Jump to content

Handkommunion


Daniel 2

Recommended Posts

Ob diese Einführung durch die DBK erfolgte oder ob jeder Bischof das in Umsetzung eines DBK Beschlusses (der ja notwendig ist) für sein Bistum selbst angewiesen hat, weiß ich nicht.

In Deutschland muss jeder DBK-Beschluss immer noch einmal von jedem Bischof für seine Diözese umgesetzt werden. Die DBK hat nämlich kein eigenes Amtsblatt. So ist es ja z.B. möglich, dass ein Bischof an einem beliebigem Ort, nennen wir ihn hier einfach mal Regensburg, etwas anderes tut, als die DBK beschlossen hat.

Ah, dann soll also jetzt jemand Daniel 2 nicht nur einen DBK-Beschluss heraussuchen, sondern auch noch die Amtsblätter aller deutschen Diözesen, in denen Vollzug angeordnet worden ist.

 

Kann man mal drüber reden. Mein Stundenhonorar beträgt 150,- €...

Bravo! :ninja:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lieber Daniel,

 

 

Ich halte die hier gestellte Frage "Handkommunion, erlaubt oder nicht" für sehr provokativ und verstehe auch nicht ganz worauf sie hinauslaufen soll.
ich suche aus Interesse nach einer begründeten Antwort für diese Frage.

Hier die Quelle:

vom 3. April 1985

Auf den Punkt gebracht:

Die Handkommunion ist erlaubt, wenn sie mit der dem Allerheiligsten LEIB CHRISTI gebührenden Ehrfurcht in Auftreten und Gesinnung empfangen wird.

Der ehrfürchtig glaubende Christ wird niederknien und JESUS mit hochgehaltener Handfläche um die Gabe SEINES Allerheiligsten LEIBES bitten - wie die Kranken die JESUS damals um Heilung gebeten haben.

...Und den Empfang mit "Amen" bestätigen.

 

Ob Hand- oder Mundkommunion, ist Sache der persönlichen Einstellung:

- Dem passiven Christ ist die Mundkommunion angemessen.

- Dem aktiven Christ ist die Handkommunion angemessen.

Gruß

josef

bearbeitet von josef
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ob diese Einführung durch die DBK erfolgte oder ob jeder Bischof das in Umsetzung eines DBK Beschlusses (der ja notwendig ist) für sein Bistum selbst angewiesen hat, weiß ich nicht.
In Deutschland muss jeder DBK-Beschluss immer noch einmal von jedem Bischof für seine Diözese umgesetzt werden. Die DBK hat nämlich kein eigenes Amtsblatt. So ist es ja z.B. möglich, dass ein Bischof an einem beliebigem Ort, nennen wir ihn hier einfach mal Regensburg, etwas anderes tut, als die DBK beschlossen hat.

Ah, dann soll also jetzt jemand Daniel 2 nicht nur einen DBK-Beschluss heraussuchen, sondern auch noch die Amtsblätter aller deutschen Diözesen, in denen Vollzug angeordnet worden ist.

 

Kann man mal drüber reden. Mein Stundenhonorar beträgt 150,- €...

? Daniels Frage geht nunmal ziemlich in die Strukturen.

 

Die DBK ist KEINE weisungsberechtigte Institution. Kein Bischof muss dort diskutierte/empfohlene Schritte in seinem Bistum umsetzen.

 

Wenn er also wissen will, ob in einem bestimmten Bistum die Handkommunion erlaubt wurde, ist tatsächlich das Amtsblatt dieses Bistums entscheidend. Die Empfehlung der DBK kann allenfalls als Datierungshilfe dienen.

 

Auf der anderen Seite ist allerdings die Frage, ob es die ursprünglichen Beschränkungen überhaupt noch gibt.

 

Dazu müsste man sich CIC, Editio Typica des Missale Romanum 2001 und die Allgemeine Einführung in das Messbuch anschauen (wobei ich ad hoc weder im CIC noch im KKK noch in der AEM was gefunden habe).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Franciscus non papa

niederknieen???? davon steht beim besten willen NICHTS da.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ob diese Einführung durch die DBK erfolgte oder ob jeder Bischof das in Umsetzung eines DBK Beschlusses (der ja notwendig ist) für sein Bistum selbst angewiesen hat, weiß ich nicht.
In Deutschland muss jeder DBK-Beschluss immer noch einmal von jedem Bischof für seine Diözese umgesetzt werden. Die DBK hat nämlich kein eigenes Amtsblatt. So ist es ja z.B. möglich, dass ein Bischof an einem beliebigem Ort, nennen wir ihn hier einfach mal Regensburg, etwas anderes tut, als die DBK beschlossen hat.

Ah, dann soll also jetzt jemand Daniel 2 nicht nur einen DBK-Beschluss heraussuchen, sondern auch noch die Amtsblätter aller deutschen Diözesen, in denen Vollzug angeordnet worden ist.

 

Kann man mal drüber reden. Mein Stundenhonorar beträgt 150,- €...

? Daniels Frage geht nunmal ziemlich in die Strukturen.

 

Die DBK ist KEINE weisungsberechtigte Institution. Kein Bischof muss dort diskutierte/empfohlene Schritte in seinem Bistum umsetzen.

 

Wenn er also wissen will, ob in einem bestimmten Bistum die Handkommunion erlaubt wurde, ist tatsächlich das Amtsblatt dieses Bistums entscheidend. Die Empfehlung der DBK kann allenfalls als Datierungshilfe dienen.

 

Auf der anderen Seite ist allerdings die Frage, ob es die ursprünglichen Beschränkungen überhaupt noch gibt.

 

Dazu müsste man sich CIC, Editio Typica des Missale Romanum 2001 und die Allgemeine Einführung in das Messbuch anschauen (wobei ich ad hoc weder im CIC noch im KKK noch in der AEM was gefunden habe).

Das ist alles gut und schön, lieber Flo, aber die Haltung: ich stell die Frage mal ins Forum und lass ausschließlich die andern arbeiten, widerstrebt mir schon ganz arg. :ninja:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Franciscus: ich vermute, daß Josef auf diese Weise eine Synthese beider Formen formulieren wollte...

bearbeitet von Flo77
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist alles gut und schön, lieber Flo, aber die Haltung: ich stell die Frage mal ins Forum und lass ausschließlich die andern arbeiten, widerstrebt mir schon ganz arg. :ninja:
Im Prinzip ja - angesichts des undurchsichtigen Prozederes allerdings auch nicht völlig abwegig.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lieber Katharer,

 

 

... "Brandbrief" und "Sühnezug gegen die unheilvolle Handkommunion"

 

Hier nur auszugsweise als Beispiel:

"Aber dann kam die unheilvolle Handkommunion und mit ihr, oder auch zeitgleich, der Umstoß (oder muss man sagen, der Umsturz?) der Liturgie und mit ihnen begann vieles in unserer Kirche zu wanken und wurde und wird von den treugebliebenen Katholiken oft nicht mehr verstanden. Mit der Hinzufügung der Handkommunion ist dem Widersacher unseres Herrn Jesus Christus gegen die höchstgebenedeite Dreifaltigkeit eine nicht zu beschreibende und in jeder Hinsicht höchst grauenvolle Beleidigung zugefügt worden, die einfach unbeschreiblich ist und uns allen noch Entsetzliches an Züchtigungen und Plagen in einem nie gekannten Ausmaß zufügen wird."

Sieht der HEILIGE GEIST GOTTES anders.

 

Sowohl Modernisten wie Traditionalisten machen zur Zeit Vieles falsch und Weniges richtig.

Das kommt:

Allesamt sind sie zuwenig bereit auf den HEILIGEN GEIST zu hören und IHM zu gehorchen.

 

 

Gruß

josef

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist alles gut und schön, lieber Flo, aber die Haltung: ich stell die Frage mal ins Forum und lass ausschließlich die andern arbeiten, widerstrebt mir schon ganz arg. :lol:
Im Prinzip ja - angesichts des undurchsichtigen Prozederes allerdings auch nicht völlig abwegig.

Ein bisschen guten Willen zur Mitarbeit sollte der Fragensteller schon zeigen. :ninja:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist alles gut und schön, lieber Flo, aber die Haltung: ich stell die Frage mal ins Forum und lass ausschließlich die andern arbeiten, widerstrebt mir schon ganz arg. :lol:

Es gibt eben aktive und passive Christen. :ninja:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist alles gut und schön, lieber Flo, aber die Haltung: ich stell die Frage mal ins Forum und lass ausschließlich die andern arbeiten, widerstrebt mir schon ganz arg. :lol:

Es gibt eben aktive und passive Christen. :ninja:

Sag lieber "faule".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Franciscus non papa
Das ist alles gut und schön, lieber Flo, aber die Haltung: ich stell die Frage mal ins Forum und lass ausschließlich die andern arbeiten, widerstrebt mir schon ganz arg. :lol:

Es gibt eben aktive und passive Christen. :lol:

 

 

und die tragen dann eben das gesangbuch links oder rechts - ganz einfach zu erkennen. :ninja:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist alles gut und schön, lieber Flo, aber die Haltung: ich stell die Frage mal ins Forum und lass ausschließlich die andern arbeiten, widerstrebt mir schon ganz arg. :lol:
Es gibt eben aktive und passive Christen. :ninja:
Sag lieber "faule".
Hey - ich bin kein fauler Christ nur weil ich KMK bevorzuge.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Franciscus non papa

das hat doch keiner gesagt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist alles gut und schön, lieber Flo, aber die Haltung: ich stell die Frage mal ins Forum und lass ausschließlich die andern arbeiten, widerstrebt mir schon ganz arg. :lol:
Es gibt eben aktive und passive Christen. :ninja:
Sag lieber "faule".
Hey - ich bin kein fauler Christ nur weil ich KMK bevorzuge.

Nö, Du bist ja auch imstande selber zu suchen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lieber Franciscus,

 

 

niederknieen???? davon steht beim besten willen NICHTS da.

In den Evangelien steht doch immer wieder:

zB. in Matthäus 8, 2-3:

·
2
Und siehe, ein Aussätziger kam heran und
fiel vor IHM nieder
und sprach: HERR, wenn DU willst, kannst DU mich reinigen.

·
3
Und JESUS streckte die Hand aus, rührte ihn an und sprach:
ICH will's tun
; sei rein! Und sogleich wurde er von seinem Aussatz rein.

 

Niederknien ist Dasselbe.

Wer mit den Worten niederkniet...

"HERR, ich bin nicht würdig, dass DU eingehst unter mein Dach, aber sprich nur ein Wort, so wird meine Seele gesund."

...wird beim Empfang des Allerheiligsten LEIBES CHRISTI zum Zeichen der Ehrfurcht niederknien wollen.

Die Neue Liturgie macht durch Abriss des Brüstung vor dem Altar den Fehler das Niederknien wirksam zu unterbinden.

Für alte und gebrechliche Christen besonders schmerzhaft.

 

Was Wunder daß sich die Traditionalisten entsetzen.

 

 

Gruß

josef

bearbeitet von josef
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn er also wissen will, ob in einem bestimmten Bistum die Handkommunion erlaubt wurde, ist tatsächlich das Amtsblatt dieses Bistums entscheidend. Die Empfehlung der DBK kann allenfalls als Datierungshilfe dienen.

Datierungshilfe ist das eine. Aber wenn ich das Prozedere in der von Josef verlinkten Mitteilung richtig verstanden haben, dann müsste doch die DBK zunächst mal als solche ein Gesuch an den Apostolischen Stuhl gerichtet haben, bevor dieser irgendwas genehmigen konnte. D.h. es muss schon einen DBK-Beschluss über dieses Gesuch geben. Und die Genehmigung wird auch an die DBK gerichtet worden sein.

 

Dass es dann noch in allen möglichen Amtsblättern stehen muss, um "gültig" zu sein, tja, Pech...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

D.h. es muss schon einen DBK-Beschluss über dieses Gesuch geben.
Nein. Der Ortsbischof muß im Amtsblatt schreiben, daß er in seiner Diözese das entsprechende Indult in Kraft setzt.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist alles gut und schön, lieber Flo, aber die Haltung: ich stell die Frage mal ins Forum und lass ausschließlich die andern arbeiten, widerstrebt mir schon ganz arg. :lol:
Es gibt eben aktive und passive Christen. :ninja:
Sag lieber "faule".
Hey - ich bin kein fauler Christ nur weil ich KMK bevorzuge.

Nö, Du bist ja auch imstande selber zu suchen.

Ja, eben, du zappeltst dich hier ab und ziehst dir dann den Schuh eines Faultiers über. Du hättest doch merken müssen, dass sich meine Einteilung auf die Bereitschaft etwas selbst zu suchen und nicht auf den Kommunionempfang bezogen hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

D.h. es muss schon einen DBK-Beschluss über dieses Gesuch geben.
Nein. Der Ortsbischof muß im Amtsblatt schreiben, daß er in seiner Diözese das entsprechende Indult in Kraft setzt.

Aber in dem Dokument steht, dass der Apostolische Stuhl dieses "Indult" nur erlässt, wenn eine Bischofkonferenz zuvor darum gebeten hat, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beschlüsse der DBK werden promulgiert durch Versandt derselben an die Mitglieder der DBK durch den Vorsitzenden. Die Mitglieder veröffentlichen die Beschlüse in der Regel in ihren Amtsblättern. In der kanonistischen Arbeit hat sich die Tradition eingebürgert, das Abmtsblatt des Vorsitzenden als Referenz zu verwenden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

D.h. es muss schon einen DBK-Beschluss über dieses Gesuch geben.
Nein. Der Ortsbischof muß im Amtsblatt schreiben, daß er in seiner Diözese das entsprechende Indult in Kraft setzt.

Aber in dem Dokument steht, dass der Apostolische Stuhl dieses "Indult" nur erlässt, wenn eine Bischofkonferenz zuvor darum gebeten hat, oder?

Korrekt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Franciscus non papa

also: eine bischofskonferenz sucht um indult nach.

 

was in den einzelnen bistümern geschieht, entscheidet der jeweilige ortsbischof als der verantwortliche für die liturgie. nachdem diese entscheidung im amtsblatt formgemäß veröffentlich ist, ist das in diesem bistum gesetz.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

niederknieen???? davon steht beim besten willen NICHTS da.

 

niederknieen???? Wie war das eigentlich beim letzten Abendmahl, haben da die Jünger auch im Knien gespeist?

Ist es nicht völlig unerheblich ob knieend, stehend, in die Hand oder in den Mund, wichtig ist doch nur:

“Solches tut zu meinem Gedächtnis.”

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also: eine bischofskonferenz sucht um indult nach.

 

was in den einzelnen bistümern geschieht, entscheidet der jeweilige ortsbischof als der verantwortliche für die liturgie. nachdem diese entscheidung im amtsblatt formgemäß veröffentlich ist, ist das in diesem bistum gesetz.

der Ortsbischof kann aber nur entscheiden ob er in seiner Diözese das Indult zur Anwendung bringt er kann keinem Gläubigen vorschreiben daß er dem Indult gemäß den Leib des Herrn empfängt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

×
×
  • Neu erstellen...