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Politik für Alle


mn1217

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vor 29 Minuten schrieb rorro:

 

Nun, das läßt sich einfach rechnen: besonders Flüchtlinge ziehen urbane Umgebungen vor - gehen wir mal von einer Warmmiete von €11 aus (das ist nicht zu viel, in Düsseldorf sind durchschnittlich (inklusive Altverträge!) €12 kalt(!) das neue Normal). Für vier Personen legen wir mal 100 qm zugrunde, also €1100 WM. Dann bleiben von den €3500 netto für beide noch €2400 übrig.

Wenn wir bestenfalls davon ausgehen, daß sie kein Fahrzeug benötigen, dann brauchen sie für rund €100/Monat (bspw. Deutschlandticket) ÖPNV-Abos - bleiben €2300.

 

Für beide Kinder bekämen sie als Arbeitnehmer €250 pro Kind - macht dann €2800 insgesamt für beide.

 

Mit Bürgergeld bekommt die Familie €451+€451+(gemittelt)€330+(gemittelt)€330 = €1562

 

Ob es so attraktiv ist für eine Familie, werktäglich für €1238 mehr aufzustehen, ggf. Kinderbetreuung zu organisieren, Zeitdruck zu haben, dazu potentielle Probleme bei der Arbeit, keine finanzielle Unterstützung beim Kauf von Geräten, viel weniger Freizeit etc. möge jeder selbst entscheiden.

 

Für viele ist das nicht attraktiv.

In der Rechnung ist ja noch nicht alles drin. Als Bürgergeldempfänger bekommen sie, gerade auch mit Kindern, alles Mögliche bezahlt, das sie sonst selbst finanzieren müssen.

Da gibt es Zuschüsse für Schulmaterialen, für Sport, die Klassenfahrt wird übernommen etc.

Man darf da nicht nur das reine Bürgergeld rechnen, viele Kommunen, Verbände und Bildungseinrichtungen schießen auch noch zu.

 

Werner

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vor einer Stunde schrieb rorro:

 

Nun, das läßt sich einfach rechnen: besonders Flüchtlinge ziehen urbane Umgebungen vor - gehen wir mal von einer Warmmiete von €11 aus (das ist nicht zu viel, in Düsseldorf sind durchschnittlich (inklusive Altverträge!) €12 kalt(!) das neue Normal). Für vier Personen legen wir mal 100 qm zugrunde, also €1100 WM. Dann bleiben von den €3500 netto für beide noch €2400 übrig.

Wenn wir bestenfalls davon ausgehen, daß sie kein Fahrzeug benötigen, dann brauchen sie für rund €100/Monat (bspw. Deutschlandticket) ÖPNV-Abos - bleiben €2300.

 

Für beide Kinder bekämen sie als Arbeitnehmer €250 pro Kind - macht dann €2800 insgesamt für beide.

 

Mit Bürgergeld bekommt die Familie €451+€451+(gemittelt)€330+(gemittelt)€330 = €1562

 

Ob es so attraktiv ist für eine Familie, werktäglich für €1238 mehr aufzustehen, ggf. Kinderbetreuung zu organisieren, Zeitdruck zu haben, dazu potentielle Probleme bei der Arbeit, keine finanzielle Unterstützung beim Kauf von Geräten, viel weniger Freizeit etc. möge jeder selbst entscheiden.

 

Für viele ist das nicht attraktiv.

 

Die freundliche Interpretation:

Die Leute rechnen damit, in wenigen Monaten wieder in die Ukraine zurück zu können und für diese gut 1200 Euro mehr im Monat lohnt sich die Einarbeitung nicht.

 

Die unfreundliche Interpretation:

Wenn sie hier arbeiten, dann können sie in der Ukraine kein Geld verdienen. Also stehen sie sich besser, wenn sie hier nur das Geld abgreifen. Auch dann, wenn nur einer in die Ukraine zurück geht und der andere mit den Kindern hier bleibt. Wegen Schulpflicht würde das sonst ja auffallen - hoffe ich!

 

 

Für mich persönlich wäre es auf die Dauer zu langweilig, den ganzen Tag zuhause zu sitzen. Da arbeite ich doch lieber und nehme die 1.200€ plus gerne mit.

Ich kann aber auch eigensinnig sein: Einen Scheiszjob, der nichts mir meinen Qualifikationen zu tun hat, den wüsste ich zu verhindern.

 

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vor 12 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Wie du jetzt darauf kommst, dass Sozialleistungen sozial unverträglich seien, bleibt wohl dein Geheimnis.

Sozial unverträglich ist ein Anspruchsdenken. Denn da denkt einer, ihm stünde etwas warum auch immer zu, während es sich eben um eine Sozialleistung handelt, die dann greifen sollte, wenn sich jemand in einer Notlage befindet. Ob man sich allerdings in einer Notlage befindet, nur weil man sich nicht sofort eine neue Waschmaschine kaufen kann, wage ich zu bezweifeln. 

 

Nach deiner Logik wandern Bosch und Siemens nach Rumänien ab, weil wir in D in der Phase der Deindustrialisierung sind? Oder etwa weil nicht jedem gesetzlich mit Hausstandgründung eine vom Staat finanzierte Waschmaschine zusteht? 

 

Ja was denn nun? Dürfen Bedürftige noch ein Anspruchsdenken haben oder nicht? Du drehst dir ja ständig selber das Wort im Mund herum. 

 

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vor einer Stunde schrieb mn1217:

Eine Frage wäre,ob sie nicht zusätzlich zu den 3500 noch Sozialleistungen bekämen (Wohngeld oder.ä.). Das sehen/ wissen viele nicht.

 

 

Wohngeld gibt es sicher nicht bei €3500 netto, keine Chance (allein schon die Idee - wann hast du das letzte mal damit zu tun gehabt?). Google ist Dein Freund.

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War ja nur ein Beispiel, mecker nicht rum.

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vor 9 Minuten schrieb Guppy:

 

Keinen Cent nach Gaza. Den Fehler haben wir schon gemacht. Hilforganisationen, kontrolliert, unterstützen ja. Aber sorry, sollen doch mal die gelobten Bruderländer helfen. Für sowas ist der "böse Westen" dann wieder gut genug. 

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vor 24 Minuten schrieb Bleze:

 

Keinen Cent nach Gaza. Den Fehler haben wir schon gemacht. Hilforganisationen, kontrolliert, unterstützen ja. Aber sorry, sollen doch mal die gelobten Bruderländer helfen. Für sowas ist der "böse Westen" dann wieder gut genug. 

Zumal die Brüderländer reiche Öl-Multimilliardäre sind...

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vor 7 Stunden schrieb mn1217:

Also 1238 € ist schon ein ordentlicher Unterschied.

 

 

Wenn man dafür zu zweit je ca 160 Stunden Zeit im Monat aufwenden muss, relativiert sich das erheblich

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vor einer Stunde schrieb Guppy:

Das wiederum ist wichtig und richtig. Da kämpfen Menschen um ihre Freiheit. Das würden wir nicht hinbekommen. Das ist reiner Selbstschutz auch mit Blick auf die nächsten 50 Jahre.

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vor 4 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Wenn man dafür zu zweit je ca 160 Stunden Zeit im Monat aufwenden muss, relativiert sich das erheblich

 

Ein Nettostundenlohn der Differenz Arbeit/Nichtarbeit von €3,87 pro Person.

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vor 33 Minuten schrieb rorro:

 

Ein Nettostundenlohn der Differenz Arbeit/Nichtarbeit von €3,87 pro Person.

Ein Nettostundenlohn also, der vor 15Jahren durchaus noch gezahlt wurde - und dessen Nichtannahme sofortige Kürzung der Hartz-IV-Leistungen um 30 Prozent zur Folge hatte.

bearbeitet von MartinO
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vor 12 Stunden schrieb MartinO:

Ein Nettostundenlohn also, der vor 15Jahren durchaus noch gezahlt wurde - und dessen Nichtannahme sofortige Kürzung der Hartz-IV-Leistungen um 30 Prozent zur Folge hatte.

Sorry, aber dieser Netto-Stundenlohn wurde auch vor 50 Jahren nicht mehr gezahlt! (Zumindest im Westen - gibt's für die DDR eine vernünftige Umrechung?)

Du verwechselst die Nichtanrechtnung der Aufwandsentschädigung mit dem Stundenlohn und gehst Schröder damit immer noch auf den Leim.

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Haushalt verfassungswidrig

Stiftungsgesetz verfassungswidrig

"Ehe für alle" verfassungswidrig

Wahlrechtsreform wahrscheinlich auch verfassungswidrig

 

Ab wann kann man da eigentlich von Verfassungsfeindlichkeit sprechen, wenn bestimmte Parteien permanent Gesetze verabschieden und Tricks anwenden, die verwassungswidrig sind?

 

Oder anders gefragt: Wo ist eigentlich der Verfassungsschutz, wenn man ihn mal braucht?

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vor 22 Minuten schrieb Guppy:

"Ehe für alle" verfassungswidrig

Hast du da irgendwelche neuen Informationen, oder sind das nur Wunschträume von wirren Kirchengläubigen?

 

Werner

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vor 1 Stunde schrieb rince:

Hast du den Link gelesen?

 

Es ist nicht Sinn der Sache, wenn jemand 23 Jahre in einer Verfügungswohnung wohnt, die nur als vorübergehende Notunterkunft gedacht ist.

Es ist aber durchaus sinnvoll, wenn eine große Wohnung adäquat, d.h. von mehr als einer Person, genutzt wird.

Irgendwer hat da in der Verwaltung wohl jahrzehntelang geschlafen, das ist das Problem. Und daß die Änderung genau am Geburtstag der Mieterin mitgeteilt wird ist wirklich ein besch....eidenes timing.

Aber in der Sache ist die Aktion richtig.

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vor 1 Stunde schrieb Guppy:

Oder anders gefragt: Wo ist eigentlich der Verfassungsschutz, wenn man ihn mal braucht?

Hier braucht man den nicht, hier sind eigentlich die Juristen des Bundestages gefragt.

Diese Verfassungsbrüche laufen ja nicht im Verborgenen, sondern ganz offen im Parlament.

Dazu kommt: Bei der Abwägung verschiedener Verfassungsgüter kommen Gesetzgeber und Gericht halt schon mal zu unterschiedlichen Ergebnissen. Daran sehe ich nichts problematisches, so läuft das nun mal in einer parlamentarischen Demokratie und dafür sind die Verfassungsgerichte nun mal da.

Bestes Beispiel ist das Luftsicherheitsgesetz. Das war als Antwort auf eine potentielle Gefahrenlage gedacht, die Politik hat dabei in eine Richtung gehandelt und das BVerfG politikunabhängig andere Schwerpunkte gesetzt.

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vor 7 Minuten schrieb Moriz:

Hier braucht man den nicht, hier sind eigentlich die Juristen des Bundestages gefragt.

Diese Verfassungsbrüche laufen ja nicht im Verborgenen, sondern ganz offen im Parlament.

Dazu kommt: Bei der Abwägung verschiedener Verfassungsgüter kommen Gesetzgeber und Gericht halt schon mal zu unterschiedlichen Ergebnissen. Daran sehe ich nichts problematisches, so läuft das nun mal in einer parlamentarischen Demokratie und dafür sind die Verfassungsgerichte nun mal da.

Bestes Beispiel ist das Luftsicherheitsgesetz. Das war als Antwort auf eine potentielle Gefahrenlage gedacht, die Politik hat dabei in eine Richtung gehandelt und das BVerfG politikunabhängig andere Schwerpunkte gesetzt.

Wobei man nicht vergessen darf, daß unser Parlament Mittel und Wege hat, sich der Kontrolle durch das BVerfG zu entziehen.

 

1631 d BGB - Verfassungsklage durch Geschädigte de facto unmöglich.

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vor 3 Stunden schrieb Werner001:

Hast du da irgendwelche neuen Informationen, oder sind das nur Wunschträume von wirren Kirchengläubigen?

 

Soweit ich weiss ist es ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass "Ehe" im Sinne des Grundsetzes zwischen einem Mann und einer Frau ist. Deshalb waren auch viele Befürworter der "Ehe für alle" der Meinung, man müsste das Grundgesetz dafür ändern.

 

Aber damit das Bundesverfassungsgericht sich überhaupt mit der "Ehe für alle" befasst, müsste ein Antrag auf Normenkontrolle eingereicht werden. Das kann nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder 1/4 des Bundestages. Da die "C"DU nicht das Rückgrat hat dagegen vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen und die AfD noch nicht stark genug ist, schwebt das Thema aktuell noch unüberprüft im Raum.

 

 

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vor 4 Minuten schrieb Guppy:

 

Soweit ich weiss ist es ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass "Ehe" im Sinne des Grundsetzes zwischen einem Mann und einer Frau ist. Deshalb waren auch viele Befürworter der "Ehe für alle" der Meinung, man müsste das Grundgesetz dafür ändern.

 

Aber damit das Bundesverfassungsgericht sich überhaupt mit der "Ehe für alle" befasst, müsste ein Antrag auf Normenkontrolle eingereicht werden. Das kann nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder 1/4 des Bundestages. Da die "C"DU nicht das Rückgrat hat dagegen vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen und die AfD noch nicht stark genug ist, schwebt das Thema aktuell noch unüberprüft im Raum.

 

 

Soweit du weißt, aha.

 

Fakt ist, es gab weder im GG noch im BGB eine Definition, was eine „Ehe“ ist.

Seit 2017 gibt es eine (BGB 1353).
 

Ist wie mit der Menschenwürde. Die ist laut GG unantastbar, aber es ist nicht festgelegt, was das ist.

 

Und euer komisches „Sakrament“ hat ja mit dem, was man staatlicherseits unter Ehe versteht, eh nichts zu tun

 

Werner

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vor 45 Minuten schrieb Werner001:

Fakt ist, es gab weder im GG noch im BGB eine Definition, was eine „Ehe“ ist.

 

Was die Väter des Grundgesetzes und alle Menschen in Deutschland unter "Ehe" verstanden, als das Grundgesetz geschrieben wurde, dürfte auch ohne zusätzliche Definition des Begriffes klar sein.

 

Und es gibt dazu diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wo Ehe klar definiert wurde und z.B. klar geurteilt wurde, dass die Ehe  und "homosexuelle Lebensgemeinschaften" ihrem Wesen nach nicht dasselbe sind.

 

Naja, wenn die AfD im nächsten Jahr vielleicht eine Landesregierung im Osten übernimmt, wird die Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht bestimmt kommen.

 

 

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vor 2 Minuten schrieb Guppy:

Und es gibt dazu diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wo Ehe klar definiert wurde und z.B. klar geurteilt wurde, dass die Ehe  und "homosexuelle Lebensgemeinschaften" ihrem Wesen nach nicht dasselbe sind.

Kannste die mal zitieren?

 

Werner

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