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Was wollen eigentlich Abtreibungsgegner?


Alouette

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ich will wissen, wessen strafen die "abtreibungsgegner" verschärfen wollen.
Nun, da es momentan gar keine Strafen gibt, sollten logischerweise alle Beteiligten schärfer bestraft werden. Über Details kann man streiten.
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ausschließlich? also auch im fall von lebensgefahr für die mutter, müßte frau einen ehrenamtlichen finden?
Im Fall von Lebensgefahr für die Mutter dürfte der hinzugezogene Notarzt diese Handlung nicht in Rechnung stellen. Wo wäre das Problem?

Das Problem entstünde in der Praxis und bei der Definition dessen, was unter "Lebensgefahr" zu verstehen ist. Wie unterscheidest Du drohende oder bei fortschreitender Schwangerschaft zunehmende Lebensgefahr von akuter Lebensgefahr? Wartest Du geruhsam ab, bis aus der abzusehenden Lebensgefahr ein Fall von akuter Lebensgefahr (mt einem entsprechend höheren Risiko) geworden ist, damit der Schwangerschaftsabbruch "ehrenamtlich" erfolgen kann? Wo nimmt dann der "hinzugezogene Notarzt" den Schwangerschaftsabbruch vor?

Ähm ja, und "hinzugezogene Notärzte" stellen höchst selten Rechnungen für ihren Einsatz aus, das besorgt die Organisation, die Notärzte, Hilfspersonal und Equipment für den Notfall bereitstellt.

Betrifft solcherlei Kasuistik wirklich den Kern des Problems?

ist der begriff "kasuistik" wirklich angemessen für einen sachlichen beitrag? es ging wohl um einen teilbereich des problems, und nicht den unwichtigsten.

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ich will wissen, wessen strafen die "abtreibungsgegner" verschärfen wollen.
Nun, da es momentan gar keine Strafen gibt, sollten logischerweise alle Beteiligten schärfer bestraft werden. Über Details kann man streiten.

 

von dir kam bisher:

mütter - gefängnis

ärzte - berufsverbot

väter - schweigen

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ich will wissen, wessen strafen die "abtreibungsgegner" verschärfen wollen.
Nun, da es momentan gar keine Strafen gibt, sollten logischerweise alle Beteiligten schärfer bestraft werden. Über Details kann man streiten.

 

Mit Deinen Ideen schützt Du keine Leben sondern förderst eine Abtreibungspraxis die das Leben der Mütter auch noch gefährdet. Ich kann mir nicht vorstellen dass Du das nicht siehst.

 

LG

JP

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die Eigenabtreibung wurde dabei mit bis zu fünf Jahren Zuchthaus geahndet, bei Vorliegen mildernder Umstände auch weniger, der Reichsstrafgesetzgeber ist daher weniger rigoros als Stanley und Udalricus.
Wieso, ich fordere auch nicht mehr, und Stanley, glaub ich, auch nicht.
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@Udalricus

 

Angenommen man entzieht abtreibenden Aerzten die Approbation, wird es dadurch weniger Abtreibungen geben?

Ja, die Hemmschwelle, illegale Abtreibungsärzte zu suchen und dann auch zu besuchen, sollte man nicht unterschätzen.

 

Aber auch nicht überschätzen. Frau, die es sich leisten kann, fährt dann halt wieder ins Ausland. Das hatten wir schon mal ... Oder versucht es auf andere Weise, es muss ja kein Arzt sein, der eine illegale Abtreibung vornimmt.

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die Eigenabtreibung wurde dabei mit bis zu fünf Jahren Zuchthaus geahndet, bei Vorliegen mildernder Umstände auch weniger, der Reichsstrafgesetzgeber ist daher weniger rigoros als Stanley und Udalricus.
Wieso, ich fordere auch nicht mehr, und Stanley, glaub ich, auch nicht.

 

 

 

Ihr beiden habt Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren gefordert und nicht bis zu ca 8 Jahre (was fünf Jahren Zuchthaus entspräche).

 

Aber was ist denn nun mit den Ärzten? Nur Berufsverbot?

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die Eigenabtreibung wurde dabei mit bis zu fünf Jahren Zuchthaus geahndet, bei Vorliegen mildernder Umstände auch weniger, der Reichsstrafgesetzgeber ist daher weniger rigoros als Stanley und Udalricus.
Wieso, ich fordere auch nicht mehr, und Stanley, glaub ich, auch nicht.

 

 

Nicht mehr als 5 Jahre Zuchthaus? Wie ausserordentlich großzügig. Und was machst Du während dieser 5 Jahre mit drei oder vier Kindern, die die Frau schon hat?

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Einmal alle fünf Minuten reicht, finde ich.

 

tschuldigung.

 

aber mir geht dieses "ich will für frauen scharfe bedingungen, z.b. bis hin zum verlust ihres augenlichts, aber ich will das nicht aussprechen" auf die nerven. wer steine will, soll "steine" sagen und nicht "butterbrötchen".

Ich antworte mal für mich: Der drohende Verlust des Augenlichtes (ist mir bekannt, bei meiner Schwester ist es so, deshalb hat sie Kaiserschnitt gemacht) wäre ein mildernder Umstand, der von einer Bestrafung absehen lassen könnte.
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die Eigenabtreibung wurde dabei mit bis zu fünf Jahren Zuchthaus geahndet, bei Vorliegen mildernder Umstände auch weniger, der Reichsstrafgesetzgeber ist daher weniger rigoros als Stanley und Udalricus.
Wieso, ich fordere auch nicht mehr, und Stanley, glaub ich, auch nicht.

auch in diesem zusammenhang hat sich pfr. buschor mit vorschlägen zur vorbeugung verdient gemacht. ein teil der ungewollten schwangerschaften kommt doch aus dem unmoralischen geschlechtsverkehr unverheirateter oder nicht miteinander verheirateter. er meinte, früher sei dieses als kuppelei strafbar gewesen, in hotels, im urlaub, auf den zimmern in den elternhäusern. deshalb schlug er vor, dieses wieder mit strafe zu beschweren.

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@Udalricus

 

Angenommen man entzieht abtreibenden Aerzten die Approbation, wird es dadurch weniger Abtreibungen geben?

Ja, die Hemmschwelle, illegale Abtreibungsärzte zu suchen und dann auch zu besuchen, sollte man nicht unterschätzen.

 

Aber auch nicht überschätzen. Frau, die es sich leisten kann, fährt dann halt wieder ins Ausland. Das hatten wir schon mal ... Oder versucht es auf andere Weise, es muss ja kein Arzt sein, der eine illegale Abtreibung vornimmt.

Oder, viel einfacher : Was sollte einen Arzt, der seine Zulassung schon verloren hat, davon abhalten, weiterhin Abtreibungen gegen Bares vorzunehmen ?

Qualifiziert wäre er ja, und die Gelegenheit hätte er auch. So kann er sicher um einiges mehr verdienen, als als 08/15-Landarzt .... dann haben die Engelmacherinnen halt etwas mehr "Konkurenz".

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kinder schütze ich mit der mutter, nicht gegen die mutter.

 

Wenn eine Mutter entscheidet ihr ungeborenes Kind zu töten, kannst Du soviel schützen wie du willst. Das Leben des Kindes wird in Deutschland dann straffrei beendet.

 

MfG

Stanley

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die Eigenabtreibung wurde dabei mit bis zu fünf Jahren Zuchthaus geahndet, bei Vorliegen mildernder Umstände auch weniger, der Reichsstrafgesetzgeber ist daher weniger rigoros als Stanley und Udalricus.
Wieso, ich fordere auch nicht mehr, und Stanley, glaub ich, auch nicht.

 

 

Nicht mehr als 5 Jahre Zuchthaus? Wie ausserordentlich großzügig. Und was machst Du während dieser 5 Jahre mit drei oder vier Kindern, die die Frau schon hat?

katholische heime, es gibt doch auch hierfür eine wiederholbare vergangenheit.

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kinder schütze ich mit der mutter, nicht gegen die mutter.

 

Wenn eine Mutter entscheidet ihr ungeborenes Kind zu töten, kannst Du soviel schützen wie du willst. Das Leben des Kindes wird in Deutschland dann straffrei beendet.

 

MfG

Stanley

kasuist ;)

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die Eigenabtreibung wurde dabei mit bis zu fünf Jahren Zuchthaus geahndet, bei Vorliegen mildernder Umstände auch weniger, der Reichsstrafgesetzgeber ist daher weniger rigoros als Stanley und Udalricus.
Wieso, ich fordere auch nicht mehr, und Stanley, glaub ich, auch nicht.

 

 

Nicht mehr als 5 Jahre Zuchthaus? Wie ausserordentlich großzügig. Und was machst Du während dieser 5 Jahre mit drei oder vier Kindern, die die Frau schon hat?

katholische heime, es gibt doch auch hierfür eine wiederholbare vergangenheit.

 

Danke, so direkt wollte ich es nicht sagen. ;)

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Einmal alle fünf Minuten reicht, finde ich.

 

tschuldigung.

 

aber mir geht dieses "ich will für frauen scharfe bedingungen, z.b. bis hin zum verlust ihres augenlichts, aber ich will das nicht aussprechen" auf die nerven. wer steine will, soll "steine" sagen und nicht "butterbrötchen".

Ich antworte mal für mich: Der drohende Verlust des Augenlichtes (ist mir bekannt, bei meiner Schwester ist es so, deshalb hat sie Kaiserschnitt gemacht) wäre ein mildernder Umstand, der von einer Bestrafung absehen lassen könnte.

die freude auf das kind, das leid um das kind im lichte des strafrechtes. was bist du nur für ein mensch.

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Mich würde auch interessieren welche Restrikionen der ex-werdende Vater von Dir zu erwarten hätte Udalricus. Wenn Du darauf weiterhin nicht antwortest muss ich davon ausgehen dass dieser straffrei ausgehen würde und Du es deshalb für nicht erwähnenswert hälst.

 

LG

JP

bearbeitet von JohannaP
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....

Mal eine Gegenfrage: Die aktuelle Gesetzeslage hat nun wirklich nicht für einen rasanten Rückgang der Abtreibungszahlen gesorgt. Findest Du Dich damit ab, oder wünscht du selber eine Änderung? Bist Du ein Abtreibungsgegner oder ein Abtreibungsbefürworter?

 

MfG

Stanley

kann ich bei befürwortung der jetzigen gesetzeslage abtreibungsgegner sein?

 

Meines Erachtens: ja. Denn es sind ja zweierlei Dinge, welches Verhalten ich für richtig halte und welche Gesetzeslage ich für klug erachte.

 

Aus moralischen Gründen lehne ich Abtreibung ab und stehe auch nicht an, diese Meinung auch öffentlich immer wieder zu vertreten. Auf der anderen Seite bin ich überzeugt, dass die generelle Strafverfolgung von Abtreibungen in der Gesamtbetrachtung - auch unter der besonderen Berücksichtigung des Anliegens der Verbesserung des Lebensschutzes - mehr Schaden als Nutzen anrichten würde. Zusätzlich zu den (illegal oder im Ausland wohl im kaum geringeren Maße vorgenommenen) Abtreibungen kämen dann noch zahlreiche zusätzliche negative Folgen: Kriminalisierung breiter Bevölkerungsschichten; erhöhte gesundheitliche Risiken für Frauen; geringere Möglichkeiten der Beratung oder finanziellen Unterstützung von Schwangeren in Not; erhöhte Gewinnaussichten für illegale oder international agierende "Abtreibungsunternehmen" etc.

 

Was ich mir für Österreich wünsche, sind weitere flankierende Maßnahmen zur bestehenden Gesetzeslage: beispielsweise eine verpflichtende sozialarbeitereische Beratung, wie sie etwa in Deutschland besteht und erweiterte finanzielle Unterstützung für werdende Mütter. Denn wann immer sich eine Frau aus finanziellen Gründen veranlasst sieht, abzutreiben, ist das ein Armutszeichen (im doppelten Sinn) für unsere ganze Gesellschaft.

 

 

 

PS: Um vorweg auch schon auf Udalricus Einwand bezüglich der Todesstrafe einzugehen: Meines Erachtens übersiehst Du, dass es sich bei der Todesstrafe insofern um eine rein rechtliche Frage handelt, als mir als Privatperson - aufgrund des Gewaltmonopols des Staates - diesbezüglich kein Spielraum für eigene moralische Entscheidungen eingeräumt ist. Eine Unterscheidung zwischen "moralischer" und "gesetzlicher" Beurteilung macht hier also - anders als beispielsweise bei der Abtreibungsfrage - keinen Sinn.

bearbeitet von Justin Cognito
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Mich würde auch interessieren welche Restrikionen der ex-werdende Vater von Dir zu erwarten hätte Udalricus. Wenn Du darauf weiterhin nicht antwortest muss ich davon ausgehen dass dieser straffrei ausgehen würde und Du es deshalb für nicht erwähnenswert hälst.

 

LG

JP

strafverschärfend für die mutter wäre natürlich wenn sie den vater nicht angeben würde. auch erzwingungshaft würde ich vorschlagen.

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Was ich mir für Österreich wünsche, sind weitere flankierende Maßnahmen zur bestehenden Gesetzeslage: beispielsweise eine verpflichtende sozialarbeitereische Beratung, wie sie etwa in Deutschland besteht und erweiterte finanzielle Unterstützung für werdende Mütter. Denn wann immer sich eine Frau aus finanziellen Gründen veranlasst sieht, abzutreiben, ist das ein Armutszeichen (im doppelten Sinn) für unsere ganze Gesellschaft.

 

auch wenn's hier im thread um die meinung der "abtreibungsgegner" geht, will ich zu deinen ausführungen was sagen.

 

das stimmt leider: die bei der einführung der fristenlösung versprochenen flankierenden maßnahmen sind unter aller sau. wobei ich bei einer verplichtenden beratung durchaus skeptisch bin. mehr finanzielle unterstützung müßte man sich imho konkreter ansehen, wie hast du dir das gedacht?

was, meiner meinung nach, viel helfen würde, wäre eine bessere vereinbarkeit von beruf und kindern - und zwar für mütter UND väter. für wen die frage "kind ober abtreibung" gleichbedeutend ist mit der frage "job oder sozialhilfe" wird sich seltener für das kind entscheiden, als jemand der auch mit kind eine auch finanziell selbstverantwortete zukunft vor sich sieht. des weiteren halte ich eine bessere unterstützung für familien mit behinderten kindern für wünschenswert. noch ein optimierungspotential sehe ich bei kranken müttern. hier kenne ich leider frauen, die von der kasse bezahlte medikamente nehmen, die mit einer schwangerschaft nicht zu vereinbaren sind, und bei denen die krankenkasse wirklich üble stückler spielt, um die mit einer schwangerschaft besser zu vereinbarenden medikamente nicht (bzw. nicht schon, wenn die schwangerschaft erst geplant ist) zu bezahlen. und last but not least: eine bessere gesellschaftliche akzeptanz dafür, daß eltern ihre ungewünschten kinder zur adoption freigeben.

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...... und last but not least: eine bessere gesellschaftliche akzeptanz dafür, daß eltern ihre ungewünschten kinder zur adoption freigeben.

auch eine bessere gesellschaftliche akzeptanz, kinder in die obhut von kitas oder tagesmüttern zu geben.

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...... und last but not least: eine bessere gesellschaftliche akzeptanz dafür, daß eltern ihre ungewünschten kinder zur adoption freigeben.

auch eine bessere gesellschaftliche akzeptanz, kinder in die obhut von kitas oder tagesmüttern zu geben.

 

selbstverständlich. das hatte bei unter "bessere vereinbarkeit von beruf und kinder" als darin inkludiert vorausgesetzt.

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...... und last but not least: eine bessere gesellschaftliche akzeptanz dafür, daß eltern ihre ungewünschten kinder zur adoption freigeben.

auch eine bessere gesellschaftliche akzeptanz, kinder in die obhut von kitas oder tagesmüttern zu geben.

 

selbstverständlich. das hatte bei unter "bessere vereinbarkeit von beruf und kinder" als darin inkludiert vorausgesetzt.

es gibt da zwei gesichtspunkte, den technischen von seiten der arbeitsstelle und den anderen von seiten der privaten umgebung: du wirst doch dein kind nicht weggeben wollen, meine frau gibt ihr kind nicht in fremde hände

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und last but not least: eine bessere gesellschaftliche akzeptanz dafür, daß eltern ihre ungewünschten kinder zur adoption freigeben.

 

hierzu möchte ich noch etwas sagen:

 

die debatte um die probleme adoptierter kinder läuft oft, sehr oft darauf hinaus: "die armen, eines tages müssen sie sich damit auseinandersetzen, nicht gewollt gewesen zu sein."

 

ich frage micht, wieso sieht man nicht, daß adoptierte kinder in zweierlei hinsicht gewollt waren/sind:

erstens von den leiblichen eltern - die mutter schenkt dem kind neun monate heimat in ihrem eigenen körper.

dann von den adoptionseltern, die das kind in ihr leben aufnehmen.

 

wieso immer "du armes adoptieres hascherl, dich hat man nicht gewollt"?

 

(einen freund von mir, adoptiert, bringt dieses "dich hat man nicht gewollt" auf die palme. er sieht sich als zweifach gewollt an - und hat mich überhaupt erst auf diese meine gerade ausgeführten gedanken gebracht.)

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