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Was Joe Biden mit Abtreibung ...


Gerhard Ingold

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Am 10.4.2023 um 12:54 schrieb Guppy:

 

Komfortabel für die Täter.

 

Da kommen mir sofort Assoziationen zu dunkelsten Zeiten deutscher Geschichte in den Sinn.

 

Wie immer machst du es dir verdammt einfach. Die Pille danach ist also einfach komfortabel für die Täter? Ehrlich, bei so viel vereinfachten Schwarzweißdenken fällt es mir schwer, dir nicht ganz Unfrommes zu wünschen.

Wenn eine Frau also nach einer Vergewaltigung die Pille danach nimmt, dann wird sie zum Täter, der es komfortabel hat? Klar doch, zur Ehre Gottes muss man unbedingt gesetzlich dafür sorgen, dass ein Vergewaltigungsopfer zum Täter gemacht wird.

 

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Schon die Abschaffung der Scheiterhaufen war komfortabel für die Täter, weil sie ihre zersetzende Tätigkeit ausüben konnten, ohne thermische Konsequenzen fürchten zu müssen. Das kann doch so nicht weitergehen!

 

Werner

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vor 18 Stunden schrieb Guppy:

 

Ich finde die Psychologie hinter dem Töten sehr interesant. Die grundsätzlichen Muster sind nämlich dieselben.

 

Um Menschen einer bestimmten Gruppe töten zu können, redet man sich und anderen zunächst mal ein, es handle sich ja gar nicht um Menschen oder jedenfalls nicht um "richtige" und vollwertige Menschen. Das wiederholt man immer wieder und wieder und senkt so schonmal die grundsätzliche Hemmschwelle des Tötens.

 

Man nennt das Töten nicht Töten, sondern denkt sich distanziert oder bürokratisch klingende Wortgebilde dafür aus.

 

Und man erfindet Methoden des Tötens, die für die Täter möglichst "schonend" sind. Sie sollen möglichst nicht viel oder am besten gar nichts von den Opfern mitbekommen, um die Hemmschwelle so niedrig wie möglich zu halten.

 

 

 

 

 

Die "Psychologie" der Scheinheiligkeit funktioniert letztlich auch nach denselben grundsätzlichen Mustern.

Es gibt nur Schwarz und Weiß, Täter und Opfer. Der Fromme weiß  unbedingt Schwarz von Weiß zu unterscheiden. Dazu muss er sich nicht einmal näher mit dem individuellen Sachverhalt befassen. Er sollte das nicht einmal tun, denn täte er es, liefe er ganz schnell Gefahr, sich die Finger schmutzig zu machen, und es gäbe plötzlich Grautöne.

Diese Form von Heiligkeit hat mMn nur leider rein gar nichts mit Jesus Christus zu tun. Der machte sich laut christlichem Glauben  nämlich nicht nur die Finger schmutzig, um der Welt Heilung zu verschaffen, sondern nahm als makelloses Lamm Gottes allen Dreck der Welt auf sich, um diese zu heilen.

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vor 18 Stunden schrieb Studiosus:

Ohne mich mit irgendwelchem Nazi-Jargon gemein zu machen (ich bin ein unpolitischer Mensch), so stößt mir doch die pejorative Bezeichnung "Zellhaufen" für das werdende Leben in Abtreibungsdebatten sehr übel auf. Meist aus der eher areligiösen Ecke. 

 

Das hat schon den Anschein, als wolle man damit bereits sprachlich eine möglichst umfassende Distanzierung, ja Entmenschlichung des Fötus bewirken. Auch psychologisch. Nach dem Motto "Ich mache hier ja kein Kind weg, sondern das Abstraktum Zellhaufen". 

 

Die Bezeichnung"Zellhaufen" mag ich auch nicht. Sie ist mMn jedoch eine Reaktion auf den vorangegangenen Versuch der Entmenschlichung der Schwangeren, die von strikten Abtreibungsgegnern nur mehr als Brutkasten gesehen wird.

Das Engagement für das Ungeborene übertrifft nämlich das nachfolgend wesentlich entscheidendere Engagement für das Neugeborene bei weitem. 

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vor 13 Minuten schrieb Werner001:

Schon die Abschaffung der Scheiterhaufen war komfortabel für die Täter, weil sie ihre zersetzende Tätigkeit ausüben konnten, ohne thermische Konsequenzen fürchten zu müssen. Das kann doch so nicht weitergehen!

 

Werner

 

Love it! 😂

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7 hours ago, rorro said:

 

Der darf dann in bestimmte Bundesstaaten nicht liefern, ganz einfach. Und wird sich dran halten, sonst wird’s teuer.

 

Google zb hat angekündigt, schwangeren Mitarbeiterinnen die Reise in einen anderen Bundesstaat für einen Abbruch zu bezahlen wenn sie in Staaten leben die ihn verbieten. Soll man den CEO wegen Beihilfe zum Mord einlochen? Und die Schwangere selbst wenn sie aus NY oder CA zurückkehrt? Was sie dort tat war völlig legal. Wäre echt spassig wenn es nicht so traurig wäre in allen Belangen.

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18 hours ago, Guppy said:

 

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele Abtreibungsbefürworter sehr emotional bis aggressiv reagieren, wenn man ihnen dann mal Bilder aus Büchern über die Entwicklung eines Kindes im Mutterleib zeigt.

 

Weil da meistens so um die 20-30 Wochen alte Föten gezeigt werden. Was für die Fristenlösung völlig irrelevant ist. Nach 8 Wochen sieht ein Fötus etwa so aus.

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vor 5 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Wie immer machst du es dir verdammt einfach. Die Pille danach ist also einfach komfortabel für die Täter? Ehrlich, bei so viel vereinfachten Schwarzweißdenken fällt es mir schwer, dir nicht ganz Unfrommes zu wünschen.

Wenn eine Frau also nach einer Vergewaltigung die Pille danach nimmt, dann wird sie zum Täter, der es komfortabel hat? Klar doch, zur Ehre Gottes muss man unbedingt gesetzlich dafür sorgen, dass ein Vergewaltigungsopfer zum Täter gemacht wird.

 

 

Erstens geht es nicht um die "Pille danach", sondern um Abtreibungspillen, die als Alternative zu anderen Formen der Abtreibung wie "Absaugung" genommen wird um das Kind zu töten.

Zweitens geht es auch nicht um Vergewaltigung, sondern diese Abtreibungspillen werden an alle abtreibungswilligen Mütter abgegeben, unabhängig von den Umständen der Schwangerschaft.

 

Drittens würde mich deine Meinung dazu interessieren, wenn eine Frau vergewaltigt wird und später dann ihren Vergewaltiger erschiesst. Wäre das aus deiner Sicht moralisch legitim und sollte es auch straffrei sein?

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vor 4 Minuten schrieb Guppy:

Drittens würde mich deine Meinung dazu interessieren, wenn eine Frau vergewaltigt wird und später dann ihren Vergewaltiger erschiesst. Wäre das aus deiner Sicht moralisch legitim und sollte es auch straffrei sein?

Du findest, eine vergewaltigte Frau sollte ein allfälliges Kind bekommen und dann einsperren lassen? Interessanter Aspekt, so habe ich das noch gar nicht gesehen 

 

Werner

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vor 1 Stunde schrieb phyllis:

Weil da meistens so um die 20-30 Wochen alte Föten gezeigt werden. Was für die Fristenlösung völlig irrelevant ist. Nach 8 Wochen sieht ein Fötus etwa so aus.

 

Warum nimmst du so ein kleines Bild, auf dem man fast nichts erkennen kann? Du findest schon bei google sehr einfach Bilderserien über die Entwicklung im Mutterleib und sehr schöne Bilder für jede Woche der Schwangerschaft.

 

Also wie ein undefinierbarer Haufen von Zellen sieht ein Baby in der 8. oder 10. oder 12 Woche nicht aus. Man erkennt deutlich den Kopf, die Arme, Beine, Finger und Zehen, das Gesicht mit Augen, Nase, Lippen usw. Es sieht aus wie ein Baby.

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vor 1 Stunde schrieb Guppy:

Drittens würde mich deine Meinung dazu interessieren, wenn eine Frau vergewaltigt wird und später dann ihren Vergewaltiger erschiesst. Wäre das aus deiner Sicht moralisch legitim und sollte es auch straffrei sein?

 

Zuerst einmal möchte ich von dir eine klare Aussage dazu, ob deiner Meinung nach eine Frau, die innerhalb von 4 Wochen nach einer Vergewaltigung diese Pille nähme, weil ihre Menstruation ausbleibt, eine Mörderin wäre.

 

Dass eine Frau, die ihren Vergewaltiger erschösse, mildernde Umstände erhielte, blendest du typisch schwarz-weiß natürlich aus. 

 

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vor 1 Stunde schrieb Guppy:

 

Warum nimmst du so ein kleines Bild, auf dem man fast nichts erkennen kann? Du findest schon bei google sehr einfach Bilderserien über die Entwicklung im Mutterleib und sehr schöne Bilder für jede Woche der Schwangerschaft.

 

Also wie ein undefinierbarer Haufen von Zellen sieht ein Baby in der 8. oder 10. oder 12 Woche nicht aus. Man erkennt deutlich den Kopf, die Arme, Beine, Finger und Zehen, das Gesicht mit Augen, Nase, Lippen usw. Es sieht aus wie ein Baby.

 

Bedauerlicherweise sieht allerdings im Frühstadium der Schwangerschaft auch ein nichtmenschlicher Fötus wie ein Menschenbaby aus.

Schau Mal bei Google, da findest du sehr einfach Bilderserien dazu.

 

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vor 1 Stunde schrieb phyllis:

@Guppy ich hab meine Tochter im Ultraschall gesehen, als sie 10 Wochen alt war. Sie war keine 3cm gross. Mir brauchst du nichts weiszumachen.

 

Von Grösse habe ich ja auch nichts geschrieben, sondern davon, dass das Baby eben das Aussehen eines Babys hat und nicht das eines Klumpens aus Zellen.

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vor 1 Stunde schrieb Die Angelika:

Dass eine Frau, die ihren Vergewaltiger erschösse, mildernde Umstände erhielte, blendest du typisch schwarz-weiß natürlich aus.

 

Mildernde Umstände vielleicht, aber es wäre strafbar, die Frau würde sicher verurteilt werden und für einige Jahre ins Gefängnis müssen.

 

Findest du das moralisch und rechtlich so in Ordnung?

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vor 13 Minuten schrieb Guppy:
vor 1 Stunde schrieb Die Angelika:

Dass eine Frau, die ihren Vergewaltiger erschösse, mildernde Umstände erhielte, blendest du typisch schwarz-weiß natürlich aus.

 

Mildernde Umstände vielleicht, aber es wäre strafbar, die Frau würde sicher verurteilt werden und für einige Jahre ins Gefängnis müssen.

Das kommt darauf an.

Erschiesst sie ihn bei Tatbegehung dürfte das als Notwehr wahrscheinlich sogar gerechtfertigt sein.

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vor 30 Minuten schrieb Frank:

Das kommt darauf an.

Erschiesst sie ihn bei Tatbegehung dürfte das als Notwehr wahrscheinlich sogar gerechtfertigt sein.

 

Das ist ja der Unterschied. Den Vergewaltiger nach vollendeter Vergewaltigung zu töten, ist Vergeltung, keine legitime Maßnahme zur Verteidigung seiner Rechte, welche bei der Frau ja bereits verletzt wurden, da die Vergewaltigung schon stattgefunden hat. Und das Rechtssytem will Vergeltung ja nicht, denn es ist ja eigentlich der Zweck eines Rechtssystems, an die Stelle der Privatrache zu treten. Daher hinkt @Guppys Vergleich gewaltig. Der korrekte Vergleich wäre, eine Frau einen Mann umbringt, der sie gerade zu vergewaltigen sucht. Und das IST legal (Edit: wenn kein milderes Mittel ausreicht. Wie bei der Abtreibung den Fötus schon umbringen muss, weil er auserhalb der Mutter nicht lebensfähig ist).

bearbeitet von Domingo
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vor 30 Minuten schrieb Frank:

Erschiesst sie ihn bei Tatbegehung dürfte das als Notwehr wahrscheinlich sogar gerechtfertigt sein.

 

Und das ist auch gut so!

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Gerade eben schrieb Domingo:

Das ist ja der Unterschied. Den Vergewaltiger nach vollendeter Vergewaltigung zu töten, ist Vergeltung, keine legitime Maßnahme zur Verteidigung seiner Rechte, welche bei der Frau ja bereits verletzt wurden, da die Vergewaltigung schon stattgefunden hat. Und das Rechtssytem will Vergeltung ja nicht, denn es ist ja eigentlich der Zweck eines Rechtssystems, an die Stelle der Privatrache zu treten. Daher hinkt @Guppys Vergleich gewaltig. Der korrekte Vergleich wäre, eine Frau einen Mann umbringt, der sie gerade zu vergewaltigen sucht. Und das IST legal.

 

Eine Frau wurde vergewaltigt und wird dadurch schwanger.

 

Bringt sie nun das unschuldige Kind um, übt sie angeblich wichtige "Frauenrechte" aus.

Bringt sie den Täter um, wandert sie als Straftäterin für Jahre in den Knast.

 

Findest du das logisch?

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vor 11 Minuten schrieb Guppy:

 

Eine Frau wurde vergewaltigt und wird dadurch schwanger.

 

Bringt sie nun das unschuldige Kind um, übt sie angeblich wichtige "Frauenrechte" aus.

Bringt sie den Täter um, wandert sie als Straftäterin für Jahre in den Knast.

 

Findest du das logisch?

Ok, ich drösele das extra für dich auf: Jeder Mensch hat ein Recht darauf, seine Rechte, darunter seine körperliche Unversehrtheit, zu verteidigen. Das gilt auch dann, wenn das den Tod eines Unschuldigen zur Folge hat, wie wir schon mehrmals am Fall eines Unfallpatienten durchexerziert haben, dem jemand sein Blut nicht spenden will. In diesem Fall hat das Unfallopfer Pech gehabt, so hoch ist unser Respekt für körperliche Unversehrtheit; also muss auch ein erwachsenes Unfallopfer u.U. sterben, das anders als ein Fötus zweifellos Schmerz empfinden kann und ein Interesse am eigenen Überleben hat.

 

Das nachträgliche Töten des Vergewaltigers schützt hingegen die Rechte seines Opfers nicht, weil diese bereits verletzt wurden und das Töten die Vergewaltigung nicht ungeschehen machen kann. Also gibt es da keine Abwägung verschiedener Interessen, die Tötung ist daher nicht gerechtfertigt, und die Vergewaltigte hat sich daher strafbar gemacht.

 

Es gibt bei dem allem gar nichts Unlogisches.

bearbeitet von Domingo
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vor 22 Minuten schrieb Marcellinus:
vor 53 Minuten schrieb Frank:

Erschiesst sie ihn bei Tatbegehung dürfte das als Notwehr wahrscheinlich sogar gerechtfertigt sein.

 

Und das ist auch gut so!

Natürlich!

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1 hour ago, Guppy said:

 

Von Grösse habe ich ja auch nichts geschrieben, sondern davon, dass das Baby eben das Aussehen eines Babys hat

Quatsch. Du musst ein richtiges 10 Wochen altes Baby anschauen, nicht die hübschen Bildchen bei Google. Aber ich seh schon - viel Meinung, wenig Ahnung.

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vor 59 Minuten schrieb Domingo:

Ok, ich drösele das extra für dich auf: Jeder Mensch hat ein Recht darauf, seine Rechte, darunter seine körperliche Unversehrtheit, zu verteidigen. Das gilt auch dann, wenn das den Tod eines Unschuldigen zur Folge hat, wie wir schon mehrmals am Fall eines Unfallpatienten durchexerziert haben, dem jemand sein Blut nicht spenden will. In diesem Fall hat das Unfallopfer Pech gehabt, so hoch ist unser Respekt für körperliche Unversehrtheit; also muss auch ein erwachsenes Unfallopfer u.U. sterben, das anders als ein Fötus zweifellos Schmerz empfinden kann und ein Interesse am eigenen Überleben hat.

 

Das nachträgliche Töten des Vergewaltigers schützt hingegen die Rechte seines Opfers nicht, weil diese bereits verletzt wurden und das Töten die Vergewaltigung nicht ungeschehen machen kann. Also gibt es da keine Abwägung verschiedener Interessen, die Tötung ist daher nicht gerechtfertigt, und die Vergewaltigte hat sich daher strafbar gemacht.

 

Es gibt bei dem allem gar nichts Unlogisches.

 

Nicht unlogisch, nur stellt sich die Frage, ob man die körperliche Unversehrtheit ohne Verletzung derselben von außen verlieren kann.

 

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vor 5 Minuten schrieb rorro:

 

Nicht unlogisch, nur stellt sich die Frage, ob man die körperliche Unversehrtheit ohne Verletzung derselben von außen verlieren kann.

 

Das verstehe ich jetzt nicht richtig. Was meinst du mit Verletzung von außen?

 

Werner

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vor 2 Minuten schrieb rorro:

 

Nicht unlogisch, nur stellt sich die Frage, ob man die körperliche Unversehrtheit ohne Verletzung derselben von außen verlieren kann.

 

Nun ja... Nach der Geburt sind die Körper nicht aller aber sehr vieler Frauen versehrt. Nicht dass das eine Abtreibung rechtfertigen würde, ich wollte das trotzdem mal gesagt haben. Weil: Kein Spaß sowas, kann wirklich hässlich werden. Im wahrsten Sinne des Wortes. Gerät man dann noch an Ärzte, die dich wie ein gefühl- und seelenloses Stück Fleisch behandeln und dir sowohl eine adäquate medizinische als auch eine adäquate menschliche Behandlung vorenthalten, dann ist zusätzlich zum Körper auch noch die Psyche versehrt.

 

Aber ich schweife ab.

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