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Corona-Special: in Deutschland, Europa und Global - Nr. 2


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vor einer Stunde schrieb Aristippos:

Soso. Woher weiß er das denn? Ich weiß lediglich von manchen meiner Angestellten, dass sie behaupten, geimpft zu sein. Einen Impfnachweis habe ich nicht gesehen, und einen verlangen darf ich nicht. Manche haben sich gar nicht zu dem Thema geäußert - danach fragen darf ich auch nicht.

 

Naja,wir lügen nicht rum.

Und er hat ja eine Reihe Bescheinigungen für Gruppe drei ausgestellt.

Einige haben sich für den Impftermin frei genommen  oder sind früher gegangen und einige Ausfälle wegen "Impffolgen" gab es auch.

 

bearbeitet von mn1217
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Das ist übrigens mMn genau das Problem:

Ständig werden Menschen der Lüge bezichtigt oder es wird behauptet,jemand hätte keine Ahnung und es wird generell sehr aggressiv reagiert,egal,worauf.

 

Das finde ich viel schlimmer, als irgendwo eine Maske zu tragen.

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vor 25 Minuten schrieb mn1217:

 

Naja,wir lügen nicht rum.

Mit diesem Ansatz kann man sich Impfbescheinigungen und 3G-Kontrollen auch sparen. Wir sagen einfach, dass 3G gilt, und gehen davon aus, dass sich jeder dran hält. Wir wollen doch niemanden der Lüge bezichtigen! Würde viel Verwaltungsarbeit sparen.

bearbeitet von Aristippos
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vor 1 Stunde schrieb mn1217:

[Der Arbeitgeber] hat ja eine Reihe Bescheinigungen für Gruppe drei ausgestellt.

Einige haben sich für den Impftermin frei genommen  oder sind früher gegangen und einige Ausfälle wegen "Impffolgen" gab es auch.

Kann es sein, daß wir hier über den Unterschied zwischen Theorie und Praxis stolpern?

Natürlich weiß ein Arbeitgeber in vielen Fällen über den Gesundheitszustand seiner Angestellten Bescheid. Bei einem entsprechenden Vertrauensverhältnis ist das auch OK, manchmal sogar hilfreich.

Aber rein rechtlich geht das den Arbeitgeber nichts an. Genau deswegen ist bei der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Teil für den Arbeitgeber nur halb so groß: Da fehlt die Diagnose, die bekommt nur die Krankenkasse und der Arbeitnehmer selbst.

Von daher: Häufig hat ein Arbeitgeber eine begründete Ahnung vom Imfpstatus seiner Mitarbeiter. Wirklich wissen (im Sinne von 'Impfbescheinigung gesehen') kann er es nicht.

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vor 2 Stunden schrieb mn1217:

Ständig werden Menschen der Lüge bezichtigt oder es wird behauptet,jemand hätte keine Ahnung und es wird generell sehr aggressiv reagiert,egal,worauf.

 

Das finde ich viel schlimmer, als irgendwo eine Maske zu tragen.

Du meinst wie bei der Fahrzeugkontrolle, wo die Polizei partout deinen Führerschein sehen will, und sie die nicht einfach so glauben, dass du Zuhause einen hast, nur weil du es ihnen sagst?

 

Oder bei der Steuererklärung, wo man dauernd Nachweise für Ausgaben beibringen muss?

 

Und vor Gericht erst... Immer wieder gibt es Angeklagte oder Zeugen, denen man einfach nicht glaubt. Eine schlimme Welt, in der wir leben ;) 

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Wenn wir als Firma ein neues Medizinprodukt anmelden, glaubt man uns auch nicht einfach so, dass es sicher ist, funktioniert wie wir behaupten und kein Risiko darstellt.

 

Nein, wir müssen ein riesiges Bündel an Unterlagen einreichen. Schweinewelt...

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vor 2 Stunden schrieb Aristippos:

Mit diesem Ansatz kann man sich Impfbescheinigungen und 3G-Kontrollen auch sparen. Wir sagen einfach, dass 3G gilt, und gehen davon aus, dass sich jeder dran hält. Wir wollen doch niemanden der Lüge bezichtigen! Würde viel Verwaltungsarbeit sparen.

Ein Schwimmbad oder Restaurant ist was Anderes als der Arbeitsplatz.

 

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Und wieder das Problem der Coviddiskussion.

Sofort heftige Aggression,nur weil ich schreibe,dass mein AG weiss,wer von den MA geimpft ist.

 

Und die Unterstellung,ich sei generell gegen Kontrollen oder Nachweise. Himmel,ich habe eine QM Weiterbildung.

 

Es wird sofort persönlich beleidigend,diskreditierend und aggressiv. 

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vor 2 Minuten schrieb mn1217:

Und wieder das Problem der Coviddiskussion.

Sofort heftige Aggression,nur weil ich schreibe,dass mein AG weiss,wer von den MA geimpft ist.

 

Und die Unterstellung,ich sei generell gegen Kontrollen oder Nachweise. Himmel,ich habe eine QM Weiterbildung.

 

Es wird sofort persönlich beleidigend,diskreditierend und aggressiv. 

Der AG weiss es maximall inoffiziell. Offiziell weiss er es nicht, und er darf das Wissen auch in Akten festhalten

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vor 36 Minuten schrieb mn1217:

Sofort heftige Aggression,nur weil ich schreibe,dass mein AG weiss,wer von den MA geimpft ist.

Nein, du hast behauptet, jeder Arbeitgeber könne den Impfstatus seiner Mitarbeiter kennen. Und das ist nun mal definitiv falsch. Oder bezog sich der Satz

vor 22 Stunden schrieb mn1217:

Das liegt also eher an internen Regelungen .

auf deinen Arbeitgeber und nicht auf die Anderer? Dann habe nicht nur ich das falsch verstanden.

 

vor 40 Minuten schrieb mn1217:

Es wird sofort persönlich beleidigend,diskreditierend und aggressiv. 

Wo, bitte, wird das hier 'sofort persönlich beleidigend,diskreditierend und aggressiv'?

Dir ist widersprochen worden. Weil das, was du geschrieben hast, im Allgemeinen eben nicht gilt.

Diskussion halt. Dafür sind wir hier.

Das aggressivste, was ich finde, ist ein 'Soso' von @Aristippos, der seine Sicht als Arbeitgeber darstellt (Danke dafür!)

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vor 7 Stunden schrieb Aristippos:

Soso. Woher weiß er das denn? Ich weiß lediglich von manchen meiner Angestellten, dass sie behaupten, geimpft zu sein. Einen Impfnachweis habe ich nicht gesehen, und einen verlangen darf ich nicht. Manche haben sich gar nicht zu dem Thema geäußert - danach fragen darf ich auch nicht.

Dürftest du es vor der Anstellung? Kann man zur Vertragsgrundlage machen? 

Fände ich eine spannende Frage ... 

 

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vor 18 Minuten schrieb laura:

Dürftest du es vor der Anstellung? Kann man zur Vertragsgrundlage machen? 

Fände ich eine spannende Frage ... 

 

Nein, darf man natürlich nicht. 

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vor 6 Stunden schrieb mn1217:

 

Naja,wir lügen nicht rum.

Und er hat ja eine Reihe Bescheinigungen für Gruppe drei ausgestellt.

Einige haben sich für den Impftermin frei genommen  oder sind früher gegangen und einige Ausfälle wegen "Impffolgen" gab es auch.

 

 

Also er kennt euren Impfstatus nur, weil er euch vertraut. Wissen tut er nichts, es sei denn ihr hättet ihm alle freiwillig euren Impfnachweis gezeigt. 

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Zitat

»Trotz gehört mittlerweile zu den Hauptgründen, sich nicht impfen zu lassen«

 

Quelle

 

Eine hochinteressante und recht differenzierte Analyse. 

 

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vor 1 Minute schrieb rorro:

 

Nein, darf man natürlich nicht. 

Wenn du aber z.B. damit rechnen musst, dass Kunden wegbleiben? Oder du viel Publikumsverkehr von vulnerablen Gruppen hast? (z.B. im Seniorenbüro der Stadt)

 

Und darfst du einem Impfverweigerer, der das auch den ganzen Tag über allen erzählt, in der Probezeit kündigen? Könnte er klagen, wenn er den begründeten Verdacht hätte, dass seine Beendigung der Probezeit daran liegt? 

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vor 2 Minuten schrieb laura:

Wenn du aber z.B. damit rechnen musst, dass Kunden wegbleiben? Oder du viel Publikumsverkehr von vulnerablen Gruppen hast? (z.B. im Seniorenbüro der Stadt)

 

Pech.

 

vor 2 Minuten schrieb laura:

Und darfst du einem Impfverweigerer, der das auch den ganzen Tag über allen erzählt, in der Probezeit kündigen? Könnte er klagen, wenn er den begründeten Verdacht hätte, dass seine Beendigung der Probezeit daran liegt? 

 

In der Probezeit kannst Du immer kündigen. Nur denk Dir einen diskriminierungsfreien Grund aus.

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vor 6 Stunden schrieb mn1217:

Das ist übrigens mMn genau das Problem:

Ständig werden Menschen der Lüge bezichtigt oder es wird behauptet,jemand hätte keine Ahnung und es wird generell sehr aggressiv reagiert,egal,worauf.

 

Das finde ich viel schlimmer, als irgendwo eine Maske zu tragen.

 

Und wo wurde jetzt gerade jemand der Lüge bezichtigt? 

Es gibt halt mal einen Unterschied zwischen Wissen und Glauben. 

Euer Chef mag euch ja gerne glauben, dass ihr geimpft seid, ohne Vorlage eures Impfnachweis es weiß er nicht, dass ihr geimpft seid. 

Es sei denn, er ginge den Umweg und lüde euch in überschaubarer Anzahl in ein Restaurant zum Umtrunk ein und würde hierbei dann registrieren, wer welchen Status hat. Ob er das dann allerdings  irgendwo schriftlich speichern darf, wage ich arbeitsrechtliche zu bezweifeln 

bearbeitet von Die Angelika
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vor 3 Stunden schrieb rince:

Wenn wir als Firma ein neues Medizinprodukt anmelden, glaubt man uns auch nicht einfach so, dass es sicher ist, funktioniert wie wir behaupten und kein Risiko darstellt.

 

Nein, wir müssen ein riesiges Bündel an Unterlagen einreichen. Schweinewelt...

 

Hör bitte auf, ich ersticke gleich

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vor 3 Stunden schrieb mn1217:

Und wieder das Problem der Coviddiskussion.

Sofort heftige Aggression,nur weil ich schreibe,dass mein AG weiss,wer von den MA geimpft ist.

 

Und die Unterstellung,ich sei generell gegen Kontrollen oder Nachweise. Himmel,ich habe eine QM Weiterbildung.

 

Es wird sofort persönlich beleidigend,diskreditierend und aggressiv. 

 

Nein. Aggressiv erscheinen mir die Reaktionen nicht. 

Ich könnte deine Bemerkungen zum Wissen von deinem Arbeitgeber über den Impfstatus seiner Angestellten auf meinen Kommentar hin auch als Diskreditierungsversuch gegen mich werten. 

Das Problem scheint mir zu sein, dass du nicht unterscheidet zwischen allgemeiner Rechtslage und dem, was es bei dir am Arbeitsplatz an Gepflogenheiten gibt. 

In deinem Verständnis von Wissen weiß mein Arbeitgeber, dass ich geimpft bin. Nur weil er aus dem Ausstellen einer Bescheinigung für die Priorisierung schließt, dass ich mich impfen lassen möchte. Er geht dann nach einer gewissen Zeit davon aus, dass ich geimpft bin. Wenn ich mich krankmelde, gebe ich meinem Arbeitgeber im Übrigen nicht unbedingt an, was mir fehlt, sondern teile ihm lediglich die voraussichtliche Dauer meiner Krankheit mit. Wenn ich also morgens mit Kopfschmerzen etc. aufwache, dann sage ich vielleicht noch, dass ich Kopfschmerzen habe, nicht aber unbedingt, warum ich Kopfschmerzen habe, insbesondere dann nicht, wenn ich tags zuvor feiermäßig über die Stränge geschlagen hätte, was ich natürlich nicht mache, wenn ich tags darauf arbeiten muss. 

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vor 8 Stunden schrieb Aristippos:

Soso. Woher weiß er das denn? Ich weiß lediglich von manchen meiner Angestellten, dass sie behaupten, geimpft zu sein. Einen Impfnachweis habe ich nicht gesehen, und einen verlangen darf ich nicht. Manche haben sich gar nicht zu dem Thema geäußert - danach fragen darf ich auch nicht.

In halbwegs übersichtlichen Betrieben regelt sich das auf der privaten Ebene von selbst. Außer, man arbeitet unter Wasser.

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vor 3 Stunden schrieb rorro:

 

Wenn das für Dich "heftige Aggression" ist, dann bist du ja vom Leben bislang verschont worden.

 

Hiiiillffeee!!! Lass deine heftig aggressiven Attacken auf mein Zwerchfell, sonst melde ich dich der Moderation! 🤣

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vor 45 Minuten schrieb laura:

Dürftest du es vor der Anstellung? Kann man zur Vertragsgrundlage machen? 

Fände ich eine spannende Frage ... 

 

 

Da der potentiellen Arbeitgeber nicht nach einer eventuell bestehenden Schwangerschaft fragen darf, gehe ich davon aus, dass er derzeit in Analogie dazu auch nicht nach dem Impfstatus fragen darf. Beides sind nämlich Fragen, die (auch) auf die Einschätzung einer potentiell höheren Ausfallquote abzielen. 

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