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Flo77

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Bei der Reform des kirchlichen Strafrechts wird der Versuch einer Weihe von Frauen erstmals als explizites Delikt erwähnt

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vor 10 Minuten schrieb Florianklaus:

Bei der Reform des kirchlichen Strafrechts wird der Versuch einer Weihe von Frauen erstmals als explizites Delikt erwähnt

Ja, und?

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vor 42 Minuten schrieb Florianklaus:

Bei der Reform des kirchlichen Strafrechts wird der Versuch einer Weihe von Frauen erstmals als explizites Delikt erwähnt

 

Für mindestens so wivhtig halöte ich einen andere Änderung. Sexueller Missbrauch ist jetzt als konkretes Delikt im CIC genannt.

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vor einer Stunde schrieb Florianklaus:

Bei der Reform des kirchlichen Strafrechts wird der Versuch einer Weihe von Frauen erstmals als explizites Delikt erwähnt

Das stimmt nicht.

Der Straftatbestand findet sich seit Jahren in SST, Art. 5 und wurde hier wörtlich übernommen. Praktische Relevanz hat das allerdings nicht.

bearbeitet von Chrysologus
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vor 33 Minuten schrieb Alfons:

 

Für mindestens so wivhtig halöte ich einen andere Änderung. Sexueller Missbrauch ist jetzt als konkretes Delikt im CIC genannt.


Auch das ist so neu nicht - neu ist allerdings, dass diese Taten nun zum einen als Verstoß gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen eingeordnet werden, und nicht mehr bei den minder schweren Zölibatsverstößen zu finden sind, das ist in jedem Fall ein Fortschritt.

 

c. 1395 § 3 NEU finde ich bemerkenswerter:

Zitat

§ 3. Mit der gleichen Strafe, die im § 2 erwähnt wird, soll ein Kleriker bestraft werden, der mit Gewalt oder durch Drohungen oder Missbrauch seiner Autorität eine Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs begangen oder jemand gezwungen hat, sexuelle Handlungen vorzunehmen oder zu ertragen.

Hier wird auch geistlicher Missbrauch ansatzweise in den Blick genommen, und diese Norm wird uns noch Freude (oder mir Arbeit) machen.

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Am 2.6.2021 um 07:22 schrieb Florianklaus:

Bei der Reform des kirchlichen Strafrechts wird der Versuch einer Weihe von Frauen erstmals als explizites Delikt erwähnt

Nein. Diese Bestimmung gibt es schon länger, sie wurde nur jetzt ordentlich in den CIC inkorporiert.

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Zitat

Titel III (Straftaten gegen die Sakramente) Can. 1379 - § 3: 

„Jeder, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden versucht, wie auch die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; ein Kleriker kann darüber hinaus mit der Entlassung aus dem Klerikerstand bestraft werden.“ 

 

Doofe Zwischenfrage: sind geweihte Jungfrauen und ihre Bischöfe jetzt exkommuniziert oder ist die Jungfrauenweihe kein Sakrament? Ich vermute mal letzteres...

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vor einer Stunde schrieb Nordlicht:
Zitat

Titel III (Straftaten gegen die Sakramente) Can. 1379 - § 3: 

„Jeder, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden versucht, wie auch die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; ein Kleriker kann darüber hinaus mit der Entlassung aus dem Klerikerstand bestraft werden.“ 

 

Doofe Zwischenfrage: sind geweihte Jungfrauen und ihre Bischöfe jetzt exkommuniziert oder ist die Jungfrauenweihe kein Sakrament? Ich vermute mal letzteres...

Die Junngfrauenweihe entspricht den Gelübden der Ordensschwestern [klick]

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Ziemlich merkwürdiger Paragraph. Angeblich ist es völlig unmöglich, Frauen die „heiligen Weihen“ zu spenden. Warum sollte es strafbar sein, etwas zu versuchen, was gar nicht möglich ist? Oder hat man etwa die Befürchtung, es könne doch funktionieren?

 

Werner

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vor 38 Minuten schrieb Werner001:

Ziemlich merkwürdiger Paragraph. Angeblich ist es völlig unmöglich, Frauen die „heiligen Weihen“ zu spenden. Warum sollte es strafbar sein, etwas zu versuchen, was gar nicht möglich ist? Oder hat man etwa die Befürchtung, es könne doch funktionieren?

 

Werner

 

Es ist einem Diakon auch unter Strafe nicht erlaubt, eine Eucharistiefeier zu simulieren (und sehe gerade, Laien auch).

bearbeitet von rorro
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vor einer Stunde schrieb rorro:

 

Es ist einem Diakon auch unter Strafe nicht erlaubt, eine Eucharistiefeier zu simulieren (und sehe gerade, Laien auch).

Achso, das ist die allgemeine Formulierung für den nicht erlaubten Vollzug von Sakramenten. Von Simulation steht da allerdings nichts. So wie es formuliert ist, bleibt die Frage, ob es „funktioniert“, offen.

 

Interessant ist die des öfteren angedrohte „gerechte Strafe“. Was immer das drin soll.

 

Werner

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vor 53 Minuten schrieb Werner001:

Interessant ist die des öfteren angedrohte „gerechte Strafe“. Was immer das drin soll.

Ich vermute, im weltlichen Recht heißt das entsprechend 'angemessene Strafe'.

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vor 2 Minuten schrieb Moriz:

Ich vermute, im weltlichen Recht heißt das entsprechend 'angemessene Strafe'.

Was ist denn „angemessen“?

 

Werner

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vor 11 Minuten schrieb Werner001:

Was ist denn „angemessen“?

Berücksichtigung von Be- und Entlastungsgründen.

 

Und ob z.B. für einen dementen Ruheständler die 'Entlassung aus dem Klerikerstand' noch eine Strafe ist kann durchaus diskutiert werden. Ebenso, ob sie gerecht wäre. Zumal, wenn die Anschuldigungen sich nur auf seine Kaplanszeit beziehen.

 

bearbeitet von Moriz
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vor 3 Stunden schrieb Werner001:

Ziemlich merkwürdiger Paragraph. Angeblich ist es völlig unmöglich, Frauen die „heiligen Weihen“ zu spenden. Warum sollte es strafbar sein, etwas zu versuchen, was gar nicht möglich ist? Oder hat man etwa die Befürchtung, es könne doch funktionieren?

 

Im weltlichen Recht kennt man das als strafbaren untauglichen Versuch.

Wiki: 

Der untaugliche Versuch ist ein Begriff aus dem Allgemeinen Teil des deutschen Strafrechts. Damit wird der Versuch einer Straftat bezeichnet, der von vornherein zum Scheitern verurteilt ist, weil der Täter sich entweder eines untauglichen Tatmittels (Beispiel: Spielzeugpistole) bedient, sich ein untaugliches Tatobjekt (Beispiel: „Mord an einer Leiche“; „Diebesfalle“) aussucht, oder ein nicht-qualifizierter Täter für die von ihm beabsichtigte Straftat ist (ein Nicht-Amtsträger, der glaubt, Amtsträger zu sein, lässt sich bestechen).

Obwohl keine objektive Gefährdung eintritt, ist nach dem Strafgesetzbuch neben dem tauglichen auch der untaugliche Versuch strafbar.[1] Dies wird überwiegend auf einen Umkehrschluss (lat. argumentum e contrario) aus § 23 Abs. 3 StGB gestützt.[2] Allerdings kann das Gericht von einer Strafe absehen oder diese mildern, wenn der Täter die Untauglichkeit seines Versuchs aus grobem Unverstand verkannt hat. In der strafrechtlichen Literatur ist die Frage umstritten, ob auch der untaugliche Versuch eines Unterlassungsdeliktes strafbar ist.

 

Ich habe mir das in einer meiner esten Strafrechtsvorlesesungen mit dem Beispiel Mordversuch mit Himbeerbonbos gemerkt.

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vor 4 Stunden schrieb Frank:

Die Junngfrauenweihe entspricht den Gelübden der Ordensschwestern [klick]

Nein. Die Virgines sind ein eigener Stand, es ist eine consecratio (ähnlich wie bei der Abtsweihe), keine ordinatio (Klerus) oder Gelübde (Ordensleute).

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vor 1 Stunde schrieb gouvernante:

Nein. Die Virgines sind ein eigener Stand, es ist eine consecratio (ähnlich wie bei der Abtsweihe), keine ordinatio (Klerus) oder Gelübde (Ordensleute).

 

Ist "geweihte virgines" generisches Feminum oder einfach eine spezifisch weibliche Institution? Wenn Letzteres der Fall wäre, wäre dies "bemerkenswert".

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Mich wundert, dass die Exkommunikation die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht sowieso automatisch mit sich bringt. Ein exkommunizierter Kleriker ist für mich eine contradictio in adjecto. Was soll das denn eigentlich sein? Wie muss man sich das vorstellen, darf der dann in der Hölle Soutane tragen? :wacko:

 

 

Gab's hier nicht einen Faden über die rechte Art, den Glauben zu verlieren? Vielleicht könnte man noch einen draufsetzen: stilvoll in die Hölle fahren!

bearbeitet von Nordlicht
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vor 9 Stunden schrieb iskander:

 

Ist "geweihte virgines" generisches Feminum oder einfach eine spezifisch weibliche Institution? Wenn Letzteres der Fall wäre, wäre dies "bemerkenswert".

Leider steht diese kirchliche Lebensform bislang nur Frauen offen. Ich sehe zwar keinen Grund dafür, warum das noch so ist, aber das hat vermutlich mit den eher archaischen Vorstellungen von Reinheit und Unberührtheit zu tun, die stets nur auf Frauen angewandt wurden.

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vor 7 Stunden schrieb Nordlicht:

Mich wundert, dass die Exkommunikation die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht sowieso automatisch mit sich bringt. Ein exkommunizierter Kleriker ist für mich eine contradictio in adjecto. Was soll das denn eigentlich sein?

Die Exkommunikation ist eine Beugestrafe, die den Delinquenten zur Einsicht bringen soll und sofort aufgehoben wird, sobald das erreicht ist. Die Exkommunikation eines Klerikers entbindet entsprechend seinen Bischof nicht von seiner Unterhaltspflicht. Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist dagegen dauerhaft.

 

Verwirrend mag in diesem Zusammenhang sein, daß 'Exkommunikation' in der Praxis wohl meist im Zusammenhang mit 'wiederverheirateten Geschiedenen' auftaucht - hier ist das Ziel einer 'Beugestrafe' nicht realistisch.

 

bearbeitet von Moriz
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vor 46 Minuten schrieb Moriz:

Die Exkommunikation ist eine Beugestrafe, die den Delinquenten zur Einsicht bringen soll und sofort aufgehoben wird, sobald das erreicht ist. Die Exkommunikation eines Klerikers entbindet entsprechend seinen Bischof nicht von seiner Unterhaltspflicht. Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist dagegen dauerhaft.

 

Verwirrend mag in diesem Zusammenhang sein, daß 'Exkommunikation' in der Praxis wohl meist im Zusammenhang mit 'Wiederverheiratetetn Geschiedenen' auftaucht - hier ist das Ziel einer 'Beugestrafe' nicht realistisch.

da sieht man schön wie die Kirche ihre eigenen Einfluss und Ihre Macht überschätzt

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vor 5 Stunden schrieb gouvernante:

Leider steht diese kirchliche Lebensform bislang nur Frauen offen. Ich sehe zwar keinen Grund dafür, warum das noch so ist, aber das hat vermutlich mit den eher archaischen Vorstellungen von Reinheit und Unberührtheit zu tun, die stets nur auf Frauen angewandt wurden.

 

Oder sagen wir es so: "....die stets vor allem auf Frauen angewandt wurden..."

 

Im Deutschen fehlt ja tatsächlich das männliche Pendant, weshalb der weibliche Begriff manchmal auch für Jungen/Männer gebraucht wird. In manchen Kulturen, in denen das keine Rolle spielt, fehlt er wohl ganz.

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So rein ärztlich: auf manchen Fotos aus dem Gemelli-KH gefällt mir Papst Franziskus gar nicht. Die OP war wohl endoskopisch geplant und wurde dann offen weitergeführt. Offenbar hat sie ihn deutlich mehr geschwächt als ursprünglich gehofft, was bei dem Lebensalter und einer Hemicolektomie auch nicht überrascht.

 

Also, bezogen auf jetzt schon angekündigte Reisen im Herbst setze ich ein Fragezeichen.

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Am 3.6.2021 um 17:35 schrieb rorro:

 

Es ist einem Diakon auch unter Strafe nicht erlaubt, eine Eucharistiefeier zu simulieren (und sehe gerade, Laien auch).

Ups, dann war ich schon mit ca. 8 Jahren exkommuniziert, da habe ich nämlich (mit einer evangelischen!!! Freundin) Gottesdienst gespielt. Mit Salzstangen und O-Saft. 

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