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Klima-, Umwelt- und Naturschutz


Shubashi

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Am 3.4.2023 um 09:29 schrieb Flo77:

Im Zweifelsfall vom Schornsteinfeger. Im Normalfall aus der Bauakte (und nachdem unsere Finanzämter bereits Grundsteueranträge selbsttätig korrigiert und Wohnflächen/Grundstücksgrößen angepasst haben, kann mir keiner erzählen, es gäbe keinen Datenaustausch unter den Ämtern.

 

Dann läßt Du halt den Schornsteinfeger nicht mehr in Dein Haus. Ein richterlicher Durchsuchungsbefehl der grundgesetzlich geschützten Wohnung wird wohl nicht drohen wegen einer Heizung - vorerst.

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vor einer Stunde schrieb rorro:

 

Dann läßt Du halt den Schornsteinfeger nicht mehr in Dein Haus. Ein richterlicher Durchsuchungsbefehl der grundgesetzlich geschützten Wohnung wird wohl nicht drohen wegen einer Heizung - vorerst.

Ohne Ok vom Schornsteinfeger, keine Betriebserlaubnis für die Heizung.

 

Durch die Stadtwerke einfach mal das Gas abdrehen zu lassen ist einfacher...

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vor 49 Minuten schrieb Flo77:

Ohne Ok vom Schornsteinfeger, keine Betriebserlaubnis für die Heizung.

 

Durch die Stadtwerke einfach mal das Gas abdrehen zu lassen ist einfacher...

 

Ok, bei einem Eigenheim ist das doof. Nur wohnen die meisten hierzulande zur Miete, die wiederum zumeist von privaten Kleinvermietern vermietet werden. 

 

Hier stellt sich wieder die Frage: wenn der Schornsteinfeger die Betriebserlaubnis verweigert und das meldet - frieren dann die Leute?

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Gerhard Ingold
vor 6 Stunden schrieb rince:

Ach, verheizen wir einfach wieder Holz, wie zu Jesu Zeiten. Das ist Gottgewollt

Deinen Einwurf empfinde ich als alberner Sarkasmus. Jeder Mensch, der etwas Bildung hat, weiß wie zerstörend das Abholzen der Wälder ist.

 

Bambus aber als sehr schnell wachsendes Holz ist für Holz-Kohle zu machen usw. geeignet. Die Bambuse wurden lange als Unkraut gesehen. Sie hätten aber ein gewaltiges Potenzial. Genauso wie Hanf. Kannst im Internet schauen, was man mit diesen beiden Produkten alles machen könnte. 

 

Unsere Landwirte rauchten einst am Abend eine Pfeife, denen sie Hanf zugefügt hatten. Aber die Regierungen sind bei Alkohol blauäugig und beim Hanf fehlt ihnen jegliche Weitsicht.

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Gerhard Ingold
vor 4 Stunden schrieb Aristippos:

Entschuldigung, aber spätestens zur Lesung im Bundestag müssen Gesetzesentwürfe öffentlich werden, um beschlossen werden zu können. Die Idee, Gesetze am Parlament vorbei zu beschließen, damit keiner meckern kann, ist mit dem Grundgesetz leider unvereinbar.

Klar gehören sie an die Öffentlichkeit. Aber erst, wenn man sie intern mit Fachleuten besprochen hat.

 

Meckern ist gut. Kollektive Intelligenz sieht mehr als Einzelpersonen.

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Gerhard Ingold
vor 4 Stunden schrieb Aristippos:

Wenn du dich da mal nicht täuschst! Diese Menschen wohnen nämlich zumeist in Mietwohnungen. Und diese Mietwohnungen haben einen Vermieter, der nicht dort wohnt, und der deshalb nicht mitfrieren muss, wenn die Heizung ausfällt. 

 

In den vier Wänden, die er selbst bewohnt, wird der Vermieter natürlich für die Heizung sorgen, zur Not zu hohen Kosten. Aber beim Mietshaus?

 

"Die Gasheizung ist leider kaputt. Sie ist so alt, reparieren geht nicht mehr. Eine neue darf ich nicht einbauen. Für die Wärmepumpe muss erstmal die Fassade erneuert und alle Heizkörper ausgetauscht werden, damit fangen wir jetzt an. Außerdem hat der Heizungsbauer sowieso erst in drei Jahren Kapazitäten. Bis dahin kann also leider nicht zentral geheizt werden. Aber die Kosten für die Fassadendämmung lege ich schon mal auf die Miete um."

Bei uns in der Schweiz sind Vermieter wie Wohneigentums-Besitzer gesetzlich verpflichtet, einen Erneuerungsfonds einzurichten. Ist das in Deutschland nicht auch der Fall? 

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vor einer Stunde schrieb Gerhard Ingold:

Bei uns in der Schweiz sind Vermieter wie Wohneigentums-Besitzer gesetzlich verpflichtet, einen Erneuerungsfonds einzurichten. Ist das in Deutschland nicht auch der Fall? 

Nein. Zumindest war das nicht in der Zeit der Fall, in der ich Hausbesitzer war. Natürlich wird einem angeraten, für anstehende/notwendige Reparaturen Geld beiseite zu legen. Verpflichtend ist da aber nichts. 

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vor 34 Minuten schrieb rince:

Nein. Zumindest war das nicht in der Zeit der Fall, in der ich Hausbesitzer war. Natürlich wird einem angeraten, für anstehende/notwendige Reparaturen Geld beiseite zu legen. Verpflichtend ist da aber nichts. 

Außerdem dürfte so ein "Erneuerungsfonds" kaum die Kosten decken, die sich die Ampel ausgedacht hat.

 

Mein Schwiegervater hat zum Beispiel eine "Mietskaserne" aus der Zwischenkriegszeit in Ulm geerbt. Der darf für mal locker 5 Millionen sanieren, wenn das kommt. Nein, er hat keine 5 Millionen in einem Fonds liegen.

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vor 2 Minuten schrieb Aristippos:

Mein Schwiegervater hat zum Beispiel eine "Mietskaserne" aus der Zwischenkriegszeit in Ulm geerbt. Der darf für mal locker 5 Millionen sanieren, wenn das kommt. Nein, er hat keine 5 Millionen in einem Fonds liegen.

Muß die nicht ziemlich groß sein, wenn sie 5 Millionen wert sein soll? Mindestens zehn Wohnungen oder so.

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vor 1 Minute schrieb Moriz:

Muß die nicht ziemlich groß sein, wenn sie 5 Millionen wert sein soll? Mindestens zehn Wohnungen oder so.

60. Nicht 5 Millionen wert, sondern Sanierungskosten grob geschätzt.

 

Na ja, Vonovia freut sich, die kriegen das jetzt billig.

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vor 2 Stunden schrieb Gerhard Ingold:

Bei uns in der Schweiz sind Vermieter wie Wohneigentums-Besitzer gesetzlich verpflichtet, einen Erneuerungsfonds einzurichten. Ist das in Deutschland nicht auch der Fall? 

Nein. Eigentümergemeinschaften legen üblicherweise Reserven an, aber für Privatleute gibt es keine Regel.

 

Nebenbei: ich bin jetzt seit ca. 7 oder 8 Jahren Hausbesitzer und mehr als doppelt solange Vater von drei Kindern - woher hätte ich in dieser Zeit bitte die 200.000 - 500.000 € ansparen sollen, um jetzt die Dämmphantasien eines Robert H. befriedigen zu können?

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Nein Nein Nein, Besitzer von Mietskasernen sind alles Milliardäre und Ausbeuter und wissen nicht wohin mit dem ganzen Geld! 

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vor 17 Minuten schrieb Aristippos:

60. Nicht 5 Millionen wert, sondern Sanierungskosten grob geschätzt.

 

Na ja, Vonovia freut sich, die kriegen das jetzt billig.

Bevor ich an Vonovia verkaufen würde, würde ich nochmal durchrechnen (und im Zweifelsfall 'ne GmbH gründen...)

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vor 10 Minuten schrieb Flo77:

Bevor ich an Vonovia verkaufen würde, würde ich nochmal durchrechnen (und im Zweifelsfall 'ne GmbH gründen...)

Wie immer ist es der letzte Tropfen...

 

Er wollte natürlich schon vorher verkaufen, weil er auf das Sichherumschlagen mit 60 Mietparteien altersbedingt auch nicht mehr so viel Lust hat. Und die Erben in spe noch viel weniger, die haben schon gesagt, dass sie sofort verkaufen, sobald er unter der Erde liegt. Wozu die Hütte dann noch halten?

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vor 10 Minuten schrieb Aristippos:

Wie immer ist es der letzte Tropfen...

 

Er wollte natürlich schon vorher verkaufen, weil er auf das Sichherumschlagen mit 60 Mietparteien altersbedingt auch nicht mehr so viel Lust hat. Und die Erben in spe noch viel weniger, die haben schon gesagt, dass sie sofort verkaufen, sobald er unter der Erde liegt. Wozu die Hütte dann noch halten?

Ich neige dazu keinen Quadratmeter mehr hergeben zu wollen, der einmal in Familienbesitz ist (transgenerationales Trauma).

 

Aber gut - soll er sich für den Rest seiner Zeit auf der Aida einmieten und es sich gut gehen lassen. Ist auch nicht verkehrt. 😁

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vor 5 Stunden schrieb rorro:

Dann läßt Du halt den Schornsteinfeger nicht mehr in Dein Haus. Ein richterlicher Durchsuchungsbefehl der grundgesetzlich geschützten Wohnung wird wohl nicht drohen wegen einer Heizung - vorerst.

 Benötigt er nicht § 1 Abss. 3 und 5 SchfHwG. Ich nehme nicht an, dass das eine ganz neue Regelung ist.

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vor 20 Stunden schrieb Gerhard Ingold:

Es gibt heute auch für Hausbesitzer Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist, einen Teil des Hauses zu verkaufen und trotzdem im Hause bleiben können. Sicher hast Du da schon Reklamen gesehen. Ich selbst würde diese Möglichkeit nicht echt trauen. Von anderen Möglichkeiten habe ich gehört, aber ich bin da zu wenig sicher. Da würde ich das Gespräch mit Fachleuten suchen. 

Praktische Fragen:

Wie verkaufe ich einen Teil eines Haus? Ein Teil des Grundstücks? Wie soll das grundbuchtechnisch gehen?

Wer kauft selbst ein ganzes Haus inkl. dessen Grundstück, in dem ein (lebenslanges) Wohnrecht eingetragen ist?

 

vor 8 Stunden schrieb rince:

Oder zur notwendigen Grundsanierung wird das grundgesicherte Armuts-Gesindel schnell auf die Strasse gesetzt. Später werden die Wohnungen dann zu einem höheren Preis neu vermietet. 

Nur wer wird danach noch diese hohen Mieten sich leisten können?

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Ganz andere Frage: Es ist immer vom Eigenheim die Rede, aber in Deutschland stehen doch auch ein Haufen Gebäude in kommunaler, Landes- und Bundeshand rum. Was ist eigentlich mit denen? Rathäuser, Kindergärten, Schulen, Turnhallen, Feuerwehrhäuser, Kläranlagen, Gerichte, Ämter, Behörden, Krankenhäuser, Gefängnisse, Theater-/Opernhäuser, Museen, Universitäten/Fachhochschulen und darüber hinaus Infrastrukturgebäude wie Bahnhöfe, Flughäfen, Autobahnmeistereien, ÖPNV-Depots, usw.

 

Vorschlag: Wenn die öffentliche Hand mit all !!! ihren Immobilien alle !!! Vorstellungen von Herrn Habeck umgesetzt hat, DANN gibt es irgendwelche Pflichten für den kleinen Hausbesitzer.

 

Spannend fände ich auch die Frage nach Kirchen, Synagogen, Moscheen und Hindutempeln.

bearbeitet von UHU
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vor 7 Minuten schrieb UHU:

Praktische Fragen:

Wie verkaufe ich einen Teil eines Haus? Ein Teil des Grundstücks? Wie soll das grundbuchtechnisch gehen?

Wer kauft selbst ein ganzes Haus inkl. dessen Grundstück, in dem ein (lebenslanges) Wohnrecht eingetragen ist?

Es gibt Firmen, die auf diese Art Geld verdienen.

 

Der Investor kauft einen Anteil der Immobilie und wird ebenso wie Nießbrauch und/oder Wohnrecht als Miteigentümer eingetragen. Je nach Vertrag zahlt der Alteigentümer aber sämtliche laufenden und besonderen Kosten allein und "mietet" den verkauften Anteil quasi zurück.

 

Neben dieser je nach Lebenserwartung reinkommenden Miete ist der Todesfall für den Anbieter der eigentliche Gewinnmoment.

 

Zunächst wird ein Gutachten zur Ermittlung des Wertes beim Teilverkauf gemacht.

Im Erbfall wird wieder eines erstellt und die Erben können den teilverkauften Anteil entweder zu dem dann ermittelten Anteilswert zurückkaufen oder aber der Investor hat das alleinige Verwertungsrecht an der Immobilie, verkauft sie und zahlt den Erben nur ihren Anteil aus.

 

Es ist eine ziemlich merkwürdige Masche, an der der Alteigentümer mit Sicherheit nicht verdient.

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vor 15 Minuten schrieb UHU:

Spannend fände ich auch die Frage nach Kirchen, Synagogen, Moscheen und Hindutempeln.

Bring hier niemanden auf dumme Ideen.

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vor 4 Minuten schrieb Flo77:

Es gibt Firmen, die auf diese Art Geld verdienen.

 

Der Investor kauft einen Anteil der Immobilie und wird ebenso wie Nießbrauch und/oder Wohnrecht als Miteigentümer eingetragen. Je nach Vertrag zahlt der Alteigentümer aber sämtliche laufenden und besonderen Kosten allein und "mietet" den verkauften Anteil quasi zurück.

 

Neben dieser je nach Lebenserwartung reinkommenden Miete ist der Todesfall für den Anbieter der eigentliche Gewinnmoment.

 

Zunächst wird ein Gutachten zur Ermittlung des Wertes beim Teilverkauf gemacht.

Im Erbfall wird wieder eines erstellt und die Erben können den teilverkauften Anteil entweder zu dem dann ermittelten Anteilswert zurückkaufen oder aber der Investor hat das alleinige Verwertungsrecht an der Immobilie, verkauft sie und zahlt den Erben nur ihren Anteil aus.

Danke für Deine Erläuterungen.

Davon habe ich noch nie gehört und schon gar nicht in meinem Lebensumfeld etwas mitbekommen.

vor 4 Minuten schrieb Flo77:

Es ist eine ziemlich merkwürdige Masche, an der der Alteigentümer mit Sicherheit nicht verdient.

Zu diesem Schluß bin ich auch beim Lesen Deiner Zeilen gekommen.

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vor einer Stunde schrieb UHU:

Praktische Fragen:

Wie verkaufe ich einen Teil eines Haus? Ein Teil des Grundstücks? Wie soll das grundbuchtechnisch gehen?

Wer kauft selbst ein ganzes Haus inkl. dessen Grundstück, in dem ein (lebenslanges) Wohnrecht eingetragen ist?

 

Nur wer wird danach noch diese hohen Mieten sich leisten können?

Das interessiert die Grünen nicht, das ist nicht ihr Klientel

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vor 22 Minuten schrieb rince:

Das interessiert die Grünen nicht, das ist nicht ihr Klientel

Mist! Egal, wie rum ich den Stein drehe, er bleibt immer auf der gleichen Seite liegen :angry:

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vor 2 Stunden schrieb UHU:

Nur wer wird danach noch diese hohen Mieten sich leisten können?

Die Afrikaner, die hier angeschwommen kommen. Die werden doch sofort Millonär, sobald sie nur europäischen Boden betreten haben. Oder so.

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