Flo77 Geschrieben Freitag um 11:07 Melden Geschrieben Freitag um 11:07 vor 5 Minuten schrieb Shubashi: Ist das jetzt der offizielle Ton hier? Nur der administrative. 2 Zitieren
Werner001 Geschrieben Freitag um 12:21 Melden Geschrieben Freitag um 12:21 Solange Leute bis 21 nach Jugendstrafrecht behandelt werden, weil sie die Konsequenzen ihrer Taten nicht abschätzen können, solange ist ein Wahlrecht mit 16 schlicht absurd. Man könnte ja jeden zwischen 16 und 21 eine offizielle, nicht revidierbare Entscheidung treffen lassen: Wahlrecht und Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht ohne Wahlrecht. Werner Zitieren
Flo77 Geschrieben Freitag um 12:59 Melden Geschrieben Freitag um 12:59 vor 35 Minuten schrieb Werner001: Man könnte ja jeden zwischen 16 und 21 eine offizielle, nicht revidierbare Entscheidung treffen lassen: Wahlrecht und Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht ohne Wahlrecht. In einer Gesellschaft, die mit ihrer Religion ihre Rites de Passage aufgegeben und keine neuen institutionalisiert hat, bleibt halt jeder irgendwie Blag... 🤷♂️ Zitieren
OneAndOnlySon Geschrieben Freitag um 15:54 Melden Geschrieben Freitag um 15:54 vor 3 Stunden schrieb Werner001: Solange Leute bis 21 nach Jugendstrafrecht behandelt werden, weil sie die Konsequenzen ihrer Taten nicht abschätzen können, solange ist ein Wahlrecht mit 16 schlicht absurd. Sollte man dann die Strafmündigkeit nicht gleich auf das gesetzliche Wahlalter anheben? Denn wieso sollte sich ein 14jähriger nach Gesetzen strafbar machen, die er nicht beeinflussen kann? Zitieren
Werner001 Geschrieben Freitag um 16:10 Melden Geschrieben Freitag um 16:10 vor 15 Minuten schrieb OneAndOnlySon: Sollte man dann die Strafmündigkeit nicht gleich auf das gesetzliche Wahlalter anheben? Denn wieso sollte sich ein 14jähriger nach Gesetzen strafbar machen, die er nicht beeinflussen kann? Und Ausländer gehen auch grundsätzlich straffrei aus? Gleiche Begründung? Werner Zitieren
OneAndOnlySon Geschrieben Freitag um 18:14 Melden Geschrieben Freitag um 18:14 vor 2 Stunden schrieb Werner001: Und Ausländer gehen auch grundsätzlich straffrei aus? Gleiche Begründung? Werner Die Idee, Wahlrecht und Strafmündigkeit zu verknüpfen kam glaube ich von dir. Wenn das in die eine Richtung wünschenswert wäre, warum dann nicht auch in die andere? Zitieren
Werner001 Geschrieben Freitag um 18:28 Melden Geschrieben Freitag um 18:28 vor 11 Minuten schrieb OneAndOnlySon: Die Idee, Wahlrecht und Strafmündigkeit zu verknüpfen kam glaube ich von dir. Wenn das in die eine Richtung wünschenswert wäre, warum dann nicht auch in die andere? Nein, ich wollte Erwachsenenstrafrecht und Wahlrecht verknüpfen. Wie kommst du auf Strafmündigkeit? Und ich wollte es sogar den Leuten selbst überlassen, ob sie sich reif genug fühlen, die Konsequenzen ihrer Handlungen einsehen zu können Werner Zitieren
iskander Geschrieben Freitag um 19:09 Melden Geschrieben Freitag um 19:09 vor 10 Stunden schrieb mn1217: Natürlich verändert sich das Gehirn auch später noch, das ist hier allerdings OT. Daher auch die Verkürzung. Du hast aber ausdrücklich argumentiert, dass die Frontallappen erst mit Mitte 20 "ausgereift" seien (dazu bedürfe "es nur Kenntnisse in Biologie"), während mit 65 das Gehirn "ausgereift" sei. Damit hast Du Dich ausdrücklich gegen den Einwand von @OneAndOnlySon gewendet, dass man mit dem gleichen Recht, mit dem man junge Leute politisch entmündigen könnte, auch die Alten entmündigen könne. Sein Argumentation ist jedoch völlig richtig, Deines hingegen nicht. Dass im Gehirn bis Mitte 20 bestimmte Entwicklungen stattfinden ist zwar korrekt, bedeutet aber nicht, dass Menschen, die noch nicht Mitte 20 sind, irgendwie "unreif" wären. Nicht jede Veränderung im Gehirn geht zwangsläufig mit großen Veränderungen der psychologischen Reife einher. Wie schon angedeutet: Selbst die exekutiven Funktionen - welche eng mit dem präfrontalen Cortex zusammenhängen - sind mit 18 im allgemeinen praktisch völlig ausgereift. (Und eigentlich auch schon großteils davor. Und sie nehmen bei älteren Leuten wieder ab!) Zudem sind jene neurophysiologischen Veränderungen bei jungen Menschen, über die wir hier reden, nur ein kleiner Ausschnitt aus einer lebenslangen Entwicklung des Gehirns; und diese Entwicklung schließt auch einen "Abbau" des Gehirns mit ein, welcher übrigens schon relativ früh beginnt und sich später beschleunigt. Wenn man also überhaupt mit einem "reifen" bzw. "leistungsfähigen" Gehirn argumentieren wollte, könnte man älteren Leuten mit (mindestens!) so guten Gründen ihre politischen Rechte wegnehmen wie jungen Leuten. Das ist dann nicht "OT", sondern wäre einfach folgerichtig. Natürlich finde ich es völlig falsch, älteren Leute mit dem Hinweis auf ihre alternden Gehirne ihre (politischen) Rechte wegzunehmen. Ich möchte nur darauf hinaus, zu welchen Konsequenzen es führen würde, wenn man bei jungen Menschen so argumentieren wollte und dabei konsequent wäre. In Wahrheit ist natürlich dieser ganze Ansatz verkehrt. Unter anderem allein schon deswegen, weil man wie gesagt ohnehin sehr vorsichtig sein muss, vom Gehirn und seiner beobachtbaren Entwicklung weitreichende Schlüsse auf die Kompetenz der Leute zu ziehen. Zudem fallen ab einem gewissen Alter die Differenzen zwischen den Individuen ohnehin viel mehr ins Gewicht als die zwischen den verschiedenen Altersgruppen, und zwar bezogen auf zahlreiche Parameter, die für kognitive und soziale Entwicklung stehen. Und abgesehen davon scheint mir das Prinzip der Gleichberechtigung und Mündigkeit sehr wichtig zu sein, und ich bin der Meinung, dass man es nur aus wirklich guten Gründen einschränken sollte - egal, ob alte Menschen, junge Menschen oder wer auch immer betroffen ist. 1 Zitieren
iskander Geschrieben Freitag um 19:25 Melden Geschrieben Freitag um 19:25 (bearbeitet) vor 11 Stunden schrieb mn1217: vor 13 Stunden schrieb OneAndOnlySon: Mit ganz ähnlichen Argumenten kannst du auch das Wahlrecht für Frauen abschaffen: ... Nein. Alter ist ja nicht geschlechtsspezifisch oder hormonell bedingt. Alle Geschlechter kommen jung auf die Welt. Menschen machen in ihren jungen Jahren eine Entwiclung durch, die auch nötig ist. Und Schutz benötigt. Es ist oft so gewesen, dass die Gesellschaft junge Menschen durchaus als erwachsen behandelt hat - aber eben nur dort, wo sie sie braucht. Beispielsweise, wenn sie sie die jungen Leute in den Krieg schickt. So war es ja auch früher per Gesetz hierzulande vorgesehen: Die 18- 20-Jährigen waren zwar "unreif" und "minderjährig", aber die Ehre, für ihr Vaterland ihr Leben zu opfern, sollte ihnen dann doch bitte zuteil werden. Um "Schutz" für die jungen Menschen ging es da ganz sicher nicht. Die wesentliche Frage ist doch die: Wie lange ist es wirklich erforderlich, junge Menschen als (zumindest teilweise) "unmündig" zu behandeln? Und diese Frage sollte man auf der Basis gründlicher Kenntnisse und eines unvoreigenommenen Urteils stellen. Vorurteile, das eigene Bauchgefühl, durch "biases" geprägte eigene Erfahrungen oder biologische Kurzschlüsse haben da nichts verloren. vor 11 Stunden schrieb mn1217: Dein Frauenbild [das von @OneAndOnlySon] , das aus dem posting spricht, ist unterirdisch. Ich glaube es ging ihm einfach um eine Reductio ad absurdum. Und er hat nicht ganz Unrecht: Wenn es in Ordnung wäre, ohne wirkliche Kenntnisse allein aufgrund des Bauchgefühls und irgendwelcher biologischen Missverständnisse junge Leute (politisch) zu entmündigen - warum dann nicht auch andere Gruppen? bearbeitet Freitag um 19:30 von iskander 1 1 Zitieren
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