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Neuer Präsident der KU Eichstätt


MartinO

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dass Hemel nicht der Soziopath ist, den du ihm unterjubeln willst.

 

und das Vertrauen seines Bischofs nicht hat, ist man kein "Soziopath". Grüße, KAM

 

Letzteres kann bei manchen Bischöfen sogar für einen Menschen sprechen :ph34r:

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"Im jüngsten Falle der Besetzung des Präsidentenamts sah das in der neuen Grundordnung niedergelegte Wahlverfahren eine Beteiligung des Trägers erst nach der Wahl vor;" (aus dem oben zitierten und mit Quelle versehenen Brief von Bischof Gregor Maria Hanke OSB).

 

Ich denke, hier liegt der hase im pfeffer.... der bischof ist sauer, weil er einen neue grundordnung vor die nase gesetzt bekam, mit der er nicht einverstanden ist.

 

grundsätzlich finde ich es allerdings richtig, daß der träger einer ausbildungsstätte auch sein personal aussucht.

 

mein ehemaliges gymnasium ist in der trägerschaft einer privaten stiftung, die vom bistum hildesheim vertreten wird. da entscheidet auch das bistum, wer schulleiter wird. ist das nicht legitim?

 

ich denke auch, daß eine solche entscheidung zunächst einmal nicht auf die "freiheit der wissenschaft und lehre" zurückzuführen ist.

 

Nichts dagegen einzuwenden, wenn die Einrichtung ausschließlich vom Träger und nicht aus Steuergeldern finanziert wird.

 

Juana

 

nu ja.... der bischof schreibt in seinem brief, daß es sich um eine "res mixta" handelt. "träger" bedeutet ja nichts anderes als daß die uni durch den träger finanziert wird. aber (offenbar) wohl auch durch den staat. insofern haben wir hier zwei instanzen, die etwas zu sagen haben.

 

im übrigen ist das bei bischofsernennungen ja nicht anders. nur daß in einem solchen fall der staat ein veto einlegen könnte. komischerweise hat diese tatsache noch niemanden dazu verleitet, demonstrieren zu müssen, weil hier eine diktatur vom staat nicht hinnehmbar sei.

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nu ja.... der bischof schreibt in seinem brief, daß es sich um eine "res mixta" handelt. "träger" bedeutet ja nichts anderes als daß die uni durch den träger finanziert wird. aber (offenbar) wohl auch durch den staat. insofern haben wir hier zwei instanzen, die etwas zu sagen haben.

Man sollte niemals Bischofsbriefe als alleinige Informationsquelle verwenden. Wie man spätestens seit Lektüre des GeLuMü-Threads weiß, ist man dann bestenfalls unvollständig informiert. Hier: Der Staat bezahlt mindestens 75% der Uni Eichstätt. Die Rolle Hankes ist übrigens die selbe, die bei richtigen Universitäten der Wissenschaftsminister spielt, der solche Ernennungen ebenfalls im Nachhinein absegnen muss. Das gibt auch einen Hinweis darauf, wie solche Dinge gehandhabt werden, und wie nicht. Das Geschwätz Hankes über angebliche Defizite in der Abstimmung ist also bestenfalls eine Halbwahrheit, dafür eine ganze Ausrede.

 

im übrigen ist das bei bischofsernennungen ja nicht anders. nur daß in einem solchen fall der staat ein veto einlegen könnte. komischerweise hat diese tatsache noch niemanden dazu verleitet, demonstrieren zu müssen, weil hier eine diktatur vom staat nicht hinnehmbar sei.

Dann hast du das Gejammer von GeLuMü übersehen, als er damals nicht Erzbischof von München und Freising wurde (Hier der Pressebericht dazu). Richtig ist allerdings, dass außer GeLuMü keiner protestiert hat - was vor allem daran liegen dürfte, dass außer ihm auch keiner enttäucht war, dass er es nicht wurde (und nebenbei bemerkt, das und nur das ist der Sinn von solchen Vetoregelungen: Dass Leute, die offensichtlich ungeeignet sind, ferngehalten werden können. Und die causa München zeigt, wie man solche Regelungen handhabt: Zeitnah, und vor Bekanntgabe der Entscheidung. Dass gegen Müller wahrscheinlich ein Veto eingelegt würde, wurde dem Papst schon im Vorfeld mitgeteilt, und der hat es berücksichtigt. Und nicht einmal das wüsste man, wenn GeLuMü nicht die Klappe aufgerissen hätte. Wäre die Entscheidung über die Presse und nach Ernennung von Müller gefallen, dann hätte man auch die Gründe veröffentlichen müssen). Bischöfe werden übrigens voll vom Staat bezahlt, nicht nur zu 25%, wie die Uni Eichstätt von der Kirche.

bearbeitet von Sokrates
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Die Universität Eichstätt wehrt sich gegen den Bischof:

 

"Wir halten es für einen Vorgang ohne Präzedenz, dass ein streng nach dem vorgeschriebenen Verfahren gewählter Präsident nicht ernannt wird, ohne dass das Wahlorgan auch nur über die maßgeblichen Gründe für diese Verweigerung unterrichtet wird", heißt es.

 

Quelle

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im übrigen ist das bei bischofsernennungen ja nicht anders. nur daß in einem solchen fall der staat ein veto einlegen könnte. komischerweise hat diese tatsache noch niemanden dazu verleitet, demonstrieren zu müssen, weil hier eine diktatur vom staat nicht hinnehmbar sei.

Soweit ich weiß, kann er das nicht ohne weiteres, sondern nur, wenn ernsthafte Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten bestehen. Aber vielleicht kennt jemand das bayrische Konkordat besser.

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Mh, kann es sein, dass sich Bischof und Uni jetzt darauf beschränken, sich gegenseitig anzuzicken?

bearbeitet von OneAndOnlySon
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nu ja.... der bischof schreibt in seinem brief, daß es sich um eine "res mixta" handelt. "träger" bedeutet ja nichts anderes als daß die uni durch den träger finanziert wird. aber (offenbar) wohl auch durch den staat. insofern haben wir hier zwei instanzen, die etwas zu sagen haben.

Man sollte niemals Bischofsbriefe als alleinige Informationsquelle verwenden. Wie man spätestens seit Lektüre des GeLuMü-Threads weiß, ist man dann bestenfalls unvollständig informiert. Hier: Der Staat bezahlt mindestens 75% der Uni Eichstätt.

 

nu ja, lieber sokrates...... da bleiben ja nach meinen bescheidenen mathematischen fähigkeiten noch 25% übrig. was bedeutet, daß man zwar bischofsbriefe allein nicht als infoquelle verwenden sollte - DEINE EINSPRÜCHE aber offenbar wohl auch nicht. da finde ich nämlich auch eine einseitige information.

grundsätzlich machst du den bischof(sbrief) schlecht, um im gleichen atemzug zugeben zu müssen, daß der brief im prinzip ja recht hat (und ich damit auch), daß nämlich die uni durch das bistum einstätt finanziert wird, aber auch durch den staat. nichts anderes hab ich behauptet. also fahr mal den wind, den du in deiner emotion hier herum pustest ein wenig zurück!

 

im übrigen ist das bei bischofsernennungen ja nicht anders. nur daß in einem solchen fall der staat ein veto einlegen könnte. komischerweise hat diese tatsache noch niemanden dazu verleitet, demonstrieren zu müssen, weil hier eine diktatur vom staat nicht hinnehmbar sei.

Dann hast du das Gejammer von GeLuMü übersehen, als er damals nicht Erzbischof von München und Freising wurde (Hier der Pressebericht dazu). Richtig ist allerdings, dass außer GeLuMü keiner protestiert hat - was vor allem daran liegen dürfte, dass außer ihm auch keiner enttäucht war, dass er es nicht wurde (und nebenbei bemerkt, das und nur das ist der Sinn von solchen Vetoregelungen: Dass Leute, die offensichtlich ungeeignet sind, ferngehalten werden können.

 

um nichts anderes ging es offenbar dem bischof von eichstätt.... dieses recht hat er, weil er als unterhaltsträger ein gewisses mitspracherecht hat.

ganz unabhängig von der person des prof. hemel finde ich das grundsätzlich ebenso richtig, wie auch die veto-möglichkeit des staates für bischöfe.

 

ob der bischof nun die richtige entscheidung getroffen hat, sei mal dahin gestellt. aber die art und weise des protestes finde ich unangebracht. der bischof bewegt sich innerhalb geltenden rechts. wenn man ihm ein veto-recht einräumt, darf man sich nicht beschweren, wenn er davon gebrauch macht. und das hat noch lang nichts mit einer "diktatur vatikan" zu tun.

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Das Geschwätz Hankes über angebliche Defizite in der Abstimmung ist also bestenfalls eine Halbwahrheit, dafür eine ganze Ausrede.

 

findest du dein geschwätz sei eine bessere informationsquelle als bischofsbriefe!? nur weil es voll von abneigung ist und aus deiner feder stammt?

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im übrigen ist das bei bischofsernennungen ja nicht anders. nur daß in einem solchen fall der staat ein veto einlegen könnte. komischerweise hat diese tatsache noch niemanden dazu verleitet, demonstrieren zu müssen, weil hier eine diktatur vom staat nicht hinnehmbar sei.

Soweit ich weiß, kann er das nicht ohne weiteres, sondern nur, wenn ernsthafte Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten bestehen.

stimmt.

 

normalerweise wird das hier im Vorfeld geklärt. So scheint das wohl auch im Vorfeld der Ernennung des jetzigen Münchner Erzbischofs gewesen zu sein.

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normalerweise wird das hier im Vorfeld geklärt. So scheint das wohl auch im Vorfeld der Ernennung des jetzigen Münchner Erzbischofs gewesen zu sein.

 

 

ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, daß man "verfassungsrechtliche bedenken" gegen bischof gerhard ludwig müller hätte vorbringen können.

daß seine menschliche art zu handeln und mit andern menschen umzugehen nicht zu den besten gehört, ist mir völlig klar. aber WENN es verfassungsrechtliche bedenken gäbe, DANN hätte man die schon damals VOR seiner ernennung zum bischof von regensburg einbringen müssen.

 

ich denke eher, daß alle wichtigen leute an allen wichtigen stellen deutlich gemacht haben, daß es ein grober unsinn wäre, wenn man bischof gerhard ludwig gestatten würde, noch ein zweites bistum zu ruinieren. insofern gab es sicher eine einmischung, nicht aber auf konkordatsgrundlage.

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ich denke eher, daß alle wichtigen leute an allen wichtigen stellen deutlich gemacht haben, daß es ein grober unsinn wäre, wenn man bischof gerhard ludwig gestatten würde, noch ein zweites bistum zu ruinieren. insofern gab es sicher eine einmischung, nicht aber auf konkordatsgrundlage.

 

Das finde ich jetzt doch ein bisserl übertrieben. B)

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ich denke eher, daß alle wichtigen leute an allen wichtigen stellen deutlich gemacht haben, daß es ein grober unsinn wäre, wenn man bischof gerhard ludwig gestatten würde, noch ein zweites bistum zu ruinieren. insofern gab es sicher eine einmischung, nicht aber auf konkordatsgrundlage.

 

Das finde ich jetzt doch ein bisserl übertrieben. B)

 

 

schätzelein...... du weißt doch, was ich mein! :)

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findest du dein geschwätz sei eine bessere informationsquelle als bischofsbriefe!?

Ja.

nur weil es voll von abneigung ist und aus deiner feder stammt?

Nein. Aber zum Beispiel, weil es zwischen einer Finanzierung "aber (offenbar) wohl auch durch den staat" und "zu drei vierteln durch den Staat" einen (ich denke eher wesentlichen) Unterschied gibt.

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normalerweise wird das hier im Vorfeld geklärt. So scheint das wohl auch im Vorfeld der Ernennung des jetzigen Münchner Erzbischofs gewesen zu sein.

 

 

ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, daß man "verfassungsrechtliche bedenken" gegen bischof gerhard ludwig müller hätte vorbringen können.

sorry, Stefan Mellentin. Mein Bischof heißt Reinhard. und dazu hatte ich auch geschrieben.

 

 

 

... mein Bischof heißt wirklich Reinhard. Weiß ich. Heute im Hochgebet gehört.

 

Petrus, Werktagsministrant vom Dienst, am Freitag.

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normalerweise wird das hier im Vorfeld geklärt. So scheint das wohl auch im Vorfeld der Ernennung des jetzigen Münchner Erzbischofs gewesen zu sein.

 

 

ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, daß man "verfassungsrechtliche bedenken" gegen bischof gerhard ludwig müller hätte vorbringen können.

sorry, Stefan Mellentin. Mein Bischof heißt Reinhard. und dazu hatte ich auch geschrieben.

 

 

 

... mein Bischof heißt wirklich Reinhard. Weiß ich. Heute im Hochgebet gehört.

 

Petrus, Werktagsministrant vom Dienst, am Freitag.

 

das ist mir klar. MEIN bischof heißt nämlich auch reinhard! B)

allerdings wurde hier wohl bezug genommen auf den angeblich verhinderten erzbischof gerhard ludwig.....

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findest du dein geschwätz sei eine bessere informationsquelle als bischofsbriefe!?

Ja.

nur weil es voll von abneigung ist und aus deiner feder stammt?

Nein. Aber zum Beispiel, weil es zwischen einer Finanzierung "aber (offenbar) wohl auch durch den staat" und "zu drei vierteln durch den Staat" einen (ich denke eher wesentlichen) Unterschied gibt.

 

wie gut, daß ich keine zahlen genannt habe. der bischof übrigens auch nicht. ich hab lediglich gesagt, daß es um eine res mixta geht. das bedeutet schlicht nichts anderes als daß staat und kirche die hochschule finanzieren. zu welchen teilen das geschieht, mag für dich von bedeutung sein. vielleicht sogar so sehr, daß du das mitspracherecht proportional am finanzierungsprozentsatz ankoppeln willst - das kannst du ja auch wollen. grundsätzlich ist es aber geltendes recht, daß aufgrund der 25%igen beteiligung der kirche der magnus cancellarius ein veto-recht hat. davon hat er gebrauch gemacht - nicht mehr und nicht weniger.

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eine res mixta

 

Ich lese immer: eine res mixa B)

 

*lach* solang der bischof ist, wird kein jota vergehen! und auch kein "t" :)

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Hier der Link zu einem aktuellen Artikel von RadioVatikan zu Eurem Thema....

http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/...lo.asp?c=211881

 

Danke. Da steht doch erschöpfend drin, worum es geht. Was ich nicht wußte, daß die Uni unter Ausnutzung der Sedisvakanz ihre Satzung geändert hat. Das ist schon hinterfotzig. Grüße, KAM

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Hier der Link zu einem aktuellen Artikel von RadioVatikan zu Eurem Thema....

http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/...lo.asp?c=211881

 

Danke. Da steht doch erschöpfend drin, worum es geht. Was ich nicht wußte, daß die Uni unter Ausnutzung der Sedisvakanz ihre Satzung geändert hat. Das ist schon hinterfotzig. Grüße, KAM

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht ...

 

Also die Story über die Grundordnung würde ich gerne mal aus objektiver Sicht hören, nicht als Ausrede, wenn der Bischof an der Wand steht.

 

PS. Im Übrigen empfehle ich einen Blick ins Bayerische Hochschulgesetz, in dem das Thema "Grundordnung" in Artikel 13 geregelt ist.

 

Art. 13 Satzungsrecht

 

(1) Die Hochschule gibt sich eine Grundordnung nach Maßgabe dieses Gesetzes. Körperschaftsangelegenheiten regelt die Hochschule durch sonstige Satzungen; in sonstigen Angelegenheiten können Satzungen nur erlassen werden, wenn diese gesetzlich vorgesehen sind.

(2) Die Grundordnung sowie deren Änderungen bedürfen der Genehmigung des Staatsministeriums, sonstige Satzungen nur, wenn dies gesetzlich bestimmt ist. Im Übrigen bedürfen Satzungen der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch den Präsidenten oder die Präsidentin.

(3) [...]

 

PPS. Weiteres Nachprüfen ergibt, dass meine Skepsis gegenüber bischöflichen Verlautbarungen berechtigt war. Man lese den Nachsatz in der Grundordnung:

 

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Erweiterten Senats der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt

vom 22. Februar 2007 sowie der Genehmigung des Stiftungsrates vom 16. März 2007, Az.: So/240-IV-543/2007

und des Einvernehmens mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 25.

Juni 2007, Az.: IX/1-H6210-9b/16896.

 

Quelle

 

Die Änderung der Grundordnung wurde übrigens notwendig durch Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes im Jahr 2006. Dass der Vatikan den A... nicht hochbekommt bei Bischofsernennungen, aber überall mitreden will, kann man nun wirklich nicht der Uni Eichstätt anlasten. Und hinterfotzig ist das schon gar nicht. Hanke ist übrigens seit 2. Dezember 2006 Bischof von Eichstätt. Und hat als Vorsitzender des Stiftungsrates drei Monate später die Grundordnung mit abgesegnet.

bearbeitet von Sokrates
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Was ich nicht wußte, daß die Uni unter Ausnutzung der Sedisvakanz ihre Satzung geändert hat. Das ist schon hinterfotzig. Grüße, KAM

 

 

Die Änderung der Grundordnung wurde übrigens notwendig durch Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes im Jahr 2006. Dass der Vatikan den A... nicht hochbekommt bei Bischofsernennungen, aber überall mitreden will, kann man nun wirklich nicht der Uni Eichstätt anlasten. Und hinterfotzig ist das schon gar nicht. Hanke ist übrigens seit 2. Dezember 2006 Bischof von Eichstätt. Und hat als Vorsitzender des Stiftungsrates drei Monate später die Grundordnung mit abgesegnet.

 

Worin genau besteht denn nun die Hinterfotzigkeit?

Darin, dass die Uni die Änderungen ausgearbeitet hat in der bischofslosen Zeit?

Oder darin, dass Bischof Hanke so kurz nach seinem Amtsantritt schon eine solche Änderung absegnen sollte?

 

In dem Radio-Vatikan-Artikel steht, dass Hanke eine Änderung der Grundordnung fordert. Kann er das auch durchsetzen?

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Zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit der Aussagen Bischof Hankes habe ich mir noch einmal den Pressetext nach der Wahl Hemels ergoogelt:

 

Eichstätt, 30.01.2008. (pde) - An der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt hat heute die Wahl des neuen Präsidenten stattgefunden. Gewählt wurde Prof. Dr. Ulrich Hemel. Bischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB als Magnus Cancellarius und Vorsitzender des Stiftungsrates der Stiftung Katholische Universität Eichstätt begrüßt, dass die Wahl erfolgreich verlaufen ist. Er wünscht dem Gewählten Gottes Segen.

 

Bis zu einer offiziellen Ernennung durch den Bischof als dem Vorsitzenden des Stiftungsrates wird noch etwas Zeit verstreichen, da das Nihil obstat der römischen Kongregation für das Katholische Bildungswesen einzuholen ist.

http://www.bistum-eichstaett.de/pressedienst/2008/kw6.htm#a

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