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Kurioses was nirgendwo hinpasst


Flo77

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Im Zeitalter der Digitalkameras ist es kein Problem, seine Bewerbungsbilder ohne professionellen Fotografen anzufertigen.

 

Man kann ja problemlos 100 Stück machen und 99 davon wegwerfen bis man ein gutes hat, kostet ja nichts.

 

Und die darf man dann veröffentlichen wie und wo man will.

 

Aber wahrscheinlich werden wir eines Tages noch von Canon und HP abgemahnt, weil wir Bilder benutzen, die mit einer von ihnen hergestellten Kamera gemacht wurden, und wir dadurch ihre Rechte verletzen.

 

Werner

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Bill Dube ist ein Entwickler von batteriebetriebenen Drag Racing Motorcycles. Sein Killacycle beschleunigt von 0 auf 60 Miles per hour (ca. 100 km/h) in unter einer Sekunde. In der Zeit liefern die Akkus fast 0.5 MWatt Leistung.

 

Leider hat der letzte Burnout vor Journalisten nicht ganz geklappt und aus dem Burnout wurde ein Mini-Drag Race bis zum naechsten Hindernis.

 

http://www.tgdaily.com/html_tmp/content-view-33853-113.html

 

Er ist aber mehr oder weniger unverletzt, aber embarrassed and "Yes, I am an I****"

 

http://www.theglobeandmail.com/servlet/sto...Story/WBmingram

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Vielleicht hast Du Zeit, den Artikel zu lesen. Dort steht, dass in diesem Falle darum geht, dass nur explizit eingeraeumte Nutzungsrechte tatsaechlich in Anspruch genommen werden koennen und ein "alle Rechte" diesen Zweck nicht erfuellt. Es soll den Rechtsinhaber vor Benachteiligung schuetzen.

 

Das ist doch vollkommener Schwachsinn. Wenn ich zum Frisör gehe, bezahle ich eine Dienstleistung. Wenn ich anschliessend mit der Frisur im Fernsehen auftrete um für ein Produkt zu werben, kann der Friseur doch auch nicht sagen: "Hätte ich das gewusst, hätte ich mehr Geld verlangt oder mir weniger Mühe gegeben." Wenn ich zum Fotografen gehe, um ein Passbild machen zu lassen, dann ist das eine Dienstleistung, aber kein künstlerischer oder schöpferischer Akt. Der Beklagte wollte ja auch nicht mit einer hochstehenden künstlerischen Leistung der Fotografin auf seiner gewerblichen Homepage werben, sondern mit seinem Gesicht - wobei man schon darüber streiten kann, ob das Passfoto überhaupt werblichen Charakter hat.

 

Ich würde den Rechtsstreit ja verstehen, wenn jemand zu einem bekannten Promifotografen geht, der ansonsten nur Popstars und Models ablichtet, und spezielle Konditionen aushandelt, weil er seiner Mutter ein schönes Bild von sich zu Weihnachten schenken möchte, und dann das Foto, bei dem der spezielle Stil des Fotografen erkennbar ist, für kommerzielle Zwecke verwendet.

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Bill Dube ist ein Entwickler von batteriebetriebenen Drag Racing Motorcycles. Sein Killacycle beschleunigt von 0 auf 60 Miles per hour (ca. 100 km/h) in unter einer Sekunde. In der Zeit liefern die Akkus fast 0.5 MWatt Leistung.

 

Leider hat der letzte Burnout vor Journalisten nicht ganz geklappt und aus dem Burnout wurde ein Mini-Drag Race bis zum naechsten Hindernis.

 

http://www.tgdaily.com/html_tmp/content-view-33853-113.html

 

Er ist aber mehr oder weniger unverletzt, aber embarrassed and "Yes, I am an I****"

 

http://www.theglobeandmail.com/servlet/sto...Story/WBmingram

Vor allem finde ich, dass er ein I**** ist, weil er das Ganze komplett ohne Helm und Schutzkleidung und dann auch noch mitten in der Stadt gemacht hat. Es hätte doch ein Gelände zu finden sein müssen, wo keine parkenden Autos herumstehen, in die man knallen kann...

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Wenn ich zum Frisör gehe, bezahle ich eine Dienstleistung

Das Gesetz, um das es hier geht, bezieht sich ausschliesslich auf Fotos.

 

Wenn ich zum Fotografen gehe, um ein Passbild machen zu lassen, dann ist das eine Dienstleistung, aber kein künstlerischer oder schöpferischer Akt

Die Schoepfungshoehe spielt keinerlei Rolle.

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Wenn ich zum Frisör gehe, bezahle ich eine Dienstleistung

Das Gesetz, um das es hier geht, bezieht sich ausschliesslich auf Fotos.

 

Wenn ich zum Fotografen gehe, um ein Passbild machen zu lassen, dann ist das eine Dienstleistung, aber kein künstlerischer oder schöpferischer Akt

Die Schoepfungshoehe spielt keinerlei Rolle.

Ja, aber wenn ich ich's richtig verstanden habe, bekam er auch eine CD für sein Geld. Mit anderen Worten, es ist ein Geschäft über digitale Bewerbungsfotos zustandegekommen, wobei jedem, der nicht der blödstmöglichste Mensch ist, klar sein dürfte, daß selbige für digitale Bewerbungsmedien genutzt werden sollen.

Daß der Fotograf und sein blutsaugender Anwalt einen auf blöd tun, ist im Sinne ihrer Geldmaximierungsstrategie ja noch einsichtig. Ich erwarte aber von einem Richter etwas mehr Durchblick. Und vom Gesetzgeber erst recht. (Aber halt, die größte Berufsgruppe unserer Gesetzesmacher sind ja Anwälte. Ups.)

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daß selbige für digitale Bewerbungsmedien genutzt werden sollen.

 

Es wurde aber nicht fuer digitale Bewerbunsmedien, sondern fuer eine gewerbliche Firmenpraesentation genutzt.

 

Ich erwarte aber von einem Richter etwas mehr Durchblick. Und vom Gesetzgeber erst recht.

 

Das Gesetz ist schon 50 Jahre alt.

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daß selbige für digitale Bewerbungsmedien genutzt werden sollen.

 

Es wurde aber nicht fuer digitale Bewerbunsmedien, sondern fuer eine gewerbliche Firmenpraesentation genutzt.

Wo ist da bei einem Freischaffenden (war doch einer, oder?) der Unterschied?

 

Ich erwarte aber von einem Richter etwas mehr Durchblick. Und vom Gesetzgeber erst recht.
Das Gesetz ist schon 50 Jahre alt.

Hui, wie kann es dann für's Internet gelten? Einspruch! Zurückgezogen.

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daß selbige für digitale Bewerbungsmedien genutzt werden sollen.

 

Es wurde aber nicht fuer digitale Bewerbunsmedien, sondern fuer eine gewerbliche Firmenpraesentation genutzt.

Wo ist da bei einem Freischaffenden (war doch einer, oder?) der Unterschied?

 

Ich erwarte aber von einem Richter etwas mehr Durchblick. Und vom Gesetzgeber erst recht.
Das Gesetz ist schon 50 Jahre alt.

Hui, wie kann es dann für's Internet gelten? Einspruch! Zurückgezogen.

Das ist nicht Medium, das entscheidet, sondern daß das Photo für eine gewerbliche Firmenpraesentation benutz wurde. Insofern entstehen Schaden für den Urheber.

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Das ist nicht Medium, das entscheidet, sondern daß das Photo für eine gewerbliche Firmenpraesentation benutz wurde. Insofern entstehen Schaden für den Urheber.

Was lächerlich ist. Welchen Schaden (rein laienhaft und nicht juristisch betrachtet) hat er denn? Kostet ihn das Geld? Zähne weg?

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Das ist nicht Medium, das entscheidet, sondern daß das Photo für eine gewerbliche Firmenpraesentation benutz wurde. Insofern entstehen Schaden für den Urheber.

Was lächerlich ist. Welchen Schaden (rein laienhaft und nicht juristisch betrachtet) hat er denn? Kostet ihn das Geld? Zähne weg?

 

Ich stimme zu, daß es lächerlich ist. Die Juristen empfinden so ... Auch das Copyright-Gesetz, das gerade verabschiedet wird, verstärkt die Rechte der Verlagen (das Medium in diesem Fall) gegen den Verbraucher: du darfst nicht einmal deine veröffentlichte Aufsätze per mail schicken, wenn dein Verlag nicht zustimmt! Allgemeine Sätze über die Rechte der Autoren sind ungültig, wenn du dein Recht auf weitere Verwendung nicht explizit vereinbarst.

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Das ist nicht Medium, das entscheidet, sondern daß das Photo für eine gewerbliche Firmenpraesentation benutz wurde. Insofern entstehen Schaden für den Urheber.

Was lächerlich ist. Welchen Schaden (rein laienhaft und nicht juristisch betrachtet) hat er denn? Kostet ihn das Geld? Zähne weg?

 

Hierbei hat er keinen "Schaden" (im untechnischen Sinne gebraucht), aber es gibt durchaus Fälle, in denen ein solcher vorliegt. Da diese aber nicht der Regelfall sind, ist die Regelung des Gesetzes überdenkenswert.

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Hier ist eine etwas fundiertere, juristische Einschaetzung der ganzen Sache

 

http://www.dr-bahr.com/news_det_20070719001033.html

Die Praxis geht halt vom blödstmöglichen Menschen aus. Menschen, die noch nie ein Foto im Internet gesehen haben und daher auch nie auf die Idee kommen könnten, eine CD mit Fotos drauf wäre zu was anderem gut, als ein Mobile daraus zu bauen.

 

Also, wie der Herr Anwalt sagt, schriftlich. In Zukunft werde ich jedem Fotografen dieses Schriftstück (nach einer kleinen Überarbeitung) zur Unterschrift vorlegen:

 

Herr/Frau [...], im folgenden blödstmöglicher Fotograf genannt, überträgt jegliches Verwertungsrecht seiner Fotoerzeugnisse an den Käufer, Herr/Frau [...], im folgenden Naivling, der glaubt, das Recht hätte was mit gesundem Menschenverstand zu tun und wäre nicht dazu da, Juristen die Taschen zu füllen, genannt. [...]

 

...und vergiß Deinen Friseur nicht, der auch künstlerische Rechte bei der bildlichen Reproduktion Deiner Frisur haben könnte. Am besten wären übrigens Nacktfotos, man weiß ja nie...., und Deine Eltern mögen hoffentlich gnädig mit Dir sein! :angry:

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Das kann man eher, indem man eben diese explizit eingeräumten Nutzungsrechte möglichst weit fasst.
Z. B. mit "Der Auftraggeber/Käufer erwirbt mit den oben bezeichneten Bildern das Recht, die erhaltenen Bilder in digitaler und maschineller Form zu speichern, vervielfältigen und zum privaten Gebrauch in digitalen oder Printmedien zu veröffentlichen."?

 

(Wobei ich jetzt nicht weiß, ob eine Bewerbung noch unter "privater Gebrauch" läuft.)

Zumindest dürfstest Du es nicht als Paßfoto verwenden, schätze ich. Bzw. erst nach 50 Jahren, wenn das Urheberrecht des Fotografen auf seine handwerkliche Arbeit erloschen ist... :angry:

 

Man müßte sich mal erkundigen, welche Rechte man hat, wenn man an einem Fotoautomaten Bilder machen läßt!

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Das ist nicht Medium, das entscheidet, sondern daß das Photo für eine gewerbliche Firmenpraesentation benutz wurde. Insofern entstehen Schaden für den Urheber.

Was lächerlich ist. Welchen Schaden (rein laienhaft und nicht juristisch betrachtet) hat er denn? Kostet ihn das Geld? Zähne weg?

 

Hierbei hat er keinen "Schaden" (im untechnischen Sinne gebraucht), aber es gibt durchaus Fälle, in denen ein solcher vorliegt. Da diese aber nicht der Regelfall sind, ist die Regelung des Gesetzes überdenkenswert.

Vielleicht wäre es wenigstens ein Anfang, wenn man differenzieren würde, was handwerkliche oder was künstlerische Arbeit in diesem Falle wäre. Und daß es generell nur in besonderen Fällen ein Urheberrecht gäbe, auf das dann ausdrücklich aufmerksam gemacht werden müßte, einschließlich der Angabe der über den Kauf des Fotos vom Käufer erworbenen Rechte.

 

Ich gehe davon aus, daß der Käufer geschützt werden müßte, da er sich nicht in jedem Falle für ein ab und zu einmal benötigtes Paßfoto rechtskundig zu machen hat! Gleiches sollte m.E. auch für andere Fälle des Urheberrechts gelten. Hier müßte somit der Urheber auf seine Rechte speziell und detailliert aufmerksam machen.

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