) einsetzen, weil er einmal mit einem Stricher masturbiert hat, dann frage ich mich, wie dieser Mitbruder Barmherzigkeit predigt. Vielleicht will er auch eine Kirche der Reinen - wird ja oft den Konservativen vorgeworfen.

 

Derzeit versucht die Kirche, sich radikal von den Tätern in den klerikalen Reihen abzugrenzen. Das ist verständlich, doch das Pendel droht zum Jakobinertum zu schwenken. Man kann sich auch um maximale Transparenz bemühen und Täter bestrafen ohne ihr Leben zu zerstören. Davon hat kein Opfer was.

 

Das ist in meinen Augen ein Lackmus-Test für das Christliche der gesamten Kirche.

bearbeitet von rorro
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Dass er in der Seelsorge kaum noch tätig werden darf, das haben die deutschen Bischöfe so fest gesetzt  in ihrer Ordnung zum Umgang mit Übergriffe, auch in Köln ist das bischöfliches Gesetz. Insofern gibt es hier keinen Spielraum, es sei denn, der Bischof nähme es auf seine eigene Kappe und übt Dissimulatio und Epikie. Das kann er tun - es ist aber kein Lackmustest für die gesamte Kirche, sondern für den konkreten Bischof, ob dieser bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, unbeschadet der Frage, ob das klug ist.

 

Allerdings geht es bei Zulassung zur und Ausübung der Weihe auch zentral um Zuverlässigkeit - und die ist eben beschädigt. Wer bewiesen hat, dass er bereit und in der Lage ist, bestimmte Grenzen zu übertreten (wir sprechen hier nicht von Sünde, sondern von strafbarem Verhalten), der steht im Verdacht, das wieder zu tun. Wie Frank es schrieb: Wer einmal in die Kasse gegriffen hat, der wird kein Kassier mehr werden, und wenn seine Beweggründe noch so edel waren.  Es geht hier nicht um eine Kirche der Reinen (das sind wir alle nicht), sondern um die Zuverlässigkeit eines Kleriker im Blick auf die ihm anvertrauten Gläubigen - warum sollte man ihn wieder zum Dienst zulassen? Weil er meint, sich da selbst verwirklichen zu können?

 

BTW: Er behält seinen Anspruch auf Unterhalt, das ist in jedem Fall sicher.

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Am 8.5.2021 um 00:30 schrieb Gerhard Ingold:

Aber kann ich das messen, wie groß der Schaden und die Schuld ist? 

 

Das muss letztlich ein Gericht nach bestem menschlichem Ermessen machen, so unvollkommen diese Lösung ist - aber eine bessere Lösung haben wir nicht.

 

 

vor 3 Stunden schrieb rorro:

Wenn ein Mitbruder (also auch Priester) sagt, einen Priester wie Pfarrer D. hier aus Düsseldorf dürfe man nicht mehr als Priester (egal wie und wo!) einsetzen, weil er einmal mit einem Stricher masturbiert hat [...]

 

Das ist in der Tat nach meinem Empfinden ein Grenzfall, wenn der Stricher 17 war und die Sache damit deutlich vom Kindesalter entfernt und der Volljährigkeit und Legalität sehr nahe war. Die Frage wäre hier vielleicht auch: Wie "gefährdet" ist so jemand, sich z.B. an Ministranten "ranzumachen", vor allem an minderjährige?

Man muss hier nicht nur an potentielle Opfer denken, sondern auch an den potentiellen Schaden für den "Arbeitgeber" (d.h. die Kirche): Nehmen wir an, der Priester würde sich dann an einen 14- oder gar 13-järigen Schutzbefohlenen vergreifen. Dann würde es überall heißen: Wie konnte man nur...?

 

Aber wie gesagt ließe sich - abhängig vielleicht auch vom Ausfallen eines psychologischen Gutachten und der Beurteilung aller Umstände - nach meiner höchstpersönlichen Meinung über so einen Fall streiten. Aber nimm mal einen Fall, wo jemand ein Kind missbraucht hat. Wenn dann so etwas noch einmal passiert, wäre dem Vorwurf, die Kirche habe sträflich leichtsinnig gehandelt, kaum etwas entgegenzusetzen. So einen Priester könnte man also höchstens im Seniorenheim einsetzen - aber auch da wäre der Image-Schaden sehr groß, wenn er selbst im Privaten sich an einem Kind vergehen würde, solange er nach wie vor ein Priester im Dienst ist. Auch wenn er den Missbrauch auch ohne seinen Dienst begangen hätte.

(Die bessere Alternative wäre dann ein Kloster auf einer einsamen Insel. Man hat den anscheinend "päderastisch" und homosexuell veranlagten Kardinal Groër sinnigerweise am Ende in ein Frauenkloster gesteckt.)

 

Ich gebe jetzt mal bewusst ein extremeres Beispiel, welches weniger dem direkten Vergleich als der Illustration des relevanten Prinzips dienen soll. Nimm einen Pfleger oder Arzt, der etliche seiner Patienten tötet (so was gibt es ja). Selbst wenn der seine Haftstrafe verbüßt und glaubwürdig bereut hat, würde man ihm bei aller Liebe wohl nahelegen, in einem weniger kritischen Feld zu arbeiten...

Man kann bei bestimmten Dingen einfach kein Risiko eingehen, weil auch Dritte geschützt werden müssen. Zu diesen "Dritten" gehören natürlich vor allem und in erster Linie potentielle Opfer, in zweiter Linie aber dann auch der Arbeitgeber mit seiner Reputation und vielleicht auch Haftung.

 

bearbeitet von iskander
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vor einer Stunde schrieb Chrysologus:

Dass er in der Seelsorge kaum noch tätig werden darf, das haben die deutschen Bischöfe so fest gesetzt  in ihrer Ordnung zum Umgang mit Übergriffe, auch in Köln ist das bischöfliches Gesetz. Insofern gibt es hier keinen Spielraum, es sei denn, der Bischof nähme es auf seine eigene Kappe und übt Dissimulatio und Epikie. Das kann er tun - es ist aber kein Lackmustest für die gesamte Kirche, sondern für den konkreten Bischof, ob dieser bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, unbeschadet der Frage, ob das klug ist.

 

Die Frage ist berechtigt, ob das auf alle Fälle angewandt werden muß, nicht nur kann, die vor dieser Regelung passiert sind.

 

Zitat

Wer bewiesen hat, dass er bereit und in der Lage ist, bestimmte Grenzen zu übertreten (wir sprechen hier nicht von Sünde, sondern von strafbarem Verhalten), der steht im Verdacht, das wieder zu tun.

 

Und solange gerade eine christliche Gemeinschaft welcher Couleur auch immer sich von diesem Verdacht zu 100% leiten läßt, ist die Strafe nie "abgesessen".

 

Ist das unser Anspruch?

 

Heißt das, daß eine "Resozialisierung" von Priestern als Priester nicht gewollt ist?

bearbeitet von rorro
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@rorro

 

Die Frage ist im Kern die nach der Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls. Manche Alkoholiker können irgendwann maßvoll trinken, manche müssen aber auch trocken bleiben. Und so einem würde man vielleicht keinen Gefallen tun, ihn erneut in einer Bar einzustellen, wo er zuvor seinen Alkoholismus vielleicht entwickelt hatte.

bearbeitet von iskander
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Gerhard Ingold
vor 2 Stunden schrieb iskander:

@rorro

 

Die Frage ist im Kern die nach der Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls. Manche Alkoholiker können irgendwann maßvoll trinken, manche müssen aber auch trocken bleiben. Und so einem würde man vielleicht keinen Gefallen tun, ihn erneut in einer Bar einzustellen, wo er zuvor seinen Alkoholismus vielleicht entwickelt hatte.

 

Hast Du je einen Alkoholiker kennen gelernt, der mit Alkohol umzugehen gelernt hat? Wenn Du jemand kennen solltest, wäre das eine herausragende Seltenheit.

So bezweifle ich, dass Priester resozialisiert werden können. 

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vor 8 Stunden schrieb rorro:

Priestern als Priester

Es geht ja nicht ums Priester-Sein, sondern um die Tätigkeit als Pfarrer/ stellv. Dechant o.ä.

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vor 11 Minuten schrieb gouvernante:

Es geht ja nicht ums Priester-Sein, sondern um die Tätigkeit als Pfarrer/ stellv. Dechant o.ä.

 

Der Mitbruder von Priester Hr. D. sprach von einem Einsatz als Priester, nicht als Pfarrer: "Nach Ansicht des Bonner Stadtdechanten dürfen Menschen, die sich sexuell an Kindern und Jugendlichen vergangen haben, nicht mehr als Priester eingesetzt werden."

 

Also: keine Gnade. Leben verpfuscht. Keine weitere Chance.

 

Und der Mann hat bestimmt die Mehrheit hinter sich. Das ist unser gelebtes Christentum.

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vor 9 Stunden schrieb iskander:

@rorro

 

Die Frage ist im Kern die nach der Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls. Manche Alkoholiker können irgendwann maßvoll trinken, manche müssen aber auch trocken bleiben. Und so einem würde man vielleicht keinen Gefallen tun, ihn erneut in einer Bar einzustellen, wo er zuvor seinen Alkoholismus vielleicht entwickelt hatte.

 

Der Alkohol ist da ein denkbar schlechtes Beispiel, da eine Sucht ein morphologisches Hirnkorrelat hat.

 

Ich spreche von dem Beispiel des ehemal. Pfarrers D. der einmal (zumindest soweit bekannt) mit einem jugendl. Stricher masturbiert hat, und zwar in den 90ern. Seit also >20 Jahren ist nichts mehr vorgefallen. Doch die "Barmherzigkeit" der Welt, in- und außerhalb der Kirche, vergißt nicht und vergibt nicht.

bearbeitet von rorro
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Das bestreite ich nicht, ich bedaure es allerdings. Ist eben ein weiteres Beispiel dafür, daß die Glieder der Kirche sich weniger am Evangelium als an der gesellschaflichen Mehrheitsmeinung orientieren (wobei ich nicht damit sagen will, daß es dort immer Gegensätze gäbe). War allerdings immer so, insofern nicht wirklich überraschend.

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Ich verweise in alle Bescheidenheit darauf, dass die von Dir angegangenen Glieder des Gottesvolkes die Bischöfe sind - man mag ihnen vorhalten, sich gerne an gesellschaftlichen Mehrheitsmeinungen zu orientieren, wie man das dann allerdings mit dem Gedanken des Lehramtes verbinden kann, das erschließt sich mir nur dann, wenn man hier mir Irrtümern zu rechnen bereit ist, und zwar auf allen Ebenen.

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vor 9 Minuten schrieb Chrysologus:

Ich verweise in alle Bescheidenheit darauf, dass die von Dir angegangenen Glieder des Gottesvolkes die Bischöfe sind - man mag ihnen vorhalten, sich gerne an gesellschaftlichen Mehrheitsmeinungen zu orientieren, wie man das dann allerdings mit dem Gedanken des Lehramtes verbinden kann, das erschließt sich mir nur dann, wenn man hier mir Irrtümern zu rechnen bereit ist, und zwar auf allen Ebenen.

 

Und ich verweise in aller Bescheidenheit darauf, daß es sich hier um eine disziplinarische Frage handelt. Die Kirchendisziplin war immer Änderungen unterworfen. So gibt es ja auch jetzt schon in unterschiedlichen Ritenfamilien unterschiedliche disziplinarische Regeln.

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vor 14 Stunden schrieb rorro:

Heißt das, daß eine "Resozialisierung" von Priestern als Priester nicht gewollt ist?

Diese Frage stelle ich mir auch.

Ich würde sie gerne mal in einen weiteren Kontext stellen - und nicht nur auf Priester beziehen.

Ist es denkbar, dass Menschen ein Berufsverbot bekommen, weil das Vertrauen zu ihnen so beschädigt ist, dass sie in dem Beruf nicht mehr tragbar sind, auch wenn die konkrete Straftat verjährt ist?

Was soll z.B. die AWO mit einem Kitaerzieher machen, bei dem pressewirksam ein Missbrauchfall aus dem Jahr 2001 rauskommt? Ihn entlassen? Ihn ihm Büro einsetzen? In der Supervision der Mitarbeiter?

Was ist mit dem Lehrer, der voe 20 Jahren mit einer Neuntklässlerin geschlafen hat, die ihn jetzt anzeigt? Soll er deine Kinder unterrichten?

Würdest du zu einem Arzt gehen, der vor 15 Jahren massive Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen hat? Zu einem verheiratetem Eheberater, von dem du weißt, dass er in Düsseldorf 4 uneheliche Kinder unterschiedlicher Mütter hat?

 

Daher meine pointierte Frage:

Kann das Vertrauen zu einem Menschen so beschädigt sein, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, auch wenn die Straftat verjährt ist?

 

Ich weiß es nicht. Und bin mir so unsicher wie sonst selten. Ich weiß nur eines: Ich könnte mich persönlich einem Menschen, von dem ich so etwas wüsste, nicht anvertrauen. Völlig egal, ob es ein Lehrer, ein Priester, ein Arzt oder ein Kitaerzieher ist. Vielleicht zeigt das, dass ich nicht wirklich christlich genug bin. Oder dass ich mich auch selbst schützen möchte. Oder dass ich einfach nur Mensch bin.

bearbeitet von laura
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vor 19 Stunden schrieb Gerhard Ingold:

 

Hast Du je einen Alkoholiker kennen gelernt, der mit Alkohol umzugehen gelernt hat? Wenn Du jemand kennen solltest, wäre das eine herausragende Seltenheit.

 

https://www.fr.de/ratgeber/gesundheit/kontrolliertem-trinken-abhaengigkeit-11245059.html

 

 

vor 12 Stunden schrieb rorro:

 

Der Alkohol ist da ein denkbar schlechtes Beispiel, da eine Sucht ein morphologisches Hirnkorrelat hat.

 

Ich spreche von dem Beispiel des ehemal. Pfarrers D. der einmal (zumindest soweit bekannt) mit einem jugendl. Stricher masturbiert hat, und zwar in den 90ern. Seit also >20 Jahren ist nichts mehr vorgefallen. Doch die "Barmherzigkeit" der Welt, in- und außerhalb der Kirche, vergißt nicht und vergibt nicht.

 

Wie gesagt:

Ginge es nach mir persönlich, wäre ich für eine Prüfung eines solchen speziellen Falles durchaus offen; vor allem würde ich die Frage stellen, wie groß die Gefahr eines Rückfalls ist und welche Altersgruppe sie dann ggf. mutmaßlich beträfe.

 

Ginge es aber um den Missbrauch von Kindern, wäre das potentielle Risiko eben noch gravierender, und dann müsste man umso sicherer sagen können, dass ein Rückfall nahezu ausgeschlossen ist (absolut ausschließen kann man ja nie etwas, auch nicht bei einem Unbescholtenen). Pädophile Neigungen jedenfalls sind wohl auch "hard-wired". Sie lassen sich dann wohl höchstens in Schach halten, aber nicht "heilen".

Wobei ja nicht jeder, der Kinder missbraucht, pädophil ist. Letztlich wäre dann der Fall sorgfältig zu eruieren - wie sehr lässt sich die Gefahr eines Rückfalls minimieren? Das alles aber mit dem Hintergedanken, dass der Schutz potentieller Opfer von großer Bedeutung ist. Und meine Vermutung - ich lasse mich natürlich gern vom Gegenteil überzeugen - lautet, dass das Risiko sich in den meisten Fällen leider nicht verlässlich so sehr reduzieren lässt, dass ein erneuter seelsorgerilicher Einsatz verantwortbar wäre, es sei denn vielleicht unter sehr restriktiven Bedingungen (Stichwort "einsames Frauenkloster" im Fall des Priesters mit einer Geschichte päderastischer Übergriffe).

 

Jedenfalls ist der von Dir erwähnte obige Fall m.E. vergleichsweise unproblematisch. Es ist schließlich etwas anderes, ob jemand auf junge Männer seht, die 18 oder höchstens minimal darunter sind, oder ob bei jemandem etwa eine stabile Sexualpräferenz vorliegt, die sich auf Kinder richtet. Wenn jemand in einem Fall der ersteren Art seine Sexualpräferenz erneut ausleben sollte, wäre das jedenfalls nicht unbedingt die ganz große Katastrophe (und nur unter ganz bestimmten Bedingungen illegal); im zweiten Fall aber könnte es sehr gravierend sein.

 

@laura

 

Ich denke, da muss man wirklich auf den Einzelfall schauen. Wie schwer ist das ursprüngliche Vergehen? Wie oft hat es stattgefunden? Wie lange ist es her? Wie verlässlich hat der Betroffene sich in der Zwischenzeit gezeigt? Wie ist die Prognose für die Zukunft? Was wäre der eventuelle Schaden, wenn es erneut zu einem Vorfall käme?

 

Um das mal etwas zuzuspitzen: Wenn ein damals sehr armer Kassiere vor Jahrzehnten 20 DM aus seiner Kasse entwendet hat, aber sich seitdem immer korrekt und tadellos verhalten hat, wird man ihm die Vereinskasse mit 100€ wohl anvertrauen können. Wenn jemand hingegen wie der Pfleger Nils H. erwiesenermaßen 85 Patienten ermordet hat (geschätzt aber wohl bis zu 300), wird man seinen erneuten Einsatz in der Intensivpflege (und der Pflege allgemein) vernünftigerweise wohl ablehnen, selbst wenn er je in einem berufsfähigen Alter aus dem Gefängnis entlassen werden sollte.

 

bearbeitet von iskander
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ultramontanist

Pfarrer Anton Böhe war 1952 1985 Dorfpfarrer in Malsch in der badischen Provinz. Er Wurde Ehrenbürger dieser Gemeinde  und geistlicher Rat.

Obwohl bekannt war,dass er oft und gerne Kinder prügelte. Öfter auch als damals üblich.

Erst jetzt wird ein Skandal daraus.

Die Ehrenbürgerwürde soll aberkannt werden.

 

https://bnn.de/karlsruhe/ettlingen/malsch/im-fall-anton-boehe-will-der-malscher-gemeinderat-konkret-aufklaeren?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR0_CQcE4BFEYw3AJQkQR5IH8sdVn-OQ-CUCjaYM83DRw9xvYwlqy6ukVYo#Echobox=1620586745

 

https://www.kath-malsch.de/detail/nachricht/id/143895-stellungnahme-des-pfarrgemeinderats/?cb-id=12215971

 

https://www.heimatfreunde-malsch.de/der-verein/interne-links/ehrenbürger-böhe/

 

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