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Edith will auch ein Paralleluniversum


Edith1

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My Heymtyr, sozusagen.

Das neue Bundeswappen.

 

(Achtung, beim Einzelbild durchklicken. Sind drei Viecher, eines netter als das andere;)

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Ein etwas älterer Artikel.

 

Glaube keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.

 

"Rechtsextremismus" vom Feinsten. In einem so "dauerhaften" Wahljahr wie 2016 müssen die "rechtsextremen" Delikte alle Schallmauern durchbrechen. :facepalm:

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Ein etwas älterer Artikel.

 

Glaube keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.

 

"Rechtsextremismus" vom Feinsten. In einem so "dauerhaften" Wahljahr wie 2016 müssen die "rechtsextremen" Delikte alle Schallmauern durchbrechen. :facepalm:

 

"aufgesprühte ... Hitlerbärtchen zählen für die Statistik als rechtsextrem motivierte Delikte" ?

Kann mir jemand erklären, warum das so definiert wird?

 

DonGato.

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Ein etwas älterer Artikel.

 

Glaube keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.

 

"Rechtsextremismus" vom Feinsten. In einem so "dauerhaften" Wahljahr wie 2016 müssen die "rechtsextremen" Delikte alle Schallmauern durchbrechen. :facepalm:

 

"aufgesprühte ... Hitlerbärtchen zählen für die Statistik als rechtsextrem motivierte Delikte" ?

Kann mir jemand erklären, warum das so definiert wird?

 

DonGato.

 

Weil´s deppert sind?

 

Hitler-Bärtchen malen = Hitler plakatieren= Werbung für Hitler = Wiederbetätigung = rechtsextreme Straftat

bearbeitet von Edith1
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Weil´s deppert sind?

 

Hitler-Bärtchen malen = Hitler plakatieren= Werbung für Hitler = Wiederbetätigung = rechtsextreme Straftat

Aha! Verstehe. Wenn man eine Wahl-Werbeplakat mit Leninbart und Trotzki-Brille verschönert ist das ein linksextremes Delikt.

 

DonGato.

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Weil´s deppert sind?

 

Hitler-Bärtchen malen = Hitler plakatieren= Werbung für Hitler = Wiederbetätigung = rechtsextreme Straftat

Aha! Verstehe. Wenn man eine Wahl-Werbeplakat mit Leninbart und Trotzki-Brille verschönert ist das ein linksextremes Delikt.

 

DonGato.

 

Nein, das ist bloße Sachbeschädigung. Linksextrem ist ja nicht verboten. :a050:

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Weil´s deppert sind?

 

Hitler-Bärtchen malen = Hitler plakatieren= Werbung für Hitler = Wiederbetätigung = rechtsextreme Straftat

Aha! Verstehe. Wenn man eine Wahl-Werbeplakat mit Leninbart und Trotzki-Brille verschönert ist das ein linksextremes Delikt.

 

DonGato.

Nein, das ist bloße Sachbeschädigung. Linksextrem ist ja nicht verboten. :a050:
Ach, DESWEGEN wurde bis vor kurzem (und teilweise bis heute) alles, was auch nur ansatzweise als links angesehen werden konnte, von staatswegen verfolgt ... (Und alles braune gefördert)

 

Und deswegen wurde der Radikalenerlass bis 91 fast ausschließlich gegen "Linke" angewandt und so gut wie nie gegen Rechte.

 

So kann man sich irren ...

bearbeitet von Gallowglas
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Weil´s deppert sind?

 

Hitler-Bärtchen malen = Hitler plakatieren= Werbung für Hitler = Wiederbetätigung = rechtsextreme Straftat

Aha! Verstehe. Wenn man eine Wahl-Werbeplakat mit Leninbart und Trotzki-Brille verschönert ist das ein linksextremes Delikt.

 

DonGato.

Nein, das ist bloße Sachbeschädigung. Linksextrem ist ja nicht verboten. :a050:
Ach, DESWEGEN wurde bis vor kurzem (und teilweise bis heute) alles, was auch nur ansatzweise als links angesehen werden konnte, von staatswegen verfolgt ... (Und alles braune gefördert)

Und deswegen wurde der Radikalenerlass bis 91 fast ausschließlich gegen "Linke" angewandt und so gut wie nie gegen Rechte.

So kann man sich irren ...

Nicht 'so gut wie', gar nicht.

Anmerkung dennoch: Links war/ist nicht verboten. Durch den Radikalenerlass wurde nur die Treue eines Beamten angezweifelt. Das dadurch Lebensentwürfe zerstört wurden steht auf einem anderen Papier.

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Lebensentwürfe

 

Komischer Lebensentwurf, wenn ich gegen den Staat bin und gleichzeitig von ihm bezahlt werden will.

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Lebensentwürfe

Komischer Lebensentwurf, wenn ich gegen den Staat bin und gleichzeitig von ihm bezahlt werden will.

Verstehe. Ein Linker will kein Häuschen, keine Familie, keine Kinder. Er/Sie ist viel zu sehr damit beschäftigt an den Säulen der Gesellschaft zu sägen. Und es machte auch nichts, dass jene, die über diverse Berufsverbote befanden, genau die waren, die es irgendwie geschafft hatten ihre Bio zu säubern.
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geleert weil zu missverständlich

bearbeitet von Frank
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Lebensentwürfe

Komischer Lebensentwurf, wenn ich gegen den Staat bin und gleichzeitig von ihm bezahlt werden will.

Verstehe. Ein Linker will kein Häuschen, keine Familie, keine Kinder. Er/Sie ist viel zu sehr damit beschäftigt an den Säulen der Gesellschaft zu sägen. Und es machte auch nichts, dass jene, die über diverse Berufsverbote befanden, genau die waren, die es irgendwie geschafft hatten ihre Bio zu säubern.

 

Die mangelnde Konsequenz stört dich nicht? Würdest du für die Kirche arbeiten wollen, um dein täglich Brot zu sichern?

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Lebensentwürfe

Komischer Lebensentwurf, wenn ich gegen den Staat bin und gleichzeitig von ihm bezahlt werden will.

Verstehe. Ein Linker will kein Häuschen, keine Familie, keine Kinder. Er/Sie ist viel zu sehr damit beschäftigt an den Säulen der Gesellschaft zu sägen. Und es machte auch nichts, dass jene, die über diverse Berufsverbote befanden, genau die waren, die es irgendwie geschafft hatten ihre Bio zu säubern.

Die mangelnde Konsequenz stört dich nicht? Würdest du für die Kirche arbeiten wollen, um dein täglich Brot zu sichern?
Man merkt mal wieder, dass du keinen Peil hast, von was du überhaupt redest.

 

Also, Schaum abwischen, informieren und nochmal versuchen ...

(Ja, mir ist klar, du machst das absichtlich und hast es mit Tatsachen nicht so, aber trotzdem.)

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Lebensentwürfe

Komischer Lebensentwurf, wenn ich gegen den Staat bin und gleichzeitig von ihm bezahlt werden will.

Verstehe. Ein Linker will kein Häuschen, keine Familie, keine Kinder. Er/Sie ist viel zu sehr damit beschäftigt an den Säulen der Gesellschaft zu sägen. Und es machte auch nichts, dass jene, die über diverse Berufsverbote befanden, genau die waren, die es irgendwie geschafft hatten ihre Bio zu säubern.

 

Die mangelnde Konsequenz stört dich nicht? Würdest du für die Kirche arbeiten wollen, um dein täglich Brot zu sichern?

 

Ambivalenz (im Leben) hinzunehmen schaffst du nicht? Und es stört dich auch nicht, dass jene, die Berufsverbote verfügten, genau die waren, die sich nach 45 aus ihrer Verantwortung gemogelt hatten? Schließendlich, die zweite Frage verstehe ich nicht.

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Weil´s deppert sind?

 

Hitler-Bärtchen malen = Hitler plakatieren= Werbung für Hitler = Wiederbetätigung = rechtsextreme Straftat

Aha! Verstehe. Wenn man eine Wahl-Werbeplakat mit Leninbart und Trotzki-Brille verschönert ist das ein linksextremes Delikt.

 

DonGato.

Nein, das ist bloße Sachbeschädigung. Linksextrem ist ja nicht verboten. :a050:
Ach, DESWEGEN wurde bis vor kurzem (und teilweise bis heute) alles, was auch nur ansatzweise als links angesehen werden konnte, von staatswegen verfolgt ... (Und alles braune gefördert)

Und deswegen wurde der Radikalenerlass bis 91 fast ausschließlich gegen "Linke" angewandt und so gut wie nie gegen Rechte.

So kann man sich irren ...

Nicht 'so gut wie', gar nicht.

Anmerkung dennoch: Links war/ist nicht verboten. Durch den Radikalenerlass wurde nur die Treue eines Beamten angezweifelt. Das dadurch Lebensentwürfe zerstört wurden steht auf einem anderen Papier.

 

 

Ist zwar vermutlich nur ein kleines Unterthema dieses Threads, aber so dezidierte Aussagen zu historischen Vorgängen wecken in mir immer die Quellenneugier.

Es gab 2012 eine Anfrage der Linken zu genauer differenzierten Zahlen in dieser Hinsicht, erstaunlicherweise war die Antwort der Bundesregierung dazu, dass man keine statistischen Angaben dazu erhoben habe.

Über die Länder wisse man nichts. Der Bund hat diese Regelanfragen zur Verfassungstreue von Bewerbern ja wohl 1979 eingestellt, die Länder setzten das dann unterschiedlich bis 1991 fort (Bayern hörte dann als letztes Bundesland damit auf.)

 

Interessant erscheint mir folgendes:

 

Insgesamt wurden von 1972 bis 1991 (Jahr der Beendigung des Verfahrens in Bayern als letztem Land) rund 3,5 Mio. Bewerber für den öffentlichen Dienst in Bund und Ländern durch eine "Regelanfrage" der Einstellungsbehörden bei den Verfassungsschutzämtern überprüft (Initiativgruppe 30. Jahrestag: Aufruf "30 Jahre Berufsverbot"; Braunthal, Politische Loyalität, 117); in etwa 11.000 Fällen kam es zu Verfahren, davon wurden 1.250 Personen nicht eingestellt (ebd.; Braunthal, Politische Loyalität, 117). Rund 260 bereits verbeamtete oder angestellte Personen wurden im gleichen Zeitraum entlassen. Zum allergrößten Teil waren Lehrer (rund 80 %) und Hochschullehrer (rund 10 %) betroffen; daneben gab es auch Fälle in der Justiz, bei Bahn und Post. Die meisten Ablehnungen erfolgten von 1973 bis 1979, den Höhepunkt erreichten sie 1975 (Histor, Vergessene Opfer, 79ff.).

Betroffen waren zum größten Teil Mitglieder der DKP oder deren Nebenorganisationen, dann auch Sympathisanten und Mitglieder der sog. K-Gruppen (v. a. Kommunistischer Bund Westdeutschland und KPD) oder auch Unorganisierte, die mit diesen Organisationen politischen Kontakt hatten. Vereinzelt waren auch Angehörige der SPD betroffen, etwa als Mitglieder des Sozialistischen Hochschulbunds (SHB). Zwar sollte der Erlass grundsätzlich auch für das rechtsradikale Spektrum gelten, aber in der Praxis richtete er sich fast ausschließlich gegen "Linksradikale" und blieb damit in der Tradition des "Adenauer-Erlasses" von 1950. Unter den abgelehnten Bewerbern oder entlassenen Beamten fanden sich nur sehr wenige Mitglieder der NPD. So wurden in Bayern zwischen 1973 und 1980 aus dem linken Spektrum 102 Bewerber abgelehnt, dagegen nur zwei aus dem rechten.

aus: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Radikalenerlass#Handhabung_im_Bund_und_in_den_L.C3.A4ndern

(Dh. die Bayern waren tatsächlich die schärfsten Eiferer in der Sache, aber immerhin haben sie im Gegensatzu zu anderen auch ein tolles Online-Lexikon zur Landesgeschichte, in dem man solche Sachen heutzutage nachschlagen kann.)

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Weil´s deppert sind?

 

Hitler-Bärtchen malen = Hitler plakatieren= Werbung für Hitler = Wiederbetätigung = rechtsextreme Straftat

Aha! Verstehe. Wenn man eine Wahl-Werbeplakat mit Leninbart und Trotzki-Brille verschönert ist das ein linksextremes Delikt.

 

DonGato.

Nein, das ist bloße Sachbeschädigung. Linksextrem ist ja nicht verboten. :a050:
Ach, DESWEGEN wurde bis vor kurzem (und teilweise bis heute) alles, was auch nur ansatzweise als links angesehen werden konnte, von staatswegen verfolgt ... (Und alles braune gefördert)

 

Und deswegen wurde der Radikalenerlass bis 91 fast ausschließlich gegen "Linke" angewandt und so gut wie nie gegen Rechte.

 

So kann man sich irren ...

 

Falls es Dir irgendwie nicht aufgefallen sein sollte: in Ö gab es keinen "Radikalenerlass".

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:blush:

Ja, in nationaler Selbstbezogenheit quatscht man halt mal so daher.

Der kalte Krieg halt, da hat man so Sachen gemacht und dann vergißt man schon wieder, dass gar nicht jeder mitgemacht beim Kalten Krieg.

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:blush:

Ja, in nationaler Selbstbezogenheit quatscht man halt mal so daher.

Der kalte Krieg halt, da hat man so Sachen gemacht und dann vergißt man schon wieder, dass gar nicht jeder mitgemacht beim Kalten Krieg.

Du warst nicht gemeint. Du redest eher selten ahnungslos vor Dich hin. ;)

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Weil´s deppert sind?

 

Hitler-Bärtchen malen = Hitler plakatieren= Werbung für Hitler = Wiederbetätigung = rechtsextreme Straftat

Aha! Verstehe. Wenn man eine Wahl-Werbeplakat mit Leninbart und Trotzki-Brille verschönert ist das ein linksextremes Delikt.

 

DonGato.

Nein, das ist bloße Sachbeschädigung. Linksextrem ist ja nicht verboten. :a050:
Ach, DESWEGEN wurde bis vor kurzem (und teilweise bis heute) alles, was auch nur ansatzweise als links angesehen werden konnte, von staatswegen verfolgt ... (Und alles braune gefördert)

Und deswegen wurde der Radikalenerlass bis 91 fast ausschließlich gegen "Linke" angewandt und so gut wie nie gegen Rechte.

So kann man sich irren ...

Nicht 'so gut wie', gar nicht.

Anmerkung dennoch: Links war/ist nicht verboten. Durch den Radikalenerlass wurde nur die Treue eines Beamten angezweifelt. Das dadurch Lebensentwürfe zerstört wurden steht auf einem anderen Papier.

 

 

Ist zwar vermutlich nur ein kleines Unterthema dieses Threads, aber so dezidierte Aussagen zu historischen Vorgängen wecken in mir immer die Quellenneugier.

Es gab 2012 eine Anfrage der Linken zu genauer differenzierten Zahlen in dieser Hinsicht, erstaunlicherweise war die Antwort der Bundesregierung dazu, dass man keine statistischen Angaben dazu erhoben habe.

Über die Länder wisse man nichts. Der Bund hat diese Regelanfragen zur Verfassungstreue von Bewerbern ja wohl 1979 eingestellt, die Länder setzten das dann unterschiedlich bis 1991 fort (Bayern hörte dann als letztes Bundesland damit auf.)

 

Interessant erscheint mir folgendes:

 

Insgesamt wurden von 1972 bis 1991 (Jahr der Beendigung des Verfahrens in Bayern als letztem Land) rund 3,5 Mio. Bewerber für den öffentlichen Dienst in Bund und Ländern durch eine "Regelanfrage" der Einstellungsbehörden bei den Verfassungsschutzämtern überprüft (Initiativgruppe 30. Jahrestag: Aufruf "30 Jahre Berufsverbot"; Braunthal, Politische Loyalität, 117); in etwa 11.000 Fällen kam es zu Verfahren, davon wurden 1.250 Personen nicht eingestellt (ebd.; Braunthal, Politische Loyalität, 117). Rund 260 bereits verbeamtete oder angestellte Personen wurden im gleichen Zeitraum entlassen. Zum allergrößten Teil waren Lehrer (rund 80 %) und Hochschullehrer (rund 10 %) betroffen; daneben gab es auch Fälle in der Justiz, bei Bahn und Post. Die meisten Ablehnungen erfolgten von 1973 bis 1979, den Höhepunkt erreichten sie 1975 (Histor, Vergessene Opfer, 79ff.).

Betroffen waren zum größten Teil Mitglieder der DKP oder deren Nebenorganisationen, dann auch Sympathisanten und Mitglieder der sog. K-Gruppen (v. a. Kommunistischer Bund Westdeutschland und KPD) oder auch Unorganisierte, die mit diesen Organisationen politischen Kontakt hatten. Vereinzelt waren auch Angehörige der SPD betroffen, etwa als Mitglieder des Sozialistischen Hochschulbunds (SHB). Zwar sollte der Erlass grundsätzlich auch für das rechtsradikale Spektrum gelten, aber in der Praxis richtete er sich fast ausschließlich gegen "Linksradikale" und blieb damit in der Tradition des "Adenauer-Erlasses" von 1950. Unter den abgelehnten Bewerbern oder entlassenen Beamten fanden sich nur sehr wenige Mitglieder der NPD. So wurden in Bayern zwischen 1973 und 1980 aus dem linken Spektrum 102 Bewerber abgelehnt, dagegen nur zwei aus dem rechten.

aus: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Radikalenerlass#Handhabung_im_Bund_und_in_den_L.C3.A4ndern

(Dh. die Bayern waren tatsächlich die schärfsten Eiferer in der Sache, aber immerhin haben sie im Gegensatzu zu anderen auch ein tolles Online-Lexikon zur Landesgeschichte, in dem man solche Sachen heutzutage nachschlagen kann.)

 

1995/96 leistete ich Zivildienst - Kein Fragebogen, kein Eid auf Verfassungstreue aber auch keine Ahnung ob das jemals für Zivis vorgeshen war

dann lernte ich bis '98 Pflegehelfer und fing '99 in einem Pflegeheim das arbeiten an, dessen Träger der Landkreis war. Da musste ich noch Fragebogen ausfüllen in was weiss ich nicht alles in politischen Organisationen Mitglied gewesen war oder besser nicht gewesen war (die Grünen standen nicht auf der Liste deshalb konnte ich immer "Nein" ankreuzen... Ich kam mir erbärmlich Langweilig vor: 24 Jahre und nicht Ex-Mitglied einer Linksradikalen Truppe... heute bin ich 41 und genauso erbärmlich langweilig) und musste noch Eid ableisten. Nach etlichen Umwegen kehrte ich 2004 in die gleiche Einrichtung als Pflegefachkraft zurück und musste weder Fragebogen noch Eid

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Aha! Verstehe. Wenn man eine Wahl-Werbeplakat mit Leninbart und Trotzki-Brille verschönert ist das ein linksextremes Delikt.

 

DonGato.

 

Nein, das ist bloße Sachbeschädigung. Linksextrem ist ja nicht verboten. :a050:

 

Ach, DESWEGEN wurde bis vor kurzem (und teilweise bis heute) alles, was auch nur ansatzweise als links angesehen werden konnte, von staatswegen verfolgt ... (Und alles braune gefördert)

Und deswegen wurde der Radikalenerlass bis 91 fast ausschließlich gegen "Linke" angewandt und so gut wie nie gegen Rechte.

So kann man sich irren ...

 

Nicht 'so gut wie', gar nicht.

Anmerkung dennoch: Links war/ist nicht verboten. Durch den Radikalenerlass wurde nur die Treue eines Beamten angezweifelt. Das dadurch Lebensentwürfe zerstört wurden steht auf einem anderen Papier.

 

Ist zwar vermutlich nur ein kleines Unterthema dieses Threads, aber so dezidierte Aussagen zu historischen Vorgängen wecken in mir immer die Quellenneugier.

Es gab 2012 eine Anfrage der Linken zu genauer differenzierten Zahlen in dieser Hinsicht, erstaunlicherweise war die Antwort der Bundesregierung dazu, dass man keine statistischen Angaben dazu erhoben habe.

Über die Länder wisse man nichts. Der Bund hat diese Regelanfragen zur Verfassungstreue von Bewerbern ja wohl 1979 eingestellt, die Länder setzten das dann unterschiedlich bis 1991 fort (Bayern hörte dann als letztes Bundesland damit auf.)

 

Interessant erscheint mir folgendes:

Insgesamt wurden von 1972 bis 1991 (Jahr der Beendigung des Verfahrens in Bayern als letztem Land) rund 3,5 Mio. Bewerber für den öffentlichen Dienst in Bund und Ländern durch eine "Regelanfrage" der Einstellungsbehörden bei den Verfassungsschutzämtern überprüft (Initiativgruppe 30. Jahrestag: Aufruf "30 Jahre Berufsverbot"; Braunthal, Politische Loyalität, 117); in etwa 11.000 Fällen kam es zu Verfahren, davon wurden 1.250 Personen nicht eingestellt (ebd.; Braunthal, Politische Loyalität, 117). Rund 260 bereits verbeamtete oder angestellte Personen wurden im gleichen Zeitraum entlassen. Zum allergrößten Teil waren Lehrer (rund 80 %) und Hochschullehrer (rund 10 %) betroffen; daneben gab es auch Fälle in der Justiz, bei Bahn und Post. Die meisten Ablehnungen erfolgten von 1973 bis 1979, den Höhepunkt erreichten sie 1975 (Histor, Vergessene Opfer, 79ff.).

Betroffen waren zum größten Teil Mitglieder der DKP oder deren Nebenorganisationen, dann auch Sympathisanten und Mitglieder der sog. K-Gruppen (v. a. Kommunistischer Bund Westdeutschland und KPD) oder auch Unorganisierte, die mit diesen Organisationen politischen Kontakt hatten. Vereinzelt waren auch Angehörige der SPD betroffen, etwa als Mitglieder des Sozialistischen Hochschulbunds (SHB). Zwar sollte der Erlass grundsätzlich auch für das rechtsradikale Spektrum gelten, aber in der Praxis richtete er sich fast ausschließlich gegen "Linksradikale" und blieb damit in der Tradition des "Adenauer-Erlasses" von 1950. Unter den abgelehnten Bewerbern oder entlassenen Beamten fanden sich nur sehr wenige Mitglieder der NPD. So wurden in Bayern zwischen 1973 und 1980 aus dem linken Spektrum 102 Bewerber abgelehnt, dagegen nur zwei aus dem rechten.

aus: https://www.historisches-lexikon-bayerns.de/Lexikon/Radikalenerlass#Handhabung_im_Bund_und_in_den_L.C3.A4ndern

(Dh. die Bayern waren tatsächlich die schärfsten Eiferer in der Sache, aber immerhin haben sie im Gegensatzu zu anderen auch ein tolles Online-Lexikon zur Landesgeschichte, in dem man solche Sachen heutzutage nachschlagen kann.)

 

1995/96 leistete ich Zivildienst - Kein Fragebogen, kein Eid auf Verfassungstreue aber auch keine Ahnung ob das jemals für Zivis vorgeshen war

dann lernte ich bis '98 Pflegehelfer und fing '99 in einem Pflegeheim das arbeiten an, dessen Träger der Landkreis war. Da musste ich noch Fragebogen ausfüllen in was weiss ich nicht alles in politischen Organisationen Mitglied gewesen war oder besser nicht gewesen war (die Grünen standen nicht auf der Liste deshalb konnte ich immer "Nein" ankreuzen... Ich kam mir erbärmlich Langweilig vor: 24 Jahre und nicht Ex-Mitglied einer Linksradikalen Truppe... heute bin ich 41 und genauso erbärmlich langweilig) und musste noch Eid ableisten. Nach etlichen Umwegen kehrte ich 2004 in die gleiche Einrichtung als Pflegefachkraft zurück und musste weder Fragebogen noch Eid

 

Vor der Wende weckten auch Verwandtschaftsbeziehungen in die DDR Mißtrauen. Wie sich dann leider später herausstellte zu recht.
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Franciscus non papa

so sind sie eben, die Gutmenschen.

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Darf ich aus der Bezeichnung Tasse schließen - wenngleich es mich doch etwas schüttelt - daß der Inhalt dann getrunken wird? De gustibus...(Wohl nichts für Veganerinnen?)

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Darf ich aus der Bezeichnung Tasse schließen - wenngleich es mich doch etwas schüttelt - daß der Inhalt dann getrunken wird? De gustibus...(Wohl nichts für Veganerinnen?)

 

Meine Güte, was du dir schon wieder vorstellst. das sind einfach nur Tassen, die speziell für die Bedürfnisse der menstruierenden Frau geschaffen wurde, das bedeutet, sie haben einen Henkel an der rechten Seite (Linkshänder*Innen könnne durch Drehen die Tassen ebenfalls für sich nutzbar machen), oben ist eine Öffnung, damit man was einfüllen kann, unten haben sie einen Boden, damit nichts ausläuft, und ringsherum sind sie geschlossen, damit man einerseits den Henkel anbringen und andererseits ebenfalls das Auslaufen verhindern kann. Sie bestehen aus Steingut, das ist ökologischer (billiger) als Porzellan und außerdem vegan und laktosefrei, auf Gluten wurde bei der Produktion ebenso verzichtet wie auf Glutamat, also alles, was sich die moderne Frau von heute nur wünschen kann. Und das alles für 15,99, das ist doch ein echtes Schnäppchen!

 

Werner

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