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Wichtiges von den Bistümern


Monika

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Das Erzbistum Freiburg ist seit heute vakant, Erzbischof Zollitsch bleibt als Apostolischer Administrator bis zur Ernennung eines Nachfolgers im Amt.

Das ist ja gut getimt mit der Bischofsweihe von Michael Gerber. Vielleicht sein Nachfolger?
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In Deutschland ist die übergroße Mehrheit der Bischöfe in den letzten Jahren und Jahrzehnten mit der Vollendung des 75. Lebensjahres in den Ruhestand getreten. Anders war es nur bei den Kardinälen und einigen wenigen Diözesanbischöfen.

 

Was aber den Linzer Nachrichtendienst nicht daran hindert, die schnelle Annahme des Rücktrittsgesuches als Unzufriedenheit Roms mit der Amtsführung Zollitschs zu interpretieren.

 

Nun, die hätten auch eine 5 jährige Verlängerung im Amt als Strafe interpretiert.

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Franciscus non papa

die Linzer pipi-langstrumpf-tour, das ist nicht weiter verwunderlich.

 

im übrigen sehe ich die rechte der Domkapitel durch den Administrator, auch wenn er von Rom bestimmt ist, nicht beschnitten.

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Der Katholikentag 2016 wird in Leipzig (Diözese Dresden-Meißen) stattfinden.

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Salzburg ist vakant. Der Papst hat den altersbedingten Rücktritt von Erzbischof Kothgasser angenommen.

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Bleibt zu hoffen, dass sich das Prozedere in den deutschen Bistümern auch beschleunigen wird. Denn auch wenn man ganz offiziell erst ab Beginn der Vakanz anfangen darf, die Liste zusammenzustellen, ist es ja nicht so, dass ein 75. Geburtstag so überraschend käme, dass man nicht schon ein bisschen vorsondieren könnte.

 

Wenn die Salzburger dann die 90 Tage Frist voll brauchen, um zu wählen, dann wissen wir, dass die Liste so ausgesehen haben muss wie die von Edith skizzierte...

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Dass das in Deutschland derart lange dauert, das liegt auch am Preussenkonkordat (in den meisten anderen Konkordaten ist es ähnlich geregelt). Art. 6 Abs. 1 desselben bestimmt:

 

Nach Erledigung eines Erzbischöflichen oder Bischöflichen Stuhles reichen sowohl das betreffende Metropolitan- oder Kathedralkapitel als auch die Diözesanerzbischöfe und -bischöfe Preußens dem Heiligen Stuhle Listen von kanonisch geeigneten Kandidaten ein. Unter Würdigung dieser Listen benennt der Heilige Stuhl dem Kapitel drei Personen, aus denen es in freier, geheimer Abstimmung den Erzbischof oder Bischof zu wählen hat. Der Heilige Stuhl wird zum Erzbischof oder Bischof niemand bestellen, von dem nicht das Kapitel nach der Wahl durch Anfrage bei der Preußischen Staatsregierung festgestellt hat, dass Bedenken politischer Art gegen ihn nicht bestehen.

 

Alleine die Listenerstellung und Prüfung dauert. Und Rom kann mit der Arbeit nicht anfangen, solange der Bischof noch im Amt ist.

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Dass das in Deutschland derart lange dauert, das liegt auch am Preussenkonkordat (in den meisten anderen Konkordaten ist es ähnlich geregelt). Art. 6 Abs. 1 desselben bestimmt:

 

Nach Erledigung eines Erzbischöflichen oder Bischöflichen Stuhles reichen sowohl das betreffende Metropolitan- oder Kathedralkapitel als auch die Diözesanerzbischöfe und -bischöfe Preußens dem Heiligen Stuhle Listen von kanonisch geeigneten Kandidaten ein. Unter Würdigung dieser Listen benennt der Heilige Stuhl dem Kapitel drei Personen, aus denen es in freier, geheimer Abstimmung den Erzbischof oder Bischof zu wählen hat. Der Heilige Stuhl wird zum Erzbischof oder Bischof niemand bestellen, von dem nicht das Kapitel nach der Wahl durch Anfrage bei der Preußischen Staatsregierung festgestellt hat, dass Bedenken politischer Art gegen ihn nicht bestehen.

 

Alleine die Listenerstellung und Prüfung dauert. Und Rom kann mit der Arbeit nicht anfangen, solange der Bischof noch im Amt ist.

 

Das meinte ich ja mit "offiziell". Die Bischöfe sind aber ja auch verpflichtet, regelmäßig Listen mit geeigneten Bischofskandidaten nach Rom zu schicken, unabhängig von einer Vakanz. Und wenn du dir hier die Bischofsspekulationsthreads im Forum anschaust, dann siehst du, dass meist die gleichen Namen gehandelt werden und es selten einer wird, der nicht zumindest in die weitere Wahl gezogen wird. Vorausgesetzt, die Domkapitel schicken nicht völlig unrealistische Vorschläge à la Pfarrer Breitenbach nach Rom, dürfte ein Gutteil der eingereichten Namen dort schon bekannt sein. Und warum man dann nicht schon mal inoffiziell ein bisschen recherchiert (welcher der Weihbischöfe könnte denn geeignet sein? Aus der eigenen Diözese oder dem Nachbarbistum?), dass verstehe ich nicht.

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Die Bischöfe sind aber ja auch verpflichtet, regelmäßig Listen mit geeigneten Bischofskandidaten nach Rom zu schicken, unabhängig von einer Vakanz. Und wenn du dir hier die Bischofsspekulationsthreads im Forum anschaust, dann siehst du, dass meist die gleichen Namen gehandelt werden und es selten einer wird, der nicht zumindest in die weitere Wahl gezogen wird. Vorausgesetzt, die Domkapitel schicken nicht völlig unrealistische Vorschläge à la Pfarrer Breitenbach nach Rom, dürfte ein Gutteil der eingereichten Namen dort schon bekannt sein. Und warum man dann nicht schon mal inoffiziell ein bisschen recherchiert (welcher der Weihbischöfe könnte denn geeignet sein? Aus der eigenen Diözese oder dem Nachbarbistum?), dass verstehe ich nicht.

 

Das geht mir auch so.

Vielleicht ist es einfach eine Scheu innerhalb der Bischofskongregation, sich um noch nicht aktelle Fälle zu kümmern, zu mal sie mit aktuellen Fällen eh genug ausgelastet ist.

bearbeitet von Udalricus
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Na das ist ja mal fix, nur zwei Tage nach Annahme des Rücktrittsgesuchs.

Na ja nr keine Euphorie, das Rücktrittsgesuch des Erzbischofs ist 1 1/2 Jahre abgelegen.

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Die Bischöfe sind aber ja auch verpflichtet, regelmäßig Listen mit geeigneten Bischofskandidaten nach Rom zu schicken, unabhängig von einer Vakanz. Und wenn du dir hier die Bischofsspekulationsthreads im Forum anschaust, dann siehst du, dass meist die gleichen Namen gehandelt werden und es selten einer wird, der nicht zumindest in die weitere Wahl gezogen wird. Vorausgesetzt, die Domkapitel schicken nicht völlig unrealistische Vorschläge à la Pfarrer Breitenbach nach Rom, dürfte ein Gutteil der eingereichten Namen dort schon bekannt sein. Und warum man dann nicht schon mal inoffiziell ein bisschen recherchiert (welcher der Weihbischöfe könnte denn geeignet sein? Aus der eigenen Diözese oder dem Nachbarbistum?), dass verstehe ich nicht.

 

Das geht mir auch so.

Vielleicht ist es einfach eine Scheu innerhalb der Bischofskongregation, sich um noch nicht aktelle Fälle zu kümmern, zu mal sie mit aktuellen Fällen eh genug ausgelastet ist.

 

Wenn das Domkapitel auch ein Vorschlagsrecht hat, wird dieses nur nach Eintritt der Vakanz ausgeübt. Der Eingang dieses Vorschlags muß der Vatikan ja wenigstens abwarten, bis er die Terna losschickt. Dann wählt das Domkapitel, anschließend muß die Zustimmung des Ministerpräsidenten eingeholt werden. Dann wird der Erwählte in Kenntnis gesetzt (er könnte ja nein sagen), dann wird ernannt. Das sind alles Vorgänge, bei denen es leicht zu Verzögerungen kommen kann. Da, wo der Papst frei ernennen kann, geht es üblicherweise fix.

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Wenn das Domkapitel auch ein Vorschlagsrecht hat, wird dieses nur nach Eintritt der Vakanz ausgeübt. Der Eingang dieses Vorschlags muß der Vatikan ja wenigstens abwarten, bis er die Terna losschickt. Dann wählt das Domkapitel, anschließend muß die Zustimmung des Ministerpräsidenten eingeholt werden. Dann wird der Erwählte in Kenntnis gesetzt (er könnte ja nein sagen), dann wird ernannt. Das sind alles Vorgänge, bei denen es leicht zu Verzögerungen kommen kann. Da, wo der Papst frei ernennen kann, geht es üblicherweise fix.

Auch das Domkapitel kann sich für gewöhnlich über das Geburtsdatum seines Bischofs informieren und bereits vor dem 75sten/80sten Geburtstag Vorschläge nach Rom schicken. Wieso sollte man damit warten, bis der Bischof tatsächlich weg vom Fenster ist?

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Wieso sollte man damit warten, bis der Bischof tatsächlich weg vom Fenster ist?

 

 

Weil das in Art 6 Abs. I des Konkordates so geregelt ist. http://spcp.prf.cuni.cz/dokument/k-prus.htm

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Wieso sollte man damit warten, bis der Bischof tatsächlich weg vom Fenster ist?

 

 

Weil das in Art 6 Abs. I des Konkordates so geregelt ist. http://spcp.prf.cuni.cz/dokument/k-prus.htm

Im Konkordat steht eben nicht, dass das Kapitel nicht schon vor "Erledigung eines Erzbischöflichen oder Bischöflichen Stuhles" (was für eine Formulierung :rolleyes:) Listen nach Rom schicken können. Sie sind lediglich erst nach dem Rücktritt dazu verpflichtet, es zu tun.

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Wieso sollte man damit warten, bis der Bischof tatsächlich weg vom Fenster ist?

 

 

Weil das in Art 6 Abs. I des Konkordates so geregelt ist. http://spcp.prf.cuni.cz/dokument/k-prus.htm

Im Konkordat steht eben nicht, dass das Kapitel nicht schon vor "Erledigung eines Erzbischöflichen oder Bischöflichen Stuhles" (was für eine Formulierung :rolleyes:) Listen nach Rom schicken können. Sie sind lediglich erst nach dem Rücktritt dazu verpflichtet, es zu tun.

Ich würden es mal so sagen: egal wie es das Konkordat formuliert, denken und sich seine Gedanken notieren kann nicht verboten sein

bearbeitet von Frank
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Wieso sollte man damit warten, bis der Bischof tatsächlich weg vom Fenster ist?

 

 

Weil das in Art 6 Abs. I des Konkordates so geregelt ist. http://spcp.prf.cuni...ment/k-prus.htm

Im Konkordat steht eben nicht, dass das Kapitel nicht schon vor "Erledigung eines Erzbischöflichen oder Bischöflichen Stuhles" (was für eine Formulierung :rolleyes:) Listen nach Rom schicken können. Sie sind lediglich erst nach dem Rücktritt dazu verpflichtet, es zu tun.

 

Aufklärung ist ein mühseliges Geschäft. Es heißt im Konkordat: "Nach Erledigung eines Erzbischöflichen oder Bischöflichen Stuhles reichen sowohl das betreffende Metropolitan- oder Kathedralkapitel als auch die Diözesanerzbischöfe und -bischöfe Preußens dem Heiligen Stuhle Listen von kanonisch geeigneten Kandidaten ein." - D.h. erst diese Listen sind kanonisch relevant.

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Aufklärung ist ein mühseliges Geschäft. Es heißt im Konkordat: "Nach Erledigung eines Erzbischöflichen oder Bischöflichen Stuhles reichen sowohl das betreffende Metropolitan- oder Kathedralkapitel als auch die Diözesanerzbischöfe und -bischöfe Preußens dem Heiligen Stuhle Listen von kanonisch geeigneten Kandidaten ein." - D.h. erst diese Listen sind kanonisch relevant.

Klar sind sie relevant aber sie müssen nicht neu sein. Wenn das Domkapitel (und ebenso die anderen Bischöfe) nach Eintritt der Vakanz eine Liste schickt, mit dem Vermerk dass sich seit der Vorab-Liste von vor einem halben Jahr nichts geändert hat, beschleunigt dies das Verfahren ganz erheblich. Das widerspricht dem Konkordat nicht. Trotzdem kann Rom seine Dreierliste schon vorbereiten und muss nur noch abwarten, ob Domkapitel oder Bischöfe noch abweichende Eingaben machen.

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Soweit ich im Bilde bin, läuft das Verfahren dergestalt ab:

 

  1. Alle Domkapitel und alle Bischöfe sind gehalten, in regelmäßigen Abständen (ich meine, alle drei Jahre) eine Liste mit epikopablen Priestern in Rom einzureichen. Von diesen wie allen anderen Listen darf es im übrigen keine Doppel geben.
  2. Diese Listen gehen in Rom ein, und aus diesen Listen filtern man potentielle Bischöfe heraus.
  3. Wenn nun ein bischöflicher Stuhl erledigt ist (man soll derart schöne Worte nicht einfach aufgeben), dann muss das Domkapitel eine weitere Liste schreiben, diesmal mit Namen, die für dieses Bistum geeignet erscheinen.
  4. Wenn diese Liste in Rom eingegangen ist (die zu erstellen sollte schnell gehen, vor allem dann, wenn die Erledigung absehbar war), dann beginnt Rom damit, die Terna zu erstellen. Hierzu werden alle möglichen Leute durch den Nuntius vertraulich befragt und darüber nach Rom berichtet.
  5. Und wenn man alles das ausgewertet hat, dann ist die Terna fertig und geht via Nuntiatur per Post an den Leiter des Domkapitels.
  6. Was das ganze aber noch langsamer macht: Rom ist furchtbar unterbesetzt.

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Wieso sollte man damit warten, bis der Bischof tatsächlich weg vom Fenster ist?

 

 

Weil das in Art 6 Abs. I des Konkordates so geregelt ist. http://spcp.prf.cuni...ment/k-prus.htm

Im Konkordat steht eben nicht, dass das Kapitel nicht schon vor "Erledigung eines Erzbischöflichen oder Bischöflichen Stuhles" (was für eine Formulierung :rolleyes:) Listen nach Rom schicken können. Sie sind lediglich erst nach dem Rücktritt dazu verpflichtet, es zu tun.

 

Aufklärung ist ein mühseliges Geschäft. Es heißt im Konkordat: "Nach Erledigung eines Erzbischöflichen oder Bischöflichen Stuhles reichen sowohl das betreffende Metropolitan- oder Kathedralkapitel als auch die Diözesanerzbischöfe und -bischöfe Preußens dem Heiligen Stuhle Listen von kanonisch geeigneten Kandidaten ein." - D.h. erst diese Listen sind kanonisch relevant.

 

Das ist ja der Punkt. Wer auf einer solchen Liste drauf steht, dass wird ja keine große Überraschung sein, und sich wahrscheinlich nicht mal sonderlich von der Liste des Bischofs (die einzureichen er ja nicht nur anlässlich der Erledigung seines Stuhles gebeten ist) unterscheiden; allein schon aus dem eigentlich traurigen Grund, dass es nicht mehr allzu viele episkopable Priester in einem Bistum gibt. Wenn also das Kapitel innerhalb von Tagen eine gut vorbereitete Lise nach Rom schickt, kommt diese dort an, dann vergleicht man die darauf stehenden Namen mit den bereits erhaltenen und den bereits eingeholten Informationen, und kann dann binnen sagen wir mal drei Monaten die Terna rausschicken, dann ist der Bischof nach vier Monaten ernannt. So aber dauert es ein ganzes Jahr.

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Es heißt im Konkordat: "Nach Erledigung eines Erzbischöflichen oder Bischöflichen Stuhles reichen sowohl das betreffende Metropolitan- oder Kathedralkapitel als auch die Diözesanerzbischöfe und -bischöfe Preußens dem Heiligen Stuhle Listen von kanonisch geeigneten Kandidaten ein." - D.h. erst diese Listen sind kanonisch relevant. [/size]

 

"Relevant" vielleicht, aber nicht bindend. Der Papst kann genau so gut auf Kandidaten, die ihm von anderen Bischöfen dieser Region vorgeschlagen werden, auswählen.

 

Sonst würden ja die betreffenden Kapitel es so machen, wie man es dem Heiligen Stuhl bisweilen bei der Erstellung der Dreierliste unterstellt: Lauter I****** aufschreiben und den einen, den sie wirklich wollen.

bearbeitet von Udalricus
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