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Kirche und Islam


laura

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vor einer Stunde schrieb Gerhard Ingold:

"Geht hin macht Nachfolger" (Mt.28,18f), ist klare Aufforderung andere zu belästigen.

Matthäus 10, 14 untersagt die Belästigung

 

Werner

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17 hours ago, Cosifantutti said:

Hast du für diese Behauptung auch ein konkretes Beispiel ? Wo fordeet bei uns in Deutschland die Religion ihre Mitglieder auf, Dinge zu tun, die vom Gesetz her verboten uns somit strafbwewehrt sind ? Also zumindest für das Christentum fällt mir beim besten Willen nichts ein.....

schächten...

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vor 6 Stunden schrieb Werner001:

Matthäus 10, 14 untersagt die Belästigung

 

Werner

Matthäus 10,14: "Und wenn euch jemand nicht aufnehmen und eure Rede nicht hören wird, so geht heraus aus diesem Hause oder dieser Stadt und schüttelt den Staub von euren Füßen."

Was Du da ableitest, kann so nicht stimmen. 

 

Beispiel: Zeugen Jehovas kommen an Deine Haustüre. Sie berieseln Dich mit ihrer Bibelsicht. Ist das Belästigung oder keine Belästigung? Wenn sie Dich verlassen und den Staub von ihren Füßen schütteln, war die Belästigung schon abgeschlossen.

Ab dem vierten Jahrhundert kam es immer mehr zur Zwangsmissionierung. Die Menschen konnten sich nicht wehren. Sie wurden mit Gewalt zum neuen Glauben gezwungen. Ähnlich wie man es mit den Arianern gemacht hat: Sie mussten die Gott-Ähnlichkeitslehre verleugnen und die Gott-Gleichheitslehre annehmen.

Ähnlich geht es heute noch in afrikanischen Ländern: Muslime wollen überall ihren Gottesstaat durchsetzen. Dazu benutzen sie das Mittel des Terrorismus.

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vor 4 Stunden schrieb phyllis:

schächten...

Gibt es dafür nicht genaue gesetzliche Vorschriften ? Die Aussage / Behauptung war ja, dass die Religion ihre Mitglieder zu Dingen aufruft, die gesetzlich verboten sind. Zumindest für das Christentum und Deutschland fällt mir da nichts ein....

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vor 18 Minuten schrieb Cosifantutti:

Gibt es dafür nicht genaue gesetzliche Vorschriften ? Die Aussage / Behauptung war ja, dass die Religion ihre Mitglieder zu Dingen aufruft, die gesetzlich verboten sind. Zumindest für das Christentum und Deutschland fällt mir da nichts ein....

Einst war es gesetzlich erlaubt, Schwule auszugrenzen. Dazu hat die wörtlich verstandene Bibel aufgerufen (3.Mose 20,13).

 

Heute ist es gesetzlich nicht mehr erlaubt, Schwule auszugrenzen und erst recht nicht mehr, die Schwulen zu töten, wie es die Bibel fordert.

Aber es gibt heute noch christliche Länder in Afrika, die das Verfolgen und Töten zulassen.

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vor 17 Minuten schrieb Gerhard Ingold:

Einst war es gesetzlich erlaubt, Schwule auszugrenzen. Dazu hat die wörtlich verstandene Bibel aufgerufen (3.Mose 20,13).

 

Heute ist es gesetzlich nicht mehr erlaubt, Schwule auszugrenzen und erst recht nicht mehr, die Schwulen zu töten, wie es die Bibel fordert.

Aber es gibt heute noch christliche Länder in Afrika, die das Verfolgen und Töten zulassen.

Deutsche Gesetze gelten in Deutschland, schweizerische in der Schweiz und ugandische in Uganda.

 

Marcellinus' Behauptung lässt sich dadurch verifizieren, dass man zeigt, dass Kirchenvertreter in Deutschland gegen deutsche Gesetze verstoßen und das vom Staat toleriert wird. Einen Beleg dafür ist er wie üblich schuldig geblieben.

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vor 3 Minuten schrieb MartinO:

Deutsche Gesetze gelten in Deutschland, schweizerische in der Schweiz und ugandische in Uganda.

 

Marcellinus' Behauptung lässt sich dadurch verifizieren, dass man zeigt, dass Kirchenvertreter in Deutschland gegen deutsche Gesetze verstoßen und das vom Staat toleriert wird. Einen Beleg dafür ist er wie üblich schuldig geblieben.

Was war zuerst? Die bösartigen Forderung der Bibel, Schwule zu töten oder die humanistischen Gesetze?

 

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vor 9 Minuten schrieb Gerhard Ingold:

Was war zuerst? Die bösartigen Forderung der Bibel, Schwule zu töten oder die humanistischen Gesetze?

 

Wir können jetzt natürlich über den Kodex des Hammurabi oder die Zirkus"spiele" im Antiken Rom diskutieren. Einen Sinn sehe ich allerdings nicht darin.

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vor 2 Minuten schrieb MartinO:

Wir können jetzt natürlich über den Kodex des Hammurabi oder die Zirkus"spiele" im Antiken Rom diskutieren. Einen Sinn sehe ich allerdings nicht darin.

Es geht hier um die Grundlage der katholischen Kirche und nicht um Hammurabi usw.

Du weißt selbst, wie Schwule heute wegen der Bibel immer noch verfolgt werden.

 

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vor 2 Stunden schrieb Cosifantutti:

Gibt es dafür nicht genaue gesetzliche Vorschriften ? Die Aussage / Behauptung war ja, dass die Religion ihre Mitglieder zu Dingen aufruft, die gesetzlich verboten sind.

Beschneidung...

 

Da wird dann halt die öffentliche Ordnung bedroht bis das Gesetz passend gemacht wird.

bearbeitet von Flo77
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vor 8 Minuten schrieb Flo77:

Beschneidung...

 

Da wird dann halt die öffentliche Ordnung bedroht bis das Gesetz passend gemacht wird.

Ich gehe jetzt schlicht mal davon aus, dass es auch für die Beschneidung in Deutschland konkrete gesetzliche Bestimmungen gibt, die genau regeln, unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen eine durchgeführte Beschneidung keine Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit und keine Körperverletzung darstellt

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vor 41 Minuten schrieb Cosifantutti:

Ich gehe jetzt schlicht mal davon aus, dass es auch für die Beschneidung in Deutschland konkrete gesetzliche Bestimmungen gibt, die genau regeln, unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen eine durchgeführte Beschneidung keine Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit und keine Körperverletzung darstellt

In welcher Höhle hast Du 2012 das Jahr verschlafen?

 

Die Juristen sind sich ziemlich einig, daß die Beschneidung an sich eine schwere Körperverletzung ist. Es wurde nur Jahrzehntelang weggeschaut, weil ja "nur" um jüdische oder muslimische Kinder ging (Rassismus nimmt viele Gestalten an). 2012 hat das Kölner Landgericht das auch mal verurteilt mit der Folge, daß jüdische Verbandssprecher und muslimische "Offizielle" fast einem kollektiven Herzinfarkt erlegen wäre und die Kanzlerspielerin nichts anderes im Sinn hatte als dieses "unangenehme" Thema, bei dem sie dummerweise hätte Kante zeigen müssen, mittels juristischem Hintertürchen vom Tisch zu bekommen.

 

Im Ergebnis haben wir jetzt ein Gesetz, daß es ALLEN Erziehungsberechtigten völlig unabhängig von Ihrer Motivation (sei sie nun religiös, pädagogisch oder einfach nur der eigene Fetisch) erlaubt, in eine Zirkumzision ihrer Söhne (NICHT ihrer Töchter) einzuwilligen - und sofern der Junge unter 6 Monate alt ist, muss es noch nicht mal ein Arzt sein, der schneidet.

Achso: das Gesetz fordert zwar eine Zirkumzision nach dem "State of the Art", d.h. eigentlich unter sterilen Bedingungen und mit adäquater Anästhesie (was bei Kindern dieses Alters eigentlich Vollnarkose bedeuten müsste), offensichtlich Verstöße werden allerdings auch nach Anzeige nicht verfolgt.

Aufgrund der Struktur des Gesetzes und der Verjährungsfristen ist für Betroffene kein Klageweg bis vor das BVerfG möglich (und zur Zeit auch nicht ratsam, nachdem der Präsident seinerzeit selbst Abgeordneter im Bundestag war und mit Ja für das Gesetz gestimmt hat).

 

Es ist ein reines Kotau-Gesetz, bei dem das gewünschte Ergebnis im Vorfeld feststand und jede "Diskussion" nur Feigenblatt war.

 

Nebenbei hat es die Dame, die den Gesetzentwurf als verantwortliche Ministerin lanciert hat ans bayrische Landesverfassungsgericht geschafft.

 

Hier wurde die körperliche Unversehrtheit (und nebenbei die sexuelle Empfindungsfähigkeit) ALLER minderjährigen Jungen, dem "Spleen" ihrer Eltern untergeordnet. Die Verfechter dieser Regelung betonen zwar konsequent die Religionsfreiheit der Eltern (natürlich NICHT die der Kinder), nur ist dieser Punkt für die Begründung der aktuellen Rechtslage überhaupt nicht mehr relevant.

bearbeitet von Flo77
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vor 38 Minuten schrieb Flo77:

In welcher Höhle hast Du 2012 das Jahr verschlafen?

 

Die Juristen sind sich ziemlich einig, daß die Beschneidung an sich eine schwere Körperverletzung ist. Es wurde nur Jahrzehntelang weggeschaut, weil ja "nur" um jüdische oder muslimische Kinder ging (Rassismus nimmt viele Gestalten an). 2012 hat das Kölner Landgericht das auch mal verurteilt mit der Folge, daß jüdische Verbandssprecher und muslimische "Offizielle" fast einem kollektiven Herzinfarkt erlegen wäre und die Kanzlerspielerin nichts anderes im Sinn hatte als dieses "unangenehme" Thema, bei dem sie dummerweise hätte Kante zeigen müssen, mittels juristischem Hintertürchen vom Tisch zu bekommen.

 

Im Ergebnis haben wir jetzt ein Gesetz, daß es ALLEN Erziehungsberechtigten völlig unabhängig von Ihrer Motivation (sei sie nun religiös, pädagogisch oder einfach nur der eigene Fetisch) erlaubt, in eine Zirkumzision ihrer Söhne (NICHT ihrer Töchter) einzuwilligen - und sofern der Junge unter 6 Monate alt ist, muss es noch nicht mal ein Arzt sein, der schneidet.

Achso: das Gesetz fordert zwar eine Zirkumzision nach dem "State of the Art", d.h. eigentlich unter sterilen Bedingungen und mit adäquater Anästhesie (was bei Kindern dieses Alters eigentlich Vollnarkose bedeuten müsste), offensichtlich Verstöße werden allerdings auch nach Anzeige nicht verfolgt.

Aufgrund der Struktur des Gesetzes und der Verjährungsfristen ist für Betroffene kein Klageweg bis vor das BVerfG möglich (und zur Zeit auch nicht ratsam, nachdem der Präsident seinerzeit selbst Abgeordneter im Bundestag war und mit Ja für das Gesetz gestimmt hat).

 

Es ist ein reines Kotau-Gesetz, bei dem das gewünschte Ergebnis im Vorfeld feststand und jede "Diskussion" nur Feigenblatt war.

 

Nebenbei hat es die Dame, die den Gesetzentwurf als verantwortliche Ministerin lanciert hat ans bayrische Landesverfassungsgericht geschafft.

 

Hier wurde die körperliche Unversehrtheit (und nebenbei die sexuelle Empfindungsfähigkeit) ALLER minderjährigen Jungen, dem "Spleen" ihrer Eltern untergeordnet. Die Verfechter dieser Regelung betonen zwar konsequent die Religionsfreiheit der Eltern (natürlich NICHT die der Kinder), nur ist dieser Punkt für die Begründung der aktuellen Rechtslage überhaupt nicht mehr relevant.

Nur dieser Aspekt interessiert mich in diesem Zusammenhang: Dass es eben für die Beschneidung von Jungen entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen gibt. Der ursprüngliche Hintergrund war ja die Behauptung, dass in Deutschland die Anhänger einer Religion Dinge tun können, die gesetzlich verboten sind. Diese Behauptung hat mich doch sehr verwundert. Für die bisher angeführten Beispiele „schächten“ und „Beschneidung von Jungen“ gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Bisher wurden keine weiteren Beispiele dafür angeführt, dass Religionen in Deutschland gegen geltende Gesetze verstoßen dürften und dies von Staats wegen nicht sanktioniert wird.

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vor 3 Stunden schrieb Flo77:

Achso: das Gesetz fordert zwar eine Zirkumzision nach dem "State of the Art", d.h. eigentlich unter sterilen Bedingungen und mit adäquater Anästhesie (was bei Kindern dieses Alters eigentlich Vollnarkose bedeuten müsste), offensichtlich Verstöße werden allerdings auch nach Anzeige nicht verfolgt.

 

vor 2 Stunden schrieb Cosifantutti:

Nur dieser Aspekt interessiert mich in diesem Zusammenhang: Dass es eben für die Beschneidung von Jungen entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen gibt. Der ursprüngliche Hintergrund war ja die Behauptung, dass in Deutschland die Anhänger einer Religion Dinge tun können, die gesetzlich verboten sind. Diese Behauptung hat mich doch sehr verwundert. Für die bisher angeführten Beispiele „schächten“ und „Beschneidung von Jungen“ gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Bisher wurden keine weiteren Beispiele dafür angeführt, dass Religionen in Deutschland gegen geltende Gesetze verstoßen dürften und dies von Staats wegen nicht sanktioniert wird.

Dieser Hinweis müsste Deine Frage eigentlich beantworten:

 

"Das Baby wird nicht betäubt, es erhält nicht einmal eine örtliche Narkose, denn den Bund mit Gott muss man sozusagen bei vollem Bewusstsein vollziehen. Natürlich schreit das Baby, natürlich tut ihm der Eingriff weh."

(Paul Spiegel: „Was ist koscher? Jüdischer Glaube, jüdisches Leben“, Ullstein Verlag, München 2003, S. 40)

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18 hours ago, Cosifantutti said:

Gibt es dafür nicht genaue gesetzliche Vorschriften ? Die Aussage / Behauptung war ja, dass die Religion ihre Mitglieder zu Dingen aufruft, die gesetzlich verboten sind. Zumindest für das Christentum und Deutschland fällt mir da nichts ein....

natürlich ist Tierquälerei gesetzlich verboten, sonst bräuchte es keine Ausnahme für Mohammedaner und Juden.

Das Gericht erklärte die Norm, die die Tatbestandvoraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung für das Schächten regelt, als verfassungsgemäß.

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Am 28.4.2023 um 09:52 schrieb Cosifantutti:

Nur dieser Aspekt interessiert mich in diesem Zusammenhang: Dass es eben für die Beschneidung von Jungen entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen gibt.

 

Gesetzliche Rahmenbedingungen kann es für alles Mögliche (und leider eigentlich auch Unmögliche) geben.

Mehr schreibe ich dazu nicht, da ich sonst vermutlich wegmoderiert würde

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Am 28.4.2023 um 12:33 schrieb Flo77:

 

Dieser Hinweis müsste Deine Frage eigentlich beantworten:

 

"Das Baby wird nicht betäubt, es erhält nicht einmal eine örtliche Narkose, denn den Bund mit Gott muss man sozusagen bei vollem Bewusstsein vollziehen. Natürlich schreit das Baby, natürlich tut ihm der Eingriff weh."

(Paul Spiegel: „Was ist koscher? Jüdischer Glaube, jüdisches Leben“, Ullstein Verlag, München 2003, S. 40)

 

Am 29.4.2023 um 00:41 schrieb phyllis:

natürlich ist Tierquälerei gesetzlich verboten, sonst bräuchte es keine Ausnahme für Mohammedaner und Juden.

Das Gericht erklärte die Norm, die die Tatbestandvoraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung für das Schächten regelt, als verfassungsgemäß.

Tier- und Menschen-Quälen erlaubt, wenn die richtige Religion es durchgesetzt haben will. 

Doch unsere Rechtsprechung sollte gegenüber dem Islam und dem Judentum keine Ausnahmen zulassen. 

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Am 26.4.2023 um 12:35 schrieb Marcellinus:

@rorro, @Cosifantutti

Ich werde nie verstehen, warum so viele Gläubige (vornehmlich Christen und Moslems) unter Religionsfreiheit vor allem ihr vermeintliches Recht verstehen, andere Menschen zu belästigen, und Dinge zu tun, die normalen Menschen aus gutem Grund per allgemeinem Gesetz verboten sind. 

Ich habe nochmals den Post zitiert, auf den ich mich bezogen habe. Die sehr merkwürdige Behauptung steht hier im Raum, dass Gläubige unter Religionsfreiheit verstehen, Dinge zu tun, die  "normalen" Menschen gesetzlich verboten sind. Verwundelrich finde ich die Sichtweise, dass es bestimmte Gesetze geben soll, die für "normale" Menschen gelten, aber nicht für "Gläubige"..... bisher wurden das Schächten und die Beschneidung von Kindern / Jungen angeführt. Meine Bemerkung war hierzu, dass es für beide Fälle klare gesetzliche Rahmenbedingungen gibt. Es geht hier nicht um inhaltliche Bewertungen von gesestzlichen Vorschriften, sondern um die -bisher - unbelegte Behauptung im oben nochmal zitierten Post

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vor 55 Minuten schrieb Cosifantutti:

Verwundelrich finde ich die Sichtweise, dass es bestimmte Gesetze geben soll, die für "normale" Menschen gelten, aber nicht für "Gläubige"..... bisher wurden das Schächten und die Beschneidung von Kindern / Jungen angeführt. Meine Bemerkung war hierzu, dass es für beide Fälle klare gesetzliche Rahmenbedingungen gibt.

 

Lautet Dein Argument also, dass es keine Gesetze gibt, die nicht für die Religiösen gelten, weil diese Gesetze Ausnahmeklauseln für ebendie Religiösen enthalten, weswegen auch Letztere genaugenommen den Gesetzen folgen, wenn sie schächten und ihre Babys bescheiden?

 

Falls Du es wirklich so meinst, dann scheint mir das lediglich ein Streit um Worte zu sein.

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vor 8 Minuten schrieb Domingo:

 

Lautet Dein Argument also, dass es keine Gesetze gibt, die nicht für die Religiösen gelten, weil diese Gesetze Ausnahmeklauseln für ebendie Religiösen enthalten, weswegen auch Letztere genaugenommen den Gesetzen folgen, wenn sie schächten und ihre Babys bescheiden?

 

Falls Du es wirklich so meinst, dann scheint mir das lediglich ein Streit um Worte zu sein.

Ich habe ja die Behauptung nicht aufgestellt, dass Gläubige in Ausübung ihrer "Religionsfreiheit" Dinge tun, die für "normale" Menschen per allgemeinem Gesetz verboten sind, also im juristischen Sinne Straftaten sind und der Staat dies auch noch in irgend einer Form tolerieren würde.... Belege bleiben bisher aus. Für Schächten und Beschneidung gibt es rechtliche Regelungen. Es geht hier nicht um einen Raum der "Religionsfreiheit" jenseits gesetzlicher Bestimmungen, sondern darum, das Grundrecht auf Religionsfreiheit gegen andere Grundrechte ( Tierschutz / körperliche Unversehtheit ) abzuwägen und dafür einen konkreten rechtlichen Rahmen zu setzen. Natürlich kann ich jederzeit der Meinung sein, dass die konkrete rechtliche Bestimmung die freie Religionsausübung über Gebühr berücksichtigt und andere Grundechte, die damit in eind Güterabwägung geraten zu wenig gewichtet werden, aber das ist etwas vollkommen anderes, als zu behaupten, hier wird Religionsfreiheit ausgeübt jenseits allgemein geltender Gesetze und den Religionen werden hier "Sonderrechte" eingeräumt...

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vor 24 Minuten schrieb Domingo:

 

Lautet Dein Argument also, dass es keine Gesetze gibt, die nicht für die Religiösen gelten, weil diese Gesetze Ausnahmeklauseln für ebendie Religiösen enthalten, weswegen auch Letztere genaugenommen den Gesetzen folgen, wenn sie schächten und ihre Babys bescheiden?

 

Falls Du es wirklich so meinst, dann scheint mir das lediglich ein Streit um Worte zu sein.

So in etwa: das Entscheidende ist ja, dass die jeweiligen Ausnahmeklauseln nicht von den jeweiligen Religionsgesellschaften festgelegt werden, sondern vom Staat und in klare rechtliche Bestimmungen umgesetzt werden. 

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Mal so als unbedeutender Einwurf: der für mich augenscheinlichste Unterschied zwischen Islam und Christentum, der beweist, daß der Islam (en gros) noch(?) nicht in einer pluralen Welt angekommen ist, ist einfach der: seit Jahrhunderten, eigentlich fast seit seinem Entstehen, beschäftigt sich das Christentum mit dem Islam, nicht zuletzt schon extrem lange auch universitär.

 

In keinem islamisch dominierten Land ist mir eine einzige Fakultät der "Christentumswissenschaft" bekannt, an denen Muslime die andere zahlenmäßig große Weltreligion studieren könnten. Und das war auch schon ein Defizit, als in der islam. Welt noch zu ihrer Zeit relevante Wissenschaft betrieben wurde (also in unserem Hochmittelalter).

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Am 26.4.2023 um 17:43 schrieb Marcellinus:

Negative Religionsfreiheit, als Freiheit von der jeweils herrschenden Religion, ist vielmehr die Voraussetzung für jede Form von positiver Religionsfreiheit überhaupt. 

 

Wenn Du mit "Freiheit" die Freiheit bzgl. bspw. der gesetzgebenden Instanz meinst (daß also hier in unserem Beispiel nicht die Kirche entscheidet, sondern die Organe des Rechtstaates), dann gebe ich Dir Recht.

 

Wenn Du mit "Freiheit" das persönliche Recht meinst, gefälligt in Ruhe gelassen werden von jeder sicht- und/oder hörbaren religiösen Äußerung, dann gebe ich Dir nicht Recht.

 

Und nebenbei: Ebensowenig gebe ich Dir Recht, wenn Du religiösen Gemeinschaften nicht dasselbe Recht zugestehst wie allen andere gesellschaftlichen Einflußgruppen, Gesetzgeber zu lobbyieren. Eine Demokratie ganz ohne Lobbyismus (bei dem ich bestmögliche Transparenz verlange!) ist keine Demokratie. Schon eine Sprechstunde im Wahlkreis ist Lobbyismus, wenn nicht alle Bürgerinteressen vorgebracht werden, sondern nur die derer, die erscheinen.

bearbeitet von rorro
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vor 37 Minuten schrieb rorro:

Mal so als unbedeutender Einwurf: der für mich augenscheinlichste Unterschied zwischen Islam und Christentum, der beweist, daß der Islam (en gros) noch(?) nicht in einer pluralen Welt angekommen ist, ist einfach der: seit Jahrhunderten, eigentlich fast seit seinem Entstehen, beschäftigt sich das Christentum mit dem Islam, nicht zuletzt schon extrem lange auch universitär.

 

In keinem islamisch dominierten Land ist mir eine einzige Fakultät der "Christentumswissenschaft" bekannt, an denen Muslime die andere zahlenmäßig große Weltreligion studieren könnten. Und das war auch schon ein Defizit, als in der islam. Welt noch zu ihrer Zeit relevante Wissenschaft betrieben wurde (also in unserem Hochmittelalter).

Dem Islam fehlt sowieso von Beginn an jegliche theologische Auseinandersetzung.

Nun kritisiere ich ja die Theologie oft und gerne, ich gebe aber zu, dass damit zumindest der Versuch einer „wissenschaftlichen“ Auseinandersetzung mit dem Thema gegeben ist, und das eigentlich von Beginn an, was wohl ein Erbe der antiken Kultur ist. Nicht nur der griechisch-römischen übrigens, auch der persischen weiter im Osten.

 

Om Islam gab es das in dieser Form nie. Zwar gab es im Hochmittelalter einzelne Gestalten, die sich mit dem Thema befassten, aber es hatte nie breite Bedeutung.

Es gab im 9. Jahrhundert eine Reihe von theologischen Auseinandersetzungen mit dem Islam seitens Theologen der Kirche des Ostens, also im islamischen Herrschaftsbereich, die Koran und Islam ziemlich intelligent zerpflückten, ohne dass es von islamischer Seite große Gegenargumente gab, weil man einfach mangels Theologie keine hatte.

Heute bekannt ist das kurioserweise durch die Schriften eines islamischen Philosophen des 10. Jahrhunderts.

Ich persönlich glaube, dass die gewalttätige Ader des Islam auch aus seiner Unfähigkeit, argumentativ mit Kritik umzugehen, resultiert.

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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