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Roma locuta causa finita


isidor

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Chrysologus:
Wem die Absolution erteilt wurde, der dürfte sich im Stand der Gnade befinden und hat mithin einen Rechtsanspruch auf den Empfang der Eucharistie. Ganz einfach.

 

Das ist aber eine sehr verkürzte Sicht der Dinge.

 

MfG

Stanley

 

Beschwer' Dich beim Gesetzgeber oder hör' auf zu mosern!

 

Ich möchte mich nicht beschweren oder mosern. Als Hofkanonist müsstest Du eigentlich wissen, was eine Absolution voraussetzt. Da reicht es mitnichten aus, mal so eben aus dem Beichtstuhl zu marschieren und alles beim Alten zu lassen.

 

MfG

Stanley

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Chrysologus:
Wem die Absolution erteilt wurde, der dürfte sich im Stand der Gnade befinden und hat mithin einen Rechtsanspruch auf den Empfang der Eucharistie. Ganz einfach.

 

Das ist aber eine sehr verkürzte Sicht der Dinge.

 

MfG

Stanley

 

Beschwer' Dich beim Gesetzgeber oder hör' auf zu mosern!

 

Ich möchte mich nicht beschweren oder mosern. Als Hofkanonist müsstest Du eigentlich wissen, was eine Absolution voraussetzt. Da reicht es mitnichten aus, mal so eben aus dem Beichtstuhl zu marschieren und alles beim Alten zu lassen.

 

MfG

Stanley

 

Die Bedingungen für eine Absolution sind mir vollkommen klar und werden in Familiaris consortio für den hier diskutierten Fall auch klar benannt. Meine Aussage jedoch, dass man nach der erteilten Absolution - und hier setze ich voraus, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wurde - zur Eucharistie hinzutreten könne, ist davon wenig tangiert. Und diese war Dir zu simpel, aber da kann ich nichts dafür, es ist so simpel: Wer vom Beichten kommt, der darf zur Kommunion und dem darf die Kommunion nicht verweigert werden.

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OneAndOnlySon
Aus Deiner Schilderung des Ausgangssachverhaltes geht klar hervor, daß es sich um ein sündiges Verhältnis zwischen ER, 41 und Sie, 36 handelt.

Das ist Quatsch, denn es gibt ja keine Alternative zu dem Verhältnis. Wenn es keine bessere Alternative gibt, so liegt auch keine Sünde vor.

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Chrysologus:
Wem die Absolution erteilt wurde, der dürfte sich im Stand der Gnade befinden und hat mithin einen Rechtsanspruch auf den Empfang der Eucharistie. Ganz einfach.

 

Das ist aber eine sehr verkürzte Sicht der Dinge.

 

MfG

Stanley

 

Beschwer' Dich beim Gesetzgeber oder hör' auf zu mosern!

 

Ich möchte mich nicht beschweren oder mosern. Als Hofkanonist müsstest Du eigentlich wissen, was eine Absolution voraussetzt. Da reicht es mitnichten aus, mal so eben aus dem Beichtstuhl zu marschieren und alles beim Alten zu lassen.

 

MfG

Stanley

 

Die Bedingungen für eine Absolution sind mir vollkommen klar und werden in Familiaris consortio für den hier diskutierten Fall auch klar benannt. Meine Aussage jedoch, dass man nach der erteilten Absolution - und hier setze ich voraus, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wurde - zur Eucharistie hinzutreten könne, ist davon wenig tangiert. Und diese war Dir zu simpel, aber da kann ich nichts dafür, es ist so simpel: Wer vom Beichten kommt, der darf zur Kommunion und dem darf die Kommunion nicht verweigert werden.

 

Auch für den vorliegenden Fall gilt:

Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.

Dem ist eigentlich nix hinzu zu fügen.

 

MfG

Stanley

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Aus Deiner Schilderung des Ausgangssachverhaltes geht klar hervor, daß es sich um ein sündiges Verhältnis zwischen ER, 41 und Sie, 36 handelt.

Das ist Quatsch, denn es gibt ja keine Alternative zu dem Verhältnis. Wenn es keine bessere Alternative gibt, so liegt auch keine Sünde vor.

 

Wieder eine sehr eingeschränkte Sichtweise, hier beim Thema Sündenverständnis.

 

MfG

Stanley

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OneAndOnlySon
Auch für den vorliegenden Fall gilt:

Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.

Dem ist eigentlich nix hinzu zu fügen.

 

MfG

Stanley

Doch: Der zitierte Text verbreitet die Irrlehre, dass es sich bei dem Verhältnis von wiederverheirateten Geschiedenen automatisch um eine schwere Sünde handelt. Dem ist aber nicht so.
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Auch für den vorliegenden Fall gilt:

Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.

Dem ist eigentlich nix hinzu zu fügen.

 

MfG

Stanley

Doch: Der zitierte Text verbreitet die Irrlehre, dass es sich bei dem Verhältnis von wiederverheirateten Geschiedenen automatisch um eine schwere Sünde handelt. Dem ist aber nicht so.

 

Das zeigt deutlich, wie weit der Irrtum und die Verwirrung über die Unauflöslichkeit der Ehe in der Gesellschaft fortgeschritten ist.

 

MfG

Stanley

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Chrysologus:
Wem die Absolution erteilt wurde, der dürfte sich im Stand der Gnade befinden und hat mithin einen Rechtsanspruch auf den Empfang der Eucharistie. Ganz einfach.

 

Das ist aber eine sehr verkürzte Sicht der Dinge.

 

MfG

Stanley

 

Beschwer' Dich beim Gesetzgeber oder hör' auf zu mosern!

 

Ich möchte mich nicht beschweren oder mosern. Als Hofkanonist müsstest Du eigentlich wissen, was eine Absolution voraussetzt. Da reicht es mitnichten aus, mal so eben aus dem Beichtstuhl zu marschieren und alles beim Alten zu lassen.

 

MfG

Stanley

 

Die Bedingungen für eine Absolution sind mir vollkommen klar und werden in Familiaris consortio für den hier diskutierten Fall auch klar benannt. Meine Aussage jedoch, dass man nach der erteilten Absolution - und hier setze ich voraus, dass nach Recht und Gesetz gehandelt wurde - zur Eucharistie hinzutreten könne, ist davon wenig tangiert. Und diese war Dir zu simpel, aber da kann ich nichts dafür, es ist so simpel: Wer vom Beichten kommt, der darf zur Kommunion und dem darf die Kommunion nicht verweigert werden.

 

Auch für den vorliegenden Fall gilt:

Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden; denn ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht. Darüber hinaus gibt es noch einen besonderen Grund pastoraler Natur: Ließe man solche Menschen zur Eucharistie zu, bewirkte dies bei den Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe Irrtum und Verwirrung.

Dem ist eigentlich nix hinzu zu fügen.

 

MfG

Stanley

 

 

Quelle?

 

Das heißt, Johannes Paul II. irrte, als er in Familiaris consortio einen anderen Weg wies?

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Quelle: Familiaris consortio: 84 ff

Wieso sollte J.P. II geirrt haben?

 

MfG

Stanley

 

Hättest Du ein wenig weiter gelesen, dann wärest Du auf folgenden Absatz gestossen:

 

Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, "sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind"

 

Hier weist der Papst einen Weg zur Eucharistie trotz bestehender Zweitehe, sofern es in derselben keinen Sex gibt. Daraus kann aber nur der Schluss gezogen werden, dass die sexuelle Beziehung, nicht aber die Zweitehe als solche, sondern die Sexualität in derselben das Problem ist.

bearbeitet von Chrysologus
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Doch: Der zitierte Text verbreitet die Irrlehre, dass es sich bei dem Verhältnis von wiederverheirateten Geschiedenen automatisch um eine schwere Sünde handelt. Dem ist aber nicht so.

Deine Antwort zeigt, daß Du Sünde für eine Frage der Definition hältst.

Und das, was man definieren kann, das könnte man auch wieder wegdefinieren.

 

Sünde ist aber keine Frage der Definition, denn jede begriffliche Subsumtion der Moraltheologie greift in den Intimbereichen, über die wir hier sprechen, zu kurz.

Chrysologus hat dies angesprochen, indem er auf den Willen der Beteiligten verwiesen hat. Wer wollte den erforschen?

 

Diese Gewissenserforschung findet in der Beichte beim Beichtgespräch oder vor der Beichte beim Gläubigen selber statt. Er steht dann sozusagen auf dem forum internum.

Die Kirche läßt den Gläubigen aber bei der Gewissensbildung, die dann die Folge der Gewissenserforschung ist, nicht alleine.

Familiaris consortio läßt sich genau über diese Gewissensbildung aus, indem es Richtschnüre für das Gewissen vorgibt.

 

Es wäre pastoral falsch, den Pönitenten ein gutes Gewissen einzureden, wo ein schlechtes Gewissen am Platze gewesen wäre, damit die notwendige Energie für eine erforderliche Umkehr entstehen kann.

Aus diesen Gründen muß ich dem offensichtlich theologisch gebildeten Chrysologus vorhalten, daß er zu zügig mit dem "Schwamm" über derlei Angelegenheiten gehen möchte.

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Sünde wird dann zur Definition, wenn das, was sie auslöst der Definition unterliegt.

und da die Ehe also solche mit allen Neudefinitionen im Lauf der Jahrhunderte, was sie nun konstituiert, ungültig macht etc. unterliegt zwangsläufig auch jede darauf basierende "Sünde" der Definition.

 

Durch eine einfache Neudefinition des CIC wird zur Sünde was vorher keine war und umgekehrt.

 

 

Soviel zur Objektivität des Sündenbegriffes, gerade bei diesem Thema.

 

Werner

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aber genau an diesem punkt will udal ja kneifen. ich sage doch, unfähigkeit auf der ganzen linie.

Das hat weniger mit Unfähigkeit zu tun als mit fehlender Seelsorge. Er könnte und dürfte als Priester den Leuten Vergebung zusprechen, will es aber nur, wenn der Papst es ihm ausdrücklich befielt.

Korrigiere: erlaubt!
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Quelle: Familiaris consortio: 84 ff

Wieso sollte J.P. II geirrt haben?

 

MfG

Stanley

 

Hättest Du ein wenig weiter gelesen, dann wärest Du auf folgenden Absatz gestossen:

 

Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, "sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind"

 

Hier weist der Papst einen Weg zur Eucharistie trotz bestehender Zweitehe, sofern es in derselben keinen Sex gibt. Daraus kann aber nur der Schluss gezogen werden, dass die sexuelle Beziehung, nicht aber die Zweitehe als solche, sondern die Sexualität in derselben das Problem ist.

 

Ich habe weitergelesen. Deine Schlussfolgerung allerdings ist sehr abenteuerlich und wäre wohl so von JP II nicht unterschrieben worden.

 

MfG

Stanley

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Das hat weniger mit Unfähigkeit zu tun als mit fehlender Seelsorge.

Fehlende Seelsorge ist es, wenn man vom Priester verlangt, ein sündiges Verhältnis mit dem Segen der Kirche zu versehen.

Eben! Und unter diesen Druck sehe ich mich leider immer wieder gesetzt!
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OneAndOnlySon
Deine Antwort zeigt, daß Du Sünde für eine Frage der Definition hältst.

Und das, was man definieren kann, das könnte man auch wieder wegdefinieren.

 

Sünde ist aber keine Frage der Definition, denn jede begriffliche Subsumtion der Moraltheologie greift in den Intimbereichen, über die wir hier sprechen, zu kurz.

Chrysologus hat dies angesprochen, indem er auf den Willen der Beteiligten verwiesen hat. Wer wollte den erforschen?

 

Diese Gewissenserforschung findet in der Beichte beim Beichtgespräch oder vor der Beichte beim Gläubigen selber statt. Er steht dann sozusagen auf dem forum internum.

Die Kirche läßt den Gläubigen aber bei der Gewissensbildung, die dann die Folge der Gewissenserforschung ist, nicht alleine.

Familiaris consortio läßt sich genau über diese Gewissensbildung aus, indem es Richtschnüre für das Gewissen vorgibt.

 

Es wäre pastoral falsch, den Pönitenten ein gutes Gewissen einzureden, wo ein schlechtes Gewissen am Platze gewesen wäre, damit die notwendige Energie für eine erforderliche Umkehr entstehen kann.

Aus diesen Gründen muß ich dem offensichtlich theologisch gebildeten Chrysologus vorhalten, daß er zu zügig mit dem "Schwamm" über derlei Angelegenheiten gehen möchte.

 

Natürlich IST Sünde eine Frage der Definition, bzw. der Abwägung von Gut und Böse. Das zeigt Mk 2,23-28 sehr deutlich. Das Abreißen von Ähren am Sabbat ist eine Sünde, außer wenn ein wichtiger Bedarf dagegen spricht. Nichts ist in jedem Fall eine Sünde, denn man muss immer die Alternativen betrachten. Für Jesus Christus wäre es zum Beispiel eine größere Sünde gewesen, seine Jünger hungern zu lassen. Deswegen ist das Abreißen der Ähren hier eben keine Sünde, weil die Speisung der Jünger ein höheres Interesse als das Sabbatgebot des Dekalogs ist.

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Nach deiner Logik liegt in der Unterstützung der Pfarrer, Haushälterinnen zu besolden, eine Beihilfe zum Zölibatsbruch.
Ich denke mir, es kommt auf die konkreten Umstände an: Altersunterschied, Wohnsituation. Beim gemeinsamen Schlafzimmer würde ich das sehr wohl so sehen.
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Deine Antwort zeigt, daß Du Sünde für eine Frage der Definition hältst.

Und das, was man definieren kann, das könnte man auch wieder wegdefinieren.

 

Sünde ist aber keine Frage der Definition, denn jede begriffliche Subsumtion der Moraltheologie greift in den Intimbereichen, über die wir hier sprechen, zu kurz.

Chrysologus hat dies angesprochen, indem er auf den Willen der Beteiligten verwiesen hat. Wer wollte den erforschen?

 

Diese Gewissenserforschung findet in der Beichte beim Beichtgespräch oder vor der Beichte beim Gläubigen selber statt. Er steht dann sozusagen auf dem forum internum.

Die Kirche läßt den Gläubigen aber bei der Gewissensbildung, die dann die Folge der Gewissenserforschung ist, nicht alleine.

Familiaris consortio läßt sich genau über diese Gewissensbildung aus, indem es Richtschnüre für das Gewissen vorgibt.

 

Es wäre pastoral falsch, den Pönitenten ein gutes Gewissen einzureden, wo ein schlechtes Gewissen am Platze gewesen wäre, damit die notwendige Energie für eine erforderliche Umkehr entstehen kann.

Aus diesen Gründen muß ich dem offensichtlich theologisch gebildeten Chrysologus vorhalten, daß er zu zügig mit dem "Schwamm" über derlei Angelegenheiten gehen möchte.

 

Natürlich IST Sünde eine Frage der Definition, bzw. der Abwägung von Gut und Böse. Das zeigt Mk 2,23-28 sehr deutlich. Das Abreißen von Ähren am Sabbat ist eine Sünde, außer wenn ein wichtiger Bedarf dagegen spricht. Nichts ist in jedem Fall eine Sünde, denn man muss immer die Alternativen betrachten. Für Jesus Christus wäre es zum Beispiel eine größere Sünde gewesen, seine Jünger hungern zu lassen. Deswegen ist das Abreißen der Ähren hier eben keine Sünde, weil die Speisung der Jünger ein höheres Interesse als das Sabbatgebot des Dekalogs ist.

 

Mal langsam mit die jungen Pferde. Die von Dir zitierte Schriftstelle hat nix mit der Definition von Sünde zu tun, sondern damit, dass Jesus sich als den Herrn über den Sabbat offenbart. Es geht hier keineswegs um den Hunger der Jünger.

 

MfG

Stanley

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OneAndOnlySon
Mal langsam mit die jungen Pferde. Die von Dir zitierte Schriftstelle hat nix mit der Definition von Sünde zu tun, sondern damit, dass Jesus sich als den Herrn über den Sabbat offenbart. Es geht hier keineswegs um den Hunger der Jünger.

 

MfG

Stanley

War König David denn der Herr über den Tempel Gottes? Wieso weist Jesus ausdrücklich darauf hin, dass der Sabbat für den Menschen da sei? Du wirst diese Bibelstelle nicht auf den "Herrn des Sabbats" reduzieren können. Das ist ein Aspekt - ganz ohne Zweifel - aber nicht der einzige.
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Nach deiner Logik liegt in der Unterstützung der Pfarrer, Haushälterinnen zu besolden, eine Beihilfe zum Zölibatsbruch.
Ich denke mir, es kommt auf die konkreten Umstände an: Altersunterschied, Wohnsituation. Beim gemeinsamen Schlafzimmer würde ich das sehr wohl so sehen.

 

 

Das ist etwas anderes. Aber im ernst: Auch getrennte Schlafzimmer garantieren nichts! Es hängt an den Personen.

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OneAndOnlySon
Eben! Und unter diesen Druck sehe ich mich leider immer wieder gesetzt!

Wenn es sich um eine Sünde handelt, so muss es ja einen Weg geben, auf dem sich die Partner nicht versündigen. Wie schaut denn der aus deiner Sicht aus? Was rätst du diesen Paaren?

 

Du hast übrigens auch keine Erlaubnis, Paaren ohne einen Beweis (!) ihrer Sünde die Kommunion zu verweigern. Eine begründete Vermutung reicht hier nicht.

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War König David denn der Herr über den Tempel Gottes? Wieso weist Jesus ausdrücklich darauf hin, dass der Sabbat für den Menschen da sei? Du wirst diese Bibelstelle nicht auf den "Herrn des Sabbats" reduzieren können. Das ist ein Aspekt - ganz ohne Zweifel - aber nicht der einzige.

Und weil König David der Herr über den Tempel Gottes gewesen sein soll, kann er keine Tempelschändung mehr begehen? :angry2:

 

Welche Bibelstelle willst Du denn noch als Beleg für Deine hanebüchenen Thesen heranziehen?

Bleib doch 'mal beim Thema!

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Mal langsam mit die jungen Pferde. Die von Dir zitierte Schriftstelle hat nix mit der Definition von Sünde zu tun, sondern damit, dass Jesus sich als den Herrn über den Sabbat offenbart. Es geht hier keineswegs um den Hunger der Jünger.

 

MfG

Stanley

War König David denn der Herr über den Tempel Gottes? Wieso weist Jesus ausdrücklich darauf hin, dass der Sabbat für den Menschen da sei? Du wirst diese Bibelstelle nicht auf den "Herrn des Sabbats" reduzieren können. Das ist ein Aspekt - ganz ohne Zweifel - aber nicht der einzige.

Wie sehr es Jesus um den Vorrang des Menschen vor dem Gesetz ging zeigt doch doie Ehebrecherin, der er, entgegen dem Gesetz des Moses, das Leben gerettet hat.

 

Seine Aufforderung, dass der den ersten Stein werfen möge, der selber ohne Schuld ist, ist die praktische Anbwendung seiner Ermahnung "Richtet nicht auf dass ihr nicht gerichtet werdet".............(auch eines der vielen Jesusworte die die Amtskirche nachhaltig verdrängt.)

bearbeitet von wolfgang E.
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Mal langsam mit die jungen Pferde. Die von Dir zitierte Schriftstelle hat nix mit der Definition von Sünde zu tun, sondern damit, dass Jesus sich als den Herrn über den Sabbat offenbart. Es geht hier keineswegs um den Hunger der Jünger.

 

MfG

Stanley

War König David denn der Herr über den Tempel Gottes? Wieso weist Jesus ausdrücklich darauf hin, dass der Sabbat für den Menschen da sei? Du wirst diese Bibelstelle nicht auf den "Herrn des Sabbats" reduzieren können. Das ist ein Aspekt - ganz ohne Zweifel - aber nicht der einzige.

Wie sehr es Jesus um den Vorrang des Menschen vor dem Gesetz ging zeigt doch doie Ehebrecherin, der er, entgegen dem Gesetz des Moses, das Leben gerettet hat.

 

Seine Aufforderung, dass der den ersten Stein werfen möge, der selber ohne Schuld ist, ist die praktische Anbwendung seiner Ermahnung "Richtet nicht auf dass ihr nicht gerichtet werdet".............(auch eines der vielen Jesusworte die die Amtskirche nachhaltig verdrängt.)

 

Auch das ist eine typische Argumentation um die Sünde zu verharmlosen und der Kirche das Recht abzusprechen Urteile zu fällen. Es käme wolfgang E. nämlich sicher nicht über die Tastatur, zu erwähnen, dass Jesus ausdrücklich die Frau davor warnt nicht mehr zu sündigen. Er verlangt streng genommen etwas, was für einen Menschen unmöglich erscheint: "Geh und sündige von nun an, nicht mehr." Er verschweigt weiterhin, dass die Pharisäer diese Frau nur als Mittel zum Zweck benutzten um den Herrn auf die Probe zu stellen. Das dies dann alles noch als praktische Anwendung für die Ermahnung über das Richten gedeutet wird, ist hanebüchen und könnte im wirklichen Leben nur zu Chaos führen.

 

MfG

Stanley

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OneAndOnlySon
Und weil König David der Herr über den Tempel Gottes gewesen sein soll, kann er keine Tempelschändung mehr begehen? :angry2:

 

Welche Bibelstelle willst Du denn noch als Beleg für Deine hanebüchenen Thesen heranziehen?

Bleib doch 'mal beim Thema!

Das ist die gleiche Bibelstelle, du Spezialist.
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