Jump to content

Linzer Bischof verbietet Taufe durch Laien


Udalricus

Recommended Posts

von ausnahmeregelungen kann man aber nicht ableiten, daß es immer so sein müsste. und wenn es dann nicht mehr ist, dann sollte man nicht die beleidigte leberwurst spielen.

 

zu schwierig?

Naja, ganz so einfach ist das ja nun auch nicht. Es geht hier ja nun nicht nur um Rechte, sondern auch ganz zentral um die Würdigung eines Dienstes. Wenn ich mir das bei uns so anschaue, so könnten viele Pastoralreferenten zum Beispiel gerne darauf verzichten, neben ihrer sonstigen Arbeit auch noch Beerdigungsdienst zu haben. Trotzdem leisten sie mit diesen Dienst eine wichtige Aufgabe in der Seelsorge und es würde den wenigen Priestern schwer fallen, alle Begräbnisse selbst zu leiten. Wenn jetzt der Bischof sagen würde, dass die PR keine Beerdigungen mehr durchführen dürfen, wäre das eine klare herabwürdigung ihrer bisherigen Arbeit, denn das würde in der Realität bedeuten, dass es besser sei, wenn Katholiken nicht katholisch beerdigt würden, als wenn es ein PR täte.

 

Hier hängt auch ganz viel vom Ton ab und da ist der Bischof in der Bringschuld. Wenn man etwas am Status Quo ändert, so muss man es auch nachvollziehbar begründen können und wenn man nicht der Meinung ist, dass die PR bisher einen schlechten Job gemacht haben, so muss man dies auch glaubwürdig vermitteln. Sonst darf man sich nicht wundern, wenn man Gegenwind bekommt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

von ausnahmeregelungen kann man aber nicht ableiten, daß es immer so sein müsste. und wenn es dann nicht mehr ist, dann sollte man nicht die beleidigte leberwurst spielen.

 

zu schwierig?

Naja, ganz so einfach ist das ja nun auch nicht. Es geht hier ja nun nicht nur um Rechte, sondern auch ganz zentral um die Würdigung eines Dienstes.

 

 

das würde ich so nicht sagen. ein dienst kann auch dann gewürdigt werden, wenn man bestimmte dinge eben nicht darf oder tut.

 

aus einer ausnahmeregelung lässt sich nun mal kein recht ableiten. und wenn die pastoralreferenten im bistum linz auf ihre rechte pochen, dann sei ihnen gesagt: sie haben kein recht!

 

daß man grundsätzlich miteinander höflich umgeht (da sind auch die bischöfe in der pflicht) und der ton die musik macht, dürfte weitestgehend klar sein (außer bei wolfgang) - das ändert aber an der sache nichts.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das würde ich so nicht sagen. ein dienst kann auch dann gewürdigt werden, wenn man bestimmte dinge eben nicht darf oder tut.

 

aus einer ausnahmeregelung lässt sich nun mal kein recht ableiten. und wenn die pastoralreferenten im bistum linz auf ihre rechte pochen, dann sei ihnen gesagt: sie haben kein recht!

So pauschal will ich das nicht gelten lassen. Wenn man mir über 13 Jahre hinweg eine Aufgabe übergibt, so will ich schon eine gute Begründung haben, wenn mir diese entzogen werden soll. Ein einfaches "Der Chef will das so" würde mir da nicht reichen. Und natürlich lässt sich auch aus einer "Ausnahmegenehmigung" ein Recht ableiten. Wenn diese Genehmigung nämlich nur auf dem Papier eine Ausnahme bildet, in wirklichkeit aber regelmäßig und über einen längeren Zeitraum hinweg erteilt wird. Als Arbeitgeber hat man ein Recht auf eine gewisse Verlässlichkeit des Arbeitgebers. Da kann eine Ausnahmegenehmigung nicht mal eben 13 Jahre andauern und dann von einem Tag auf den anderen widerrufen werden. Wo ist denn da die Ausnahme?
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das würde ich so nicht sagen. ein dienst kann auch dann gewürdigt werden, wenn man bestimmte dinge eben nicht darf oder tut.

 

aus einer ausnahmeregelung lässt sich nun mal kein recht ableiten. und wenn die pastoralreferenten im bistum linz auf ihre rechte pochen, dann sei ihnen gesagt: sie haben kein recht!

So pauschal will ich das nicht gelten lassen. Wenn man mir über 13 Jahre hinweg eine Aufgabe übergibt, so will ich schon eine gute Begründung haben, wenn mir diese entzogen werden soll. Ein einfaches "Der Chef will das so" würde mir da nicht reichen. Und natürlich lässt sich auch aus einer "Ausnahmegenehmigung" ein Recht ableiten. Wenn diese Genehmigung nämlich nur auf dem Papier eine Ausnahme bildet, in wirklichkeit aber regelmäßig und über einen längeren Zeitraum hinweg erteilt wird. Als Arbeitgeber hat man ein Recht auf eine gewisse Verlässlichkeit des Arbeitgebers. Da kann eine Ausnahmegenehmigung nicht mal eben 13 Jahre andauern und dann von einem Tag auf den anderen widerrufen werden. Wo ist denn da die Ausnahme?

 

nu ja... ich bin ja im öffentlichen dienst tätig. es ist bei uns eine ausnahmeregelung, daß wir das gehalt zum monats-ersten IM VORAUS bekommen. der arbeitgeber könnte sehr leicht sagen, wir nehmen diese ausnahmeregelung zurück (auch wenn er schon mehrere jahre gewährt, daß das gehalt im voraus bezahlt wird). er müsste sich dafür nicht mal großartig rechtfertigen.

beim geld spielt die verlässlichkeit des arbeitgebers sogar eine große rolle. das kann nämlich jemanden, der wenig hat oder wenig verdient ganz schon belasten.

 

aber nur weil der arbeitgeber mir bestimmte aufgaben überträgt und diese mir wieder entzieht hat noch nicht mal etwas damit zu tun, daß man das bedauern müsste.

 

jeder normale arbeitnehmer wäre wahrscheinlich sogar froh, wenn ihm zeitraubende aufgaben entzogen würden, die er nur aufgrund einer ausnahmeregelung bekommen hat. nicht jedoch die raffgierigen und eifersüchtigen laien in linz.... nein... die streiten sich drum, daß sie mehr arbeiten dürfen.

 

naja... lange rede kurzer sinn:

das kirchenrecht begründet ein gewohnheitsrecht nach 100 jahren, wenn ich nicht irre. alles andere hat mit verlässlichkeit nur etwas zu tun, wenn ich taufen WILL, weil mir sonst etwas fehlt. dieses fehlende hatte ich aber nie, drum "darf" mir an sich nichts fehlen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das würde ich so nicht sagen. ein dienst kann auch dann gewürdigt werden, wenn man bestimmte dinge eben nicht darf oder tut.

 

aus einer ausnahmeregelung lässt sich nun mal kein recht ableiten. und wenn die pastoralreferenten im bistum linz auf ihre rechte pochen, dann sei ihnen gesagt: sie haben kein recht!

So pauschal will ich das nicht gelten lassen. Wenn man mir über 13 Jahre hinweg eine Aufgabe übergibt, so will ich schon eine gute Begründung haben, wenn mir diese entzogen werden soll. Ein einfaches "Der Chef will das so" würde mir da nicht reichen. Und natürlich lässt sich auch aus einer "Ausnahmegenehmigung" ein Recht ableiten. Wenn diese Genehmigung nämlich nur auf dem Papier eine Ausnahme bildet, in wirklichkeit aber regelmäßig und über einen längeren Zeitraum hinweg erteilt wird. Als Arbeitgeber hat man ein Recht auf eine gewisse Verlässlichkeit des Arbeitgebers. Da kann eine Ausnahmegenehmigung nicht mal eben 13 Jahre andauern und dann von einem Tag auf den anderen widerrufen werden. Wo ist denn da die Ausnahme?

 

nu ja... ich bin ja im öffentlichen dienst tätig. es ist bei uns eine ausnahmeregelung, daß wir das gehalt zum monats-ersten IM VORAUS bekommen. der arbeitgeber könnte sehr leicht sagen, wir nehmen diese ausnahmeregelung zurück (auch wenn er schon mehrere jahre gewährt, daß das gehalt im voraus bezahlt wird). er müsste sich dafür nicht mal großartig rechtfertigen.

beim geld spielt die verlässlichkeit des arbeitgebers sogar eine große rolle. das kann nämlich jemanden, der wenig hat oder wenig verdient ganz schon belasten.

 

aber nur weil der arbeitgeber mir bestimmte aufgaben überträgt und diese mir wieder entzieht hat noch nicht mal etwas damit zu tun, daß man das bedauern müsste.

 

jeder normale arbeitnehmer wäre wahrscheinlich sogar froh, wenn ihm zeitraubende aufgaben entzogen würden, die er nur aufgrund einer ausnahmeregelung bekommen hat. nicht jedoch die raffgierigen und eifersüchtigen laien in linz.... nein... die streiten sich drum, daß sie mehr arbeiten dürfen.

 

naja... lange rede kurzer sinn:

das kirchenrecht begründet ein gewohnheitsrecht nach 100 jahren, wenn ich nicht irre. alles andere hat mit verlässlichkeit nur etwas zu tun, wenn ich taufen WILL, weil mir sonst etwas fehlt. dieses fehlende hatte ich aber nie, drum "darf" mir an sich nichts fehlen.

 

also, der alte CIC kannte die Regelung, dass etwas "praeter legem" nach 30 Jahren als Gewohnheitsrecht gilt.

 

Aber das Recht ist das eine, ein entsprechender Umgang mit Menschen (Begründung für eine Maßnahme usw) das andere. Aber bei solchen Dingen haben ja manche Bischöfe ernsthafte Probleme (wie viele andere Chefs auch....... von einem Bischof erwartet man aber wohl mehr).

bearbeitet von Elima
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist allerdings im Bistum Limburg nicht anders: da wollten ein Paar Schwule etwas von der Kirche, das ihnen auf Grundlage geltenden Rechts nicht zusteht.

ja... und ein bezirksdekan sollte genug erfahrung haben, um zu wissen, daß danach konsequenzen folgen. wie immer man dazu steht....

Ja was jetzt? Erst sagste so, dann sagste so.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

jeder normale arbeitnehmer wäre wahrscheinlich sogar froh, wenn ihm zeitraubende aufgaben entzogen würden, die er nur aufgrund einer ausnahmeregelung bekommen hat. nicht jedoch die raffgierigen und eifersüchtigen laien in linz.... nein... die streiten sich drum, daß sie mehr arbeiten dürfen.

 

naja... lange rede kurzer sinn:

das kirchenrecht begründet ein gewohnheitsrecht nach 100 jahren, wenn ich nicht irre. alles andere hat mit verlässlichkeit nur etwas zu tun, wenn ich taufen WILL, weil mir sonst etwas fehlt. dieses fehlende hatte ich aber nie, drum "darf" mir an sich nichts fehlen.

Sag mal, geht's dir eigentlich zu gut, hier Seelsorger, die du nicht kennst, als raffgierig und eifersüchtig zu bezeichnen?

Mit dem Pseudoargument könnte man auch jedem Vater, der ein Besuchsrecht bei seinen Kindern erstreiten will, sagen er sei raffgierig und eifersüchtig, weil er ja froh sein müsste, dass er sich nicht mehr um die Erziehung der Kleinen kümmern muss.

 

Ein Pastoralreferent kann sich auch deswegen gegen das neue Taufverbot wenden, weil er sieht, dass es der Gemeinde schadet, wenn die Kinder nur noch in Gruppentaufen von einem Fremden getauft werden, der weder die Eltern kennt, noch die Zeit hat sie kennenzulernen. Und es sind ja nicht nur Pastoralreferenten, die sich in Linz aufregen, sondern ebenso Priester. Was sind die deiner Meinung nach?

 

Edit: Es würde dich sicher nicht stören, wenn man dich als raffgierig bezeichnet, wenn du dich eines Tages darüber beschwerst, dass dein öffentlicher Dienstherr ohne Vorankündigung von einem Monat auf den anderen doch erst am Monatsende auszahlt.

bearbeitet von OneAndOnlySon
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also, der alte CIC kannte die Regelung, dass etwas "praeter legem" nach 30 Jahren als Gewohnheitsrecht gilt.

 

Aber das Recht ist das eine, ein entsprechender Umgang mit Menschen (Begründung für eine Maßnahme usw) das andere. Aber bei solchen Dingen haben ja manche Bischöfe ernsthafte Probleme (wie viele andere Chefs auch....... von einem Bischof erwartet man aber wohl mehr).

Der CIC hat überhaupt nichts mit dem Thema zu tun. Man darf sich als Katholik oder katholischer Arbeitnehmer doch nicht nur beschweren, wenn dies der CIC erlaubt. Und wenn im CIC 1000 Jahre ständen, wäre das für die Bewertung dieses Falles völlig Jacke.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber das Recht ist das eine, ein entsprechender Umgang mit Menschen (Begründung für eine Maßnahme usw) das andere. Aber bei solchen Dingen haben ja manche Bischöfe ernsthafte Probleme (wie viele andere Chefs auch....... von einem Bischof erwartet man aber wohl mehr).

 

 

daß man gewisse dinge erwartet steht ja nicht zur debatte... aber es geht ja hier erstmal nicht um die erwartung, daß der bischof die regelung der laientaufe in besonders nette worte packt, sondern wolfgang ereifert sich ja überhaupt und generell, DASS der bischof diese entscheidung getroffen hat.

mir geht es nur drum zu zeigen:

 

1. es gibt keine notwendigkeit der laientaufe

2. aus der entscheidung des bischofs lässt sich allein noch nicht ableiten, daß er ein schlechter bischof sei oder besonders romtreu oder sonst was...

3. es ist nicht geltendes recht, daß laien taufen dürfen. WENN sie aber in besonderen ausnahmeregelungen taufen dürfen, dann begründet das noch nicht ihr GENERELLES RECHT, immer und zu jeder zeit die taufe zu spenden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sag mal, geht's dir eigentlich zu gut, hier Seelsorger, die du nicht kennst, als raffgierig und eifersüchtig zu bezeichnen?

Mit dem Pseudoargument könnte man auch jedem Vater, der ein Besuchsrecht bei seinen Kindern erstreiten will, sagen er sei raffgierig und eifersüchtig, weil er ja froh sein müsste, dass er sich nicht mehr um die Erziehung der Kleinen kümmern muss.

 

 

ach quatsch... du weißt genau, was ich mit diesen formulierungen zum ausdruck bringen wollte. und es geht mir auch nicht drum, jemanden abzuqualifizieren. ich hab auch nicht einzelnen seelsorger so benannt, sondern die gesamtheit derer, die sich erdreisten zu behaupten, die möglichkeit zu taufen sei ihr verdammtes recht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist allerdings im Bistum Limburg nicht anders: da wollten ein Paar Schwule etwas von der Kirche, das ihnen auf Grundlage geltenden Rechts nicht zusteht.

ja... und ein bezirksdekan sollte genug erfahrung haben, um zu wissen, daß danach konsequenzen folgen. wie immer man dazu steht....

Ja was jetzt? Erst sagste so, dann sagste so.

 

B) ich weiß gar nicht, wat du überhaupt willst...

 

auf der grundlage des geltenden rechts hätte eine solche segnung nicht stattfinden dürfen. ob das richtig ist oder nicht, sei dahin gestellt.

WENN aber ein bezirksdekan sich über diese sache hinwegsetzt und dennoch schwule segnet, muss er mit den konsequenzen leben. mehr habe ich nicht gesagt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ach quatsch... du weißt genau, was ich mit diesen formulierungen zum ausdruck bringen wollte. und es geht mir auch nicht drum, jemanden abzuqualifizieren. ich hab auch nicht einzelnen seelsorger so benannt, sondern die gesamtheit derer, die sich erdreisten zu behaupten, die möglichkeit zu taufen sei ihr verdammtes recht.
Wenn es ihnen während der letzten 13 Jahre regelmäßig erlaubt war, so dürfen sie wohl annehmen, dass das nicht von jetzt auf gleich geändert wird. Oder muss man als kirchlicher Mitarbeiter jetzt ständig damit rechnen, dass der Bischof schlecht geschlafen hat und am nächsten Morgen seinen Seelsorgern Knüppel zwischen die Beine wirft? Mir geht es ja nicht mal so sehr um die Pastoralreferenten. Aber wenn ich da Priester wäre, würde ich jetzt für jede Taufe, die ich mehr spenden soll als bisher eine Vertretung aus dem Vertretungspool der Diözese bestellen.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ufff

Also versteh ich das richtig (hab den Threat nur überflogen)

 

Da hat man Pastoralassistenten gesagt: "Die Umstände verlangen es, deswegen dürft ihr ausnahmsweise taufen." Die Umstände haben sich geändert deswegen hat man diese Ausnahmegenehmigung entzogen bzw. auf das mass indem jeder Laie taufen darf wieder reduziert.

 

Wenn ich das in ein Beispiel in meinem Beruf übersetze:

Als Altenpfleger darf ich Infusionen nur subcutan, also ins Unterhautfettgewebe legen (sog. s.c.-Infusion) legen.

Die Infusion die wahrscheinlich jeder von euch vor Operationen bekommen hat in die Armbeuge oder in den Handrücken geht in die Vene, heist intravenöse Infusion (sog. I.v.-Infusion) und ist Artzt-Sache.

 

Der Vorgang der in Linz statgefunden hat wäre also so als ob ein Arzt zu mir sagt: "Komm her mein Jung ich zeig dir jetzt wie das geht und dann machst es, die Umstände verlangen es." Und wenn dann die Infusion beim Bewohner nicht mehr durchgängig ist lege ich selbständig eine neue. Das geht ein halbes Jahr gut und dann sagt der gleich eDoc: "jetzt sind andere Umstände, ich leg ab jetzt die i.v.-Infusionen wieder selber"

(Damit das Beispiel nicht hinkt ignorieren wir mal dei rechtliche Vorgaben, ein Artzt dürfte mir das nämlichnicht deligieren)

Und damm müste ich, damit das Bild komplett ist, mich beschweren das ich wieder nur s.c.-Infusionen legen darf.

 

Hab ich das so verstanden?

bearbeitet von Frank
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ach quatsch... du weißt genau, was ich mit diesen formulierungen zum ausdruck bringen wollte. und es geht mir auch nicht drum, jemanden abzuqualifizieren. ich hab auch nicht einzelnen seelsorger so benannt, sondern die gesamtheit derer, die sich erdreisten zu behaupten, die möglichkeit zu taufen sei ihr verdammtes recht.
Wenn es ihnen während der letzten 13 Jahre regelmäßig erlaubt war, so dürfen sie wohl annehmen, dass das nicht von jetzt auf gleich geändert wird. Oder muss man als kirchlicher Mitarbeiter jetzt ständig damit rechnen, dass der Bischof schlecht geschlafen hat und am nächsten Morgen seinen Seelsorgern Knüppel zwischen die Beine wirft?

 

nochmal das beispiel des geldes.... das sollte verdeutlichen: wenn es um so etwas wie das monatsgehalt ginge, würde ich jeden protest verstehen.

wenn es aber "nur" darum geht, missstände abzuschaffen, dann finde ich den wind, der in linz veranstaltet wurde (und von wolfgang noch wird) ziemlich nervig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

(Damit das Beispiel nicht hinkt ignorieren wir mal dei rechtliche Vorgaben, ein Artzt dürfte mir das nämlichnicht deligieren)

 

 

wenn ich jetzt sage, daß der alte bischof aichern die erlaubnis zur taufe nie hätte delegieren sollen, wirds dann klarer?

 

zum "dürfen" fehlten ihm schon immer die voraussetzungen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

(Damit das Beispiel nicht hinkt ignorieren wir mal dei rechtliche Vorgaben, ein Artzt dürfte mir das nämlichnicht deligieren)

 

 

wenn ich jetzt sage, daß der alte bischof aichern die erlaubnis zur taufe nie hätte delegieren sollen, wirds dann klarer?

 

zum "dürfen" fehlten ihm schon immer die voraussetzungen.

 

Ach sooooo um bei meinem Beispiel zu bleiben: Das legen einer i.v.-Infussion ist und bleibt Arzt sache egal wie die Umstände sind. Im Gegenteil, wenn ich mich nicht strafbar machen will muss ich die Delgelegierung (oder Delegation?) ablehen

 

Oder anders gesagt: mein Beispiel trifft die Situation ins Schwarze auch ohne ignorieren der rechtslage?

bearbeitet von Frank
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

(Damit das Beispiel nicht hinkt ignorieren wir mal dei rechtliche Vorgaben, ein Artzt dürfte mir das nämlichnicht deligieren)

 

 

wenn ich jetzt sage, daß der alte bischof aichern die erlaubnis zur taufe nie hätte delegieren sollen, wirds dann klarer?

 

zum "dürfen" fehlten ihm schon immer die voraussetzungen.

 

Ach sooooo um bei meinem Beispiel zu bleiben: Das legen einer i.v.-Infussion ist und bleibt Arzt sache egal wie die Umstände sind. Im Gegenteil, wenn ich mich nicht strafbar machen will muss ich die Delgelegierung (oder Delegation?) ablehen

 

Oder anders gesagt: mein Beispiel trifft die Situation ins Schwarze auch ohne ignorieren der rechtslage?

 

naja... in todesgefahre dürfen laien ebenso taufen wie wohlmöglich jeder krankenpfleger diese komische infusion legen würde....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

um das ins recht licht zu rücken:

 

der vatikan erlaubt die taufe durch laien in besonderen pastoralen notsituationen. die sind nach einem in diesem thread zitierten schreiben dort gegeben, wo z.b. priester nur in 300km entfernung erreichbar sind.

in diesen fällen kann die bischofskonferenz bzw. der diözesanbischof eine ausnahmeregelung erlauben.

 

der vatikan stellt aber klar, daß in keinem deutschsprachigen land (oder war es im europäischen raum) diese voraussetzungen erfüllt sind.

 

und im outback von australien dürfte auch dein beispiel-krankenpfleger diese infusion legen, wenn er damit leben rettet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

(Damit das Beispiel nicht hinkt ignorieren wir mal dei rechtliche Vorgaben, ein Artzt dürfte mir das nämlichnicht deligieren)

 

 

wenn ich jetzt sage, daß der alte bischof aichern die erlaubnis zur taufe nie hätte delegieren sollen, wirds dann klarer?

 

zum "dürfen" fehlten ihm schon immer die voraussetzungen.

 

Ach sooooo um bei meinem Beispiel zu bleiben: Das legen einer i.v.-Infussion ist und bleibt Arzt sache egal wie die Umstände sind. Im Gegenteil, wenn ich mich nicht strafbar machen will muss ich die Delgelegierung (oder Delegation?) ablehen

 

Oder anders gesagt: mein Beispiel trifft die Situation ins Schwarze auch ohne ignorieren der rechtslage?

 

naja... in todesgefahre dürfen laien ebenso taufen wie wohlmöglich jeder krankenpfleger diese komische infusion legen würde....

 

Naja, nachts um zehn auf der Landstrasse hab ich kein Infusionsbesteck zur Hand um mich auf "abwenden einer Todesgefahr" herausreden zu können, im Krankenhaus ist immer ein Arzt anwesend und wenn ich im Altenheim solange warte bis die Todesgefahr da ist bevor ich den Doc rufe ahb ich soviel Falsch gemacht, da käms, juristisch, auch nicht mehr darauf an ob ich eine i.v.-Infusion oder eine s.c.-Infusion lege.

 

Aber davon mal abgesehen.

 

Wenn der Bischof den Pastoralassistenten genausowenig das routinemässige taufen hätte erlauben dürfen wie es mir der Doc erlauben darf einn Intravenöse Infusion zu legen: Wo ist dann das Problem?

bearbeitet von Frank
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn der Bischof den Pastoralassistenten genausowenig das routinemässige taufen hätte erlauben dürfen wie es mir der Doc erlauben darf einn Intravenöse Infusion zu legen: Wo ist dann das Problem?

 

 

das problem liegt genau da begraben:

 

er hat es erlaubt und darüber freuen sich alle laien. manche meinen sogar, jeder arzt würde die infusion falsch legen, weil er den patienten nicht kennt. und jeder krankenpfleger könne das viel besser, weil er viel sanfter sei.

und weil ihm einmal erlaubt wurde, eine infusion zu legen, bildet er sich darauf was ein. er meint sogar, er könne damit die gesamtheit der patienten helfen, wenn nur er allein die infusion legt, weil ja die ärzte überfordert sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

 

Wenn der Bischof den Pastoralassistenten genausowenig das routinemässige taufen hätte erlauben dürfen wie es mir der Doc erlauben darf einn Intravenöse Infusion zu legen: Wo ist dann das Problem?

 

 

das problem liegt genau da begraben:

 

er hat es erlaubt und darüber freuen sich alle laien. manche meinen sogar, jeder arzt würde die infusion falsch legen, weil er den patienten nicht kennt. und jeder krankenpfleger könne das viel besser, weil er viel sanfter sei.

und weil ihm einmal erlaubt wurde, eine infusion zu legen, bildet er sich darauf was ein. er meint sogar, er könne damit die gesamtheit der patienten helfen, wenn nur er allein die infusion legt, weil ja die ärzte überfordert sind.

 

Ganz ehrlich? Ich bin froh, das ich die Infusion nur unter die Haut legen darf (muss man sich vorstellen wie eine Insulinspritze, nur das Schlauch und Flasche dranhängen) bei allen anderen Verfahren kann man so viel Falsch machen.

Für das legen einer Infusion muss der Arzt den Patienten nicht kennen, für den Fall das es deswegen zu Schwierigleiten kommt hat er die Pflegekraft die ihm assistiert.

In meinem Bereich (die Altenpflege) kann der Artzt auch nicht so überlastet sein als das er es nicht selber machen könnte. Meistens geht es darrum, das der Bewohner ausgetrocknet ist, dann hilft übergangsweise die Infusion die ich machen darf und und wenn der Doc meint, das der Bewohner doch eine Intravenöse-Infusion braucht, weil ich damit mehr Flüssigkeit in kürzere Zeit in den Bewohner bekomme als mit einer subkutanen kann er das machen wenn er Zeit hat.

Bei der Taufe muss der Pfarer die Eltern nicht unbedingt kennen (gut, wär vielleicht schöner aber welcher Pfarrer tut das schon?) Und die Überlastung des Pfarrers? Nun gut, da hilft auch ein Blick in meinen Beruf: Wenn die Pflegekräfte sagen sie haben für dieses oder jenes keine Zeit liegt es sehr oft (ich trau mich jetzt nicht prozentual zu gewichten) an der Arbeitsorganisation.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

nochmal das beispiel des geldes.... das sollte verdeutlichen: wenn es um so etwas wie das monatsgehalt ginge, würde ich jeden protest verstehen.

wenn es aber "nur" darum geht, missstände abzuschaffen, dann finde ich den wind, der in linz veranstaltet wurde (und von wolfgang noch wird) ziemlich nervig.

Aus deiner Sicht war es ein Missstand. Aus der Sicht von Bischof Aichern und einigen Seelsorgern der Diözese Linz war es keiner. Ich will dir deine Meinung ja nicht nehmen, aber du musst akzeptieren, dass man es eben auch so sehen kann, dass durch die Aufhebung der Erlaubnis erst ein Missstand erzeugt wurde, den es in den letzten 13 Jahren nicht gab.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aus deiner Sicht war es ein Missstand. Aus der Sicht von Bischof Aichern und einigen Seelsorgern der Diözese Linz war es keiner. Ich will dir deine Meinung ja nicht nehmen, aber du musst akzeptieren, dass man es eben auch so sehen kann, dass durch die Aufhebung der Erlaubnis erst ein Missstand erzeugt wurde, den es in den letzten 13 Jahren nicht gab.

 

 

naja... deine meinung will dir ja auch niemand nehmen. es sollte dann aber nicht verwundern, daß deine meinung bzw. die von bischof em. aichern und einiger seelsorger (sind da auch die laien gemeint?) gegen geltendes weltkirchliches recht verstößt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

..dass ein Missstand erzeugt wurde, den es in den letzten 13 Jahren nicht gab.

 

es konnte mir noch niemand erklären bzw. darlegen, worin dieser missstand besteht, daß ich einsehen könnte, es sei ein segen für das bistum linz, daß laien taufen dürfen.

bearbeitet von Stefan Mellentin
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Neu erstellen...