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Alles Ge-Lu-Müller, oder was?


kurwenal56

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und ich spendiere ihm täglich einen Kasten Bier, falls er es sich nicht mehr leisten kann.

Typisch, diese zornig vorgetragene hasserfüllte zynische Polemik.

also ich weiß ja nicht so recht - wenn mir jemand das Angebot machen würde, mir täglich einen Kasten Bier zu spendieren, würde ich das eher ungern als "haßerfüllte Polemik" bezeichnen wollen ... B)
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Franciscus non papa
Aufgrund ihres Kirchen- und Amtsverständnisses leben diese Herren in einer Welt, die es längst nicht mehr gibt.
Hat es diese Welt denn jemals gegeben?

 

Ich tue mich schwer mit dem Gedanken, daß das Müllersche Gottesgnadentum tatsächlich mal Realität war (aber in meiner Erzdiözese wurde dem Ortsordinarius ja auch um 1290 nahegelegt nach Bonn umgzusiedeln...)

hm, in passau gibt es über der stadt die bischöfliche zwingburg, damit der hirte im notfall seine herde zusammenhalten konnte...

Damit seine Herde bei ihm Zuflucht fand oder damit der Hirte sich vor der Herde in Sicherheit bringen konnte?

 

 

das zweite zunächst, aber man kann dann von da oben wunderbar mit kanonen auf die stadt schiessen... deshalb ja auch der begriff "zwingburg".

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Und weiter gehts mit der Verlautbarungspolitik a la DDR:

 

 

Das Bistum Regensburg behauptet: "Bischöfliches Ordinariat stellt Kontakt zu Opferfamilie her". In Wahrheit hat das Füchslein (Tschulding. Ich meine den allerwertesten HH. GV Fuchs) einen pampigen Brief an die Rechtsanwältin der Opfer des von GeLuMü eingesetzten Kinderschänders geschrieben, sie solle gefälligst die Adresse der Opfer herausrücken. Link.

Woher weißt Du, dass der Brief pampig war?

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Aufgrund ihres Kirchen- und Amtsverständnisses leben diese Herren in einer Welt, die es längst nicht mehr gibt.
Hat es diese Welt denn jemals gegeben?

 

Ich tue mich schwer mit dem Gedanken, daß das Müllersche Gottesgnadentum tatsächlich mal Realität war (aber in meiner Erzdiözese wurde dem Ortsordinarius ja auch um 1290 nahegelegt nach Bonn umgzusiedeln...)

 

 

hm, in passau gibt es über der stadt die bischöfliche zwingburg, damit der hirte im notfall seine herde zusammenhalten konnte...

Nicht ganz richtig: als gebürtiger Passauer weiß ich, dass diese Burg gedacht war zur Flucht (vor Feinden oder vor dem Volk).
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Woher weißt Du, dass der Brief pampig war?

Ich schließe es aus dem, was das Füchslein in indirekter Rede einräumt, dass es Gegenstand des Briefes war. Ein nichtpampiger Brief hätte danach gefragt, ob die Familie Kontakt aufnehmen wolle, statt sie zu verlangen Ich anstelle der Familie würde mich hüten, mit denen direkt zu reden oder denenmeine Identrität mitzuteilen). Außerdem hätte ein nichtpampiges Schreiben vermieden, den Satz "vor Abschluss des Gerichtsverfahrens konnte der Kontakt zur Familie des Opfers nicht hergestellt werden, da das Bischöfliche Ordinariat sich sonst dem Vorwurf ausgesetzt hätte, damit das Verfahren zu beeinflussen" zu beinhalten.

bearbeitet von Sokrates
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Nur nicht vom Wesentlichen ablenken
dann sind wr uns ja einig B)

 

Ok, dann warte ich jetzt auf ein paar Statements zu Riekofen und Manfred Müller. Grüße, KAM

Kuckst Du hier?

 

Deine damalige Frage läßt sich heute besser beantworten. Grüße, KAM

Und wie beantwortest Du sie?

 

Die FAZ hat heute ein interessantes Detail, das offenbar in der sonstigen Presse fehlt. Der Gutachter (der, über dessen Gutachten es den Vermrk in der Personalakte gibt) hat im Prozeß ausgesagt, daß das Bistum das Gutachten nicht kannte. Es hätte es selbst dann nicht bekommen, wenn es angefordert worden wäre. Dagegegen steht die gutachterliche bzw. ärztliche Schweigepflicht. Grüße, KAM

bearbeitet von kam
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edit: leer - ich muss ein Zitat nochmals überprüfen.

 

also jetzt:

Die FAZ hat heute ein interessantes Detail, das offenbar in der sonstigen Presse fehlt. Der Gutachter (der, über dessen Gutachten es den Vermrk in der ersonalate gibt) hat im Prozeß ausgesagt, daß das Bistum das Gutachten nicht annte. Es häte es selbst dann nicht bekomen, wenn es angfordert worden wäre. Dagegegen steht die gutachterliche bzw. ärztliche Schweigepflicht. Grüße, KAM

 

Mitteilungungen in Strafsachen:

Nr. 22

Strafsachen gegen Geistliche und Beamtinnen und Beamte

öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften

§ 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 4 u. 6, Abs. 2 EGGVG

 

(1)…

 

(2) In Strafsachen gegen Geistliche einer Kirche oder gegen Personen, die ein entsprechendes Amt bei einer anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft bekleiden, sowie gegen Beamtinnen und Beamte einer Kirche oder einer Religionsgesellschaft sind mitzuteilen

 

1. der Erlaß und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls,

2. die Erhebung der öffentlichen Klage,

3. die Urteile,

4. der Ausgang des Verfahrens, wenn eine Mitteilung nach den Ziffern 1 bis 3 zu machen war.

 

Ich gehe davon aus, dass diese Mitteilungen erfolgt sind, denn sonst hätte der Pressesprecher des Bischofs schon längst lautstark beklagt, dass dies nicht geschehen sei und das Ordinariat von der bösen Justiz völlig unzureichend informiert worden sei.

Der Datenschutz hätte nicht daran gehindert , den Pfarrer aufzufordern, vor einer Weiterbeschäftigung erst einmal dem Ordinariat die Karten vollständig auf den Tisch zu legen.

Eine Wurstverkäuferin, die Tbc hatte, wird vor ihrer Wiederbeschäftigung besser überprüft.

 

Aus der von kam zitierten FAZ ergibt sich auch, dass die umfassende private Therapie, auf die sich das Bistum so gläubig verlassen hat, im Monat 2 (in Worten: zwei) Stunden ausmachte.

bearbeitet von Wunibald
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Die FAZ hat heute ein interessantes Detail, das offenbar in der sonstigen Presse fehlt. Der Gutachter (der, über dessen Gutachten es den Vermrk in der Personalakte gibt) hat im Prozeß ausgesagt, daß das Bistum das Gutachten nicht kannte. Es hätte es selbst dann nicht bekommen, wenn es angefordert worden wäre. Dagegegen steht die gutachterliche bzw. ärztliche Schweigepflicht. Grüße, KAM

Manche "Medien-Macher" haben augenscheinlich ein merkwürdiges Verhältnis zur Wirklichkeit und deren Wahrheit.

...

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Aussage von Wolfgang Küpper, Leiter der Kirchenfunkredaktion des Bayerischen Rundfunks, in einem Beitrag vom 13. März 2008 im Sender Bayern 1, falsch ist. Küpper hatte darin behauptet, dass der Regensburger Bischof erst ein halbes Jahr nach der Verhaftung von Peter K. über die Geschehnisse sein Bedauern ausgesprochen habe und dies gleichzeitig als „schlechtes Timing“ gewertet.

 

Tatsächlich hatte Bischof Gerhard Ludwig Müller nach Bekanntgabe der Verhaftung von Peter K. (30.08.2007) sofort nach Rückkehr aus seinem Urlaub in einem Brief (1.09.2007), der in den Gottesdiensten der Pfarrgemeinden Riekofen und Schönach verlesen wurde, sein tiefstes Mitgefühl für alle Betroffenen ausgedrückt.

http://www.bistum-regensburg.de/Default.as...how&id=3033

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Franciscus non papa

na klar, pilger, und wenn der heilige geist persönlich vor dir stehen würde, und dir versuchen würde, zu erklären, was da an versäumnissen des regensburger bischofs aufzuzählen ist, du würdest es nicht glauben, weil du es NICHT GLAUBEN willst.

 

es gibt offensichtlich keine grenzen, was die borniertheit mancher superfrommen menschen angeht.

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Die FAZ hat heute ein interessantes Detail, das offenbar in der sonstigen Presse fehlt. Der Gutachter (der, über dessen Gutachten es den Vermrk in der Personalakte gibt) hat im Prozeß ausgesagt, daß das Bistum das Gutachten nicht kannte. Es hätte es selbst dann nicht bekommen, wenn es angefordert worden wäre. Dagegegen steht die gutachterliche bzw. ärztliche Schweigepflicht. Grüße, KAM

Das ist sicher richtig, aber geht am Thema vorbei. Selbstverständlich darf der Gutachter oder das gericht das nicht dritten geben. Aber: Der Vorsitzende Richter führte aus, als P. Kramer seinen Antrag auf Übernahme einer Pfarrstelle an das Ordinariat stellte (der Brief wurde im Gericht verlesen), spätestens da hätte das Ordinariat zu Kramer ! sagen müssen, besorge uns das Ottermannsche Gutachten, das, so der Richter, der Beklagte und sein RA sofort vom Gericht bekommen hätten und eine Kopie hätten anfertigen müssen.

 

Also so plump wie Du meinst ist das alles nicht.

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ist es nun eigentlich erlaubt, müller als erwiesenermassen notorischen lügner zu bezeichnen?
das weiß ich nicht genau. Allerdings, dieses Zitat ist nicht allzu weit weg davon:

 

"Das Urteil über Müller kann nur lauten: gewissenlos und verlogen."

 

http://www.suedwest-aktiv.de/landundwelt/p...f761330713de9fd

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ist es nun eigentlich erlaubt, müller als erwiesenermassen notorischen lügner zu bezeichnen?
das weiß ich nicht genau. Allerdings, dieses Zitat ist nicht allzu weit weg davon:

 

"Das Urteil über Müller kann nur lauten: gewissenlos und verlogen."

 

http://www.suedwest-aktiv.de/landundwelt/p...f761330713de9fd

 

Dieser Artikel wirkt aber nicht so, als hätte sich sein Autor die Arbeit gemacht, sich objektiv zu informieren.

 

Das Niveau der Zeitungen ist auch nicht mehr das, was es mal war.

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Dieser Artikel wirkt aber nicht so, als hätte sich sein Autor die Arbeit gemacht, sich objektiv zu informieren.
ich zitiere aus diesem Artikel:

 

"Tatsache ist, dass das Bistum Regensburg bei der Beschäftigung des wegen Kindesmissbrauchs vorbestraften Pfarrers Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz sträflich ignoriert hat."

 

ich zitiere aus den Richtlinien:

 

"Geistliche, die sich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger schuldig gemacht haben, werden nach Verbüßung ihrer Strafe nicht mehr in Bereichen eingesetzt, die sie mit Kindern und Jugendlichen in Verbindung bringen."

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Das Niveau der Zeitungen ist auch nicht mehr das, was es mal war.
ich meine eher nicht, daß das mit dem Niveau der Zeitungen zusammenhängt. Es sei denn, die deutsche Presse hätte sich kollektiv gegen GeLuMü verbündet ...

 

"Dieser Oberpriester ist in himmelschreiender Weise der Wirklichkeit entrückt"

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/artikel/922/163466/

 

ist eigentlich auch nur etwas, was einige von uns in diesem Thread schon festgestellt hatten.

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Dieser Artikel wirkt aber nicht so, als hätte sich sein Autor die Arbeit gemacht, sich objektiv zu informieren.

 

Das Niveau der Zeitungen ist auch nicht mehr das, was es mal war.

Das ist kein "Artikel", sondern der Kommentar zu einem gestrigen Artikel. Der Artikel selbst ist ausführlich und wohlinformiert (Wenn auch kostenpflichtig). Ich kann ihn Dir gerne scannen, es ist nämlich meine Heimatzeitung, die Südwestpresse, die als Mantel in ganz Südwestdeutschland gelesen wird und die durchaus kein provinzielles Käseblatt ist.

 

Was genau bemängelst Du an diesem Kommentar als "uninformiert"?

bearbeitet von Sokrates
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Das ist kein "Artikel", sondern der Kommentar zu einem gestrigen Artikel.

Dabei habe ich vorhin noch alles abgesucht, und jetzt wieder, da steht nirgendwo ein Hinweis, dass es sich um einen Kommentar handelt.

Zum "Info-Mangel": höchstwahrscheinlich kann der Autor dem Bischof nicht nachweisen, dass er (Zitat) "gewissenlos" und "verlogen" ist. Selbst für einen Kommentar sind das zu starke Beschuldigungen.

 

@Petrus

Um diese Passagen ging es gar nicht.

 

Grundsätzlich würde es vollauf genügen anzumerken, die spezielle Situation des Bistums Regensburg und die Charismen des Bischofs ergänzen sich nicht hundertprozentig.

bearbeitet von lara
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Zum "Info-Mangel": höchstwahrscheinlich kann der Autor dem Bischof nicht nachweisen, dass er (Zitat) "gewissenlos" und "verlogen" ist. Selbst für einen Kommentar sind das zu starke Beschuldigungen.

Jemanden als "gewissenlos und verlogen" zu bezeichnen, ist eine wertende Äußerung, keine Tatsachenfeststellung. Ob diese Wertung angtemessen ist, wird (wie ich Müller kenne) ein Gericht entscheiden. Ich wäre anstelle des Redakteurs zuversichtlich, insbesondere, wenn ich dieses Interview wieder höre.

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Nur nicht vom Wesentlichen ablenken

 

Das Wesentliche scheint mir im Moment die Frage zu sein, wer was wann gewußt hat.

 

Der Priester Peter K. mißbraucht in Viechtach einen Jungen, es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, er wird verurteilt und erhält eine Strafe auf Bewährung.

Außerdem begibt er sich in Therapie.

Das alles ist dem Ordinariat zweifelsohne bekannt.

Peter K. war während der Bewährungszeit (Juli 2000 bis Juli 2003) als Kategorialseelsorger im Altenheim in Sünching eingesetzt.

In dieser Zeit gibt es selbstverständlich keine offizielle Beauftragung zu einer anderen Seelsorgearbeit, aber wegen seiner freiwilligen Tätigkeit in Riekofen wird Rücksprache mit dem Therapeuten gehalten, der keine Einwände gegen "nur liturgische Aushilfstätigkeiten" hat.

Auch das ist somit dem Ordinariat bekannt.

In Riekofen weiß niemand von der Vorgeschichte K.s, die Bewährungsauflage (keinen Kontakt zu Kinder und Jugendliche) kann nicht überprüft werden.

Peter K. widmet sich der Ministranten- und Jugendarbeit, Zeitungsartikel berichten über seine Ausflüge mit den Ministranten.

Ein Verstoß gegen die Bewährungsauflagen; wer hätte diese überprüfen müssen? Wer hätte wen informieren müssen?

In der Personalakte von K. werden die Zeitungsartikel gesammelt.

Nach Ablauf der Bewährungszeit wird Peter K. nach Riekofen versetzt, auch auf Wunsch der Riekofener und nach einer Rückfrage beim Gericht, ob es denn Einwände gäbe gegen die Einsetzung K.s als Gemeindeseelsorger. Einwände gab es nicht.

Es gab aber wohl ein Gutachten, das eine andere Entscheidung nahegelegt hätte:

 

Die FAZ hat heute ein interessantes Detail, das offenbar in der sonstigen Presse fehlt. Der Gutachter (der, über dessen Gutachten es den Vermrk in der Personalakte gibt) hat im Prozeß ausgesagt, daß das Bistum das Gutachten nicht kannte. Es hätte es selbst dann nicht bekommen, wenn es angefordert worden wäre. Dagegegen steht die gutachterliche bzw. ärztliche Schweigepflicht. Grüße, KAM

Dieses Gutachten lag dem Ordinariat nicht vor, hätte aber über K. angefordert werden können.

 

Darüber hinaus gibt es und gab es damals schon die entsprechenden Richtlinien der DBK, die einen Einsatz von Peter K. als Gemeindeseelsorger verbieten.

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Franciscus non papa
Das Ganze aus Sicht von Radio Vatikan:

 

D: Urteil im „Fall Riekhofen"

 

 

ob es zu diesem artikel auch eine "richtigstellung" auf der hp des bischofs geben wird? B)

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Das Ganze aus Sicht von Radio Vatikan:

 

D: Urteil im „Fall Riekhofen"

 

 

ob es zu diesem artikel auch eine "richtigstellung" auf der hp des bischofs geben wird? B)

 

Das ist doch sehr objektiv, warum sollte es da eine Richtigstellung geben? Grüße, KAM

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Das Ganze aus Sicht von Radio Vatikan:

 

D: Urteil im „Fall Riekhofen"

 

 

ob es zu diesem artikel auch eine "richtigstellung" auf der hp des bischofs geben wird? B)

 

Bislang noch nicht.

 

Aber vielleicht ändert sich gerade das Vorgehen, es gibt auf der hp des Bischofs jetzt

 

Offengebliebene Fragen nach dem Abschluss des Strafprozesses gegen Peter K.

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Das ist doch sehr objektiv, warum sollte es da eine Richtigstellung geben? Grüße, KAM

Das finde ich ja auch.

Aber dieser Abschnitt:

Laut Aussage einer Kriminalpolizistin hatte der Täter schon 2001 die gesamte Seelsorge in der damals vakanten Pfarrei übernommen. Dies geschah ohne bischöflichen Auftrag und verstieß gegen Bewährungsauflagen. Aus der Personalakte geht hervor, dass seinen Vorgesetzten darüber Informationen vorlagen, hieß es bei der Verhandlung.

klingt so, als ob es da noch einen gewissen Klärungsbedarf gäbe.

Hätten da nicht die informierten Vorgesetzten einschreiten müssen?

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