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Männer und Frauen und alles dazwischen


mn1217

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vor 8 Minuten schrieb rince:

Ach ja, stimmt, wenn es Hart auf Hart kommt, im Verteidigungsfall, dann ist Schluss mit lustig, dann zählt der ganze Queer-Quatsch nicht mehr, und dann wird wieder nach den ganz normalen Regeln festgestellt, wer Mann ist und wer nicht... Keine weiteren Fragen, euer Ehren :)

Das wird ja kritisiert in dem Video. Ebenso das Hausrecht. 
Man wünscht sich also, dass auch im Verteidigungsfall sich jeder zur Frau erklären kann, und dass auch der alte Holzmichel in die Frauensauna gelassen werden muss, wenn er sich zur Frau erklärt 

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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vor 13 Minuten schrieb rince:

Ach ja, stimmt, wenn es Hart auf Hart kommt, im Verteidigungsfall, dann ist Schluss mit lustig, dann zählt der ganze Queer-Quatsch nicht mehr, und dann wird wieder nach den ganz normalen Regeln festgestellt, wer Mann ist und wer nicht... Keine weiteren Fragen, euer Ehren :)

Was mich daran am meisten beunruhigt ist die Betonung der Möglichkeit des Verteidigungsfalls.

 

Früher wurde darüber eigentlich nicht gesprochen (obwohl die Gefahr glaube ich größer war).

 

Arbeitet Rot-Grün auf eine Kriegssituation hin?

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Warum wäre die Aushebungs- bzw. Einzugspraxis im Kriegsfall im Jahre 2023 ff. eigentlich noch so sexistisch? Männer und Frauen sind doch mehr oder weniger dasselbe? 

 

Aber die Männer sollen heute noch bevorzugt eingezogen werden? Wie das? Böse Zungen könnten sagen: Der alte oder in diesem Fall junge weisse Mann ist ein Auslaufmodell der Geschichte. Aber für das Land (oder noch besser: fremde Länder) totschießen lassen darf er sich noch. Die Frauen und solche, die es werden wollen, behalten wir als wertvollere Reserve zurück. 

 

Der Genderwahn stößt, wie man sieht, an inhärente Grenzen, spätestens dann, wenn es wirklich mal um etwas geht. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 2 Minuten schrieb Studiosus:

Warum wäre die Aushebungs- bzw. Einzugspraxis im Kriegsfall im Jahre 2023 ff. eigentlich noch so sexistisch? Männer und Frauen sind doch mehr oder weniger dasselbe? 

 

Aber die Männer sollen heute noch bevorzugt eingezogen werden? Wie das? Böse Zungen könnten sagen: Der alte oder in diesem Fall junge weisse Mann ist ein Auslaufmodell der Geschichte. Aber für das Land totschießen lassen darf er sich noch. Die Frauen und solche, die es werden wollen, behalten wir als wertvollere Reserve zurück. 

 

Der Genderwahn stößt, wie man sieht, an inhärente Grenzen, spätestens dann, wenn es wirklich mal um etwas geht. 

In der Krise würde die Natur (die echte, nicht die philosoph-idealisierte) eben wieder das Ruder übernehmen...

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vor 5 Minuten schrieb Flo77:

In der Krise würde die Natur (die echte, nicht die philosoph-idealisierte) eben wieder das Ruder übernehmen...

Frauen dienen in anderen Armeen ganz selbstverständlich, das ist schon lange kein Argument mehr. Aber bei uns gibt es ja sogar extra Parkplätze für Frauen, unsere Gesellschaft hinkt da halt ein paar Jahrzehnte hinterher 

 

Werner

bearbeitet von Werner001
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vor 6 Minuten schrieb Studiosus:

Warum wäre die Aushebungs- bzw. Einzugspraxis im Kriegsfall im Jahre 2023 ff. eigentlich noch so sexistisch? Männer und Frauen sind doch mehr oder weniger dasselbe? 

 

Aber die Männer sollen heute noch bevorzugt eingezogen werden? Wie das? Böse Zungen könnten sagen: Der alte oder in diesem Fall junge weisse Mann ist ein Auslaufmodell der Geschichte. Aber für das Land (oder noch besser: fremde Länder) totschießen lassen darf er sich noch. Die Frauen und solche, die es werden wollen, behalten wir als wertvollere Reserve zurück. 

 

Der Genderwahn stößt, wie man sieht, an inhärente Grenzen, spätestens dann, wenn es wirklich mal um etwas geht. 

Reality sucks... Irgendwann wird man aus seiner Traumwelt herausgerissen und mit der bösen, sexistischen Realität konfrontiert.

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Gerade eben schrieb Werner001:

Frauen dienen in anderen Armeen ganz selbstverständlich, das ist schon lange kein Argument mehr

 

Aber wie ist das denn in ausländischen Heeren, z. B. in den USA? 

 

Müssen Frauen im Kriegsfall Dienst leisten oder, wie das wohl in Deutschland ist, dürfen sie, wenn sie wollen? 

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vor 22 Minuten schrieb Flo77:

Was mich daran am meisten beunruhigt ist die Betonung der Möglichkeit des Verteidigungsfalls.

 

Früher wurde darüber eigentlich nicht gesprochen (obwohl die Gefahr glaube ich größer war).

 

Arbeitet Rot-Grün auf eine Kriegssituation hin?

Ohne den Überfall auf die Ukraine hätte das Gesetz in diesem Punkt wahrscheinlich anders ausgesehen - vermute ich einfach mal.

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vor 37 Minuten schrieb rince:

Ach ja, stimmt, wenn es Hart auf Hart kommt, im Verteidigungsfall, dann ist Schluss mit lustig, dann zählt der ganze Queer-Quatsch nicht mehr, und dann wird wieder nach den ganz normalen Regeln festgestellt, wer Mann ist und wer nicht... Keine weiteren Fragen, euer Ehren :)

Noch in meiner Jugend konnte man sich wenn man bei der Musterung mit Damenunterwäsche erschien und man sich als schwul ausgab die Bundeswehr vermeiden.

So sprach jedenfalls der Volksmund.

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Mit Viktors Secret und Rüschenunterhöschen steigt man heute in der Armee von Bunt-Deutschland wahrscheinlich direkt als Offizier*In ein.

 

Ens Offizierens und ens Maschinengewehr. 

bearbeitet von Studiosus
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vor 3 Stunden schrieb Werner001:

Das wird ja immer verwirrender. Eben hieß es noch, man habe jeden selbstverständlich so anzureden, wie es im Pass steht, nun ist plötzlich das Gegenteil richtig?

 

Am besten man spricht jeden nur noch mit „ey du“ an.

Obwohl, gegenüber z. B. Polizeibeamten könnte das als Beamtenbeleidigung ausgelegt werden…

Aber „ey, Sie“ klingt schon wieder so übergriffig feminin…

 

Werner

Beamtenbeleidigung gibt es - glaube ich - als Straftatbestand in Deutschland nicht.

Das alles läuft unter "normaler" Beleidigung.

 

@Aristippos?????

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vor 14 Minuten schrieb UHU:

Beamtenbeleidigung gibt es - glaube ich - als Straftatbestand in Deutschland nicht.

Das alles läuft unter "normaler" Beleidigung.

 

@Aristippos?????

Im Prinzip ja. Aaaaber:

 

Vor zwei Jahren wurde der §188 StGB auch auf Beleidigung ausgeweitet (vorher betraf er nur Verleumdung und üble Nachrede). Es wurde hilfreicherweise auch klargestellt, dass das "politische Leben des Volkes" bis auf die kommunale Ebene hinabreicht. Bestimmte Beamte (z.B. den Bürgermeister) zu beleidigen wird jetzt also höher bestraft. Aber dem einfachen Streifenpolizisten bringt das nichts.

bearbeitet von Aristippos
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vor 4 Stunden schrieb rorro:
vor 4 Stunden schrieb Moriz:

Das steht, soweit ich weiß, in den Beförderungsbedingungen und ist somit verpflichtend, auch wenn Zuwiderhandlungen nicht sanktioniert werden.

 

Das sind aber privatrechtliche Unternehmen und nicht der Staat.

Na und? Gilt trotzdem.

Zumal viele im ÖPNV tätigen Unternehmen staatlich oder im staatlichen Auftrag fahren.

Des weiteren vermute ich, daß es eine 'Musterbeförderungsordnung' gibt die die Beförderungsunternehmen verwenden.

 

vor 4 Stunden schrieb rorro:
vor 4 Stunden schrieb Moriz:

Selbstverständlich muß der Unterricht so gestaltet sein, daß auch diejenigen noch eine Chance haben mitzukommen, die in der deutschen Sprache noch nicht so fit sind.

 

Warum?

 

Und an der Uni auch? Und warum da dann nicht?

ad 1: Schulpflicht. Die man konterkarieren würde, wenn es einem egal wäre, ob die Leute tatsächlich was lernen können.

 

ad2a: Es gibt keine Studienpflicht.

ad2b: Adäquate Sprachkenntnisse müssen bei der Einschreibung nachgewiesen werden (in den meisten Fällen reicht wohl die Vorlage eines deutschen Abiturs).

 

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vor 34 Minuten schrieb Studiosus:

Mit Viktors Secret und Rüschenunterhöschen steigt man heute in der Armee von Bunt-Deutschland wahrscheinlich direkt als Offizier*In ein.

 

 

Fast wie in der Kirche:evil:

 

verzeihung,der musssssste raus.

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vor 17 Minuten schrieb Aristippos:

Im Prinzip ja. Aaaaber:

 

Vor zwei Jahren wurde der §188 StGB auch auf Beleidigung ausgeweitet (vorher betraf er nur Verleumdung und üble Nachrede). Es wurde hilfreicherweise auch klargestellt, dass das "politische Leben des Volkes" bis auf die kommunale Ebene hinabreicht. Bestimmte Beamte (z.B. den Bürgermeister) zu beleidigen wird jetzt also höher bestraft. Aber dem einfachen Streifenpolizisten bringt das nichts.

Danke schön!

 

Du bist zwar nicht die richtige Adresse, aber warum wurde nicht die Polizeibeamten mit hinzu genommen. Das würde so richtig "schaffen".

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vor 3 Minuten schrieb UHU:

Danke schön!

 

Du bist zwar nicht die richtige Adresse, aber warum wurde nicht die Polizeibeamten mit hinzu genommen. Das würde so richtig "schaffen".

Die Polizei ist der ungeliebte Aggressor im System. Nur nützlich im Kampf gegen rechts, aber für die Linken eher ein Dorn im Auge.

 

Man kann ja schlecht riskieren, daß die eigene 5. Kolonne belangt wird nur wegen dieser idiotischen Gleichbehandlungsmasche.

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vor 4 Stunden schrieb Frank:

Hier [klick] hab ich den Referentenentwurf gefunden, mehr gibt es wohl derzeit in Sachen Selbstbestimmungsgesetz noch nicht. 

Da steht in Sachen Strafbarkeit drin:

 

§ 13 
Offenbarungsverbot 
(1) Ist der Geschlechtseintrag einer Person aufgrund des § 2 Absatz 1 oder sind die 
Vornamen einer Person aufgrund des § 2 Absatz 3 oder 4 geändert worden, so dürfen die 
bis zur Änderung eingetragene Geschlechtszugehörigkeit und die bis zur Änderung einge-
tragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht 
werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern 
oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. 

Danke!

Ist zwar in meinen Augen missverständlich formuliert, aber ich bin auch nicht fit in 'Juristisch'.

Es geht also nicht darum, versehentlich oder absichtlich das 'falsche' Pronomen und die 'falsche' Anrede zu verwenden, sondern darum, daß man die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit eines Anderen nicht 'ausplaudern' darf.

Ich bin da zwiegespalten.

Einerseits ist es sicherlich richtig, daß jemand, der den langen Weg der Geschlechtsumwandlung hinter sich gebracht und eine entsprechende neue Existenz aufgebaut hat (wohl nicht selten mit komplettem Wechsel des sozialen Umfeldes) in diesem neuen Umfeld nicht 'geoutet' werden will.

Andererseits, wenn ich die Idee kommen sollte, mich zur Umgehung der Wehrpflicht offiziell als Frau eintragen zu lassen, de facto aber Mann bleibe (und mich weiterhin mit 'Moriz' anreden lasse, auch wenn in den Papieren 'Loretta'  stehen sollte), dann wäre das doch vollkommen egal!

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vor 4 Stunden schrieb Frank:

 

 

Hier [klick] hab ich den Referentenentwurf gefunden, mehr gibt es wohl derzeit in Sachen Selbstbestimmungsgesetz noch nicht. 

Da steht in Sachen Strafbarkeit drin:

 

§ 13 
Offenbarungsverbot 
(1) Ist der Geschlechtseintrag einer Person aufgrund des § 2 Absatz 1 oder sind die 
Vornamen einer Person aufgrund des § 2 Absatz 3 oder 4 geändert worden, so dürfen die 
bis zur Änderung eingetragene Geschlechtszugehörigkeit und die bis zur Änderung einge-
tragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht 
werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern 
oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. 
(2) Der frühere und der derzeitige Ehegatte, die Verwandten in gerader Linie und der 
andere Elternteil eines Kindes der in Absatz 1 genannten Person sind nur dann verpflichtet, 
den geänderten Geschlechtseintrag und die geänderten Vornamen anzugeben, wenn dies 
für die Führung öffentlicher Bücher und Register oder im Rechtsverkehr erforderlich ist. 
Satz 1 gilt nicht für 
1. Ehegatten aus nach der Änderung des Geschlechtseintrags geschlossenen Ehen, 
2. nach der Änderung des Geschlechtseintrags geborene oder angenommene Kinder, 
3. den anderen Elternteil von nach der Änderung des Geschlechtseintrags geborenen o-
der angenommenen Kindern. 
§ 14 
Bußgeldvorschriften 
(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 13 Absatz 1 die Geschlechtszugehörig-
keit oder einen Vornamen offenbart und dadurch die betroffene Person absichtlich schädigt. 
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahn-
det werden

 

So wie ich das lese, soll  nicht die irrtümlich falsche Anrede unter Strafe stehen sondern das in der schadensabsicht durchgeführte offenbaren der früheren Identität. Und dann auch noch als Ordnungswidrigkeit. Ich bin zu wenig Jurist um mir da wirklich ein Urteil zuzutrauen, deshalb als Frage: Ist angesichts des Schadens, den Deadnaming verursachen kann - nicht selten bis hin zum Suizid - das wirklich ein angemessener Rahmen?

Wenn ich den Gesetzesentwurf richtig verstehe ist es in Zukunft illegal wenn eine Lesbe zur Anderen sagt:

"Lass dich nicht mit Evi ein. War früher als Ewald bekannt, war ein echter Macho, hat mich schwanger sitzen lassen.

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vor 10 Minuten schrieb UHU:

Du bist zwar nicht die richtige Adresse, aber warum wurde nicht die Polizeibeamten mit hinzu genommen. Das würde so richtig "schaffen".

Die Beleidigung von Beamten wird ohnehin schon überproportional häufig verfolgt. Der Grund ist nicht ein anderer Straftatbestand, sondern weil bei Beamten auch der Dienstherr den Strafantrag stellen kann. Beleidigung ist ein absolutes Antragsdelikt, der Staatsanwalt kann nur nach Strafantrag tätig werden. Den stellen Beleidigte im täglichen Leben eher selten. Die Dienstherren von Beamten stellen ihn aus Prinzip immer. Daher die Häufigkeit dieser Prozesse.

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vor 10 Minuten schrieb Moriz:
vor 5 Stunden schrieb Frank:

Hier [klick] hab ich den Referentenentwurf gefunden, mehr gibt es wohl derzeit in Sachen Selbstbestimmungsgesetz noch nicht. 

Da steht in Sachen Strafbarkeit drin:

 

§ 13 
Offenbarungsverbot 
(1) Ist der Geschlechtseintrag einer Person aufgrund des § 2 Absatz 1 oder sind die 
Vornamen einer Person aufgrund des § 2 Absatz 3 oder 4 geändert worden, so dürfen die 
bis zur Änderung eingetragene Geschlechtszugehörigkeit und die bis zur Änderung einge-
tragenen Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht 
werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern 
oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. 

Danke!

Ist zwar in meinen Augen missverständlich formuliert, aber ich bin auch nicht fit in 'Juristisch'.

Es geht also nicht darum, versehentlich oder absichtlich das 'falsche' Pronomen und die 'falsche' Anrede zu verwenden, sondern darum, daß man die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit eines Anderen nicht 'ausplaudern

So wie ich das lese kommt es auf die Schadensabsicht an.

Wenn Matin Meier-Huber sich in Maria Meier-Huber ändern lässt lässt und du sie aus Versehen mit Herr Meier-Huber ansprichst passiert wohl nichts.

 

Wenn du dies mit Absicht tust und dies mit Schadensabsicht - z. B. um sie zu demütigen - bist du womöglich im Owi-Bereich. Zumindest in der Öffentlichkeit kann die absichtliche Verwendung des falschen Pronomen ein "ausplaudern" sein.

 

vor 19 Minuten schrieb Moriz:

Einerseits ist es sicherlich richtig, daß jemand, der den langen Weg der Geschlechtsumwandlung hinter sich gebracht und eine entsprechende neue Existenz aufgebaut hat (wohl nicht selten mit komplettem Wechsel des sozialen Umfeldes) in diesem neuen Umfeld nicht 'geoutet' werden will.

Die Pflicht zur Geschlechtsumwandlung soll wohl wegfallen. In Zukunft soll es reichen zum Standesamt(?) Zu sagen: "Ich identifiziere mich als Frau" und die Einträge werden geändert.

Aber ja, selbst vor einem so vereinfachten Verfahren ist genügend Spiessroutenlauf bis hin zum Wechsel von Arbeitgeber und sozialem Umfeld. Natürlich will da niemand geoutet werden. 

 

vor 23 Minuten schrieb Moriz:

Andererseits, wenn ich die Idee kommen sollte, mich zur Umgehung der Wehrpflicht offiziell als Frau eintragen zu lassen, de facto aber Mann bleibe (und mich weiterhin mit 'Moriz' anreden lasse, auch wenn in den Papieren 'Loretta'  stehen sollte), dann wäre das doch vollkommen egal!

Ich weiss nicht woher diese Missbrauchspanik kommt. Deutschland ist nicht das erste Land, das ein Selbstbestimmungsgesetz einführt. Eine missbräuchliche Änderung des Geschlechtseintrags ist wohl nicht bekannt.

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vor 11 Minuten schrieb Frank:

Ich weiss nicht woher diese Missbrauchspanik kommt. Deutschland ist nicht das erste Land, das ein Selbstbestimmungsgesetz einführt. Eine missbräuchliche Änderung des Geschlechtseintrags ist wohl nicht bekannt.

In der Schweiz sind Fälle bekannt:

 

https://www.watson.ch/schweiz/gender/168158927-gender-change-statt-armee-jetzt-reagiert-der-bund

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