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Was Joe Biden mit Abtreibung ...


Gerhard Ingold

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vor 8 Stunden schrieb Die Angelika:

Würdest du übrigens genau so wie im Fall der Dame argumentieren, wenn ein Mann trotz polizeilicher Anordnung, nicht mehr vor eurem Haus zu erscheinen und deine Frau mit Liebesbekundungen zu bedenken, dort weitere vier Male erscheint und dann von der Polizei abgeführt wird? 

 

Noch einmal: die Frau stand da nur und betete. Einfach nur vor unserer Adresse stehen darf jeder.

bearbeitet von rorro
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Letztlich geht es ja darum, die freien Gedanken in Private abzudrängen.

 

Das BVerfG urteilte noch 2016 (Kopftuchurteil):

 

Zitat

Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, “von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben”.

 

Diese Toleranz haben eben nicht alle.

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vor 3 Minuten schrieb rorro:

Einfach nur vor unserer Adresse stehen darf jeder.

 

Nicht, wenn eine polizeiliche Anordnung vorliegt, dass der Betreffende sich zB nicht auf weniger als 100m der zu schutzenden Person nähern darf. Das gilt in D wie in ganz Europa und in den USA (und vermutlich auch in vielen anderen Ländern). 

 

Kein Problem also, wenn China uns erobert. Wir sind ja gar nicht anders als China, gell?

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vor 1 Minute schrieb Domingo:

Nicht, wenn eine polizeiliche Anordnung vorliegt, dass der Betreffende sich zB nicht auf weniger als 100m der zu schutzenden Person nähern darf. Das gilt in D wie in ganz Europa und in den USA (und vermutlich auch in vielen anderen Ländern). 

 

Nun, in Deutschland ist aber das bloße Stehen kein Grund für so eine Anordnung - offenbar ist das belästigungslose Dasein kein Grundrecht in UK. Gut, man lernt über andere Länder eben nie aus.

 

vor 1 Minute schrieb Domingo:

Kein Problem also, wenn China uns erobert. Wir sind ja gar nicht anders als China, gell?

 

UK in diesem Fall nicht.

bearbeitet von rorro
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vor 1 Minute schrieb rorro:

Nun, in Deutschland ist aber das bloße Stehen kein Grund für so eine Anordnung

 

Es ist hier schon zur Genüge dargelegt worden, dass die Dame diese Anorndung nicht wegen bloßem Stehen bekommen hat. Diese Diskussion wird langsam lächerlich.

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vor 6 Minuten schrieb Domingo:

 

Es ist hier schon zur Genüge dargelegt worden, dass die Dame diese Anorndung nicht wegen bloßem Stehen bekommen hat. Diese Diskussion wird langsam lächerlich.

 

"aufgrund von Vorfällen" - mehr habe ich nicht gelesen (vielleicht überlesen).

 

Weißt Du darüber mehr?

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vor 1 Minute schrieb rorro:

 

"aufgrund von Vorfällen"

Bloßes Stehen kann mE kaum als "Vorfall" beschrieben werden. Aber ja, wenn Du willst, glaube ruhig, dass dies genau ist, was passierte. (Vielleicht kann @Die Angelika diese "Vorfälle" näher ausführen?)

 

Ungenaue Nachrichten sind ja wie Rorschachbilder: Jeder interpretiert in sie hinein, was er will bzw. was seinem Weltbild entspricht. Dementsprechend siehst Du hier nur staatliche Willkür gegen die armen unterdrückten Abtreibungsgegener, wärend Leute, die der Abtreibung gegenüber offener sind, entweder davon ausgehen, dass es einen guten Grund gab für diese Anordnung, oder mehr Info haben wollen.

 

Wenn die Nachricht kommt, dass ein weißer Polizist einen Schwarzen erschossen hat, glaubt BLM ja sofort, der Schwarze sei unschuldig und natürlich habe ihn der Bulle aus heiterem Himmel erschossen, weil er ein KKK-Mitglied sei. Gewiss habe der Schwarze nichts getan, gewiss nicht den Polizisten mit einem Messer angeggriffen oder so (es gibt im Englischen sogar einen Ausdruck dafür: dindu nuffin, d.h. didn't do nothing im Akzent eines amerikansichen Schwarzen).

 

Alle Gruppen und Ideologien verhalten sich diesbezüglich ähnlich, ob BLM oder Abtreibugnsgegner.

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vor 38 Minuten schrieb rorro:

 

Noch einmal: die Frau stand da nur und betete. Einfach nur vor unserer Adresse stehen darf jeder.

 

Nein, die Frau stand eben keineswegs nur da und betete, sonder missachtete zum vierten Mal eine begründete PSPO. Und das weißt du mittlerweile auch. Weshalb ignorierst du das?

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vor 37 Minuten schrieb rorro:

Letztlich geht es ja darum, die freien Gedanken in Private abzudrängen.

 

Unsinn, darum geht es nicht.

Wenn du und deine Frau anlassbezogen gegen jemanden ein Annäherungsverbot an euer Haus erwirken, dann werdet ihr es sicher auch nicht einfach hinnehmen, wenn diese Person dieses Verbot ignoriert.

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vor 35 Minuten schrieb rorro:

Nun, in Deutschland ist aber das bloße Stehen kein Grund für so eine Anordnung - offenbar ist das belästigungslose Dasein kein Grundrecht in UK. 

 

Und jetzt lügst du.

Nirgends steht, dass das bloße Stehen vor der Abtreibungsklinik der Grund für die PSPO ist.

Wir wissen, dass sich die Frau die Anordnung ignorierte und verhaftet wurde, nachdem sie mehrfach auf die gegen sie bestehende Anordnung hingewiesen wurde und sich weigerte, die Anordnung zu respektieren.

Es hätte ihr freigestanden, gegen die PSPO vor Gericht Widerspruch einzulegen. Wieso hat sie das nicht getan, sondern stattdessen eine Verhaftung provoziert? Das war doch abzusehen, dass sie deshalb früher oder später verhaftet würde 

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vor 33 Minuten schrieb rorro:

 

"aufgrund von Vorfällen" - mehr habe ich nicht gelesen (vielleicht überlesen).

 

Weißt Du darüber mehr?

 

Ich weiß, dass solche Anordnungen nicht einfach mal so getroffen werden, sondern weil  jemand bedroht und belästigt wird.

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Also zusammenfassend: keiner hier weiß, warum diese PSPO ausgespochen wurde, doch einige sind überzeugt es war nicht wegen bloßen Stehens.

 

Diese Naivität gegenüber staatlichen Autoritäten (à la "wird schon richtig sein") ist mir zugegebenermaßen fremd.

bearbeitet von rorro
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vor 10 Minuten schrieb rorro:

Also zusammenfassend: keiner hier weiß, warum diese PSPO ausgespochen wurde, doch einige sind überzeugt es war nicht wegen bloßen Stehens.

 

Diese Naivität gegenüber staatlichen Autoritäten (à la "wird schon richtig sein") ist mir zugegebenermaßen fremd.


oh eine Verschwörungstheorie:-)

 

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vor 32 Minuten schrieb rorro:

Also zusammenfassend: keiner hier weiß, warum diese PSPO ausgespochen wurde, doch einige sind überzeugt es war nicht wegen bloßen Stehens.

 

Diese Naivität gegenüber staatlichen Autoritäten (à la "wird schon richtig sein") ist mir zugegebenermaßen fremd.

Bitte lies aufmerksam: Sie wurde verhaftet, weil es die PSPO gab, nicht weil sie gebetet hat. Womöglich hat sie auch nur bis 100 gezählt oder sich erotischen Phantasien hingegeben, das wissen wir nicht.

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vor einer Stunde schrieb rorro:

Also zusammenfassend: keiner hier weiß, warum diese PSPO ausgespochen wurde, doch einige sind überzeugt es war nicht wegen bloßen Stehens.

 

Diese Naivität gegenüber staatlichen Autoritäten (à la "wird schon richtig sein") ist mir zugegebenermaßen fremd.

 

Nein.

PSPOs werden ausgestellt, wenn davon auszugehen ist, dass die Person, gegen die sie ausgestellt wird, andernfalls weiterhin an diesem öffentlichen Ort andere Personen belästigt und bedrängt.

Das ist so auch in Ordnung.

Wenn sich vor deinem Haus ein Mann postiert und jeden Morgen deine Frau anspricht und ihr versichert, dass er sie stärker als du liebe und sie deshalb ihn heiraten solle, damit auch dann nicht aufhört, wenn deine Frau ihm wiederholt erklärt, dass sie sein Ansinnen verstanden hat, ihn aber dennoch nicht heiraten will, dann werdet ihr das sicher irgendwann auch abstellen wollen, sprich dafür sorgen, dass dieser Mann sich eurem Haus nicht mehr annähern darf.

Wenn er  nach einer entsprechenden Anordnung weiterhin vor eurem Haus auftaucht, dann ist es nur verständlich, dass ihr darauf besteht, dass er sich eurem Haus nicht mehr annähern darf, auch wenn er ab dann erstmal deine Frau nicht mehr anspricht, sondern nur sich täglich vor dem Haus steht (und eventuell betet, dass der Heilige Geist für eine Erleuchtung deiner Frau in seinem Sinne sorge)

 

Wo du Naivität gegenüber staatlichen Autoritäten siehst, ist mir schleierhaft. Es wurde mehrfach erklärt, dass unabhängige Richter entscheiden können, ob die PSPO berechtigt ist. Daran scheint der Frau aber wenig gelegen zu haben. Sie hat schlichtweg ignoriert, dass es diese Anordnung gibt. 

 

Info zu Public Spaces Protection Orders ab Seite 64

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zur weiteren Einordnung:

Großbritannien: Pufferzonen als Schutz vor Abtreibungsgegnern(Artikel vom 24.10.2022), daraus zitiert:

 

Zitat

Rachael Clarke arbeitet für den "British Pregnancy Advisory Service" (BPAS), Großbritanniens größten Anbieter staatlich finanzierter Abtreibungsbetreuung. Sie kennt die Methoden der Abtreibungsgegner: "Meist sind es nur relativ wenige Leute, zwischen drei und acht, die sich vor eine Klinik stellen. Sie haben oft Schilder dabei, mit Bildern von Föten darauf, mal drastisch, mal eher religiös. Sie geben den Frauen Flugblätter mit falschen medizinischen Informationen, haben Rosenkranzperlen dabei, manchmal in rosa und blau. Sie nennen die Frauen vielleicht 'Mama' und folgen ihnen auf der Straße."

[....]

Laut Clarke gab es, seit sie 2017 anfing, für die Wohltätigkeitsorganisation zu arbeiten, keine einzige Woche, in der sie nicht von Managern von BPAS-Kliniken gefragt wurde: "Hier stehen Leute und belästigen Frauen, können Sie mir sagen, was ich tun soll?" Das sei wirklich ein großes Problem.

Und das nicht nur in Großbritannien. Auch etwa in Deutschland beklagt die Bundesärztekammer zunehmenden Druck militanter Abtreibungsgegner - und sieht darin auch einen Grund, warum immer weniger Mediziner hierzulande bereit sind, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Die Auswirkungen, die es auf Frauen haben kann, die abtreiben wollen, wenn sie von den sogenannten Lebensschützern behelligt werden, können extrem sein. Denn das Stigma ist ohnehin schon groß, sie befinden sich bereits in einer belastenden Situation. Clarke berichtet, viele Schwangere fühlten sich verurteilt, verunsichert, gar eingeschüchtert.

BPAS setzt sich deshalb seit Jahren für Schutzzonen vor Abtreibungskliniken ein, in denen sich Abtreibungsgegner dann nicht mehr positionieren dürfen. Für England und Wales wurde dies nun am 18. Oktober vom britischen Unterhaus mit großer Mehrheit beschlossen. Der von einer parteiübergreifenden Gruppe eingebrachte Antrag muss zwar noch durchs Oberhaus, aber auch dort wird mit einer klaren Zustimmung gerechnet. Die Pufferzonen sollen einen Radius von 150 Metern haben, bei Verstößen drohen Strafen. In mehreren Städten gab es schon entsprechende Pilotprojekte, auch in Schottland sind derartige Zonen in Planung. 

 

 

Tja, diese Pufferzonen sind sicherlich nur nötig, weil da ein paar fromme Menschen still stehen und beten...und es darf unmöglich sein, dass andere Lebensentwürfe (wenn auch widerwillig) respektiert werden. Man muss solche Menschen in Gottes Namen drangsalieren. 

 

Ach ja, Ergänzung:

ich persönlich finde, dass jede Abtreibung traurig ist und man sein Möglichstes tun sollte, um das Austragen des Kindes zu ermöglichen. Zugleich sollte man aber die getroffene Entscheidung einer schwangeren Frau respektieren. 

bearbeitet von Die Angelika
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vor 2 Stunden schrieb rorro:

Also zusammenfassend: keiner hier weiß, warum diese PSPO ausgespochen wurde, doch einige sind überzeugt es war nicht wegen bloßen Stehens.

 

Diese Naivität gegenüber staatlichen Autoritäten (à la "wird schon richtig sein") ist mir zugegebenermaßen fremd.

 Sachte ich doch...

 

Aber wenn ein Schwarzer von einem Polizeibeamten erschossen wird, wirst du nicht gleich BLM zustimmen, sondern naiverweise davon ausgehen, dass er nicht wegen bloßen Schwarzseins getötet wurde, sondern dass es mehr zu der Story geben muss. Oder?

bearbeitet von Domingo
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10 hours ago, Domingo said:

Ungenaue Nachrichten sind ja wie Rorschachbilder: Jeder interpretiert in sie hinein, was er will bzw. was seinem Weltbild entspricht.

 

Das ist eine wunderbare Formulierung, ich erlaube mir, sie zu Herzen zu nehmen.

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vor 8 Stunden schrieb Chrysologus:

Bitte lies aufmerksam: Sie wurde verhaftet, weil es die PSPO gab, nicht weil sie gebetet hat. Womöglich hat sie auch nur bis 100 gezählt oder sich erotischen Phantasien hingegeben, das wissen wir nicht.

 

Genau weil wir es nicht wissen, finde ich es erstaunlich, wenn manche hier felsenfest „wissen“, was nicht der Grund war.

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vor 2 Stunden schrieb Wunibald:

Zur Rechtslage in Deutschland vgl. § 1 Abs.2 Ziffer 1b GewSchG.

 

Dem, der eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt, dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten Willen wiederholt nachstellt, kann auf Antrag vom Gericht verboten werden, dass sie zu bestimmende andere Orte (also nicht nur die Wohnung, sondern auch den Umgriff von Geschäftsräumen) aufsucht.

Wer einer solchen gerichtlichen Anordnung zuwiderhandelt kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren belegt werden.

 

Um diesem Einwand zuvorzukommen: Ich kenne die dortige Rechtslage nicht, ich weiß nicht ob eine solche Anordnung ergangen ist, und ich weiß nicht, welchen genauen Inhalt sie gegebenenfalls hatte. Ich weiß also nichts "felsenfest" aber ich glaube nicht, dass man diese Person wegen verbotenen Betens festgenommen hat.

 

Eine solche Anordnung, gnannt PSPO ist ergangen.

 

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Würde jemand an der Schwelle unseres Hauses den Rosenkranz beten, aus welchen Gründen auch immer, ich würde eine richterliche Verfügung erwägen, die der betreffenden Person dringlich nahelegt, das fromme Werk a.a.O. zu verrichten.

 

Katholisch hin oder her.

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vor 14 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Eine solche Anordnung, gnannt PSPO ist ergangen.

 

 

Ich will ja nur vorbeugend darauf hinzuweisen nicht zu wissen, ob diese PSPO ergangen ist. Ich habe das ja bloß in der Zeitung und im Forum gelesen, und man weiß ja, was von solchen Quellen zu halten ist.B)

bearbeitet von Wunibald
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Würde sie mit meinem Mann flirten - die Erfolgsaussichten für die betreffende Person wären eher gering einzuschätzen, aber der Unterhaltungswert wäre - für mich - wesentlich höher. 

 

Egal, ob Mann oder Frau.

 

Die richterliche Verfügung wäre wohl dann das Anliegen meines Mannes.

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vor 1 Minute schrieb Wunibald:

Ich will ja nur vorbeugend darauf hinzuweisen nicht zu wissen, ob diese PSPO ergangen ist. Ich habe das ja bloß in der Zeitung und im Forum gelesen, und man weiß ja, was von solchen Quellen zu halten ist.B)

Unterhaltungswert - der bayrische Lehrkörper befindet sich gerade in den wohlverdienten Weihnachtsferien.

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