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Wichtiges von den Bistümern


Monika

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Außerdem: Wer hat dir denn erzählt, dass im Mittelmeer nur Muslime ertrinken?

 

Werner

Ich erinnere mich an einen Bericht, wonach die Muslime auf einem Boot die Christen ins Wasser geworfen haben.

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Ich rechne gar nichts auf. Ich stelle nur fest, dass die für alles mögliche läuten (zuletzt wegen Pegida), und da hab ich nachgefragt, ob dieser Anlass (verfolgte Christen) auch schonmal dabei war. Ich muss mir des öfteren sagen lassen, das Schicksal der Christen insbesondere im Nahen Osten interessiere hier in D eh keinen, da würde ich mich freuen, darauf hinweisen zu können, dass das nicht so ist.

 

 

Schön, mit dir einmal einer Meinung zu sein!

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Ich erinnere mich an einen Bericht, wonach die Muslime auf einem Boot die Christen ins Wasser geworfen haben.

 

 

ah - link?

 

http://www.tagesspiegel.de/politik/religioes-motivierte-gewalt-auf-fluechtlingsboot-muslime-werfen-zwoelf-christen-im-mittelmeer-ueber-bord/11648682.html

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da hab ich nachgefragt, ob dieser Anlass (verfolgte Christen) auch schonmal dabei war.
ja, läutest du die glocken für flüchtlinge, läutest du auch für christen.
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Ich rechne gar nichts auf. Ich stelle nur fest, dass die für alles mögliche läuten (zuletzt wegen Pegida), und da hab ich nachgefragt, ob dieser Anlass (verfolgte Christen) auch schonmal dabei war. Ich muss mir des öfteren sagen lassen, das Schicksal der Christen insbesondere im Nahen Osten interessiere hier in D eh keinen, da würde ich mich freuen, darauf hinweisen zu können, dass das nicht so ist.

 

 

Schön, mit dir einmal einer Meinung zu sein!

 

ich halte euch beide für eklig. am tödlichen schicksal von flüchtlingen, auch von christlichen flüchtlingen seine primitiven ressentiments auszuleben.

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Ich rechne gar nichts auf. Ich stelle nur fest, dass die für alles mögliche läuten (zuletzt wegen Pegida), und da hab ich nachgefragt, ob dieser Anlass (verfolgte Christen) auch schonmal dabei war. Ich muss mir des öfteren sagen lassen, das Schicksal der Christen insbesondere im Nahen Osten interessiere hier in D eh keinen, da würde ich mich freuen, darauf hinweisen zu können, dass das nicht so ist.

 

 

Schön, mit dir einmal einer Meinung zu sein!

 

ich halte euch beide für eklig. am tödlichen schicksal von flüchtlingen, auch von christlichen flüchtlingen seine primitiven ressentiments auszuleben.

Was hat es mit ressentiments zu tun wenn man fordert endlich das eine zu tun ohne das andere zu lasen?

 

Ich hatte Werner zunächst auch so verstanden das er das Glockengeläut für ermordete Christen fordert und das für die ertrunkenen ablehnt. Aber hieran is ja abzulesen das dies ein missveständnis war

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Ich muss noch eine Chronistenpflicht nachholen:

 

Da Bischof Koch neuer Erzbischof in Berlin wurde, ist Dresden nun vakant. Berlin wurde quasi in Rekordzeit besetzt: Nur 8 Monate

 

Was die Vakanzen angeht: 2-1+1=2

 

Limburg vakant seit 26.03.2014 (zuvor seit 23.10.2013 in päpstlich verordneter Übergangslösung)

Dresden vakant seit 08.06.2015

bearbeitet von mbo
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Weihbischof Manfred Melzer geht in Rente und ich erfahre es erst heute aus der Rheinischen Post...

Das Bulletin des Vatican hat das schon am 5. Juni gemeldet; der Ruhestand erfolgte wohl wegen Krankheit, nicht wegen der üblichen Altersgrenze.

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Das Melzer in den Ruhestand geht, ist doch schon länger fix.

Wie ich neulich erfuhr, ist wohl Msgr. Teller einer der Kandiaten für Dresden-Meißen.

 

Ich war übrigens heute in Köln. Mal abgesehen vom miserablen Wetter war es wirklich beeindruckend und sehr schön was die Begegnungen angeht und den Austausch.

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Bamberg hat es schon veröffentlich - und ich bin mal gespannt, wie lange es dauert, die die örtlichen Caritasdirektoren den Bischöfen die Folgen deutlich machen.

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Wann werden sie endlich verstehen, dass Kindergärten, Altenheime etc. zuerst Orte kirchlichen Lebens sein sollten und nicht Orte kirchlicher Lehre?!

bearbeitet von mbo
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Wann werden sie endlich verstehen, dass Kindergärten, Altenheime etc. zuerst Orte kirchlichen Lebens sein sollten und nicht Orte kirchlicher Lehre?!

 

Ich sehe da keinen Widerspruch.

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Ich erinnere mich an die Entlassung eines Chefarztes in einem Bundesland, weil er wieder geheiratet hat. Da mag er im Widerspruch zur kirchlichen Lehre gehandelt haben, aber als Verkündigung kann es nicht eingestuft werden, da wohl an seinem Namensschild nicht Prof.Dr.WvhGs. gestanden hat. Wenn sich ein Krankenhaus zu so einer Entscheidung durchringt und damit einen fachlich kompetenten Menschen entlässt, muss es sich schon die Frage gefallen lassen, wieso die fachlich kompetente Hilfe am Nächsten der Moral untergeordnet wird. Und da müssen wir noch nicht einmal davon reden, dass die meisten konfessionellen Einrichtungen mit Steuergeldern finanziert werden und nicht durch die Kirche, insofern es sowieso fraglich ist, wie katholisch diese Einrichtungen sind. Im übrigen: Man kann ja mal alle Mitarbeiter aus Krankenhäusern entlassen, die nicht keusch leben. Aber soweit geht dann doch niemand, weil die Institutionen genau wissen, dass sie dann zumachen können. Wenn man nämlich in katholischen Einrichtungen nur noch Menschen einstellt, die zu 100% nach dem Katechismus leben, wird es am Ende keine katholischen Einrichtungen mehr geben, das ist die bittere Wahrheit.

bearbeitet von nobis11
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Ich erinnere mich an die Entlassung eines Chefarztes in einem Bundesland, weil er wieder geheiratet hat. Da mag er im Widerspruch zur kirchlichen Lehre gehandelt haben, aber als Verkündigung kann es nicht eingestuft werden, da wohl an seinem Namensschild nicht Prof.Dr.WvhGs. gestanden hat. Wenn sich ein Krankenhaus zu so einer Entscheidung durchringt und damit einen fachlich kompetenten Menschen entlässt, muss es sich schon die Frage gefallen lassen, wieso die fachlich kompetente Hilfe am Nächsten der Moral untergeordnet wird. Und da müssen wir noch nicht einmal davon reden, dass die meisten konfessionellen Einrichtungen mit Steuergeldern finanziert werden und nicht durch die Kirche, insofern es sowieso fraglich ist, wie katholisch diese Einrichtungen sind. Im übrigen: Man kann ja mal alle Mitarbeiter aus Krankenhäusern entlassen, die nicht keusch leben. Aber soweit geht dann doch niemand, weil die Institutionen genau wissen, dass sie dann zumachen können. Wenn man nämlich in katholischen Einrichtungen nur noch Menschen einstellt, die zu 100% nach dem Katechismus leben, wird es am Ende keine katholischen Einrichtungen mehr geben, das ist die bittere Wahrheit.

Der Repräsentant einer katholischen Einrichtung muß nicht unbedingt verkündigen, aber sein Leben im Großen und Ganzen mit der kirchlichen Lehre im Einklang halten. Ich weiß nicht, warum diese Forderung anstößig sein soll.

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Der Repräsentant einer katholischen Einrichtung muß nicht unbedingt verkündigen, aber sein Leben im Großen und Ganzen mit der kirchlichen Lehre im Einklang halten. Ich weiß nicht, warum diese Forderung anstößig sein soll.

 

Was daran anstößig ist, den Patienten die bestmögliche Behandlung zu verwehren, weil man den Chefarzt aus moralischen Unpässlichkeiten lieber entlässt? Dazu muss ich wohl nichts sagen. Das ist Formalismus auf Kosten der Patienten.

 

Nebenbei habe ich angemerkt, dass dieser Formalismus in katholischen Einrichtungen gar nicht konsequent durchgesetzt werden kann, weil es dann die meisten katholischen Einrichtungen nicht mehr gäbe. Und weil das so ist, macht kein Arbeitgeber den Katechismus zur Grundlage seiner Entlassungsentscheidungen. Genau deshalb können aber nicht einzelne Personen mit dieser Begründung entlassen werden. Also: Entweder entlasse ich einen Chefarzt, weil er wiederverheirateter Geschiedener ist, dann muss ich auch alle Angestellten entlassen, die verhüten oder nicht keusch leben. Jeden, der nicht seiner Sonntagspflicht nachkommt. Danach alle Angehörigen anderer Religionen. Mache ich das nicht, kann ich auch den Chefarzt nicht entlassen.

bearbeitet von nobis11
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Ich erinnere mich an die Entlassung eines Chefarztes in einem Bundesland, weil er wieder geheiratet hat. Da mag er im Widerspruch zur kirchlichen Lehre gehandelt haben, aber als Verkündigung kann es nicht eingestuft werden, da wohl an seinem Namensschild nicht Prof.Dr.WvhGs. gestanden hat. Wenn sich ein Krankenhaus zu so einer Entscheidung durchringt und damit einen fachlich kompetenten Menschen entlässt, muss es sich schon die Frage gefallen lassen, wieso die fachlich kompetente Hilfe am Nächsten der Moral untergeordnet wird. Und da müssen wir noch nicht einmal davon reden, dass die meisten konfessionellen Einrichtungen mit Steuergeldern finanziert werden und nicht durch die Kirche, insofern es sowieso fraglich ist, wie katholisch diese Einrichtungen sind. Im übrigen: Man kann ja mal alle Mitarbeiter aus Krankenhäusern entlassen, die nicht keusch leben. Aber soweit geht dann doch niemand, weil die Institutionen genau wissen, dass sie dann zumachen können. Wenn man nämlich in katholischen Einrichtungen nur noch Menschen einstellt, die zu 100% nach dem Katechismus leben, wird es am Ende keine katholischen Einrichtungen mehr geben, das ist die bittere Wahrheit.

Der Repräsentant einer katholischen Einrichtung muß nicht unbedingt verkündigen, aber sein Leben im Großen und Ganzen mit der kirchlichen Lehre im Einklang halten. Ich weiß nicht, warum diese Forderung anstößig sein soll.

Wenn ich in einem katholischen Altenheim arbeiten würde wäre ich Altenpfleger in einem katholischen Altenheim und nicht Repräsentant desselben. Gleiches gilt für meine WBL und gleiches gilt für meine PDL.

 

An der Arbeit eines Pflegeheims in katholischer Trägerschaft muss man ablesen können das es eine kirchliche Einrichtung ist. Der Lebenswandel seiner Mitarbeiter ist sekundär.

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Was daran anstößig ist, den Patienten die bestmögliche Behandlung zu verwehren, weil man den Chefarzt aus moralischen Unpässlichkeiten lieber entlässt? Dazu muss ich wohl nichts sagen. Das ist Formalismus auf Kosten der Patienten.

 

Das ist nicht der Punkt. Die bestmögliche Behandlung wird nicht gleich dadurch "verwehrt", dass das Krankenhaus den Chefarzt entlässt. Der kann locker ersetzt werden: die Zahl der hoch qualifizierten Chefarztanwärter, die auch noch eine kirchenrechtlich saubere Weste haben, ist ziemlich groß. Möglicherweise würde ein anderer Bewerber ja eine noch bestmöglichere Behandlung gewährleisten.

Das Krankenhaus hat den Chefarzt noch, vielleicht muss es ihn behalten, so lange er will oder bis er in Rente geht (und da hat er noch ein paar Jährchen vor sich). Das Bundesverfassungsgericht hat jedenfalls Ende letzten Jahres den Fall ans Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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Möglicherweise würde ein anderer Bewerber ja eine noch bestmöglichere Behandlung gewährleisten.

 

Dann muss sich das Haus die Frage gefallen lassen, warum es jemanden als Chefarzt einstellt, der fachlich schlechter als ein anderer Kollege ist. In beiden Fällen, Entlassung einer qualifizierten Person oder Einstellung einer schlechter qualifizierten, stellt sich die Frage, wie das Katholisch sein praktiziert wird, wenn es offensichtlich nicht um die bestmögliche Behandlung der Patienten geht, sondern um die Durchsetzung der katholischen Morallehre in Einzelfällen. Es verstößt zudem gegen das Gleichbehandlungsprinzip, vom Chefarzt einzufordern, sich am Katechismus auszurichten, während man anderen Mitarbeitern diese Bedingung nicht stellt.

 

 

 

Das Krankenhaus hat den Chefarzt noch, vielleicht muss es ihn behalten, so lange er will oder bis er in Rente geht (und da hat er noch ein paar Jährchen vor sich). Das Bundesverfassungsgericht hat jedenfalls Ende letzten Jahres den Fall ans Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen.

 

Die Begründung war m.W., dass Holzkreuze an den Wänden nicht ausreichen, um von einer katholischen Einrichtung zu sprechen.

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Dann muss sich das Haus die Frage gefallen lassen, warum es jemanden als Chefarzt einstellt, der fachlich schlechter als ein anderer Kollege ist.

 

Das ist immer noch das falsche Gleis. Das Krankenhaus hat den jetzigen Chefarzt vor 15 Jahren eingestellt. In nehme an, es hat sich unter den damaligen Bewerbern denjenigen ausgesucht, der ihm damals als am besten geeignet erschien. Vielleicht - aber das weiss ich nicht, könnte aber durchaus sein - war Herr A. auch damals nicht der bestqualifizierte Bewerber, wurde aber dem besseren vorgezogen, weil dieser den katholischen Anforderungen an seinen Familienstand nicht so ganz entsprach, Herr A. damals aber noch ordentlich katholisch verheiratet war. Vor 15 Jahren ist es bei katholischen Arbeitgebern noch häufiger vorgekommen, dass sie aus diesem Grund halt den zweit- oder drittbesten Bewerber einstellten. Bei einer Ausschreibung nach 15 Jahren ist der Bewerberkreis aber ein anderer, es kann sich die Situation auch aufgrund anderer medizischer Anforderungen und Schwerpunktsetzungen ganz anders darstellen. Im übrigen garantiert auch der bestqualifizierte Bewerber noch nicht die bestmögliche medizinische Versorgung von Patienten, die hängt noch von einer ganzen Reihe anderer Faktoren ab.

 

Was ich sagen möchte: Das Argument der angeblich "bestmöglichen" medizinischen Versorgung von Patienten, die durch die Entlassung des Chefarztes preisgegeben oder gefährdet würde, zieht einfach nicht, es ist keines, um es ganz deutlich und unmissverständlich zu sagen: es ist Quatsch.

 

 

Die Begründung war m.W., dass Holzkreuze an den Wänden nicht ausreichen, um von einer katholischen Einrichtung zu sprechen.

 

 

Das ist falsch. Mit Holzkreuzen würde da überhaupt nichts begründet. Der wesentliche Grund, warum Herr A. vor dem Bundesarbeitsgericht Recht bekommen hat, war - stark vereinfacht gesagt - dass das Krankenhaus jahrelang geduldet hat, dass er mit seiner jetzigen Frau zusammenlebte. Ferner konnte Herr A. nachweisen, dass das Krankenhaus seit Jahren bei anderen Mitarbeitern duldet, was bei ihm zur Kündigung führte.

bearbeitet von Julius
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Nebenbei habe ich angemerkt, dass dieser Formalismus in katholischen Einrichtungen gar nicht konsequent durchgesetzt werden kann, weil es dann die meisten katholischen Einrichtungen nicht mehr gäbe. Und weil das so ist, macht kein Arbeitgeber den Katechismus zur Grundlage seiner Entlassungsentscheidungen. Genau deshalb können aber nicht einzelne Personen mit dieser Begründung entlassen werden. Also: Entweder entlasse ich einen Chefarzt, weil er wiederverheirateter Geschiedener ist, dann muss ich auch alle Angestellten entlassen, die verhüten oder nicht keusch leben.

Geht nicht, da erstens nicht nachweisbar (jedenfalls nicht im Rahmen des Arbeitsrechts) und zweitens jederzeit bereu- und beichtbar. (Nun gut, es soll da mal den Fall in Italien gegeben haben, wo einer ledigen Kindergärtnerin beim ZWEITEN Kind gekündigt wurde.) Nur eine Wiederheirat ist da 'amtlich' und dauerhaft genug.

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