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Politik für Interessierte


Shubashi

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vor einer Stunde schrieb Moriz:

Du verwechselst da was.

Selbstverstädlich hat jeder syrische Massenmörder ein Recht auf Asyl, wenn ihm in Syrien die Todesstrafe droht!

Das heißt aber nicht, daß er hier vor Strafverfolgung sicher ist.

Zwei verschiedene Paar Schuhe.

Klugscheißerei und Rechthaberei sind auch 2 verschiedene Schuhe und werden doch sehr gerne paarweise getragen.

bearbeitet von Soulman
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vor 17 Minuten schrieb Moriz:

Du verwechselst da was.

Selbstverstädlich hat jeder syrische Massenmörder ein Recht auf Asyl, wenn ihm in Syrien die Todesstrafe droht!

Das heißt aber nicht, daß er hier vor Strafverfolgung sicher ist.

Zwei verschiedene Paar Schuhe.

 

 

 

Auf die Idee muss man erstmal kommen, dass der syrische Massenmörder wegen der Unverletzlichkeit der Menschenwürde ein Recht auf Asyl hat.

Und ja freilich, der wird dann hier zu lebenslänglich verurteilt und bekommt dann nach 15bis 20 Jahren die Chance auf Bewährung, weil 

Zitat

das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass jeder Verurteilte die Chance haben muss, seine Freiheit wieder zu gewinnen. 

 Daraufhin wurde der § 57 a StGB eingeführt.

Danach kann der Verurteilte nach frühestens 15 Jahren beantragen, dass der Rest der lebenslangen Freiheitstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Dafür wiederum gibt es einige Voraussetzungen. Gutachter müssen eine möglichst gute Sozialprognose feststellen und zusätzlich darf dem Verurteilten keine besondere Schwere der Schuld vorgeworfen werden. Schuldschwere könnte beispielsweise vielfacher Mord oder extreme Brutalität sein.

Quelle

Na ehrlich, vielleicht sollte Deutschland sämtlichen Massenmördern dieser Welt, die in ihren Heimatländern nach Änderung der politischen Situation von Todesstrafe bedroht sind, wegen politischer Verfolgung Asyl gewähren und sie mit offenen Armen willkommen heißen. Das wäre doch die ultimative Gelegenheit, aller Welt zu beweisen, dass wir Deutschen aus unserer GEschichte gelernt und seither die moralisch höchststehende Nation sind. 

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vor 17 Minuten schrieb Die Angelika:

wegen politischer Verfolgung Asyl gewähren und sie mit offenen Armen willkommen heißen.

Ähm...

Dazu müssten diese Massenmörder es zum einen schaffen, ihre Herkunftsländer zu verlassen - dürfte schwierig sein, wenn sie zur Fahndung ausgeschreiben sind.

Zum anderen müssten sie auf direktem Wege nach Deutschland fliegen und am Flughafen um Asyl bitten. Z.B.über Österreich einreisen ginge nicht, weil daß ein sicheres Drittland ist. Wenn sie da landen müssen sie dort um Asyl bitten.

Und, ganz ehrlich: Abseits von Völkermord sind Massenmörder jetzt nicht so häufig, daß sie ein echtes Problem wären, selbst wenn sie alle nach D kommen würden.

 

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Und ihre Sekretärinnen bitte auch.

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vor einer Stunde schrieb Soulman:

Das ist kein Ernst des Themas, sondern Ernst der Lage.

Und die Lage ist hier Thema! :D

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vor 32 Minuten schrieb Moriz:

Zum anderen müssten sie auf direktem Wege nach Deutschland fliegen und am Flughafen um Asyl bitten. Z.B.über Österreich einreisen ginge nicht, weil daß ein sicheres Drittland ist. Wenn sie da landen müssen sie dort um Asyl bitten.

Dein Ernst? Sind die 350.000 letztes Jahr alle eingeflogen? Nein, natürlich nicht. Und warum ist das so, wie wird es begründet? Hier schließt sich der Kreis dieser Diskussion 

 

Werner

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Man muss den Eindruck gewinnen, die Regierung in ihrer jetzigen Zusammensetzung will an der Lage, etwa bei der Migration oder in wirtschaftlichen Belangen, nichts verändern. Sie tut nicht einmal im Rahmen dessen, was hic et nunc bereits rechtlich möglich ist, etwas, um einen Kurswechsel einzuleiten. Also muss ich als Bürger davon ausgehen, dass hier Absicht oder besser gesagt ein fester politischer Wille da ist, alles genau so zu machen, wie es aktuell gemacht wird. 

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vor 6 Minuten schrieb Studiosus:

Man muss den Eindruck gewinnen, die Regierung in ihrer jetzigen Zusammensetzung will an der Lage, etwa bei der Migration oder in wirtschaftlichen Belangen, nichts verändern. Sie tut nicht einmal im Rahmen dessen, was hic et nunc bereits rechtlich möglich ist, etwas, um einen Kurswechsel einzuleiten. Also muss ich als Bürger davon ausgehen, dass hier Absicht oder besser gesagt ein fester politischer Wille da ist, alles genau so zu machen, wie es aktuell gemacht wird. 

 

Das ist der Punkt!

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vor 11 Stunden schrieb Marcellinus:

Welcher "Ernst des Themas"? 

...

 

Wir waren bei den Nürnberger Prozessen. 

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Wenn alles mit allem verglichen wird,ist eine Diskussion fruchtlos.

Die Verbrechen des Nationalsozialismusses und Abtreibung heute sind doch jeweils ernst genug, um einzeln diskutiert zu werden. Keinem der beiden Themen wird es gerecht,sie zusammen zu werfen.

Die Nürnberger Prozesse hatten nichts mit Covid zu tun.

Es muss doch ohne so etwas gehen.

bearbeitet von mn1217
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vor 10 Stunden schrieb Moriz:

 

 

 

....Massenmörder ....

 

 

Dem Massenmörder muss ja erstmal nachgewiesen werden,dass er ein Massenmörder ist, egal,welcher Herkunft.

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vor 9 Stunden schrieb Werner001:

Dein Ernst? Sind die 350.000 letztes Jahr alle eingeflogen? Nein, natürlich nicht. Und warum ist das so, wie wird es begründet? Hier schließt sich der Kreis dieser Diskussion

Nein, sie sind nicht eingeflogen, sie haben entsprechend kein Recht auf Asyl. Das muß festgestellt werden (und zwar viel schneller als üblichen durchschnittliche zehn Monate) und dann müssen die Leute effektiv ausgewiesen werden. Da sind wir uns einig und da schließt sich der Kreis dieser Diskussion tatsächlich.

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Heute beginnt das BVerfG mit der Prüfung des neuen Wahlrechtes. Auch wenn ich erst einige Zweifel hatte, ob eine Wahlrechtsänderung ohne breite Bundestagsmehrheit nicht etwas anrüchig wäre, tendiere ich inzwischen auch dank hiesiger Diskussionsbeiträge zu einer zustimmenden Haltung.

Letztlich ist der Bundestag nunmal sehr frei in der Gestaltung des Wahlrechts, und bisherige konsensuale Verkleinerungsversuche des Bundestags waren wenig effektiv. 
Sollte das BVerfG also das Gesetz passieren lassen, müssen Linke und CSU sich halt bewegen, um auch das nächste Mal wieder ins Parlament zu kommen.

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Ganz zu schweigen von der FDP...( SCNR)

 

Ich bin ehrlich gesagt,etwas skeptisch. Einen kleineren Bundestag finde ich gut. Dass direkt gewählte Kandidaten Gefahr laufen,nicht ins Parlament zu kommen, nicht. Hier müsste mMn gelten,dass diese auf jeden Fall einziehen, dafür dann aber jemand von der Liste nicht.

Und Regelungen für Parteien wie den SSW finde ich sinnvoll( obwohl der ja in letzter Zeit, glaube ich, über die 5% kam).

bearbeitet von mn1217
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17 minutes ago, mn1217 said:

Ganz zu schweigen von der FDP...( SCNR)

 

Ich bin ehrlich gesagt,etwas skeptisch. Einen kleineren Bundestag finde ich gut. Dass direkt gewählte Kandidaten Gefahr laufen,nicht ins Parlament zu kommen, nicht. Hier müsste mMn gelten,dass diese auf jeden Fall einziehen, dafür dann aber jemand von der Liste nicht.

Und Regelungen für Parteien wie den SSW finde ich sinnvoll( obwohl der ja in letzter Zeit, glaube ich, über die 5% kam).


Bis auf den Hinweis auf die FDP, die ja nur das Risiko aller kleinen Parteien mit der 5%-Hürde teilt, eigentlich genau meine aktuelle Haltung dazu. 
Dass Wahlkreiskandidaten so unter den Tisch fallen, gefällt mir auch nicht.

Am besten fände ich dafür ein System mit Stich- und Nachwahlen, das diese Kandidaten weiter stärkt.

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vor einer Stunde schrieb mn1217:

Wenn alles mit allem verglichen wird,ist eine Diskussion fruchtlos.

Die Verbrechen des Nationalsozialismusses und Abtreibung heute sind doch jeweils ernst genug, um einzeln diskutiert zu werden. Keinem der beiden Themen wird es gerecht,sie zusammen zu werfen.

Die Nürnberger Prozesse hatten nichts mit Covid zu tun.

Es muss doch ohne so etwas gehen.

 

Wenn jemand nahezu nie das Gelesene auch versteht, sondern prinzipiell mit Engfühtungen arbeitet, ist eine Diskussion fruchtlos.

Zur Klärung:

Ich habe hier nicht die Verbrechen des Nationalismus und Abtreibung verglichen, sondern eine Frau zu Zeiten des Nationalsozialismus mit einer Frau in heutiger Zeit.

Der Frau, die im NS im Alter von 20 Jahren als Stenotypistin in einem KZ gearbeitet hat, wurde als Verbrecherin verurteilt. Das meinte @laura folgendermaßen beurteilen zu müssen:

Zitat

Als Frau war sie ja in keinster Weise zur Arbeit im KZ gezwungen. Sie hätte auch zuhause bleiben und in irgendeinem Büro arbeiten können. Da kann man schon von einer gewissen Absicht ausgehen. 

 

Daraufhin habe ich eine Analogbeurteilung zu einem von mir klar als ganz anderem Thema benannten Fall einer Frau vorgenommen:

Zitat

Zur Veranschaulichung einen völligen Themenwechsel:

Eine Frau hat abgetrieben, nicht weil sie vergewaltigt worden wäre, sondern aus anderen Gründen. Ich bin grundsätzlich gegen Abtreibung.

so und nun stelle ich die These auf:

Als Frau war sie in keinster Weise gezwungen, Sex zu haben. Sie hätte auch ohne Mann bleiben und sich selbst befriedigen können. Da kann man schon von einer gewissen Absicht ausgehen, schwanger zu werden. Man weiß doch, was beim Sex passieren kann.

 

Der Vergleichspunkt sind nicht ein NS-Verbrechen mit Abtreibung. 

Der Vergleichspunkt sind zwei Frauen, die jeweils etwas getan haben, was andere Menschen, die weder in der NS-Zeit gelebt, noch abgetrieben haben, als Verbrechen ansehen.

Beides wird bisweilen diskutiert, zum Fall der Frau in der NS-Zeit, gibt es ein Rechtsurteil, das von manchen Diskutanten als Fehlurteil betrachtet wird. (Wer weiß, vielleicht sind wir in 70 Jahren ja so weit, dass ein Schwarm von @Guppys Regierungsverantwortung trägt und dafür sorgt, dass Frauen, die abgetrieben haben, sich vor Gericht rechtfertigen müssen. 

Die Argumentation, dass ein Mensch, der als Stenotypist in einem KZ gearbeitet hat, sich der Beihilfe zum Mord und des mehrfachen Mordes schuldig gemacht hat, weil dieser Mensch:

-als Frau  (warum dieser Hinweis auf das Geschlecht? Wäre es für einen Mann anders gewesen? Wäre der zur Arbeit gezwungen gewesen? )

-in keinster Weise (wirklich?)

-zur Arbeit  im KZ gezwungen war,

- weil sie auch in einem anderen Büro hätte arbeiten können ( gab es so viele Stellen für Stenotypisten? Gab es so viele Stellen rund um Stutthof?)

ist meines Erachtens ebenso kurzschlüssig und moralisch überheblich wie die Argumentation derjenigen, die eine Frau, die abgetrieben hat, als Mörderin bezeichnen, weil sie doch als Frau in keinster Weise zu Sex gezwungen , ohne Mann hätte bleiben usw. können. 

 

 

 

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vor 1 Stunde schrieb mn1217:

 

Dem Massenmörder muss ja erstmal nachgewiesen werden,dass er ein Massenmörder ist, egal,welcher Herkunft.

 

Das geht doch ganz einfach. Die Rechtssprechung kann doch auch jemandem 70 Jahre später noch "nachweisen", dass er sich als Stenotypist der Beihilfe zum (Massen)Mord und des mehrfachen Mordes schuldig gemacht hat. Bei solch gloriosen Leistungen unserer Rechtssprechung sollte es doch ein Leichtes sein, das zu tun, ehe 70 Jahre vergangen sind

bearbeitet von Die Angelika
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vor 1 Stunde schrieb Moriz:

Nein, sie sind nicht eingeflogen, sie haben entsprechend kein Recht auf Asyl. Das muß festgestellt werden (und zwar viel schneller als üblichen durchschnittliche zehn Monate) und dann müssen die Leute effektiv ausgewiesen werden. Da sind wir uns einig und da schließt sich der Kreis dieser Diskussion tatsächlich.

 

Ähm...nur zum Verständnis nachgefragt:

Also wenn in Syrien, Iran, Irak usw. in ein Flugzeug einsteigt und nach D fliegt, dann hat er Recht auf Asyl? 

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vor 22 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Ähm...nur zum Verständnis nachgefragt:

Also wenn in Syrien, Iran, Irak usw. in ein Flugzeug einsteigt und nach D fliegt, dann hat er Recht auf Asyl? 

Dann reist er nicht aus einem sicheren Drittland ein. Damit hat hat er, gemäss Grundgesetz, Recht aus Asyl. 

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a 

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
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vor 2 Stunden schrieb rince:
vor 2 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Ähm...nur zum Verständnis nachgefragt:

Also wenn in Syrien, Iran, Irak usw. in ein Flugzeug einsteigt und nach D fliegt, dann hat er Recht auf Asyl? 

Dann reist er nicht aus einem sicheren Drittland ein. Damit hat hat er, gemäss Grundgesetz, Recht aus Asyl. 

Dann könnte er hier ein Recht auf Asyl haben, nämlich dann, wenn er eine politische Verfolgung nachweisen kann. Das muß überprüft werden, und das kann ggf. auch länger dauern, je nach Situation.

Wer aus einem sicheren Drittland einreist, hat hier aktuell kein Recht auf Asyl, auch wenn er politisch verfolgt wird. Auch das muß in einem Rechtsstaat überprüft werden; da wir aber von sicheren Drittländern umzingelt sind, darf das eigentlich nicht so lange dauern.

 

bearbeitet von Moriz
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vor 2 Stunden schrieb Die Angelika:

-als Frau  (warum dieser Hinweis auf das Geschlecht? Wäre es für einen Mann anders gewesen? Wäre der zur Arbeit gezwungen gewesen? )

als (junger) Mann hätte sie als Soldat im Krieg morden müssen. Seltsamerweise ungestraft.

vor 2 Stunden schrieb Die Angelika:

-in keinster Weise (wirklich?)

-zur Arbeit  im KZ gezwungen war,

Das ist die spannende Frage, die meines Wissens nach im Prozess auch nicht geklärt worden ist (was auch daran lag, daß die Angeklagte nichts gesagt hat).

Welche Wahl hätte sie gehabt? Hätte sie überhaupt eine Wahl gehabt? Oder ist ihr gesagt worden: "Mach das"? Wäre es möglicherweise sogar lebensgefährlich gewesen, diese Tätigkeit abzulehnen?

 

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vor 29 Minuten schrieb Studiosus:

Zunächst muss so eine Person im Land gelassen werden, gleich ob man ihre Identität feststellen kann oder nicht. Ab diesem Zeitpunkt erhält der Mensch erstmal "Schutz" und muss untergebracht und verpflegt werden. Auch das schon auf Kosten des deutschen Steuerzahlers.

Das geht nicht anders.

Man könnte allenfalls über ein Gesetzt zur unmittelbaren Rückführung an den sicheren Grenzen nachdenken: Wer aus Dänemark kommt, der kommt aus einem sicheren Drittstaat und hat hier definitiv kein Anrecht auf Asyl. Ganz ohne rechtliche Überprüfung - die zur Not auch von Dänemark aus möglich wäre.

 

vor 31 Minuten schrieb Studiosus:

Je nach Komplexität des Falles und der Auslastung der Behörden schließt sich jetzt ein Verfahren zur Überprüfung des Asylgrundes an, das Monate bis Jahre dauern kann.

Bei einer Einreise aus einem sicheren Drittstaat ist die Lage eigentlich alles andere als kompliziert.

 

vor 31 Minuten schrieb Studiosus:

In der Zwischenzeit greifen - noch vor der endgültigen Entscheidung über Asyl - schon bestimmte "Integrationsmaßnahmen"

Sprachkurse halte ich auch dann für sinnvoll, wenn jemand nur wenige Wochen hier ist.

 

vor 32 Minuten schrieb Studiosus:

Im Großteil der Fälle erhält der Schutzsuchende dann einen Aufenthaltstitel, wenn es mit Asyl aufgrund fehlenden Grundes nicht klappt, dann eben subsidiären Schutz.

Mein Vorschlag: Den Tatbestand des 'Asylmissbrauchs' einführen: Wer wider besseren Wissens einen Asylantrag stellt, der kann deswegen verurteilt werden - und verliert damit auch seinen subsidiären Schutz. Im Zweifel für den Angeklagten (also kein Missbrauch), aber in klaren Fällen bleiben keine Zweifel.

 

vor 34 Minuten schrieb Studiosus:

Und selbst wenn der Staat mal abschieben möchte, gewährt derselbe Staat juristischen Beistand bis zur letzten Sekunde,

Das ist in einem Rechtsstaat unverzichtbar.

 

vor 34 Minuten schrieb Studiosus:

sodass es mittlerweile wahrscheinlich einfacher ist, zu Fuß zum Mond zu laufen als einen Menschen aus Deutschland abzuschieben.

Ich las was von einigen Tausend Abschiebungen im letzten Jahr - wie viele Leute sind schon zu Fuß zum Mond gelaufen? [SCNR]

 

vor 36 Minuten schrieb Studiosus:

Erschwerend kommt in letzter Zeit dazu, dass die deutsche Staatsbürgerschaft verschleudert wird.

Auch das ist ein Problem.

 

vor 37 Minuten schrieb Studiosus:

Wenn einem deutschen Angeklagten, der die Staatsbürgerschaft erhalten hat, vor Gericht ein Dolmetscher gestellt werden muss, weil er so fragmentarisch Deutsch versteht, dann kann man vermuten, dass hier etwas faul ist im Staate.

Jein. Bei Gericht kommt es unter Umständen auf Nuancen an, die man auch mit guten Deutschkenntnissen nicht erfasst.

Ich würde jedenfalls bei einer Gerichtsverhandlung in einer Fremdsprache auch auf einen Dolmetscher bestehen; sicherheitshalber.

Aber im Zweifelsfall sollte ein zweisprachiger Anwalt reichen.

 

vor 39 Minuten schrieb Studiosus:

Und eigentlich müssten bei uns als Aufnahmegesellschaft

Vermutlich haben noch viel zu viele Menschen die Politikerlüge im Ohr: "Deutschland ist kein Einwanderungsland".

 

vor 40 Minuten schrieb Studiosus:

und täglich kommen mehr Menschen - denen ich das persönlich nicht übel nehme

Ich auch nicht.

 

vor 40 Minuten schrieb Studiosus:

Deutschland, ja ganz Europa, müssten dringend, wirklich dringend einen Modus finden mit Zuwanderung umzugehen, der humanitäre Mindeststandards erfüllt ohne die eigenen Länder wirtschaftlich und kulturell irreversibel zu zerstören. Stattdessen segelt das Geisterschiff weiter vor sich hin. Das wird nicht gut gehen und noch zu noch größeren Verwerfungen in Europa führen als man das aktuell überhaupt erahnen kann. 

Auch damit hast Du leider Recht.

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