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Die Treibjagd geht weiter ...


Petrus

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In einem rein demokratischen System kann es wie ja auch von anderen bereits erwähnt vorkommen, dass gemeindliche Gremien mit Menschen besetzt werden, die kein Gebetsleben mehr kennen. Und dann können wir den Laden dicht machen, was mitunter ja auch in der nächsten Zeit häufiger geschieht.

 

gby

 

bernd

 

Und wenn der Pfarrer sie ernennt, kann das nicht vorkommen. Ich versteh einfach nicht warum man sich so sehr fuer autoritaere Strukturen begeistern kann.

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In einem rein demokratischen System kann es wie ja auch von anderen bereits erwähnt vorkommen, dass gemeindliche Gremien mit Menschen besetzt werden, die kein Gebetsleben mehr kennen. Und dann können wir den Laden dicht machen, was mitunter ja auch in der nächsten Zeit häufiger geschieht.

 

gby

 

bernd

 

Und wenn der Pfarrer sie ernennt, kann das nicht vorkommen. Ich versteh einfach nicht warum man sich so sehr fuer autoritaere Strukturen begeistern kann.

ganz einfach weil eine wahl einfach nicht notwendig ist alle diese räte haben eine rein beratende funktion und es ist wie ich schon mal sagte doch normal daß der der beraten wird sich seine berater aussucht

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ganz einfach weil eine wahl einfach nicht notwendig ist alle diese räte haben eine rein beratende funktion und es ist wie ich schon mal sagte doch normal daß der der beraten wird sich seine berater aussucht

 

Findest wirklich dass das so ist? Mir helfen manchmal "unerbetene Ratschläge" am besten. Als Katholik sehe ich es als legitim an, mich mit Ratschlägen auch an meine Oberen zu wenden bzw. finde es konsequent dass eine Rätegremium das auch die Laien (und ihre Anliegen) repräsentieren soll, auch zum Teil von diesen beschickt wird.

 

PS: Ich wollte in diesem Thread eigentlich nichts schreiben weil ich vom Bistum Regensburg keine Ahnung habe (außer dass ich am Sonntag vor Allerheiligen im dortigen Dom in der Messe war). Aber weils gerade gepasst hat ....

bearbeitet von Christoph Lauermann
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Und wenn der Pfarrer sie ernennt, kann das nicht vorkommen. Ich versteh einfach nicht warum man sich so sehr fuer autoritaere Strukturen begeistern kann.

Weil dann solche Missbrauchsfälle wie in Röschenz(Schweiz) nicht passieren können.

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ganz einfach weil eine wahl einfach nicht notwendig ist alle diese räte haben eine rein beratende funktion und es ist wie ich schon mal sagte doch normal daß der der beraten wird sich seine berater aussucht

 

Christoph sieht das meiner Meinung nach richtig. Auch unerbetene Ratschläge können etwas bringen. Ein Gremium, das nur die Meinung des Pfarrers mit zustimmendem Kopfnicken begleitet, ist wirklich ohne Sinn. Es wird oft etwas bringen, wenn kontroverse Meinungen (ich meine selbstredend nicht Glaubensfragen, aber auch nicht die hier schon sattsam erwähnten Würstchen) diskutiert werden. Jeder hat doch sicher schon erlebt, dass im Gespräch manchmal ganz neue Aspekte auftauchen. Das ist doch gut so: prüfet alles, das Gute behaltet.

 

Da ich selbst in einer Gruppe mitarbeite, die nicht durch Wahl (unsere Kirche ist keine Pfarrkirche) entstanden ist, sondern auf Einladung (im Gottesdienst, aber auch persönlich) durch den Präses des Klosters, das diese Gottesdienstgemeinde betreut, kann ich sagen, dass es nicht unbedingt eine Wahl braucht, um Leute zu aktivieren.

 

Trotzdem würde ich nicht wollen, dass an der Struktur, die von der Würzburger Synode vorgegeben wurde und die die Räte als Teil des Laienapostolats sieht, gerüttelt wird.

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In einem rein demokratischen System kann es wie ja auch von anderen bereits erwähnt vorkommen, dass gemeindliche Gremien mit Menschen besetzt werden, die kein Gebetsleben mehr kennen. Und dann können wir den Laden dicht machen, was mitunter ja auch in der nächsten Zeit häufiger geschieht.

 

gby

 

bernd

 

Und wenn der Pfarrer sie ernennt, kann das nicht vorkommen. Ich versteh einfach nicht warum man sich so sehr fuer autoritaere Strukturen begeistern kann.

 

 

Hallo Wolfgang,

 

die Gefahr ist auch gegeben, wenn der Pfarrer zu weltlich denkt und Mitarbeiter in diesem Schema ernennt.

 

In Markus 8,33 wird deutlich: "Er aber wandte sich um und sah seine Jünger an und ermahnte den Petrus ernstlich und sprach: Weiche von mir, Satan! Denn du denkst nicht göttlich, sondern menschlich!"

 

dass auch ein Pfarrer ein Risiko eingeht wenn er "rein menschlich" führen und leiten möchte.

 

Ich begeistere mich weniger um autoritäter Strukturen sondern mich begeistern Menschen an denen erkennbar ist - wie stark sie in Christus verbunden ihren Dienst in der Gemeinde ausrichten.

 

Wobei man sagen muss: es mag sein, das es autoritär klingt wenn wir Christen beten: HERR , DEIN Wille geschehe - also nicht unser Wille und auch nicht der Wille des Nachbarn, sondern Gottes Wille.

 

gby

 

bernd

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In einem rein demokratischen System kann es wie ja auch von anderen bereits erwähnt vorkommen, dass gemeindliche Gremien mit Menschen besetzt werden, die kein Gebetsleben mehr kennen. Und dann können wir den Laden dicht machen, was mitunter ja auch in der nächsten Zeit häufiger geschieht.

 

gby

 

bernd

 

Und wenn der Pfarrer sie ernennt, kann das nicht vorkommen. Ich versteh einfach nicht warum man sich so sehr fuer autoritaere Strukturen begeistern kann.

ganz einfach weil eine wahl einfach nicht notwendig ist alle diese räte haben eine rein beratende funktion und es ist wie ich schon mal sagte doch normal daß der der beraten wird sich seine berater aussucht

 

Noch einmal meine Anfrage:

Man könnte hier den Eindruck kriegen, dass gewählte Gremien bzw. Berater schon alleine deshalb ungeeignet sind, weil sie gewählt und nicht ernannt werden.

Habt Ihr denn kein Vertrauen zum Heiligen Geist, dass er auch in demokratischen Wahlen wirksam werden kann? Kann er nur dann wirken, wenn ein Pfarrer oder ein Bischof eine Ernennung ausspricht?

Ist bei priesterlichen Ernennungen ausgeschlossen, dass die Ernannten "kein Gebetsleben mehr kennen"?

Ist den dann nicht Auserwählten besser klar, welchen Dienst in der Gemeinde für sie von Gott vorgesehen ist?

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Thomas,

 

würde es etwas an Deinem Dienst in der Kirche ändern, wenn du nicht demokratisch von der Gemeinde gewählt wirst, sondern vom Priester ernannt?

 

 

Es geht doch gar nicht um die Gemeindestruktur selbst. Natürlich bedarf es dazu einer Organisation.

 

Aber muss diese "demokratisch" gewählt werden? Oder wird das Gemeindeleben nicht auch dadurch gestärkt werden können, indem der Priester halt immer wieder neu Mitarbeiter ernennt, bei denen er erkennt, dass sie für einen bestimmten Dienst in der Gemeinde förderlich sind.

 

Lieber Bernd, dazu noch eine späte Antwort:

 

Ja, das würde etwas ändern - nämlich überall da, wo im Namen der Gemeinde gehandelt werden muss - mir fällt da aktuell aus meinem Bereich der Abschluss der Ökumenevereinbarung mit der evangelischen Kirchengemeinde oder auch der Entwurf für den Vertrag zur Bildung einer Gemeinschaft von Gemeinden ein. Ich würde mich erdreisten, so etwas zu entwerfen oder zu initiieren, ohne ein Mandat von der Gemeinde zu haben. Ohne dergleichen bleibt so etwas die Einzeliniative des Pfarrers - da fehlt die Bodenhaftung.

 

 

Wie wirkt sich diese "Ernennung" letztlich aus? Wird dadurch wirklich unser Dienst in der Gemeinde beschnitten, weil einer zu bestimmen hat, wer welches Mandat erhält?

 

Zum einen ist die Sache kaum praktikabel: Priester, die mehrere Gemeinden betreuen, können gar nicht alle kennen bzw. ernennnen, die mithelfen können. Zum anderen macht sich der Pfarrer das Leben selber schwer: ein gewählter PGR kann viel besser helfen, notwendige unpopuläre Entscheidungen der Gemeinde zu vermitteln. Sonst muss der arme Priester die Verantwortung dafür alleine tragen.

 

Und nochwas: ich erwarte keinen Dank für meine ehrenamtliche Arbeit - aber eine "Absetzung" durch den Buschof - und nichts anderes geschieht ja offensichtlich den vielen PGR-Vorsitzenden inm Bistum Regensburg, die sich redlich bemüht haben, ihre Pfarrer und ihren Bischof zu unterstützen - würde ich als Misstrauenserklärung zur Kenntnis nehmen. Wer will, nenne das Eitelkeit - ich bin auch nur ein Mensch. da reicht die "Gutsherrenart", mit der Ehrenamtlier von manchen - nicht allen - Mitarbeitern des Generalvikariats gehandelt und benutzt werden, als Anlass zum ärgern aus.

 

Nein, die Abschaffung der gewählten Vorsitzenden ist eine Misstrauenserklärung an alle Gewählten - sicher gut gemeint, aber ein Zeichen von Schwäche. Das ist mir schon deshalb ein Rätsel, weil sowieso kein gewähltes Gremium den Pfarrer überstimmen kann.

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die Abschaffung der gewählten Vorsitzenden

 

sie werden nicht abgeschafft - sie werden nur degradiert. Und das stärkt dann die Pfarrgemeinderäte. Für die Neuevangelisierung.

 

Aus der neuen Presse-Erklärung und den dort zitierten Links:

 

"Danach werden die Pfarrgemeinderäte als wichtigste Säule der Teilnahme aller Gläubigen am Sendungsauftrag der Kirche gestärkt."

 

"Zur Neuevangelisierung ist eine Reform dringend nötig gewesen. Durch die Stärkung des Pfarrgemeinderates wird die Ebene gewürdigt, von der die Hauptlast der Arbeit in den Pfarreien getragen wird."

 

"Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates wählen den Pfarrgemeinderatssprecher1,

der mit dem Pfarrer die Sitzungen vorbereitet und gegebenenfalls

auch leitet.

1 Neue Bezeichnung, da das Kirchenrecht Begriffe wie Vorsteher, Vorsitzender, Vorsitz

als theologische Begriffe für den Pfarrer vorsieht. Vgl. auch in der Liturgie."

 

... er hatte ja eine "theologische Begründung" angekündigt... B)

bearbeitet von Petrus
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die Abschaffung der gewählten Vorsitzenden

 

sie werden nicht abgeschafft - sie werden nur degradiert. Und das stärkt dann die Pfarrgemeinderäte. Für die Neuevangelisierung.

 

Aus der neuen Presse-Erklärung und den dort zitierten Links:

 

"Danach werden die Pfarrgemeinderäte als wichtigste Säule der Teilnahme aller Gläubigen am Sendungsauftrag der Kirche gestärkt."

 

"Zur Neuevangelisierung ist eine Reform dringend nötig gewesen. Durch die Stärkung des Pfarrgemeinderates wird die Ebene gewürdigt, von der die Hauptlast der Arbeit in den Pfarreien getragen wird."

 

"Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates wählen den Pfarrgemeinderatssprecher1,

der mit dem Pfarrer die Sitzungen vorbereitet und gegebenenfalls

auch leitet.

1 Neue Bezeichnung, da das Kirchenrecht Begriffe wie Vorsteher, Vorsitzender, Vorsitz

als theologische Begriffe für den Pfarrer vorsieht. Vgl. auch in der Liturgie."

 

... er hatte ja eine "theologische Begründung" angekündigt... B)

Dann müssten jetzt ja diejenigen vor Wut schäumen, die in anderen Foren, aber auch hier (Tomlo, Erich usw.) bereits über die "Entmachtung der Pfarrgemeinderäte" frohlockt hatten, denn nun werden diese sogar gestärkt!

 

Heisst das nun, daß der Bischof doch nicht so gut ist, wie von diesen Leuten im Vorfeld gesagt, sondern im Gegenteil sogar schlecht ist (denn eine Stärkung ist ja das Gegenteil einer Entmachtung) oder heißt das, daß der Bischof das Blaue vom Himmel herunterlügt in dieser Erklärung wenn er "Stärkung" sagt wenn er "Entmachtung" meint? Ich bin ziemlich ratlos.

 

Werner

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Also ich kenne ja die bislang geltenden Statuten für PGR im Bistum Regensburg nicht - gegenüber unserer Satzung sehe ich aber eine starke Priesterzentriertheit der Gemeinde, eine Beschneidung der Kompetenzen und eine institutionalisierte Gemeindeferne (Regelfall nicht-öffentliche Sitzung mit Pflicht zur Verschwiegenheit). Das ist vorprogrammierter Klüngel.

 

Bedenklich erscheint mir auch, daß es keine Möglichkeit gibt, wiederverheiratete Geschiedene in die PGR Arbeit zu integrieren. Das scheint mir zunächst mal ein Widerspruch zum KKK zu sein, in dem diese ausdrücklich zur Mitarbeit aufgerufen werden. Sicher ist das ein heikles Thema.

 

Auch daß der Pfarrer die Tagesordnung im Zweifelsfall alleine bestimmt, halte ich nicht für sachdienlich - zumal die Themen, bei denen der PGR wenigstens zu hören ist, sehr eng umgrenzt sind.

 

Ein witziges Detail: Pfarrer hat kein Stimmrecht - DAS hat er bei uns.

bearbeitet von ThomasBloemer
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(Regelfall nicht-öffentliche Sitzung mit Pflicht zur Verschwiegenheit).

Hat jemand eine Ahnung wozu? Meine Mutter war ja jahrelang im PGR, aber so geheime Dinge, daß man darüber Verschwiegenheit hätte geloben müssen, wurden da nie diskutiert (oder meine Mutter wusste ihr (dann aber geheimes und geheimgehaltenes) Verschwiegenheitsgelübde gut geheimzuhalten.....

 

Werner

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Keine Ahnung, Werner. Natürlich kann auch mal ein Personalproblem oder sowas anliegen - dann schließen wir auch die Öffentlichkeit aus. Kommt aber kaum vor (und es kommt auch selten jemand zum Zuhören).

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Franciscus non papa
Keine Ahnung, Werner. Natürlich kann auch mal ein Personalproblem oder sowas anliegen - dann schließen wir auch die Öffentlichkeit aus. Kommt aber kaum vor (und es kommt auch selten jemand zum Zuhören).

 

 

personalfragen sind aber in der regel sache des verwaltungsrates, und der tagt ja nun ohnehin nicht öffentlich

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(Regelfall nicht-öffentliche Sitzung mit Pflicht zur Verschwiegenheit).

Hat jemand eine Ahnung wozu? Meine Mutter war ja jahrelang im PGR, aber so geheime Dinge, daß man darüber Verschwiegenheit hätte geloben müssen, wurden da nie diskutiert (oder meine Mutter wusste ihr (dann aber geheimes und geheimgehaltenes) Verschwiegenheitsgelübde gut geheimzuhalten.....

 

Werner

 

Ich denke in unserer Heimatstadt (weiiiit weg von R), wird das mit dem PGR und den Sitzungen anders gehandhabt (zumindest in einigen Pfarreien). Da werden Interessierte eingeladen (und dürfen wohl auch mitdiskutieren).

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Keine Ahnung, Werner. Natürlich kann auch mal ein Personalproblem oder sowas anliegen - dann schließen wir auch die Öffentlichkeit aus. Kommt aber kaum vor (und es kommt auch selten jemand zum Zuhören).

 

 

personalfragen sind aber in der regel sache des verwaltungsrates, und der tagt ja nun ohnehin nicht öffentlich

In vielen Fällen ist der PGR zu hören - und manchmal gibt's auch einfach Probleme, die nicht arbeitsrechtlicher, sondern pastoraler Art sind. Dann ist der PGR zuständig. Wie gesagt, selten, aber kommt vor.

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zum recherchieren und schmökern:

 

(soweit online verfügbar). Regensburg/alt müßte auch dabeisein.

Wenn das, was da steht, die alte Satzung ist, ist die gesamte Beschreibung des Tätigkeitsfeldes (Abs. 2ff) völlig entfallen.

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(Regelfall nicht-öffentliche Sitzung mit Pflicht zur Verschwiegenheit). Das ist vorprogrammierter Klüngel.
und so ist das wohl auch gedacht.

 

aus Regensburg/alt (wie auch z. B. München/Freising): "Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates sind öffentlich, soweit nicht Personalangelegenheiten beraten werden oder der Pfarrgemeinderat die Beratung in nichtöffentlicher Sitzung beschließt."

 

(so schnell dürfte die Satzung Regensburg/alt auch nicht offline sein - die domain http://www.dioezesanrat-regensburg.de gehört nämlich nicht dem Bistum) B)

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Wenn das, was da steht, die alte Satzung ist
ja, ist es. Unterschrift:

 

"Regensburg, am Fest des Hl. Albertus Magnus, den 15. November 2001.

 

+ Manfred

Bischof von Regensburg"

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Alles weg: :lol:

 

(2) Als Pastoralrat hat er den Pfarrer in seinen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen. Als Organ des Laienapostolats wird er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Gemeinde, in eigener Verantwortung tätig.

 

(3) Der Pfarrgemeinderat hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) den Pfarrer und die pastoralen Mitarbeiter/innen zu unterstützen sowie alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen zusammen mit ihnen zu beraten, gemeinsam mit ihnen Maßnahmen zu beschließen und für deren Durchführung Sorge zu tragen;

B) an der Aufstellung von pastoralen Richtlinien mitzuwirken;

c) für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben in Anlehnung an die Pastorale Planung der Diözese eine Rangordnung aufzustellen;

d) Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Gemeinde an den liturgischen Feiern einzubringen;

e) den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern und mit der örtlichen verbandlichen Caritas zusammenzuarbeiten;

f) die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Gemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten seelsorglicher und diakonischer Hilfen zu suchen;

g) das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Gemeinde zu wecken und die Mitarbeit zu aktivieren;

h) Gemeindemitglieder für Dienste der Glaubensunterweisung zu gewinnen und für ihre Befähigung zu sorgen;

i) katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen in der

Gemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen;

j) die Bildungsarbeit in der Pfarrgemeinde zu koordinieren und eventuell durchzuführen;

k) Kontakte zu denen, die dem Gemeindeleben fernstehen, zu suchen;

l) die ökumenische Zusammenarbeit in pastoralen und diakonischen Bereichen zu suchen und auszubauen;

m) das Gemeinschaftsbewusstsein zu stärken, gemeinsame Aufgaben und Aktionen durchzuführen und ggf. notwendige Einrichtungen zu schaffen, falls kein geeigneter Träger vorhanden ist;

n) die Gemeinde regelmäßig durch schriftliche und mündliche Informationen über die Arbeit in der Pfarrei und ihre Probleme zu unterrichten;

o) den Bischof bzw. das Bischöfliche Ordinariat bei gegebenen Anlässen (z.B. Seelsorgsbesuche) über die örtliche Situation und besonderen Bedürfnisse der Gemeinde zu unterrichten;

p) gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklungen und Probleme zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen und durchzuführen;

q) Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten;

r) die Verantwortung der Gemeinde für Mission, Entwicklung und Frieden zu wecken und zu fördern;

s) die Pfarrgemeinde im Dekanatsrat des Dekanats und in bestehenden Seelsorgeeinheiten sowie ggf. im überpfarrlichen Seelsorgerat zu vertreten;

t) Mitglieder für den Wahlausschuss zur Wahl der Kirchenverwaltung zu wählen;

 

(4) Im Blick auf die Gemeindeleitung hat der Pfarrgemeinderat insbesonders folgende Rechte:

a) Die Zustimmung des Pfarrgemeinderates ist notwendig vor Entscheidungen über

aa) die Erstellung eines Planes für Pastorale Schwerpunkte in der Pfarrei;

ab) die Gestaltung von Festen der Pfarrei;

ac) die Herausgabe eines Pfarrbriefes oder Pfarrprospektes;

ad) die Erstellung einer pfarrlichen Homepage.

 

:lol: Der Pfarrgemeinderat ist zu hören vor Entscheidungen über

ba) die Gestaltung des liturgischen Lebens;

bb) die Regelung der gottesdienstlichen Feiern in der Gemeinde (u.a. Sonn- und

Feiertagsgottesdienste, Erstkommunion, Fronleichnam, Begräbnisfeier,

Prozessionen, Bitttage);

bc) die Festlegung der regelmäßigen Gemeindegottesdienstzeiten, in

Seelsorgeeinheiten - falls kein Gesamtpfarrgemeinderat gebildet ist - in

Absprache mit den anderen Pfarrgemeinderäten;

bd) den Erlass von Hausordnungen für Pfarr- und Jugendheime;

be) Neubauten, Umbauten oder Nutzung von Kirchen, Pfarrhaus und anderen pfarreigenen oder von der Pfarrei genutzten Gebäuden und Anlagen;

bf) die Auswahl von Kommunionhelfern, Gottesdiensthelfern und

Gottesdienstbeauftragten;

bg) die technische und künstlerische Ausstattung der Kirche und anderer gottesdienstlicher Räume;

bh) die Anstellung von Personen für die pfarrlichen Dienste, sofern die Kirchenstiftung Anstellungsträger ist (davon ausgenommen ist die Anstellung

von Personen für erzieherische bzw. soziale Einrichtungen der Pfarrei);

bi) Änderungen der Pfarrorganisation und der Pfarreigrenzen;

bj) die Zugehörigkeit in einer Seelsorgeeinheit (Einbeziehung, Änderung);

 

c) Der Pfarrgemeinderat ist zu informieren über

ca) die Arbeit des Pastoralteams;

cb) besondere pastorale Situationen in der Pfarrgemeinde;

cc) künftig zu erwartende Entwicklungen;

cd) Beschlüsse überpfarrlicher Gremien und Anordnungen des Bischöflichen

Ordinariats, die sich maßgeblich auf die Gestaltung des Pfarrlebens auswirken;

ce) besondere Maßnahmen der Jugend- und Erwachsenenbildung;

cf) besondere Maßnahmen der in der Pfarrei tätigen kirchlichen Organisationen;

cg) die Neugründung oder Auflösung von Gruppen kirchlicher Verbände und katholischer Organisationen.

 

Das ist keine Stärkung des PGR, sondern seine Auflösung.

 

Das ist keine Entlastung und Unterstützung für die Priester, sondern eine - offensichtlich unpraktikable - Mehrbelastung.

 

Man kann das kurz zusammenfassen: bislang konnten die PGR eigenverantwortlich - aber natürlich nicht gegen den Priester - Maßnahmen zur Förderung des Gemeindelebens, Katechese, etc. beschließen und durchführen. Jetzt dürfen sie den Priester bei den Maßnahmen beraten (wenn er das will), die er selber beschließt und durchführt.

 

Ich bin - und das kommt bei mir selten vor - wirklich entsetzt, daß ein Bischof so etwas auf die Reise bringt. Ich kenne die Verhältnisse im Bistum Regensburg nicht - bei uns wäre das ein pastorales Tschernobyl.

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Der Bischof versucht, Stärke zu zeigen - und erscheint gerade dadurch schwach.

 

Das Dumme ist, daß es damit nicht etwa die trifft, die gegen ihn arbeiten, sondern auch und gerade die, die ihn bzw. seine Priester unterstützen.

 

Wo ist eigentlich das Problem? Laut Offizialat werden die Pfarrgemeinderäte gestärkt und der Diözesanrat in einen Diözesanpastoralrat mit überproportionalem Laienanteil und in eine Art Verbände- und Vereine-Bündnis überführt. Wo ist da die Ausschaltung der Laien auf den Gebieten, auf denen sie mitzumischen haben?

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Wo ist eigentlich das Problem?
ich sehe überhaupt kein Problem! Ich sehe hier den ultimativen Mega-Ansatz für eine Neu-Evangelisierung Europas! In tausend Jahren werden alle Geschichtsbücher voll davon sein! morgen gehört uns Europa! und übermorgen die ganze Welt! Aufbruch! Alle reden davon! Bischof Gerhard Ludwig Müller tut es! Halleluja! bearbeitet von Petrus
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In einem rein demokratischen System kann es wie ja auch von anderen bereits erwähnt vorkommen, dass gemeindliche Gremien mit Menschen besetzt werden, die kein Gebetsleben mehr kennen. Und dann können wir den Laden dicht machen, was mitunter ja auch in der nächsten Zeit häufiger geschieht.

 

gby

 

bernd

 

Und wenn der Pfarrer sie ernennt, kann das nicht vorkommen. Ich versteh einfach nicht warum man sich so sehr fuer autoritaere Strukturen begeistern kann.

ganz einfach weil eine wahl einfach nicht notwendig ist alle diese räte haben eine rein beratende funktion und es ist wie ich schon mal sagte doch normal daß der der beraten wird sich seine berater aussucht

 

Noch einmal meine Anfrage:

Man könnte hier den Eindruck kriegen, dass gewählte Gremien bzw. Berater schon alleine deshalb ungeeignet sind, weil sie gewählt und nicht ernannt werden.

Habt Ihr denn kein Vertrauen zum Heiligen Geist, dass er auch in demokratischen Wahlen wirksam werden kann? Kann er nur dann wirken, wenn ein Pfarrer oder ein Bischof eine Ernennung ausspricht?

Ist bei priesterlichen Ernennungen ausgeschlossen, dass die Ernannten "kein Gebetsleben mehr kennen"?

Ist den dann nicht Auserwählten besser klar, welchen Dienst in der Gemeinde für sie von Gott vorgesehen ist?

 

Viele gesagte Dinge sind ja richtig. Aber vielleicht plagt seit IKvu, WsK und den Schweizer Vorfällen einfach eine starke Besorgnis vor weiterschreitenden Unruhen und Revolten. Ich kann das sehr gut verstehen. Auf welcher Seite wirkt denn beispielsweise in Röschenz der Heilige Geist nach Deiner Meinung?

bearbeitet von soames
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