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Politik für Alle


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vor 27 Minuten schrieb Moriz:

Das Problem ist: Um einen Asylantrag stellen zu können, muß man erst mal illegal Einreisen. Evtl. könnte darüber mit dem Asylantrag entschieden werden: Ist der Asylantrag in gutem Glauben oder missbräuchlich gestellt worden. Bei letzterem sollte dann die Strafverfolgung einsetzen. (Die Alternative lautet: Gegen jeden abgelehnten Asylbewerber wird ein Strafverfahren wegen illegaler Einreise eingeleitet um diese Frage zu klären.)

Übertriebener Papierkram. Wenn der Asylantrag negativ entschieden wird, wird abgeschoben - fertig.

Natürlich könnte man bei einem Betrüger ein Strafverfahren einleiten; nur müsste das dann in seinem Land zuende geführt werden. Natürlich könnte man ihn auf eine Schwarze Liste setzen - nur: Der wird u.U. nochmals betrügen.

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vor 23 Minuten schrieb MartinO:

Juristisch ist jeder, der ohne Berechtigung einreist, illegal. 

Biologisch ist auch jeder Mensch mit Penis ein Mann und mit Vagina eine Frau... interessiert doch alles niemanden mehr

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Ehrlich gesagt finde ich die Diskussion darum, dass auch Asylbewerber zu schrecklichen Taten fähig sind, müssig.

Sie ist eigentlich nur noch der Widerschein von Debatten, in der wirklich jedes Geschehen und jeder Mist genutzt wird, die Gesellschaft weiter zu polarisieren.

Rein praktisch ist es leider sehr viel mühseliger, solche Taten zu verhindern - weil es leider unendlich viel soziale Mühe und Sorgfalt erfordert, die Verwirrten und gleichzeitig ideologisch Aufgeputschten geistig wieder einzufangen.

Wenn wir uns die Amok- und Irrsinnstaten der letzten Jahre anschauen, hilft uns Politik leider sehr wenig, außer eben genügend Ressourcen polizeilicher wie sozialpsychiatrischer Art zu haben, die solche tragischen Taten vielleicht manchmal wenigstens begrenzen können.

Ansonsten hilft uns vermutlich nur mehr zivilgesellschaftliche Aufmerksamkeit und Courage: evtl. rechtzeitig zu entdecken, wann ein verwirrtes Menschenkind zur Gefahr für die Gemeinschaft wird, die sozialen Abgründe zu überwinden, in denen immer noch zu viele verloren gehen, oder eben praktisch in letzter Konsequenz solche Täter physisch zu stoppen und den Opfern zu helfen, wie etliche Würzburger es wohl ganz praktisch versuchten.

Und eben vor allem nicht allen Scharlatanen der extremen rechten und linken Politik auf den Leim gehen, die aus solchen Taten gerne ideologischen Profit schlagen möchten.

bearbeitet von Shubashi
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vor 33 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Genau, weshalb es dann leider auch eine Sorte von weiblichen Asylanten gibt, bei denen man mit sehr hoher Treffsicherheit voraussagen kann, dass es nicht lange dauern wird, bis sie sich trotz ansonsten mangelndem bis fehlendem Integrationswillen diesbezüglich sehr schnell zu integrieren wissen, indem sie sich schwängern lassen.  

Kennst Du solche Fälle oder wie kommst Du da jetzt drauf?

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vor 2 Stunden schrieb Moriz:

Was wir eigentlich dingendst brauchen ist ein vernünftiges Einwanderungsgesetzt. Wo drin steht, welche Anforderungen wir an die stellen, die wir hier haben wollen. Angefangen mit brauchbaren Sprachkenntnissen.

Wer dann kommen darf, der darf das gerne in drei Stunden mit dem Flugzeug tun, der muß nicht drei Monate durch die Wüste wandern und drei Tage lang auf dem Mittelmeer unherirren.

Wir haben dieses Gesetz bereits. Probleme machen diejenigen, die seine Kriterien nicht erfüllen, darauf pfeifen, und stattdessen auf dem Mittelmeer herumirren.

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vor 1 Minute schrieb Aristippos:

Wir haben dieses Gesetz bereits. Probleme machen diejenigen, die seine Kriterien nicht erfüllen, darauf pfeifen, und stattdessen auf dem Mittelmeer herumirren.

Warum wird dieses Gesetz dann nicht angewandt?

 

Ich gehe davon aus, daß 'Kriegs'-Flüchtlinge nach der Genfer Konvention ein Recht auf Schutz, ein Dach über dem Kopf, Nahrung und eine Basisgesundheitsversorgung haben, nicht jedoch auf Integration. Wir sollten uns also gut überlegen, wie wir mit denen umgehen, die sich nicht integrieren wollen oder können.

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vor 7 Minuten schrieb Moriz:

Kennst Du solche Fälle oder wie kommst Du da jetzt drauf?

 

Leider kenne ich solche Fälle.... 

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Nun, wenn der Kindsvater bekannt ist, dann ist der auch für Unterhalt von kind und Mutter zuständig. Und wenn er keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, dann hat auch das Kind keine. Wenn der Vater unbekannt ist (oder nicht genannt wird) hat das Kind nur die Staatsbürgerschaft der Mutter. Wir sind hier ja nicht in Amerika.

bearbeitet von Moriz
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vor einer Stunde schrieb Shubashi:

Wenn wir uns die Amok- und Irrsinnstaten der letzten Jahre anschauen, hilft uns Politik leider sehr wenig, außer eben genügend Ressourcen polizeilicher wie sozialpsychiatrischer Art zu haben, die solche tragischen Taten vielleicht manchmal wenigstens begrenzen können.

Ansonsten hilft uns vermutlich nur mehr zivilgesellschaftliche Aufmerksamkeit und Courage: evtl. rechtzeitig zu entdecken, wann ein verwirrtes Menschenkind zur Gefahr für die Gemeinschaft wird, die sozialen Abgründe zu überwinden, in denen immer noch zu viele verloren gehen, oder eben praktisch in letzter Konsequenz solche Täter physisch zu stoppen und den Opfern zu helfen, wie etliche Würzburger es wohl ganz praktisch versuchten.

 

Es ist leider auch so, dass in vielen Gegenden der Welt Ansichten, die nach unserer Auffassung nur ein Irrer haben kann, weit verbreitet sind.

Ob das im konkreten Fall so war, weiß ich nicht. 

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vor 1 Minute schrieb Moriz:

Nun, wenn der Kindsvater bekannt ist, dann ist der auch für Unterhalt von kind und Mutter zuständig. Und wenn er keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, dann hat auch das Kind keine.

Wenn das Kind hier geboren wird, hat es zunächst einmal die deutsche Staatsbürgerschaft (Optionsmodell; wenn es volljährig und dann noch hier ist, muss es sich entscheiden).

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vor 9 Minuten schrieb MartinO:

Wenn das Kind hier geboren wird, hat es zunächst einmal die deutsche Staatsbürgerschaft (Optionsmodell; wenn es volljährig und dann noch hier ist, muss es sich entscheiden).

Seit wann den das? Bei uns gilt doch das jus sanguinem, oder etwa nicht mehr?

In den USA ist das anders, da ist es ein probates Mittel ein Kind zu gekommen, welches dann automatisch die US-Staatsbürgerschaft hat, weswegen auch die versorgende Mutter bleiben dürfen muss.

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vor 6 Minuten schrieb Moriz:

Seit wann den das? Bei uns gilt doch das jus sanguinem, oder etwa nicht mehr?

In den USA ist das anders, da ist es ein probates Mittel ein Kind zu gekommen, welches dann automatisch die US-Staatsbürgerschaft hat, weswegen auch die versorgende Mutter bleiben dürfen muss.

Das ist nicht mehr so. Allerdings hat nicht automatisch jedes hier geborene Kind das Optionrecht.

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vor 3 Stunden schrieb Moriz:

Das Problem ist: Um einen Asylantrag stellen zu können, muß man erst mal illegal Einreisen.

Das eigentliche Problem ist, das hat in 99,9% der Fälle mit Asyl rein gar nichts zu tun.

Wenn der Asylantrag im Heimatland gestellt würde, würde er praktisch immer abgelehnt werden.

Es gibt hier Abertausende, die kein Asyl erhalten, denen man aber sagt „dein Heimatland ist ein Shithole-Country, dahin schicken wir dich nicht zurück“. Nennt sich „Duldung“, das bedeutet aber im Umkehrschluss ja nicht, dass man allen 30 Millionen Einwohnern dieses Shithole-Countrys nun erlauben würde oder könnte, herzukommen, wenn sie dort einen Asylantrag stellen würden.

De facto betreiben wir Einwanderung über diese Asylschiene, und auch wenn einerseits ein vernünftiges Einwanderungsgesetz nötig wäre, muss sich jeder, der ein solches fordert und befürwortet, darüber im Klaren sein, dass das rein gar nichts mit freundlichem Gesicht und bedingungsloser Willkommenskultur zu tun hat, sondern auch ein hartes „Nein“ mit entsprechenden Maßnahmen beinhalten muss.

 

Werner

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vor 2 Stunden schrieb Werner001:

Wenn der Asylantrag im Heimatland gestellt würde, würde er praktisch immer abgelehnt werden.

 

Wenn ein Asylantrag im Heimatland gestellt werden könnte, müsste er mMn immer abgelehnt werden.

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vor 3 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Wenn ein Asylantrag im Heimatland gestellt werden könnte, müsste er mMn immer abgelehnt werden.

Im rechtlichen Territorium des Heimatlands ja. In der dortigen deutschen Botschaft oder einer sonstigen Vertretung nein.

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vor 2 Stunden schrieb Werner001:

De facto betreiben wir Einwanderung über diese Asylschiene, und auch wenn einerseits ein vernünftiges Einwanderungsgesetz nötig wäre, muss sich jeder, der ein solches fordert und befürwortet, darüber im Klaren sein, dass das rein gar nichts mit freundlichem Gesicht und bedingungsloser Willkommenskultur zu tun hat, sondern auch ein hartes „Nein“ mit entsprechenden Maßnahmen beinhalten muss.

 

Uneingeschränkt Ja.

Das Problem liegt mehr oder weniger darin, dass die Asylverfahren viel zu lange dauern.

Du kannst Menschen nicht zwei oder drei Jahre irgendwo einkasernieren und warten lassen, wie über den Asylantrag entschieden wird.

Das Verfahren müsste viel schneller abgehandelt werden können. Nun kann aber gegen jedes Urteil Widerspruch eingelegt werden, das verlängert natürlich das Verfahren.

Würde man nicht Widerspruch einlegen können, würde es auch fragwürdig sein, da die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass der Widerspruch oft genug erfolgreich ist,

Widerspruch kann logischerweise von beiden Seiten des Verfahrens eingelegt werden, also vom  BaMF ebenso wie vom Asylbewerber.

Bei dem jungen Mann, von dem ich im Thread "Das ist schön" berichtet habe, war das so. Ihm wurde die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Das BamF legte Widerspruch ein, was über ein weiteres Jahr der Ungewissheit zur Folge hatte. Dann wurde die Erstentscheidung bestätigt.

Ich habe keine Ahnung, wie oft das BaMF Widerspruch bei Asylverfahren einlegt. Ich muss nur sagen, bei der Begründung für den Widerspruch fiel mir als Laien die Kinnlade runter. Irgendwie hatte ich den Eindruck, dass dem BaMF nicht gefallen hatte, dass seinem Antrag wohl stattgegeben wurde, weil er glaubhaft machen konnte, dass er überzeugter Atheist ist und das eben für ihn in seinem Heimatland lebensgefährlich wäre. Im Widerspruch wurde allen Ernstes argumentiert, er müsse ja nicht öffentlich bekennen, dass er Atheist sei. Äh...ja, muss er nicht, nur hätte er, wenn er nicht in ständiger Gefahr hätte leben wollen, so tun müssen, als sei er gläubiger Muslim.

 

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vor 12 Minuten schrieb MartinO:

Im rechtlichen Territorium des Heimatlands ja. In der dortigen deutschen Botschaft oder einer sonstigen Vertretung nein.

 

Lach!

Einige unserer Somali hatten unsagbare Angst, als sie wegen des Nachweises ihrer Identität in Berlin ins dortige Konsulat mussten. Eine Begleitung wurde verweigert. Wir mussten ihnen hoch und heilig versprechen, dass wir die Polizei informieren würden, wenn sie nicht wieder rauskämen.

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vor 3 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Lach!

Einige unserer Somali hatten unsagbare Angst, als sie wegen des Nachweises ihrer Identität in Berlin ins dortige Konsulat mussten. Eine Begleitung wurde verweigert. Wir mussten ihnen hoch und heilig versprechen, dass wir die Polizei informieren würden, wenn sie nicht wieder rauskämen.

???
Kann es sein, dass wir aneinander vorbei reden?
Ich habe von deutschen Vertretungen im Ausland gesprochen, du von ausländischen in Deutschland.

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vor 25 Minuten schrieb MartinO:

???
Kann es sein, dass wir aneinander vorbei reden?
Ich habe von deutschen Vertretungen im Ausland gesprochen, du von ausländischen in Deutschland.

 

Ja, du hast Recht. Sorry

Okay, neuer Anlauf:

Wie soll das funktionieren, wenn in den Ländern

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Hier ein interessantes Interview mit dem Terrorexperten Peter Neumann aus London.

Drei wichtige Punkte erscheinen mir erwähnenswert:

1. Einzeltäter sind viefach häufiger psychisch auffällig als organisierte Terroristen.

2. Diese Täter sprechen häufig über ihre am Ende mörderische Absichten.

3. Sowohl Medien auf der Linken als auch auf der Rechten tendieren dazu, solche Taten im Sinne ihrer jeweiligen politischen Grundhaltung ideologisch aufzuladen.

 

Alles gute Möglichkeiten, bei diesen Taten eine bessere Prävention zu betreiben und als Gesellschaft aus diesen Taten stärker und geeinter hervorzugehen.

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vor 5 Stunden schrieb Moriz:

Warum wird dieses Gesetz dann nicht angewandt?

Natürlich wird es angewandt. In meinem Wohngebiet gibt es mindestens ein halbes Dutzend Familien, die auf Grund dieses Gesetzes hier sind.

 

Es ist aber Realitätsverweigerung, zu meinen, ein Einwanderungsgesetz halte illegale Migranten ab. Das ist einfach nur ablenkendes Geschwätz. Wir haben kein Problem mit dem Eineanderungsrecht, sondern mit dem Asylrecht.

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vor 47 Minuten schrieb Shubashi:

Sowohl Medien auf der Linken als auch auf der Rechten tendieren dazu, solche Taten im Sinne ihrer jeweiligen politischen Grundhaltung ideologisch aufzuladen.

 

... und die Gewalttaten im eigenen ideologischen Umfeld zu ignorieren, kleinzureden oder sogar zu rechtfertigen.

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