rince Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar vor 6 Minuten schrieb Moriz: Du hast nach einem Beispiel gefragt. Dann kann ich also getrost davon ausgehen, dass alle Bürgergeldbezieher Totalverweigerer sind. Weil, da gibt es ja Beispiele... Danke für die Aufklärung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar vor 7 Minuten schrieb Moriz: Du hast nach einem Beispiel gefragt. Und: Ja, ein solcher Umgang mit Superreichen (der hatte nachweisbar über zwei Millonen hinterzogen und dann wurde von der Justiz geschlampt...) setzt doch ein großes Fragezeichen an die Steuergerechtigkeit. Die Kleinen fängt man und die Großen lässt man laufen... Siehe Uli Hoeneß. Den ließ man bekanntlich auch laufen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar vor 1 Minute schrieb Die Angelika: Und was machst du jetzt, wenn @bw83 genau einen solchen Menschen kennt, wie er das beschrieben hat? Ist das dann auch nur ein Schauermärchen? Ich bezweifle, daß @bw83 so jemanden kennt. Ich gehe davon aus, daß er einfach seine Vorurteile rausgehauen hat. vor 2 Minuten schrieb Die Angelika: Nur weil die blonde Nachbarin strohdumm ist, sind nicht alle blonden Frauen dumm. Ähm, dazu schreib' ich jetzt mal lieber nix Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar vor 8 Minuten schrieb Die Angelika: Ich finde das unmenschlich, dass ein Bürgergeldempfänger nicht offen ein Geburtstags - oder Weihnachtsgeschenk annehmen kann. Ich muss schließlich auch nicht bei der Steuererklärung Geldgeschenke dieser Größenordnung als zusätzliche Einnahmen oder Sachgeschenke als geldwerten Vorteil angeben. Was das mit den Betroffenen emotional macht, sollte man sich schon mal vor Augen halten. Ich finde es auch unmenschlich und unwürdig. Übrigens geht das Sozialamt manchmal bei Anträgen von Pflegebedürftigen so weit, von den Enkeln das Kommuniongeschenk zurückzufordern ... Für mich liegt der Unterschied darin, ob jemand systematisch schwarz arbeitet oder regelmäßig vom Bruder 50 oder 100 Euro zugesteckt bekommt oder ob es mal beim Geburtstag passiert. Oder er eben von einem Freund nach dem Umzug einen Geldschein bekommt. Diejenigen, die es regelmäßig und systematisch tun (Bürgergeld als Basis und dann Schwarzarbeit) müssen bestraft werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar vor 9 Minuten schrieb Moriz: Ähm, dazu schreib' ich jetzt mal lieber nix Ich selbst bin friedhofsblond Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bw83 Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar (bearbeitet) vor 37 Minuten schrieb mn1217: Langzeitsbeitslose haben auch öfter keinen Schulabschluss oder keine Ausbildung. Klar kann mensch das nachholen,aber momentan werden gerade Mittel für Weiterbildungen gestrichen. Dann landet der Mensch, auch durch den Bewerbungsdruck der Jobcenter, evtl in einem Hilfsjob und das auch nicht langfristig. Drehtüreffekt. Das ist meinen Augen aber auch nur die halbe Wahrheit. Wir haben als Bildungsträger in den Fort- und Weiterbildungen in Form von Anpassungsqualifizierungen oder Qualifizierungen mit Ziel Berufsabschluss seit Jahren zu weit mehr als 90% Agenturkunden und kaum Jobcenterkunden. Da sind sogar noch mehr Teilnehmer aus den BGs oder Rentenversicherungen dabei. Die Begründung seitens der Jobcenter, warum sie keine Maßnahmen für ihre oder mit ihren Kunden schultern können, war selten, dass die Jobcenter kein Geld hätten. Denn das kriegen die in der Regel schon in den Etat geplant, wenn das rechtzeitig geschieht. Die Begründung war u.a. regelmäßig, dass ihre Kundschaft die Qualifizierungen nicht so lange durchhalten würden wie nötig, weil sie so wenig Geld wegen (damals) H4 bzw. (seit 23) Bürgergeld bekämen. Das hat mich schon immer stutzig gemacht. Denn durch die Weiterbildungsteilnahme entstehen ja keine Kosten für den Teilnehmer. H4 bzw. Bürgergeld fließt weiter. Es darf gerne jeder in diese absurden Aussagen reininterpretieren, was er möchte. Jedenfalls wurde im Zuge des Bürgergelds ja auch eine Weiterbildungsprämie erfunden, 150 Euro monatlich dafür, an einer abschlussorientierten Weiterbildung teilzunehmen, bspw. Umschulungen oder Teilqualifizierungen oder einen Bürgergeldbonus, 75 Euro monatlich für Weiterbildungen ohne Berufsabschlussorientierung. Man tauscht sich unter den Bildungsträgern ja auch mal aus, man ist natürlich Konkurrent, aber man kennt sich. Komischerweise hat das ganze Prämiengedöns kein bisschen dazu geführt, dass Jobcenterkunden vermehrt in Fort- und Weiterbildung gehen. Im Gegenteil. Während uns seit Monaten Kunden der Agentur die Bude einzelnen, sodass wir nun kurzfristig neue Räume anmieten müssen, weil wir im ganzen Stammhaus nicht mal mehr einen Holzstuhl, geschweige denn Arbeitsplatz übrig haben, verringert sich die Nachfrage durch Jobcenterkunden sogar noch. Ähnliches bei den anderen Trägern. Was es aber im gleichen Zeitraum neben der Einführung der Prämien eben auch gab, war die Neuerung zu den verringerten Sanktionsmöglichkeiten. Hmmmm... bearbeitet 28. Januar von bw83 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar vor 22 Minuten schrieb Die Angelika: Und was machst du jetzt, wenn @bw83 genau einen solchen Menschen kennt, wie er das beschrieben hat? Ist das dann auch nur ein Schauermärchen? Du hast deine Friseuse ja auch gekannt, die dafür herhalten musste, das es nun nach Corona in diesem Land keine Friseurbetriebe mehr gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
UHU Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar vor 4 Stunden schrieb Moriz: Und ich weise auch noch mal darauf hin, daß es überhaupt nicht so viele 'einfache' Jobs gibt wie es Erwerbsgeminderte gibt, die darauf angewiesen wären. Was macht man mit den vielen Leuten, die zwar theoretisch noch sechs Stunden am Tag als Pförtner arbeiten könnten, die in dieser Zahl aber gar nicht gebraucht werden? Das würde mich auch interessieren - besonders als Antwort von der "großen" Politik. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mn1217 Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar (bearbeitet) Durchhalten ist natürlich auch ein Punkt. Gerade für Langzeitarbeitlose ist eine Weiterbildung/ Umschulung auch ein großer Schritt. Massnahmen, in denen erstmal an der Tagesstruktur gearbeitet wird, können vorher durchaus sinnvoll sein. Aber ich habe grade erlebt, dass geplante Massnahmen, die sinnvoll waren und für die es auch etliche potentielle Teilnehner* innen gegeben hätte,genau mit dem Argument "weniger Geld/ Budget" abgelehnt worden. Und einzelnen Teilnehmer* innen mit Interesse an Weiterbildung/ Umschulung wurde vom Sachbearbeiter "angedeutet", dass das wahrscheinlich nix gibt. bearbeitet 28. Januar von mn1217 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bw83 Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar (bearbeitet) vor 44 Minuten schrieb Moriz: Ich kannte jemanden, der den Vorvorgänger vom Bürgergeld bezogen und schwarz aufgebessert hat. Der hat das aber nicht aus Faulheit und Lust und Laune gemacht, sondern weil er einfach keinen Job mehr gefunden hat und seine Kinder in einer schwierigen Familiensituation weiterhin selbst ernähren wollte. Und ich bin ihm sehr dankbar dafür! Also komm mir nicht mit solchen Schauermärchen! Du, weißt du was, du liest einfach weiter im Internet Nachrichten zu dem Thema und hältst das alles für richtig, auch wenn davon die Hälfte nicht stimmt oder gesagt wird. Ich lebe weiterhin in der Realität, gehe morgen wieder in die Arbeit und habe da live und praktisch mit der Thematik zu tun. Und weil ich gar keine Lust habe, deine Beiträge weiterhin zu lesen, landest auf Ignore. Tschüss. PS: Schätzungen von Experten gehen davon aus, dass ca. 30% der erwerbsfähigen Bürgergeldbezieher schwarz "aufstocken". Die saugen sich das sicher aus den Fingern, denn es gibt eigentlich nur solche Fälle wie du von Personen, deren Geschichte irgendwann vor ca. 30 Jahren stattfand. Das sind alles natürlich schiere Verzweiflungstaten, gerade was bestimmte "Bars", "Imbisse", usw. betrifft. Mein Gott, wie naiv kann man sein... (Einfach googlen, Artikel gibt's dazu genügend. ) bearbeitet 28. Januar von bw83 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar vor 56 Minuten schrieb Die Angelika: Können wir machen. Du erhältst 100 Euro, wenn du 10 verschiedene Beiträge(nicht 10 mal denselben) verlinkst, in denen in diesem Forum die Aussage getroffen wurde, dass vor allem steinreiche Flüchtlinge zu uns kommen, weil nur die sich die Überfahrt leisten können. Die Formulierung "steinreich" ist so natürlich nicht gefallen, die bezieht sich auch auf die Verhältnisse im Ursprungsland, was du natürlich weißt. Tenor war also die Behauptung, die wirklich Bedürftigen könnten sich die überfahrt gar nicht leisten. Die, die sich leisten können hätten sie gar nicht. Ferner ging es um die Feststellung von bw93, die ich teile und hier auch schon vertreten habe, dass Schleuserdienste mit folgender Ratenzahlung eingetrieben werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bw83 Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar vor 27 Minuten schrieb laura: Ich finde es auch unmenschlich und unwürdig. Übrigens geht das Sozialamt manchmal bei Anträgen von Pflegebedürftigen so weit, von den Enkeln das Kommuniongeschenk zurückzufordern ... Für mich liegt der Unterschied darin, ob jemand systematisch schwarz arbeitet oder regelmäßig vom Bruder 50 oder 100 Euro zugesteckt bekommt oder ob es mal beim Geburtstag passiert. Oder er eben von einem Freund nach dem Umzug einen Geldschein bekommt. Diejenigen, die es regelmäßig und systematisch tun (Bürgergeld als Basis und dann Schwarzarbeit) müssen bestraft werden. Wenn ein Bezieher von sozialen Leistungen, welcher Art auch immer, regelmäßig (!) Kohle oder einmalig in bestimmter Höhe von der Familie bekommt, dann soll man das ab einer Grenze aber bitte sehr wohl in die Berechnungsgrundlage für den Satz auch einfließen lassen. Alles andere wäre ja wohl eine Frechheit ggü. dem Staat. Das ändert doch die Berechnungsgrundlage total. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar vor 3 Minuten schrieb bw83: Wenn ein Bezieher von sozialen Leistungen, welcher Art auch immer, regelmäßig (!) Kohle oder einmalig in bestimmter Höhe von der Familie bekommt, dann soll man das ab einer Grenze aber bitte sehr wohl in die Berechnungsgrundlage für den Satz auch einfließen lassen. Alles andere wäre ja wohl eine Frechheit ggü. dem Staat. Das ändert doch die Berechnungsgrundlage total. Gute Frage. Dass eine regelmäßige Zahlung formell als Einkommen zu gelten hätte, der Meinung bin ich auch. Da sie aber vermutlich in bar erfolgt, müsste der Empfänger tatsächlich ein Heiliger sein, wenn er sie tatsächlich angibt. Denn er weiß ja, dass das die Behörde so gut wie gar nicht beweisen könnte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thofrock Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar (bearbeitet) vor 51 Minuten schrieb Die Angelika: Siehe Uli Hoeneß. Den ließ man bekanntlich auch laufen.... Das zwar nicht, aber das Urteil war sehr milde, die Haftbedingungen etwas ungewöhnlich, und die Aussetzung zur Halbstrafe maximal ungewöhnlich. Der Fall war allerdings auch schwer vergleichbar, weil Hoeneß bei dem Versuch, nach dem Gesetz steuerehrlich zu werden, unfassbar dumme Fehler gemacht hatte. bearbeitet 28. Januar von Thofrock Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar (bearbeitet) vor 32 Minuten schrieb bw83: Und weil ich gar keine Lust habe, deine Beiträge weiterhin zu lesen, landest auf Ignore. Tschüss. Dann wirst Du mir keinen Unsinn mehr unterstellen? Danke! vor 32 Minuten schrieb bw83: Schätzungen von Experten gehen davon aus, dass ca. 30% der erwerbsfähigen Bürgergeldbezieher schwarz "aufstocken". Schätzungen? Wer schätzt das? Wie realistisch ist das? Und - aus eigener Erfahrung - würde ich dann gerne noch mal wissen, wie es dazu kommt. 'Vergisst' da einfach jemand, die regelmäßigen Zusatzeinnahmen anzugeben? Oder versucht da jemand, die größten Finanzlöcher irgendwie zu stopfen? Was mit dem Bürgergeld alleine nicht geht... (Nein, auch das ist nicht in Ordnung, aber ich sehe da doch deutlich mildernde Umstände.) Vielleicht sind ja auch die Hinzuverdienstgrenzen zu niedrig, um offiziell aufzustocken? vor 28 Minuten schrieb bw83: Wenn ein Bezieher von sozialen Leistungen, welcher Art auch immer, regelmäßig (!) Kohle oder einmalig in bestimmter Höhe von der Familie bekommt, dann soll man das ab einer Grenze aber bitte sehr wohl in die Berechnungsgrundlage für den Satz auch einfließen lassen. Ich habe den entscheidenden Teil mal gefettet. Den Fuffie zum Geburtstag sollte man ggf. wie eine Erbschaft aufs Schonvermögen anrechnen. (Ja, auch wenn so ein Geburtstag sehr regelmäßig kommt.) Der monatliche Hunnie muß bei der Bedarfsberechnung mit einfließen - oder vielleicht doch nicht, weil er die Freigrenze für einen Hinzuverdienst nicht übersteigt (ein paar Beiträge weiter oben stand was von 101€ pro Monat). bearbeitet 28. Januar von Moriz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar vor einer Stunde schrieb laura: vor 1 Stunde schrieb Die Angelika: Ähm...also ich habe mir dazu eine giftige Bemerkung verkniffen, obwohl mir irgendwie in Erinnerung ist, dass @laura selbst erst kürzlich diesen Mythos der alleinerziehenden Mutter gepflegt hat, die nicht erwerbstätig sein kann, weil sie ihre Kinder nicht betreut bekommt. War das nicht irgendwo im Genderthread? Ich war das nicht ... ich habe darauf hingewiesen, dass sie arbeiten kann ... Und dass die Frage, ob man einen Platz für die Kinder findet, oft eine Frage von Beharrlichkeit und Know how ist - und genau das mag so manchem Langzeitarbeitslosen fehlen. Nicht jeder hat hierfür genug Energie ... Ey sorry, das klang aber im Genderthread in meinen Ohren doch anders. Da meinte Moriz, dass immer noch genügend Kindergartenplätze fehlen würden, er aber nicht verstehe, welchen Beitrag zu einer Änderung hier das Gendern leisten könne ((hier) Daraufhin meintest du, Zitat Noch mal: Das hat mit dem sprachlichen Gendern nichts zu tun. Das hat hier auch niemand behauptet. Es hat aber eine ganze Menge mit Geschlechterstereotypen zu tun. Nämlich mit der Frage, ob eine Gesellschaft es für nötig hält, ausreichend Kita-Plätze zu schaffen oder nicht. hier nachzulesen Diese Reaktion hatte ich gelesen als Zustimmung zu der Aussage, dass es zu wenig Kindergartenplätze gebe. Denn was sollte sonst die Frage, ob es eine Gesellschaft für nötig hält, ausreichend Kita-Plätze zu schaffen. Flo antwortete darauf, dass es aufgrund Personalmangels zu wenig Kita-Plätze gebe (hier nachzulesen) Auch dort widersprichst du ihm nicht mit dem Hinweis, dass es doch genügend Plätze gebe. Daher hatte ich weiterhin den Eindruck, dass du der Gesellschaft den Vorwurf machst, dass sie nicht dafür sorge, dass es hinreichend KiTa.Plätze gebe, sodass Frauen alle im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit arbeiten könnten bzw sogar eine staatliche Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit von Frauen möglich wäre. Und später argumentierst du auf meinen Witzeinwurf von der alleinerziehenden arbeitslosen Mutter dreier kleiner Kinder, die KiTaplätze für ihre Kinder suche, um arbeiten gehen zu können, lange und breit, indem du durchspielst, was wäre, wenn du Mutter arbeiten gehen würde, anstatt mir einfach zu entgegnen: vor 10 Stunden schrieb laura: Und die "arme Alleinerziehende" ist auch ein Mythos - denn es gibt Ganztagsangebote. Kurzum: Bei mir entstand aufgrund des dortigen Diskussionsverlaufs der Eindruck, dass auch du die Ansicht vertrittst, dass es nicht genug KiTa-Plätze gibt, was logischerweise in besonderem Maße Alleinerziehende trifft, da dort die Möglichkeit, sich die Erziehungsarbeit mit dem anderen Elternteil zu teilen reduziert ist, weil Alleinerziehende in der Regel eben nicht mehr unbedingt zusammen an einem Ort leben und noch viel weniger einvernehmlich Erziehungsarbeit vereinbaren. Ich halte es allerdings nicht für einen Mythos, dass Alleinerziehende Familie und Beruf noch schwerer miteinander vereinbaren können als Eltern, die in einer Paarbeziehung leben, sondern für bittere Realität. Denn es mag zwar ab und an Ganztagsangebot zur Kinderbetreuung geben, es gibt aber mitnichten genug solcher Plätze. Es ist noch nicht einmal der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in der bundesdeutschen Realität umgesetzt, ein Gesetz zu einem Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule soll erst ab dem Schuljahr 2026/2ß27 stufenweise eingeführt werden. Das hilft aber erstmal reichlich wenig, von einem Rechtsanspruch hat man nämlich nichts, wenn es die beanspruchten Plätze in der Realität nicht gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bw83 Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar (bearbeitet) vor 16 Minuten schrieb Die Angelika: Ey sorry, das klang aber im Genderthread in meinen Ohren doch anders. Da meinte Moriz, dass immer noch genügend Kindergartenplätze fehlen würden, er aber nicht verstehe, welchen Beitrag zu einer Änderung hier das Gendern leisten könne ((hier) Daraufhin meintest du, hier nachzulesen Diese Reaktion hatte ich gelesen als Zustimmung zu der Aussage, dass es zu wenig Kindergartenplätze gebe. Denn was sollte sonst die Frage, ob es eine Gesellschaft für nötig hält, ausreichend Kita-Plätze zu schaffen. Flo antwortete darauf, dass es aufgrund Personalmangels zu wenig Kita-Plätze gebe (hier nachzulesen) Auch dort widersprichst du ihm nicht mit dem Hinweis, dass es doch genügend Plätze gebe. Daher hatte ich weiterhin den Eindruck, dass du der Gesellschaft den Vorwurf machst, dass sie nicht dafür sorge, dass es hinreichend KiTa.Plätze gebe, sodass Frauen alle im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit arbeiten könnten bzw sogar eine staatliche Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit von Frauen möglich wäre. Und später argumentierst du auf meinen Witzeinwurf von der alleinerziehenden arbeitslosen Mutter dreier kleiner Kinder, die KiTaplätze für ihre Kinder suche, um arbeiten gehen zu können, lange und breit, indem du durchspielst, was wäre, wenn du Mutter arbeiten gehen würde, anstatt mir einfach zu entgegnen: Kurzum: Bei mir entstand aufgrund des dortigen Diskussionsverlaufs der Eindruck, dass auch du die Ansicht vertrittst, dass es nicht genug KiTa-Plätze gibt, was logischerweise in besonderem Maße Alleinerziehende trifft, da dort die Möglichkeit, sich die Erziehungsarbeit mit dem anderen Elternteil zu teilen reduziert ist, weil Alleinerziehende in der Regel eben nicht mehr unbedingt zusammen an einem Ort leben und noch viel weniger einvernehmlich Erziehungsarbeit vereinbaren. Ich halte es allerdings nicht für einen Mythos, dass Alleinerziehende Familie und Beruf noch schwerer miteinander vereinbaren können als Eltern, die in einer Paarbeziehung leben, sondern für bittere Realität. Denn es mag zwar ab und an Ganztagsangebot zur Kinderbetreuung geben, es gibt aber mitnichten genug solcher Plätze. Es ist noch nicht einmal der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in der bundesdeutschen Realität umgesetzt, ein Gesetz zu einem Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule soll erst ab dem Schuljahr 2026/2ß27 stufenweise eingeführt werden. Das hilft aber erstmal reichlich wenig, von einem Rechtsanspruch hat man nämlich nichts, wenn es die beanspruchten Plätze in der Realität nicht gibt. Das ist sowieso ein deutsches Ding. Es gibt ein Problem? Ach, dann machen wir ein Gesetz oder einen Rechtsanspruch. Problem gelöst, ob das in der Realität umsetzbar ist, ist vollkommen wurst. Gert Scobel hat das kürzlich treffend analysiert. Egal was man zu manchen Themen von ihm denkt (bspw Gendern), ein helles Köpfchen ist er schon. Ich finde das durchaus sehen- oder hörenswert: https://youtu.be/-dP5P9XnCwM?si=lDn_S8tx_qPbBWD9 Das mit dem Ganztagsanspruch ist eh geil. Unser Tochterunternehmen ist im Norden unseres Regierungsbezirks an 100en Schulen in der Mittags- und Ganztagsbetreuung tätig. Auf absehbare Zeit wird das aber nicht mehr so gehen. Es gibt zwar einen Rechtsanspruch ab 2026, der immer weiter ausgebaut wird. Aber gleichzeitig sind die Gelder, die der Staat bereitstellt ein absoluter Witz, weswegen es kaum möglich ist, anständige Löhne zu zahlen. Das wiederum hat zur Folge, dass qualifiziertes Personal fehlt. Das ist aber Voraussetzung für das Angebot, denn die Gruppenleitung muss eine Fachkraft sein. Zurecht. Man braucht aber auch normales Betreuungspersonal. Das muss wiederum nicht aus Fachkräften bestehen. Kann man gut oder schlecht finden. Wäre es anders, gäbe es jedoch noch weniger Personal. Allerdings sind das im riesigen Umfang Omis, die gern mit Kindern arbeiten und die entweder kurz vor der Rente stehen und einfach arbeiten, damit sie versichert sind oder die schon das Rentenalter erreicht haben, aber zu Hause Langeweile haben. Beide Gruppen werden auf absehbare Zeit wegfallen. Damit fehlt (noch mehr) Personal. Und was kommt nach? Nix. Toller Rechtsanspruch, der aus praktischen Gründen nicht erfüllt werden kann. Viel Spaß beim Klagen. bearbeitet 28. Januar von bw83 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar vor 24 Minuten schrieb Thofrock: Das zwar nicht, aber das Urteil war sehr milde, die Haftbedingungen etwas ungewöhnlich, und die Aussetzung zur Halbstrafe maximal ungewöhnlich. Der Fall war allerdings auch schwer vergleichbar, weil Hoeneß bei dem Versuch, nach dem Gesetz steuerehrlich zu werden, unfassbar dumme Fehler gemacht hatte. Das Urteil war milde, weil er sich a) selbst beim Finanzamt angezeigt hatte b) er vollumfänglich geständig war Hinzu dürfte auch gekommen sein, dass es glaubhaft zu sein schien, dass er der Spielsucht verfallen war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar vor 54 Minuten schrieb bw83: Wenn ein Bezieher von sozialen Leistungen, welcher Art auch immer, regelmäßig (!) Kohle oder einmalig in bestimmter Höhe von der Familie bekommt, dann soll man das ab einer Grenze aber bitte sehr wohl in die Berechnungsgrundlage für den Satz auch einfließen lassen. Nunja, Geburtstag und Weihnachten kommen in aller Regelmäßigkeit immer zum selben Datum. Ich finde es unglaublich, wenn da dann ein Bezieher von sozialen Leistungen zu seinem Geburtstag von diversen Familienmitgliedern Geld geschenkt bekommt, dass das dann angerechnet werden soll. Ab welcher Grenze denn? Das führt doch nur zu der entwürdigenden Situation, dass der Bezieher von sozialen Leistungen seiner Familie am besten jeweils zuvor erklärt, was er gerade am meisten wünscht, damit er das dann als Sachleistung erhält. Was ein irrwitziger Aufwand! Von meinem ehemaligen Lebenspartner bezog der Sohn Sozialleistungen. Er war zugleich passionierter Bergsteiger. Die Ausrüstung kostet ordentlich Geld, aber für ihn war das Bergsteigen zum psychischen Ausgleich im wahrsten Sinne des Wortes überlebensnotwendig. Also gab man ihm gern dafür etwas. Das als Sachleistung zu geben, ist allerdings bescheuert, es sei denn man bekommt eh gleich gesagt, was genau er dafür braucht. Er war übrigens das von @Moriz viel zitierte "arme Schwein", das aus gesundheitlichen Gründen wirklich nicht mehr in eine Daueranstellung zu bringen war. Im Winter hielt er sich immer so einigermaßen mit Saisonjobs über Wasser, teilweise bekam er da aber auch grad mal so viel, wie er dazuverdienen durfte. Oft ging psychisch arbeitsmäßig auch gar nicht mehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar vor 18 Minuten schrieb bw83: Das ist sowieso ein deutsches Ding. Es gibt ein Problem? Ach, dann machen wir ein Gesetz oder einen Rechtsanspruch. Problem gelöst, ob das in der Realität umsetzbar ist, ist vollkommen wurst. Gert Scobel hat das kürzlich treffend analysiert. Egal was man zu manchen Themen von ihm denkt (bspw Gendern), ein helles Köpfchen ist er schon. Ich finde das durchaus sehen- oder hörenswert: https://youtu.be/-dP5P9XnCwM?si=lDn_S8tx_qPbBWD9 Das mit dem Ganztagsanspruch ist eh geil. Unser Tochterunternehmen ist im Norden unseres Regierungsbezirks an 100en Schulen in der Mittags- und Ganztagsbetreuung tätig. Auf absehbare Zeit wird das aber nicht mehr so gehen. Es gibt zwar einen Rechtsanspruch ab 2026, der immer weiter ausgebaut wird. Aber gleichzeitig sind die Gelder, die der Staat bereitstellt ein absoluter Witz, weswegen es kaum möglich ist, anständige Löhne zu zahlen. Das wiederum hat zur Folge, dass qualifiziertes Personal fehlt. Das ist aber Voraussetzung für das Angebot, denn die Gruppenleitung muss eine Fachkraft sein. Zurecht. Man braucht aber auch normales Betreuungspersonal. Das muss wiederum nicht aus Fachkräften bestehen. Kann man gut oder schlecht finden. Wäre es anders, gäbe es jedoch noch weniger Personal. Allerdings sind das im riesigen Umfang Omis, die gern mit Kindern arbeiten und die entweder kurz vor der Rente stehen und einfach arbeiten, damit sie versichert sind oder die schon das Rentenalter erreicht haben, aber zu Hause Langeweile haben. Beide Gruppen werden auf absehbare Zeit wegfallen. Damit fehlt (noch mehr) Personal. Und was kommt nach? Nix. Toller Rechtsanspruch, der aus praktischen Gründen nicht erfüllt werden kann. Viel Spaß beim Klagen. Ich habe mittlerweile den üblen Verdacht, dass das mit dem Personal System hat. Ist doch praktisch. Man hat einen Rechtsanspruch, aber leider, leider, leider kann derjenige, der den Anspruch zu erfüllen hat, ja nun mal gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaar nichts dafür, dass es nicht genügend Personal dafür gibt. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laura Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar vor 5 Minuten schrieb Die Angelika: Nunja, Geburtstag und Weihnachten kommen in aller Regelmäßigkeit immer zum selben Datum. Ich finde es unglaublich, wenn da dann ein Bezieher von sozialen Leistungen zu seinem Geburtstag von diversen Familienmitgliedern Geld geschenkt bekommt, dass das dann angerechnet werden soll. Ab welcher Grenze denn? Anders gefragt: Ich kenne eine Empfängerin von Bürgergeld (aus gesundheitlichen Gründen), die aus einer eher wohlhabenden Familie kommt. Jetzt gehen wir mal davon aus, die Eltern würden ihrer erwachsenen Tochter jeden Monat 200 Euro zustecken, der Bruder 100, die Schwester und die Tante 50. Fändest du es korrekt, dass sie pro Monat 400 Euro bekäme - und trotzdem Bürgergeld (von deinen Steuern!)? Ich finde, es ist eine Frage des Betrags. Wenn ein Bürgergeldempfänger mal 50 Euro zum Geburtstag bekommt, liegt der Fall ganz anders als wenn er de facto einen Großteil seines Lebensunterhaltes durch solche Geldgeschenke bestreitet. Das Gleiche gilt übrigens für pflegebedürftige Sozialhilfeempfänger: Ist es korrekt, wenn der vermögende Opa mit Mitte 70 sein Haus auf den Sohn überschreiben lässt und das Bargeld den Enkeln schenkt und dann 10 Jahre später das Sozialamt die Pflegekosten zahlt? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bw83 Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar (bearbeitet) vor 22 Minuten schrieb Die Angelika: Nunja, Geburtstag und Weihnachten kommen in aller Regelmäßigkeit immer zum selben Datum. Ich finde es unglaublich, wenn da dann ein Bezieher von sozialen Leistungen zu seinem Geburtstag von diversen Familienmitgliedern Geld geschenkt bekommt, dass das dann angerechnet werden soll. Ab welcher Grenze denn? Das führt doch nur zu der entwürdigenden Situation, dass der Bezieher von sozialen Leistungen seiner Familie am besten jeweils zuvor erklärt, was er gerade am meisten wünscht, damit er das dann als Sachleistung erhält. Was ein irrwitziger Aufwand! Von meinem ehemaligen Lebenspartner bezog der Sohn Sozialleistungen. Er war zugleich passionierter Bergsteiger. Die Ausrüstung kostet ordentlich Geld, aber für ihn war das Bergsteigen zum psychischen Ausgleich im wahrsten Sinne des Wortes überlebensnotwendig. Also gab man ihm gern dafür etwas. Das als Sachleistung zu geben, ist allerdings bescheuert, es sei denn man bekommt eh gleich gesagt, was genau er dafür braucht. Er war übrigens das von @Moriz viel zitierte "arme Schwein", das aus gesundheitlichen Gründen wirklich nicht mehr in eine Daueranstellung zu bringen war. Im Winter hielt er sich immer so einigermaßen mit Saisonjobs über Wasser, teilweise bekam er da aber auch grad mal so viel, wie er dazuverdienen durfte. Oft ging psychisch arbeitsmäßig auch gar nicht mehr. Mit Regelmäßigkeit meinte ich keine Geburtstage oder Weihnachten, sondern eher wöchentlich oder monatlich. Und dann auch nicht 20 Euro, sondern mehr. Wenn da bspw. monatlich 150 Euro zugeschossen werden, dann passt das m.E. nicht mehr. Sorry, ich weiß, klingt herzlos. Aber was soll das? Es wird ja vom Zuverdienst auch was abgezwackt. Warum dann nicht hier? Und wenn ich von einem bestimmten Einzelbetrag spreche, dann meine ich auch nicht 50 Euro, sondern andere Kaliber in mittlerer dreistelliger oder gar vierstelliger Höhe. Wenn es sich darum handelt, dass bspw. anderweitig keine neue Waschmaschine oä. angeschafft werden kann, dann soll das derjenige wenigstens direkt dabei investieren. Eine Grenze muss es geben. Sonst können wir das Ganze auch irgendwo sein lassen, es macht ja sonst jeder, was er will. Wenn das nicht eh schon langsam darauf hinauslaufen sollte. bearbeitet 28. Januar von bw83 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bw83 Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar (bearbeitet) vor 18 Minuten schrieb Die Angelika: Ich habe mittlerweile den üblen Verdacht, dass das mit dem Personal System hat. Ist doch praktisch. Man hat einen Rechtsanspruch, aber leider, leider, leider kann derjenige, der den Anspruch zu erfüllen hat, ja nun mal gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaar nichts dafür, dass es nicht genügend Personal dafür gibt. Den Anspruch muss ja auch meistens obendrein noch derjenige erfüllen, der gar nicht gefragt wurde. Beispielsweise haut der Bund beim Gute-Kita-Gesetz eben das Gesetz raus. Es sind aber so gut wie keine Kitas da, die vom Bund betrieben werden. Es gibt auch kaum Ausbildungsstätten für Erzieher oder Kinderpfleger, die vom Bund betrieben werden. Mir ist zumindest nix bekannt. Das schultern alles Länder und Kommunen bzw. Private oder Kirchen. Gut, zumindest die Länder sind über den Bundesrat bei Gesetzen involviert. Aber der Rest nicht. Und damit die ein wenig den Mund halten, haut man denen ein paar Milliarden Euro auf mehrere Jahre hin. Und dann denkt sich der doofe Wähler vllt. "uiiii, die machen was, die stellen Geld bereit, soooo viel Geld". Was der doofe Wähler aber nicht weiß, ist, dass bereits bei der Diskussion des Gesetzes Experten bemängelt haben, dass die Summe, die jährlich gebraucht würde, weitaus höher ist, als die Summe, die für mehrere Jahre bereitgestellt werden sollte. Daran hat sich dann auch nicht mehr viel geändert. Das bekommt der doofe Wähler vllt. nicht mit. Aber 1. ist nicht jeder Wähler doof und 2. leben alle Wähler in der Realität und bemerken früher oder später, dass da irgendwas nicht stimmt. Und so läuft das ja dauernd. bearbeitet 28. Januar von bw83 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Moriz Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar vor 56 Minuten schrieb bw83: Toller Rechtsanspruch, der aus praktischen Gründen nicht erfüllt werden kann. Viel Spaß beim Klagen. Dann hoffen wir mal auf das Amerikanische Prinzip: Das die Klagen auf die Dauer teurer werden als die Investition in vernünftiges Personal. vor 41 Minuten schrieb Die Angelika: Das führt doch nur zu der entwürdigenden Situation, dass der Bezieher von sozialen Leistungen seiner Familie am besten jeweils zuvor erklärt, was er gerade am meisten wünscht, damit er das dann als Sachleistung erhält. Ehrlich gesagt halte ich das für das Vernünftigste. Was ist eigentlich mit Gutscheinen? Wenn sich die Familie abspricht, dann kann man die dringend benötigte neue Waschmaschine auch mit vielen kleinen Gutscheinen vom *****Markt bezahlen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Die Angelika Geschrieben 28. Januar Melden Share Geschrieben 28. Januar vor 35 Minuten schrieb laura: Anders gefragt: Ich kenne eine Empfängerin von Bürgergeld (aus gesundheitlichen Gründen), die aus einer eher wohlhabenden Familie kommt. Jetzt gehen wir mal davon aus, die Eltern würden ihrer erwachsenen Tochter jeden Monat 200 Euro zustecken, der Bruder 100, die Schwester und die Tante 50. Fändest du es korrekt, dass sie pro Monat 400 Euro bekäme - und trotzdem Bürgergeld (von deinen Steuern!)? Ich finde, es ist eine Frage des Betrags. Wenn ein Bürgergeldempfänger mal 50 Euro zum Geburtstag bekommt, liegt der Fall ganz anders als wenn er de facto einen Großteil seines Lebensunterhaltes durch solche Geldgeschenke bestreitet. Das Gleiche gilt übrigens für pflegebedürftige Sozialhilfeempfänger: Ist es korrekt, wenn der vermögende Opa mit Mitte 70 sein Haus auf den Sohn überschreiben lässt und das Bargeld den Enkeln schenkt und dann 10 Jahre später das Sozialamt die Pflegekosten zahlt? Das sind für mich jetzt sehr unterschiedliche Themenbereiche. 1)Zur Bürgergeldbezieherin aus wohlhabender Familie: Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die von der Solidargemeinschaft getragen wird. Unser Solidarsystem ist im Prinzip entstanden aufgrund der Zersplitterung von Großfamilien, die es so eigentlich nicht mehr gibt. Das Problem ist doch, dass die Familie der Tochter das Geld "zusteckt", es ist also kein Geld, mit dem sie Monat für Monat fix rechnen kann. Würde man das nun anrechnen, dann müsste das umgehend nicht mehr angerechnet werden, wenn sie es nicht mehr bekommt. Und mit umgehend meine ich umgehend, und nicht erst Monate nach Anzeige der veränderten finanziellen Verhältnisse, die sich ja nach gusto der Familienmitglieder ständig ändern könnten. Das hieße dann also, dass die Familie bis zu einem bestimmten Grad verpflichtet sein müsste, für den Unterhalt der Bürgergeld beziehenden Tochter ganz oder teilweise aufzukommen. Das ist übrigens bei Pflegebedürftigen so, dass da die Kinder ab einem gewissen Einkommen zur Finanzierung der Pflege herangezogen werden können. 2)Der Opa mit dem Enkel: Da haben wir das Problem der Planungssicherheit. Du wählst ja nicht umsonst den Zeitpunkt "10 Jahre später". Du kennst die rechtlichen Regelungen. Wie lange sollen Sohn und Enkel hier in die Pflicht genommen werden können. Der Gesetzgeber sieht derzeit bei echten Schenkungen eine Frist von 10 Jahren vor. Wenn Gegenleistungen vereinbart und erbracht wurden, können diese innerhalb dieser 10 Jahre im Fall der Pflgebedürftigkeit des Opas angerechnet werden. wir hatten das schon mal in anderer Variante: Es können nicht alle Härtefälle für den Einzelnen, aber eben auch nicht für die Solidargemeinschaft abgewendet werden. WEnn der Opa dann halt mal genau nach 10 Jahren und 1 Tag pflegebedürftig wird, dann haben halt Enkel und Sohn Glück gehabt. So ist das Leben nun mal. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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