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Die katholische Kirche und der Missbrauch


Björn

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Missbrauchsopfer Norbert Denef befindet sich im Hungerstreik für eine Durchsetzung längerer Verjährungsfristen.

 

Der Arme kann einem wirklich leid tun.

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Bischof Ackermann entläßt Priester wegen Mißbrauchs - das Eigenartige an der ganzen Sache ist ja nun, dass man den Mann härter hätte bestrafen können, wenn man ihn nicht entllassen hätte (vermute ich zumindest): Zelebrationsverbot et al. ist auch im klerikerstand strafweise möglich, allerdings hätte man im Klerikerstand seine Bezüge deutlichst absenken können. Nun aber wird er entlassen, d.h. das Bistum, muss sein gesamten Lebenseinkommen bei der Rentenversicherung nachversichern (da kommen erhebliche Summen zusammen: ca. 20% Rentenbeitrag, ein Pfarrer bekommt so um die 3.000€ im Monat, macht also 600€ im Monat für die Rente, das ganze mal 12, also 7.200€ im Jahr. Auf das Lebensalter hoch gerechnet, kostet die Entlassung das Bistum also vermutlich zwischen 150.000€ und 200.000€), die dann eine Rente zahlen muss. Da der Mann vermutlich an oder über 40 Jahre im Dienst war, wird er wohl auf eine recht gute Rente kommen - das mag weniger sein denn als Pfarer im Ruhestand, aber mehr als strafweise möglich gewesen wäre.

 

Irgendwie kommt mir das seltsam vor.

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Möglicher Weise. Mir ist dieser Satz aufgefallen, der auch in den Radionachrichten erwähnt wurde:

 

Bei der Entlassung handelt es sich nach Bistumsangaben um das höchste Strafmaß, welche das Kirchenrecht vorsieht.

 

Hört sich einfach gut an, wenn der Fall nach Strafrecht verjährt ist, aber von der Kirche mit dem höchsten Strafmaß belegt wird.

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Bischof Ackermann entläßt Priester wegen Mißbrauchs - das Eigenartige an der ganzen Sache ist ja nun, dass man den Mann härter hätte bestrafen können, wenn man ihn nicht entllassen hätte (vermute ich zumindest): Zelebrationsverbot et al. ist auch im klerikerstand strafweise möglich, allerdings hätte man im Klerikerstand seine Bezüge deutlichst absenken können. Nun aber wird er entlassen, d.h. das Bistum, muss sein gesamten Lebenseinkommen bei der Rentenversicherung nachversichern (da kommen erhebliche Summen zusammen: ca. 20% Rentenbeitrag, ein Pfarrer bekommt so um die 3.000€ im Monat, macht also 600€ im Monat für die Rente, das ganze mal 12, also 7.200€ im Jahr. Auf das Lebensalter hoch gerechnet, kostet die Entlassung das Bistum also vermutlich zwischen 150.000€ und 200.000€), die dann eine Rente zahlen muss. Da der Mann vermutlich an oder über 40 Jahre im Dienst war, wird er wohl auf eine recht gute Rente kommen - das mag weniger sein denn als Pfarer im Ruhestand, aber mehr als strafweise möglich gewesen wäre.

 

Irgendwie kommt mir das seltsam vor.

 

Also erstens ist der Artikel in der Terminologie sowieso unsauber, den genauen Unterschied zwischen einer Suspendierung und einer Entlassung aus dem Klerikerstand scheint dem Autor nicht ganz klar zu sein.

Außerdem findet sich ja noch der Hinweis, der Beschuldigte sei emeritierter Theologieprofessor. Wenn das zutrifft, dann müsste doch sowieso der Staat für seine Pensionen aufkommen, da Theologieprofessoren ja in der Regel Beamte sind. Oder werden sie als Priester etwa doppelt bezahlt und erhalten dann doppelte Pensionszahlungen?

Vielleicht hat Ackermann ihn natürlich auch genau deshalb ausgewählt, um ein Exempel zu statuieren; weil er einen Täter medienwirksam "rausschmeißen" kann, ohne die finanziellen Kosten voll tragen zu müssen.

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Also erstens ist der Artikel in der Terminologie sowieso unsauber, den genauen Unterschied zwischen einer Suspendierung und einer Entlassung aus dem Klerikerstand scheint dem Autor nicht ganz klar zu sein. Außerdem findet sich ja noch der Hinweis, der Beschuldigte sei emeritierter Theologieprofessor. Wenn das zutrifft, dann müsste doch sowieso der Staat für seine Pensionen aufkommen, da Theologieprofessoren ja in der Regel Beamte sind. Oder werden sie als Priester etwa doppelt bezahlt und erhalten dann doppelte Pensionszahlungen? Vielleicht hat Ackermann ihn natürlich auch genau deshalb ausgewählt, um ein Exempel zu statuieren; weil er einen Täter medienwirksam "rausschmeißen" kann, ohne die finanziellen Kosten voll tragen zu müssen.

 

Den Professor habe ich in der Tat überlesen - wenn er nicht an einer kirchlichen Hochschule war, dann ändert sich an seiner Pension nichts (in dem Fall wäre der Hinweis des Bischofs falsch), wenn er an einer kirchlichen Hochschule war, dann ändert sich wenig. Und Entlassung wurde ausdrücklich mehrfach gesagt.

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Kann der Bischof überhaupt aus dem Klerikerstand entlassen? Ist dafür nicht bei delicta graviora die Glaubenskongregation zuständig? Ich habe den Eindruck, Ackermann rühmt sich möglicherweise einer "Großtat" (wenn's denn eine ist), die er nicht selbst vollbracht hat.

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Kann der Bischof überhaupt aus dem Klerikerstand entlassen? Ist dafür nicht bei delicta graviora die Glaubenskongregation zuständig? Ich habe den Eindruck, Ackermann rühmt sich möglicherweise einer "Großtat" (wenn's denn eine ist), die er nicht selbst vollbracht hat.

 

Deshalb meinte ich "unsaubere Terminologie", irgendwie passt das nicht so ganz zusammen. Ich würde da lieber mal die Originalpressemeldung lesen und nicht das, was der Spiegel daraus gemacht hat.

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Kann der Bischof überhaupt aus dem Klerikerstand entlassen? Ist dafür nicht bei delicta graviora die Glaubenskongregation zuständig? Ich habe den Eindruck, Ackermann rühmt sich möglicherweise einer "Großtat" (wenn's denn eine ist), die er nicht selbst vollbracht hat.

 

Deshalb meinte ich "unsaubere Terminologie", irgendwie passt das nicht so ganz zusammen. Ich würde da lieber mal die Originalpressemeldung lesen und nicht das, was der Spiegel daraus gemacht hat.

Hier die Meldung des Saarländischen Rundfunks

http://www.sr-online.de/nachrichten/1668/1450776.html

Rom verwies den Fall mit der Maßgabe an das Bistum zurück, ein außergerichtliches Strafverfahren durchzuführen. Nach dessen Abschluss schlug Ackermann Rom vor, den Priester aus dem Klerikerstand zu entlassen. Dem stimmte die Glaubenskongregation zu.

*undschonwiederausderverbotenenZonewegseiend*

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Kann der Bischof überhaupt aus dem Klerikerstand entlassen? Ist dafür nicht bei delicta graviora die Glaubenskongregation zuständig? Ich habe den Eindruck, Ackermann rühmt sich möglicherweise einer "Großtat" (wenn's denn eine ist), die er nicht selbst vollbracht hat.

 

Da ist der Spiegel nicht ausführlich genug.

Beim SWR gibt es den entsprechenden Hinweis:

 

Entsprechend der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz wurde ihnen nachgegangen und eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet. Nach deren Abschluss wurde die römische Glaubenskongregation informiert.

Rom stimmte Entlassung zu

 

Der Vatikan verwies den Fall mit der Maßgabe an das Bistum zurück, ein außergerichtliches Strafverfahren durchzuführen. Nach dessen Abschluss schlug Ackermann vor, den Priester aus dem Klerikerstand zu entlassen. Dem stimmte die Glaubenskongregation zu.

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Kann der Bischof überhaupt aus dem Klerikerstand entlassen? Ist dafür nicht bei delicta graviora die Glaubenskongregation zuständig? Ich habe den Eindruck, Ackermann rühmt sich möglicherweise einer "Großtat" (wenn's denn eine ist), die er nicht selbst vollbracht hat.

 

Grundsätzlich geht das auf diözesaner Ebene - allerdings nur per Strafverfahren. Im vorliegenden Fall wurde das Strafdekretverfahren gewählt (und Rom hat nebenher die Verjährungen nachträglich aufgehoben) - das geht eigentlich nicht, sd. nur mir römischer Elaubnis. Ich vermute allerdings, dass der Bischof das Dekret ausgefertigt un Rom es lediglich bestätigt hat. Insofern hat der Bischof entlassen.

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Mir scheint eher, dass das Klerikerdienstrecht und das deutsche Sozialrecht etwas unglücklich zusammenwirken.

Um der Klarheit willen ist es eindeutig besser, sich nicht ums Sozialrecht zu scheren. Sonst heißt es doch, die Kirche scheue die Nachversicherung und mache deshalb faule Kompromisse.

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Mir scheint eher, dass das Klerikerdienstrecht und das deutsche Sozialrecht etwas unglücklich zusammenwirken.

Um der Klarheit willen ist es eindeutig besser, sich nicht ums Sozialrecht zu scheren. Sonst heißt es doch, die Kirche scheue die Nachversicherung und mache deshalb faule Kompromisse.

 

Ich kenne einen solchen Kompromiss - es ist ebenso Unfug, wenn man aus prinzipiellen Gründen der Deutsche Rente 250.000€ für die Alterssicherung eines 82 Jährigen zahlt, und das in Zeiten knapper Kassen.

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Mir scheint eher, dass das Klerikerdienstrecht und das deutsche Sozialrecht etwas unglücklich zusammenwirken.

Um der Klarheit willen ist es eindeutig besser, sich nicht ums Sozialrecht zu scheren. Sonst heißt es doch, die Kirche scheue die Nachversicherung und mache deshalb faule Kompromisse.

 

Ich kenne einen solchen Kompromiss - es ist ebenso Unfug, wenn man aus prinzipiellen Gründen der Deutsche Rente 250.000€ für die Alterssicherung eines 82 Jährigen zahlt, und das in Zeiten knapper Kassen.

 

Was sind schon 250.000 Euro? Die US-Diözesen haben hunderte von Millionen bezahlen müssen wegen ihrer Laxheit.

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