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Fernsehsender K TV


Glockenturm

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.....Kommt dir das nicht hoffnungslos überzogen vor, die Verwendung des Wortes für "viele" (z.B. aus GEWISSENSGRÜNDEN) mit Vergewaltigung und Mord zu vergleichen??????

änderst du aus gewissensgründen eigenmächtig ein vorgeschriebenes gebet?

Ja- z.B. beim Vater- unser. Darüber habe ich mir vor kurzem geäußert. Es betrifft die Stelle: Führe uns uns nicht in Versuchung. Da betet Peter entweder: Laß nicht zu, dass wir in der Versuchung fallen oder : führe uns nicht in die Versuchung - da ich nämlich auf Grund der Schrift (Jakobusbrief z.b.) nicht glaube, dass Gott in Versuchung führt.

 

Ich finde die Variante "Führe uns durch die Versuchung" auch nicht schlecht. Glaub das war sogar mal das Original. Weiß ich aber nicht genau.

 

MfG

Stanley

das original ist in deutsch?

 

Natürlich nicht. Ich meine das Origiginal vom Original vom Original.

 

MfG

Stanley

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Die Möglichkeit die Wandlungsworte in Latein zu beten verwenden manche Priester- ich glaube Pfr. Konrad Sterninger z.B. den ich auch schon mal in K-TV zelebrieren sah.

 

Bitte - entweder ganz in Latein oder ganz in Deutsch. Aber nur den Einsetzungsbericht in Latein ist liturgietheologischer Unfug.

 

Meinetwegen kann er das ja machen, aber es ist und bleibt ein Eingriff in den Text des Kanons, und dann kann er das bei anderen (die das auch nicht leichtfertig machen) nicht als Unding kennzeichnen.

Hat er das mit dem Unding tatsächlich geäußert?

Ist meine Vermutung, ich habe KTV noch nie gesehen.

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Ist meine Vermutung, ich habe KTV noch nie gesehen.

Ich vermute, Pfr. Buschor ist "liberaler" als mancher es ihm hier zutraut- ich schaue K-TV manchmal.

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Bitte - entweder ganz in Latein oder ganz in Deutsch. Aber nur den Einsetzungsbericht in Latein ist liturgietheologischer Unfug.

Mal ganz korrekt: Ist es eigentlich erlaubt, während einer Messe verschiedene liturgische Bücher zu verwenden? Also beispielsweise das Stufengebet von 1962 in latein, der Bußakt von 1970 auf deutsch, die Gabengereitung von 2002 auf latein und dann das Hochgebet von 1970 auf englisch?

Gibt es da eine bindende Vorschrift, dass man nur ein Messbuch und nur eine Übersetzung in einer Feier verwenden darf?

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Ist meine Vermutung, ich habe KTV noch nie gesehen.

Ich vermute, Pfr. Buschor ist "liberaler" als mancher es ihm hier zutraut- ich schaue K-TV manchmal.

ja, das stimmt, gestern meinte er wenn einer unversöhnt in die demenz kommt sei er rettungslos verloren, auch eine krankensalbung könne ihm nicht mehr helfen. soweit onanie oder andere sünden nicht bereut seien und der sünder verunfallt, sei er ebenfalls rettungslos verloren.

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Franciscus non papa
Aus GEWISSENSGRÜNDEN? Entschuldige bitte, bei Empfängnisverhütung lehnst du diese als relevant ab, aber eine approbierte (und damit als korrekt gekennzeichnete) Übersetzung kann man aus Gewissensgründen einfach mal so verändern?

Dann habe ich Wolfgang E. und andere offenbar falsch verstanden die davon schrieben, dass das Gewissen die "höchste" Instanz sei an die man sich zu halten habe. Ich bin nun etwas verwirrt. Aber das hält sich gottlob in Grenzen- denn allzu ernst sollte man selbst kompetente Äußerungen in Foren nicht nehmen- es könnte ja Schein sein.

 

Wenn ihn sein Gewissen quält, dann soll er halt den Kanon auf Latein beten, da gibt es einen Ausweg, den das Recht weist. Einfach den Text zu ändern und dies unter Verweis auf andere Taten zu relativieren, das ist Relativismus. Nichts anderes.

Die Möglichkeit die Wandlungsworte in Latein zu beten verwenden manche Priester- ich glaube Pfr. Konrad Sterninger z.B. den ich auch schon mal in K-TV zelebrieren sah.

 

Meinetwegen kann er das ja machen, aber es ist und bleibt ein Eingriff in den Text des Kanons, und dann kann er das bei anderen (die das auch nicht leichtfertig machen) nicht als Unding kennzeichnen.

Hat er das mit dem Unding tatsächlich geäußert?

 

 

warum nur sehe ich vor meinem inneren auge immer wieder einen aal?

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.....

Hat er das mit dem Unding tatsächlich geäußert?

warum nur sehe ich vor meinem inneren auge immer wieder einen aal?

du tust peter unrecht, wenn peter dir recht gibt antwortet er nicht. und er gibt mir häufig recht.

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Bitte - entweder ganz in Latein oder ganz in Deutsch. Aber nur den Einsetzungsbericht in Latein ist liturgietheologischer Unfug.

Mal ganz korrekt: Ist es eigentlich erlaubt, während einer Messe verschiedene liturgische Bücher zu verwenden? Also beispielsweise das Stufengebet von 1962 in latein, der Bußakt von 1970 auf deutsch, die Gabengereitung von 2002 auf latein und dann das Hochgebet von 1970 auf englisch?

Gibt es da eine bindende Vorschrift, dass man nur ein Messbuch und nur eine Übersetzung in einer Feier verwenden darf?

 

Spannende Frage - weiß ich nicht. Zunächst einmal gibt es nur zwei zugelassene Messbücher, von denen man klar jeweils nur eines nehmen darf. Aber man kann natürlich an der einen oder anderen Stelle andere Elemente einfügen, soweit dies zulässig ist, und hier auf andere liturgische Bücher zurückgreifen (Bsp. Stufengebet).

 

Ich denke auch (aber da habe ich jetzt keinen Beleg), dass man innerhalb des ordentlichen Ritus zwischen der approbierten deutschen Fassung und dem lateinischen wechseln darf. Einen Wechsel innerhalb eines Gebetes halte ich für nicht möglich, sicher für nicht sinnvoll, weil damit schnell eine falsche Gewichtung aufkommen kann - das eigentliche auf Latein, die Marginalien auf Deutsch. Gerade die mir nicht nur von MM her bekannte Vresion Hochgebet auf Deutsch mit lateinischem Einsetzungsbericht zerreißt die Anamnese und schiebt die Epiklese in die zweite Reihe - ich halte das für theologisch und mystagogisch zweifelhaft.

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Gibt es da eine bindende Vorschrift, dass man nur ein Messbuch und nur eine Übersetzung in einer Feier verwenden darf?
Da ich u.a. in einem Kontext einer international zusammengesetzten Personalgemeinde arbeite, ist es für uns selbstverständlich, die approbierten Bücher in verschiedenen Sprachen zu nutzen, auch innerhalb einer liturgischen Feier (Eucharistie wie Stundengebet).

Welche Sprache Leitsprache ist, ergibt sich aus den Anwesenden. Ist eine Mehrzahl von ihnen englischsprachig, wird die Leitsprache Englisch sein. Liegt die Mehrheit bei den französisch, italienisch, polnisch oder Spanischsprechenden, wird sie sich entsprechend ändern.

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Gibt es da eine bindende Vorschrift, dass man nur ein Messbuch und nur eine Übersetzung in einer Feier verwenden darf?
Da ich u.a. in einem Kontext einer international zusammengesetzten Personalgemeinde arbeite, ist es für uns selbstverständlich, die approbierten Bücher in verschiedenen Sprachen zu nutzen, auch innerhalb einer liturgischen Feier (Eucharistie wie Stundengebet).

Welche Sprache Leitsprache ist, ergibt sich aus den Anwesenden. Ist eine Mehrzahl von ihnen englischsprachig, wird die Leitsprache Englisch sein. Liegt die Mehrheit bei den französisch, italienisch, polnisch oder Spanischsprechenden, wird sie sich entsprechend ändern.

Dass das in der Praxis so gehandhabt wird und dass da wahrscheinlich auch verschiedene Editionen Anwendung finden, ist mir durchaus bewusst. Mir ging es jetzt aber nur um die formale Seite.

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Franciscus non papa

mir ist jedenfalls keine liturgische vorschrift bekannt, die es verbieten würde.

 

im übrigen hat die mehrsprachigkeit der liturgie eine lange tradition. im feierlichen papstamt wurde (also vor der lit. reform) lesung und evangelium griechisch und lateinisch vorgetragen.

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Ist meine Vermutung, ich habe KTV noch nie gesehen.

Ich vermute, Pfr. Buschor ist "liberaler" als mancher es ihm hier zutraut- ich schaue K-TV manchmal.

ja, das stimmt, gestern meinte er wenn einer unversöhnt in die demenz kommt sei er rettungslos verloren, auch eine krankensalbung könne ihm nicht mehr helfen. soweit onanie oder andere sünden nicht bereut seien und der sünder verunfallt, sei er ebenfalls rettungslos verloren.

 

Gibt es diese Vorstellungen also tatsächlich noch. Was für ein Bild von Gott als einem kleinlichen perversen Schnüffler, einem Richter, der keine Verhältnismäßigkeit kennt, wenn er eine ewige Strafe für ein kurzes menschliches Leben verhängt.

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Franciscus non papa
Ist meine Vermutung, ich habe KTV noch nie gesehen.

Ich vermute, Pfr. Buschor ist "liberaler" als mancher es ihm hier zutraut- ich schaue K-TV manchmal.

ja, das stimmt, gestern meinte er wenn einer unversöhnt in die demenz kommt sei er rettungslos verloren, auch eine krankensalbung könne ihm nicht mehr helfen. soweit onanie oder andere sünden nicht bereut seien und der sünder verunfallt, sei er ebenfalls rettungslos verloren.

 

Gibt es diese Vorstellungen also tatsächlich noch. Was für ein Bild von Gott als einem kleinlichen perversen Schnüffler, einem Richter, der keine Verhältnismäßigkeit kennt, wenn er eine ewige Strafe für ein kurzes menschliches Leben verhängt.

 

 

naja, das ist eine unbedeutende einzelmeinung eines - vielleicht selbst schon dementen? - pensionierten pfarrers.

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Ist meine Vermutung, ich habe KTV noch nie gesehen.

Ich vermute, Pfr. Buschor ist "liberaler" als mancher es ihm hier zutraut- ich schaue K-TV manchmal.

ja, das stimmt, gestern meinte er wenn einer unversöhnt in die demenz kommt sei er rettungslos verloren, auch eine krankensalbung könne ihm nicht mehr helfen. soweit onanie oder andere sünden nicht bereut seien und der sünder verunfallt, sei er ebenfalls rettungslos verloren.

 

Gibt es diese Vorstellungen also tatsächlich noch. Was für ein Bild von Gott als einem kleinlichen perversen Schnüffler, einem Richter, der keine Verhältnismäßigkeit kennt, wenn er eine ewige Strafe für ein kurzes menschliches Leben verhängt.

 

 

naja, das ist eine unbedeutende einzelmeinung eines - vielleicht selbst schon dementen? - pensionierten pfarrers.

Der ist "liberaler", als mancher ihm hier zutraut?

Aha. :lol:

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.....

Hat er das mit dem Unding tatsächlich geäußert?

warum nur sehe ich vor meinem inneren auge immer wieder einen aal?

du tust peter unrecht, wenn peter dir recht gibt antwortet er nicht. und er gibt mir häufig recht.

Du lebst in einer Phantasiewelt... und das macht mich gegenüber deinen Aussagen über Pfr. Buschor und K- TV skeptisch und vorsichtig. bearbeitet von Mariamante
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warum nur sehe ich vor meinem inneren auge immer wieder einen aal?

Weil du nicht gewillt bist den Menschen zu sehen- sondern dienen Bildern von den Menschen? Weil du - wie wir aale/alle mehr oder weniger von Vorurteilen und Phantasien erfüllt bist? Weil du in anderen siehst, was in dir selbst ist? Gibt noch andere Möglichkeiten. Ich distanziere mich jedenfalls von jenem Unsinn der "Aalglattheit" den du mir schon mehrmals unterstellt hast. Hast du solche primitiven Manöver wirklich nötig? Pfui.

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.....

Hat er das mit dem Unding tatsächlich geäußert?

warum nur sehe ich vor meinem inneren auge immer wieder einen aal?

du tust peter unrecht, wenn peter dir recht gibt antwortet er nicht. und er gibt mir häufig recht.

Du lebst in einer Phantasiewelt... und das macht mich gegenüber deinen Aussagen über Pfr. Buschor und K- TV skeptisch und vorsichtig.

möchtest du eine unbeantwortete frage? deine skepsis und vorsicht möchte ich dir aber nicht nehmen. ich bin es auch.

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Dann habe ich Wolfgang E. und andere offenbar falsch verstanden die davon schrieben, dass das Gewissen die "höchste" Instanz sei an die man sich zu halten habe. Ich bin nun etwas verwirrt. Aber das hält sich gottlob in Grenzen- denn allzu ernst sollte man selbst kompetente Äußerungen in Foren nicht nehmen- es könnte ja Schein sein.

 

 

Also entweder entschuldigen Buschor Gewissensgründe, verhütende Paare dann aber auch, oder nicht. Du solltest dich mal entscheiden.

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Dann habe ich Wolfgang E. und andere offenbar falsch verstanden die davon schrieben, dass das Gewissen die "höchste" Instanz sei an die man sich zu halten habe. Ich bin nun etwas verwirrt. Aber das hält sich gottlob in Grenzen- denn allzu ernst sollte man selbst kompetente Äußerungen in Foren nicht nehmen- es könnte ja Schein sein.

 

 

Also entweder entschuldigen Buschor Gewissensgründe, verhütende Paare dann aber auch, oder nicht. Du solltest dich mal entscheiden.

eigentlich haben wir uns schon entschieden, auch peter. auch peter hat schon mehrere gewissensgründe für abweichende meinungen und handlungen. aber das gewissen als lebensmaxime ist schon eine schwere entscheidung und hohe verantwortung und dieses noch zu bekennen setzt noch einen drauf. :lol:

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Dann habe ich Wolfgang E. und andere offenbar falsch verstanden die davon schrieben, dass das Gewissen die "höchste" Instanz sei an die man sich zu halten habe. Ich bin nun etwas verwirrt. Aber das hält sich gottlob in Grenzen- denn allzu ernst sollte man selbst kompetente Äußerungen in Foren nicht nehmen- es könnte ja Schein sein.

 

 

Also entweder entschuldigen Buschor Gewissensgründe, verhütende Paare dann aber auch, oder nicht. Du solltest dich mal entscheiden.

Können sich so Lügner, Diebe oder sogar Mörder rechtfertigen und auf Gewissensgründe" berufen? Gibt´s da also keine Unterschiede? Wenn dem so wäre- dann kann man alles rechtfertigen.

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Dann habe ich Wolfgang E. und andere offenbar falsch verstanden die davon schrieben, dass das Gewissen die "höchste" Instanz sei an die man sich zu halten habe. Ich bin nun etwas verwirrt. Aber das hält sich gottlob in Grenzen- denn allzu ernst sollte man selbst kompetente Äußerungen in Foren nicht nehmen- es könnte ja Schein sein.

 

 

Also entweder entschuldigen Buschor Gewissensgründe, verhütende Paare dann aber auch, oder nicht. Du solltest dich mal entscheiden.

Können sich so Lügner, Diebe oder sogar Mörder rechtfertigen und auf Gewissensgründe" berufen? Gibt´s da also keine Unterschiede? Wenn dem so wäre- dann kann man alles rechtfertigen.

willst du verhütende paare, lügner, diebe und mörder in eine reihe stellen? wo siehst du unterschiede, oder siehst du keine?

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Dann habe ich Wolfgang E. und andere offenbar falsch verstanden die davon schrieben, dass das Gewissen die "höchste" Instanz sei an die man sich zu halten habe. Ich bin nun etwas verwirrt. Aber das hält sich gottlob in Grenzen- denn allzu ernst sollte man selbst kompetente Äußerungen in Foren nicht nehmen- es könnte ja Schein sein.

 

 

Also entweder entschuldigen Buschor Gewissensgründe, verhütende Paare dann aber auch, oder nicht. Du solltest dich mal entscheiden.

Können sich so Lügner, Diebe oder sogar Mörder rechtfertigen und auf Gewissensgründe" berufen? Gibt´s da also keine Unterschiede? Wenn dem so wäre- dann kann man alles rechtfertigen.

 

 

Ist es nicht vielleicht ein Unterschied, ob mir mein Gewissen vorschreibt, etwas zu tun, obwohl es verboten ist, oder ob es mir lediglich erlaubt, etwas Verbotenes zu tun.

Reicht es aus, eine Handlung mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren zu können, um sie tun zu dürfen, obwohl sie von der "Obrigkeit" verboten wurde?

Oder darf ich Gesetze und Vorschriften nur dann übertreten, wenn mein Gewissen mich dazu zwingt?

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willst du verhütende paare, lügner, diebe und mörder in eine reihe stellen? wo siehst du unterschiede, oder siehst du keine?

Das ist es eben: Es gibt einen Unterschied ob jemand wie Pfr. Buschor für viele sagt- oder ob jemand lügt, stiehlt, mordet.

Das Anklang von ewas in eine Reihe stellen kam übrigens hier schon mal auf:

 

http://www.mykath.de/index.php?s=&show...t&p=1397396

 

wo der Autor Vergewaltigung und Mord schrieb. Angesichts des Vorwurfs an Pfr. Buschor kam mir das schon etwas absurd überzogen vor.

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Dann habe ich Wolfgang E. und andere offenbar falsch verstanden die davon schrieben, dass das Gewissen die "höchste" Instanz sei an die man sich zu halten habe. Ich bin nun etwas verwirrt. Aber das hält sich gottlob in Grenzen- denn allzu ernst sollte man selbst kompetente Äußerungen in Foren nicht nehmen- es könnte ja Schein sein.

 

 

Also entweder entschuldigen Buschor Gewissensgründe, verhütende Paare dann aber auch, oder nicht. Du solltest dich mal entscheiden.

Können sich so Lügner, Diebe oder sogar Mörder rechtfertigen und auf Gewissensgründe" berufen? Gibt´s da also keine Unterschiede? Wenn dem so wäre- dann kann man alles rechtfertigen.

 

 

Ist es nicht vielleicht ein Unterschied, ob mir mein Gewissen vorschreibt, etwas zu tun, obwohl es verboten ist, oder ob es mir lediglich erlaubt, etwas Verbotenes zu tun.

Reicht es aus, eine Handlung mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren zu können, um sie tun zu dürfen, obwohl sie von der "Obrigkeit" verboten wurde?

Oder darf ich Gesetze und Vorschriften nur dann übertreten, wenn mein Gewissen mich dazu zwingt?

 

 

 

Nach katholischer Gewissenslehre muss ich meinem Gewissen Folge leisten. Ein "ist vereinbar" reicht nicht. Dieser Schluss des eigenen Gewissens ist jedoch von außen unzugänglich.

 

Wenn also - um beim Beispiel zu bleiben - Pfr. Buschor sich von seinem Gewissen verpflichtet fühlt, den Text des Kanons abzuändern, dann setzt das die Erkenntnis voraus, Rom habe einen Text genehmigt, der vielleicht nicht nur nicht ganz korrekt, sondern sogar schädlich ist.

 

Eines aber ist in jedem Fall klar: Auch die Berufung auf mein Gewissen entbindet mich nicht von möglichen Sanktionen (ansonsten müssten wir in sogenannten "Ehrenmordprozessen" Partei für den Täter ergreifen, weil diese seinem meiner Ansicht nach irrigem Gewissen gefolgt ist), die möglichen Sanktionen können jedoch die Gewissensentscheidung in Rechnung stellen: Mord zur Erlangung fremden Gutes ist und bleibt etwas anderes als Tyrannenmord, und doch ist beides die Tötung eines Menschen.

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willst du verhütende paare, lügner, diebe und mörder in eine reihe stellen? wo siehst du unterschiede, oder siehst du keine?

Das ist es eben: Es gibt einen Unterschied ob jemand wie Pfr. Buschor für viele sagt- oder ob jemand lügt, stiehlt, mordet.

Das Anklang von ewas in eine Reihe stellen kam übrigens hier schon mal auf:

 

http://www.mykath.de/index.php?s=&show...t&p=1397396

 

wo der Autor Vergewaltigung und Mord schrieb. Angesichts des Vorwurfs an Pfr. Buschor kam mir das schon etwas absurd überzogen vor.

 

Bitte lies meinen Beitrag mit etwas mehr Sorgfalt: Ich habe durchaus das Tun Pfr. Buschors nicht mit Mord und Vergewaltigung verglichen - ich habe ein zugegeben heftigeres Beispiel für Relativierung gebracht. Fremdes Tun exculpiert nicht, das eigenen Gewissen im moralischen Bereich schon - wo ich meinem Gewissen Folge leiste, da sündige ich nicht, mag mich aber in extremen Fällen strafbar machen (was er nicht tut).

 

Aber Du musst Dich schon entscheiden: Entweder gibst Du den großen Relativierer - ab wann aber ist eine Veränderung im Kanon dann abzulehnen? Oder Du verweist darauf, dass Pfr. Buschor sich von seinem Gewissen verpflichtet fühle, gegen päpstliche Anweisungen zu handeln. Das mag ja sein, aber darauf kann und wird sich dann auch jeder andere berufen, der Änderungen am Kanon vornimmt.

 

Womit ich - ich sagte es schon - gar keine Probleme habe: Die Texte sind manchmal etwas steif, und sie auf eine konkrete Situation hin zuzuspitzen stört mich nicht weiter. Dass das Recht etwas anderes vorsieht, weiß ich auch.

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