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Die katholische Kirche und der Missbrauch


Björn

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Klar...man kann ja leicht tolert sein, wenn es sich um fremde Kinder handelt...

 

Und man kann leicht rigide sein, wenn man selbst nicht betroffen ist.

 

Es geht im kirchlichen Strafrecht jedoch nicht darum, Rache zu nehmen, und es sollte auch kein Moralstrafrecht sein, dass zwischen Sünde, Schuld und Rechtsverletzung nicht mehr zu unterscheiden weiß. Sexuelle Handlungen zwischen Klerikern und Jugendlichen sind sicher keine harmlose Sache, aber sie sind auch nicht die größte anzunehmende Katastrophe, die es rechtfertigte, einen Menschen total zu vernichten. Das ist letzten Endes auch eine ziemliche Sexualfixierung, nichts scheint uns so schlimm wie Übergriffe im sexuellen Bereich gegenüber Jugendlichen oder gar Kindern. Dies scheint mir jedoch zu eng gegriffen, eine einvernehmliche sexuelle Beziehung zwischen einem jungen Priester und einer fast 18 Jährigen ist gewiss nicht lobenswert, aber sie ist sicher weniger schlimm als ein schwerer Vertrauensbruch, als ein Fertigmachen oder beständiges Zurücksetzen. Alles das ist übel - und keineswegs strafbewehrt, auch wenn es an der Eignung zum priesterlichen Dienst sehr zweifeln lässt.

 

Priester sind in besonderer Weise in den kirchlichen Dienst genommene Männer. In besonderer Weise meint eine Ganzhingabe an den priesterlichen Dienst, die sich im Gehorsam, in Armut und Zölibat äußert. Weil sich diese Männer nun ganzheitlich in den Dienst der Kirche nehmen lassen, verspricht diese ihnen väterliche Sorge - und auch Versorgung. Priester sind aber keine noch auf Erden wandelnden Heiligen, denen Ehrfurcht und Verehrung geschuldet wäre. Ein Priesterbild, wie es in der Pfarrer-von-Ars-Frömmigkeit propagiert wird, muss natürlich anders (und gnadenloser) mit menschlichem Versagen umgehen als ein Priesterbild, das den Priester als Teil des wandernden Gottesvolkes begreift. In besonderer Funktion, aber voll und ganz so von dieser Welt wie alle anderen Christen auch.

 

Im kirchlichen Recht sollen Strafen nur dann verhängt werden, wenn weder durch Ermahnung noch durch Verweis noch durch andere Formen des pastoralen Bemühens ein Ärgernis hinreichend behoben, die Gerechtigkeit wiederhergestellt und der Täter gebessert werden kann (can. 1341 CIC). Wenn nun eine Tat wie im aktuellen Fall über 20 Jahre zurückliegt und es keinen Hinweis auf weitere Vorkommnisse seither gab, dann ist allerdings durchaus die Frage angebracht, ob man diesen Täter noch bessern muss. Im Sinne einer Wiederherstellung der Gerechtigkeit mag eine Strafe durchaus angebracht sein, aber ich sehe auch gute Gründe für die Beibehaltung der Verjährung.

 

Es geht immer um ein Gesamtbild, und dazu gehört auch das übrige Leben eines Menschen. Einen Menschen auf eine Tat zu reduzieren, das halte ich für nicht sehr christlich.

Ich kann das nicht im entferntesten nachvollziehen....unser Ausgangspunkt war übrigens keine fast 18jährige sondern einen 14 jährige

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Klar...man kann ja leicht tolert sein, wenn es sich um fremde Kinder handelt...

 

 

Auch die Frage, wessen Kinder betroffen sind, hat da nichts verloren.

 

Warum nicht?

 

Und ergänzend: Den vorhin getroffener Vergleich mit Freisler und Benjamin ist typisch für Dich...unterschwellig dreckig!

 

Sorry, aber wer fordert denn zB "Todesstrafe für Kinderschänder"? Das pauschale Verlangen nach Höchststrafen ohne Betrachtung des Einzelfalls ist kein Ausweis rechtlicher Gesinnung.

Ich fordere keine Todesstrafe für Kinderschänder...ich fordere Berufsverbot für Pfaffen die 14jährige beschlafen.

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Klar...man kann ja leicht tolert sein, wenn es sich um fremde Kinder handelt...

 

 

Auch die Frage, wessen Kinder betroffen sind, hat da nichts verloren.

 

Warum nicht?

 

Und ergänzend: Den vorhin getroffener Vergleich mit Freisler und Benjamin ist typisch für Dich...unterschwellig dreckig!

 

Sorry, aber wer fordert denn zB "Todesstrafe für Kinderschänder"? Das pauschale Verlangen nach Höchststrafen ohne Betrachtung des Einzelfalls ist kein Ausweis rechtlicher Gesinnung.

Ich fordere keine Todesstrafe für Kinderschänder...ich fordere Berufsverbot für Pfaffen die 14jährige beschlafen.

 

Du forderst keine körperliche, aber eine wirtschaftliche und soziale Todesstrafe, und dies ausnahmslos, ohne jede Beachtung relevanter Tatumstände und eventueller Strafminderungsgründe. Und die Folgen der Entlassung sind der wirtschaftliche und soziale Tod: Mit dem Datum der Entlassung stellt das Bistum die Gehaltszahlungen ein, bisweilen zahlt man gnadenweise noch 3 Monate länger. Der Betroffene wird zwar rentenversichert, aber er hat keinen Anspruch auf ALG I, also bekommt er nur ALG II, auch als Hartz IV bekannt. Krankenversichert ist er dann kaum noch, denn die Private ist zu teuer und die gesetzliche nimmt ihn nicht. Und Jobaussichten? Wer nimmt denn einen wegen sexuellen Mißbrauchs verurteilten? Darf man so einem denn eine Chance geben? Ist das deine Vorstellung von Barmherzigkeit?

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Das steht da ja auch nicht, natürlich ist seine moralische Integrität durch solches Verhalten beschädigt. Die Frage ist nur, ob das nicht heilbar ist und ob jedwede Störung der moralischen Integrität den Verlust des Priesteramts begründen kann.

Wenn die Störung der moralischen Integrität mit sexuellen Handlungen an Jugendlichen verbunden ist - seien sie nun strafbar oder nicht - Ja

Warum?

 

Und: Wie stellst Du dir die Zukunft des Expriesters vor?

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Klar...man kann ja leicht tolert sein, wenn es sich um fremde Kinder handelt...

 

 

Auch die Frage, wessen Kinder betroffen sind, hat da nichts verloren.

 

Warum nicht?

 

Und ergänzend: Den vorhin getroffener Vergleich mit Freisler und Benjamin ist typisch für Dich...unterschwellig dreckig!

 

Sorry, aber wer fordert denn zB "Todesstrafe für Kinderschänder"? Das pauschale Verlangen nach Höchststrafen ohne Betrachtung des Einzelfalls ist kein Ausweis rechtlicher Gesinnung.

Ich fordere keine Todesstrafe für Kinderschänder...ich fordere Berufsverbot für Pfaffen die 14jährige beschlafen.

 

Du forderst keine körperliche, aber eine wirtschaftliche und soziale Todesstrafe, und dies ausnahmslos, ohne jede Beachtung relevanter Tatumstände und eventueller Strafminderungsgründe. Und die Folgen der Entlassung sind der wirtschaftliche und soziale Tod: Mit dem Datum der Entlassung stellt das Bistum die Gehaltszahlungen ein, bisweilen zahlt man gnadenweise noch 3 Monate länger. Der Betroffene wird zwar rentenversichert, aber er hat keinen Anspruch auf ALG I, also bekommt er nur ALG II, auch als Hartz IV bekannt. Krankenversichert ist er dann kaum noch, denn die Private ist zu teuer und die gesetzliche nimmt ihn nicht. Und Jobaussichten? Wer nimmt denn einen wegen sexuellen Mißbrauchs verurteilten? Darf man so einem denn eine Chance geben? Ist das deine Vorstellung von Barmherzigkeit?

 

1. Wenn der Mann außer vö.... auch noch was kann bekommt er einen Job. Ich habe während meiner früheren Zeit als Personalchef 2x abgesprungene Priester beschäftigt, mit bestem Erfolg.

 

2. Wenn wir schon von Barmherzigkeit reden...ist es barmherzig eine 14jährige psychisch für ihr Leben zu zeichnen...

Warum bemitleidet ihr dauernd den Täter und redet nicht von den Opfern.

bearbeitet von Der Geist
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Das steht da ja auch nicht, natürlich ist seine moralische Integrität durch solches Verhalten beschädigt. Die Frage ist nur, ob das nicht heilbar ist und ob jedwede Störung der moralischen Integrität den Verlust des Priesteramts begründen kann.

Wenn die Störung der moralischen Integrität mit sexuellen Handlungen an Jugendlichen verbunden ist - seien sie nun strafbar oder nicht - Ja

Warum?

 

Und: Wie stellst Du dir die Zukunft des Expriesters vor?

Auch für Dich:

Warum bemitleidet ihr dauernd den Täter und redet nicht von den Opfern.

bearbeitet von Der Geist
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Warum bemitleidet ihr dauernd den Täter und redet nicht von den Opfern.

 

Diese Gegenüberstellung führt nicht weiter. Das Mitleid gebührt dem Opfer, aber deshalb ist nicht automatisch die Höchststrafe für den Täter richtig.

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Warum bemitleidet ihr dauernd den Täter und redet nicht von den Opfern.

Mitleid- sowohl mit täter wie mit Opfer - hat zumindest im säkularen Strafrecht bei der Urteilsfindung nichts verloren.

Ich hoffe sehr, dass dies im Kirchenrecht ebenso ist.

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Warum bemitleidet ihr dauernd den Täter und redet nicht von den Opfern.

 

Diese Gegenüberstellung führt nicht weiter. Das Mitleid gebührt dem Opfer, aber deshalb ist nicht automatisch die Höchststrafe für den Täter richtig.

Die Höchststrafe laut Kirchenrecht ist die Exkommunikation.

 

Zur Debatte steht nicht einmal die Suspendierung, sondern nur das Verbot von Kontakten zu Kindern und Jugendlichen.

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Warum bemitleidet ihr dauernd den Täter und redet nicht von den Opfern.

 

Diese Gegenüberstellung führt nicht weiter. Das Mitleid gebührt dem Opfer, aber deshalb ist nicht automatisch die Höchststrafe für den Täter richtig.

Die Höchststrafe laut Kirchenrecht ist die Exkommunikation.

 

Zur Debatte steht nicht einmal die Suspendierung, sondern nur das Verbot von Kontakten zu Kindern und Jugendlichen.

Unter desen Umständen würde ich mich als Eltern mit allen Mitteln degegen verwehren, dass Priester meinen minderjährigen Kindern egal welchen Geschlechts näher als 10 Meter kommt.

 

Und angesichts solcher Verharmlosungen dürfen wir uns auch nicht mehr über die Vertuschungen durch Bischöfe wundern ....und die verbalen Versicherungen einer zukünftigen harten Welle ...alles Larifari.

bearbeitet von Der Geist
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Warum bemitleidet ihr dauernd den Täter und redet nicht von den Opfern.

 

Wo hast du denn von den Opfern geredet?

Ich rede nur von den Opfern, wenn ich fordere die Prävention ernst zu nehmen,indem man die Täter an zukünftigen Taten hindert...aber das fällt Dir eben gar nicht auf, weil Du vor Mitleid mit den Tätern triefst.

bearbeitet von Der Geist
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Warum bemitleidet ihr dauernd den Täter und redet nicht von den Opfern.

 

Diese Gegenüberstellung führt nicht weiter. Das Mitleid gebührt dem Opfer, aber deshalb ist nicht automatisch die Höchststrafe für den Täter richtig.

Die Höchststrafe laut Kirchenrecht ist die Exkommunikation.

 

Zur Debatte steht nicht einmal die Suspendierung, sondern nur das Verbot von Kontakten zu Kindern und Jugendlichen.

 

Das ist nicht richtig. Es kommt sogar der Ausschluß aus dem Klerikerstand in betracht, s.o.

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Warum bemitleidet ihr dauernd den Täter und redet nicht von den Opfern.

 

Diese Gegenüberstellung führt nicht weiter. Das Mitleid gebührt dem Opfer, aber deshalb ist nicht automatisch die Höchststrafe für den Täter richtig.

Die Höchststrafe laut Kirchenrecht ist die Exkommunikation.

 

Zur Debatte steht nicht einmal die Suspendierung, sondern nur das Verbot von Kontakten zu Kindern und Jugendlichen.

Unter desen Umständen würde ich mich als Eltern mit allen Mitteln degegen verwehren, dass Priester meinen minderjährigen Kindern egal welchen Geschlechts näher als 10 Meter kommt.

 

Und angesichts solcher Verharmlosungen dürfen wir uns auch nicht mehr über die Vertuschungen durch Bischöfe wundern ....und die verbalen Versicherungen einer zukünftigen harten Welle ...alles Larifari.

Nur fürs Protokoll: Ich will gerade die Suspendierung bzw. den Ausschluss aus dem Klerikerstand. Chrysologus hatte dagegen Bedenken.

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Nur fürs Protokoll: Ich will gerade die Suspendierung bzw. den Ausschluss aus dem Klerikerstand. Chrysologus hatte dagegen Bedenken.
In diesem speziellen Fall teile ich die Chrysos Einschätzung.

 

Das kirchliche Gericht ist keine Ersatzinstanz für den Fall, daß die zivile Gerichtsbarkeit versagt oder durch geltendes Recht nicht aktiv wird.

 

Prävention hin oder her - natürlich muss eine Gefährdung anderer Kinder ausgeschlossen werden. Natürlich ist es geboten, daß der Mann unter Beobachtung bleibt.

 

Aber: er ist geständig und nach gegenwärtigem Stand seit 20 Jahren "clean"

 

Selbst ein Zivilgericht hätte wohl keine Höchststrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung angeordnet.

 

Für einen Kleriker kommt aber noch etwas anderes dazu. Mit der Weihe wird der Priester in seine Diözese inkardiniert. Der Weihling übernimmt seine Standespflichten, das Bistum die Versorgungs- und Aufsichtspflichten. Ich denke nicht, daß diese Aufsichtspflicht endet, wenn der Kleriker abstürzt. Eher setzt sie dann doch erst richtig ein.

 

Insofern kann ich nachvollziehen, daß die Entlassung aus dem Klerus in diesem Fall nicht die gebotene Entscheidung war.

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Ich rede nur von den Opfern, wenn ich fordere die Prävention ernst zu nehmen,indem man die Täter an zukünftigen Taten hindert...aber das fällt Dir eben gar nicht auf, weil Du vor Mitleid mit den Tätern triefst.

Und das erreicht man durch Rausschmiss aus dem Priesterstand?????

 

Wenn du willst, daß so jemand nie mehr mit Jugendlichen zu tun bekommt, dann schreib genau das aber fasel nicht was von 'Entfernung aus dem Priesterstand'!

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Klar...man kann ja leicht tolert sein, wenn es sich um fremde Kinder handelt...

 

 

Auch die Frage, wessen Kinder betroffen sind, hat da nichts verloren.

 

Warum nicht?

 

Und ergänzend: Den vorhin getroffener Vergleich mit Freisler und Benjamin ist typisch für Dich...unterschwellig dreckig!

 

Sorry, aber wer fordert denn zB "Todesstrafe für Kinderschänder"? Das pauschale Verlangen nach Höchststrafen ohne Betrachtung des Einzelfalls ist kein Ausweis rechtlicher Gesinnung.

Für Kinderschänder gibt es keine Strafe, die zu hart wäre.

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Nur fürs Protokoll: Ich will gerade die Suspendierung bzw. den Ausschluss aus dem Klerikerstand. Chrysologus hatte dagegen Bedenken.
In diesem speziellen Fall teile ich die Chrysos Einschätzung.

 

Das kirchliche Gericht ist keine Ersatzinstanz für den Fall, daß die zivile Gerichtsbarkeit versagt oder durch geltendes Recht nicht aktiv wird.

Klar.

 

Prävention hin oder her - natürlich muss eine Gefährdung anderer Kinder ausgeschlossen werden. Natürlich ist es geboten, daß der Mann unter Beobachtung bleibt.

Es ist geboten, dass dieser Mann nicht mehr als Priester tätig sein kann. Nichts anderes.

 

Aber: er ist geständig und nach gegenwärtigem Stand seit 20 Jahren "clean"

 

Selbst ein Zivilgericht hätte wohl keine Höchststrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung angeordnet.

Ein Zivilgericht verhängt keine Strafen.

Außerdem ist(wie in vielen Fällen) der Fall leider verjährt. Ansonsten wäre genau das die angemessene Antwort: Wegsperren und zwar für immer!

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Klar...man kann ja leicht tolert sein, wenn es sich um fremde Kinder handelt...

 

 

Auch die Frage, wessen Kinder betroffen sind, hat da nichts verloren.

 

Warum nicht?

 

Und ergänzend: Den vorhin getroffener Vergleich mit Freisler und Benjamin ist typisch für Dich...unterschwellig dreckig!

 

Sorry, aber wer fordert denn zB "Todesstrafe für Kinderschänder"? Das pauschale Verlangen nach Höchststrafen ohne Betrachtung des Einzelfalls ist kein Ausweis rechtlicher Gesinnung.

Für Kinderschänder gibt es keine Strafe, die zu hart wäre.

 

Interessant, wer sich hier so outet.

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Ansonsten wäre genau das die angemessene Antwort: Wegsperren und zwar für immer!

Wegen Verführung Minderjähriger?????

Ja.

 

(Zumal es wohl nicht bei der Verführung geblieben ist).

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Ansonsten wäre genau das die angemessene Antwort: Wegsperren und zwar für immer!
Wegen Verführung Minderjähriger?????
Ja.

 

(Zumal es wohl nicht bei der Verführung geblieben ist).

Und was verhängst Du dann bei Mord?

 

Schierlingsbecher zur Selbstmedikation?

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echtlicher Gesinnung.

 

Für Kinderschänder gibt es keine Strafe, die zu hart wäre.

 

Das ist ein nunendlich dämlicher Schwachsinnn. Gerade im Uman mit Extremverbrechern (zu denen ic jenen Priester nicht mal rechnen würde) zeigt sic ideal die Haltun einer Person zu Demokratie und Rechtsstaat.

 

Mit anderen Worten: Du hast dich unendlich disqualifiziert.

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echtlicher Gesinnung.

 

Für Kinderschänder gibt es keine Strafe, die zu hart wäre.

 

Das ist ein nunendlich dämlicher Schwachsinnn. Gerade im Uman mit Extremverbrechern (zu denen ic jenen Priester nicht mal rechnen würde) zeigt sic ideal die Haltun einer Person zu Demokratie und Rechtsstaat.

 

Indem man sie nach ein paar Jahren wieder auf die Menschheit loslässt oder was? Ich glaub, ich spinne!

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