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Corona-Special: in Deutschland, Europa und Global


Mistah Kurtz

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vor einer Stunde schrieb mn1217:

 

Das ist aber deine Entscheidung. 

Sowie es die der ZJ ist,kein Blut zu spenden.

Völlig legitim -aber so muss nicht jeder andere handeln.

 

Dir ist schon bewusst, dass mein Kommentar eine Antwort au Lauras Schwarzweißargumentationsversuch ist? 

Es ging dabei eben nicht einfach um Blut spenden, sondern darum, wann medizinische Maßnahmen ein Indikator für Verdrängung der eigenen Sterblichkeit sind. 

Laura meinte ja behaupten zu müssen, dass selbst medizinische Vorsorgemaßnahmen wie die Krebsvorsorge Verdrängung der eigenen Sterblichkeit sei. Tja wenn ich das dann ganz in Schwarzweiß zu Ende denke, dann sollte ich auch keine Nahrung und kein Wasser mehr zu mir nehmen. Denn damit verdrängte ich ja angeblich dann auch meine eigene Sterblichkeit 

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vor 11 Minuten schrieb rince:

Dass der Tod in unserer Gesellschaft weitestgehend aus der Wahrnehmung verdrängt und tabuisiert wird, ist ja keine neue Erkenntnis. 

 

Das ist mit Corona nur nochmal getoppt worden

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vor 25 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Dir ist schon bewusst, dass mein Kommentar eine Antwort au Lauras Schwarzweißargumentationsversuch ist? 

Es ging dabei eben nicht einfach um Blut spenden, sondern darum, wann medizinische Maßnahmen ein Indikator für Verdrängung der eigenen Sterblichkeit sind. 

Laura meinte ja behaupten zu müssen, dass selbst medizinische Vorsorgemaßnahmen wie die Krebsvorsorge Verdrängung der eigenen Sterblichkeit sei. Tja wenn ich das dann ganz in Schwarzweiß zu Ende denke, dann sollte ich auch keine Nahrung und kein Wasser mehr zu mir nehmen. Denn damit verdrängte ich ja angeblich dann auch meine eigene Sterblichkeit 

Es war keine Schwarzweißargumentation, sondern ein Hinweis darauf, dass die Annahme, die Coronamaßnahmen seien schlicht eine Verdrängung der Sterblichkeit, viel zu kurz gegriffen und übergriffig ist.

Ich habe darauf hingewiesen, dass jegliche Inanspruchnahme von Medizin in einem gewissen Grad ein Kampf gegen die Sterblichkeit ist (ebenso wie Airbags, Sicherheitsgurte und Ampeln ...). Und ferner weise ich darauf hin, dass es übergriffig ist, der Person, die sich und ihre Familie gerne geschützt wissen möchte, die Verdrängung der eigenen Sterblichkeit zu unterstellen.

@Flo77 schildert z.B. wiederholt, dass er sich weit mehr schützt als es durch die Coronabestimmungen vorgeschrieben ist. Muss ich ihm deswegen unterstellen, dass er seine Sterblichkeit verdrängt?

bearbeitet von laura
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vor 48 Minuten schrieb laura:

Es war keine Schwarzweißargumentation, sondern ein Hinweis darauf, dass die Annahme, die Coronamaßnahmen seien schlicht eine Verdrängung der Sterblichkeit, viel zu kurz gegriffen und übergriffig ist.

 

 

Ich hatte geschrieben:

Zitat

Die Argumentation rund um Corona erweckt bei mir den Eindruck, als wolle so manch einer mit aller Gewalt gegen die menschliche Sterblichkeit ankämpfen, so sehr, dass derjenige, der es wagt, des Menschen Sterblichkeit deutlich in Erinnerung zu rufen, gleich als Menschenfeind ettikettiert wird.

 Bezogen war mein Kommentar konkret auf rincens flapsige Bemerkung, dass hier niemand lebend rauskäme und allgemein auf die hunderte Seiten lange Argumentation um Corona, bei der es nicht wenige Vertreter gab, die meinten, Leben müsse um jeden Preis gerettet werden.

 

hier im Kontext  nachzulesen.

 

 

Das ist mitnichten die von dir mir unterstellte "Annahme, die Coronamaßnahmen seien schlicht eine Verdrängung der Sterblichkeit".

Ich wäre dankbar, wenn meine Aussagen nicht zu kurz gegriffen und damit falsch begriffen würden, um dann unsinnige Kommentare darauf aufzubauen.

 

Du kannst naürlich gerne solche Hinweise geben, dass die Annahme, die Coronamaßnahmen seien schlicht eine Verdrängung der Sterblichkeit, viel zu kurz gegriffen und übergrifffig sei. Ich werde mir aber nach wie vor erlauben dann den Hinweis zu geben, dass diese referierte Annahme, gegen die du meinst Stellung beziehen zu müssen, nahezu nichts mit meiner Aussage zur Verdrängung von Sterblichkeit zu tun hat, außer dass es um das Thema VErdrängung von Sterblichkeit geht.

 

Und wenn wir schon von Übergriffigkeit reden:

Ich halte Fragen danach, welche Form der Gesundheitsvorsorge ich betreibe für wesentlich übergriffiger als es eine solche von dir referierte Annahme wäre.

 

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vor 2 Stunden schrieb Flo77:

...

 

Wenn DIR die medizinische Diskussion reicht(e), ist das gleichfalls wundervoll. MIR reicht das nicht. Ich brauche Farben, Gerüche, Hintergrundgeräusche, Stimmen und  Stimmungen. Sinnlichkeit in ihrem vollen Umfang sozusagen.

Etwas, daß Streaming einfach nicht kann.

 

Vor Corona habe ich immer wieder mal Kurzgeschichten geschrieben - seit Monaten breche ich nach dwn ersten drei Sätzen immer wieder ab und lösch' die Datei. Keine Ideen, keine Motivation, keine Hoffnung.

 

Ist sicher individuell. Aber Farben und Gerüche waren doch nie weg?

Es klingt eher nach einem Grundproblem,dass durch die Pandemiesituation verschärft wurde.

Ich wünsche dir auf jeden Fall Motivation- und Einfälle für deine Kurzgeschichten. 

bearbeitet von mn1217
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Der Umgang mit der Sterblichkeit als solcher ist ein Thema für sich.

Ich würde auch sagen,dass es da in der deutschen Gesellschaft Luft nach oben gibt.

Und stehe definitiv nicht zur Verfügung,Sterblichkeitsleugnung/- Verdrängung an meinen Posts aufzuhängen.

Das Phänomen gibt es,ich halte es prinzipiell für einen menschlichen Bewältigungsmechanismus, aber ich tue es nicht.

 

 

Was die Rechte anbetrifft,welche haben denn da geimpfte Personen,die ungeimpfte angeblich nicht haben?

 

 

 

 

bearbeitet von mn1217
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vor 2 Minuten schrieb mn1217:

Was die Rechte anbetrifft,welche haben denn da geimpfte Personen,die ungeimpfte angeblich nicht haben?

 

Ich kann mir nur vorstellen, dass es um diese GGG-Regelungen geht: Also nur Zutritt zu Veranstaltungen/Restaurants/wasauchimmer für Geimpfte, Getestete und Genesene. Dann hat der Geimpfte es einfach nur leichter, weil er sich nicht mehr dauernd ein Wattestäbchen in die Nase stecken lassen muss...

 

Wahlrecht ist mW nicht abhängig vom Impfstatus. 

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vor 43 Minuten schrieb rince:

 

Ich kann mir nur vorstellen, dass es um diese GGG-Regelungen geht: Also nur Zutritt zu Veranstaltungen/Restaurants/wasauchimmer für Geimpfte, Getestete und Genesene. Dann hat der Geimpfte es einfach nur leichter, weil er sich nicht mehr dauernd ein Wattestäbchen in die Nase stecken lassen muss...

 

Wahlrecht ist mW nicht abhängig vom Impfstatus. 

Nur: Ist es eine Einschränkung meiner Grundrechte, wenn ich mich freiwillig gegen die Impfung entscheide und dann die Konsequenzen tragen muss?

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vor 2 Minuten schrieb laura:

Nur: Ist es eine Einschränkung meiner Grundrechte, wenn ich mich freiwillig gegen die Impfung entscheide und dann die Konsequenzen tragen muss?

 

Nicht, wenn es nur mögliche gesundheitliche Konsequenzen sind. Anders sieht es aus, wenn Regierung und Verwaltung die Grundrechte vom Impfstatus abhängig machen. 

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@laura: Welche Konsequenzen denn ausser dem höheren Risiko einer Infektion / stärker verlaufender Infektion? 

 

Rince hat doch Recht: Es kann sein,dass ein Test gefordert wurd,dann lässt sich Mensch halt testen.

Daran ist das Probkematischste,dass die Apotheken ihr Angebot zurückfahren wollen.

 

@Marcellinus: Welche Grundrechte sind denn vom Impfstatus abhängig ohne Alternative: Test?

bearbeitet von mn1217
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vor 1 Minute schrieb Marcellinus:

 

Nicht, wenn es nur mögliche gesundheitliche Konsequenzen sind. Anders sieht es aus, wenn Regierung und Verwaltung die Grundrechte vom Impfstatus abhängig machen. 

Die Frage ist, ob die Grundrechte nicht damit gewährleistet sind, dass du dich ja frei entscheiden kannst, ob du dich impfen lässt oder nicht. Es hindert dich ja niemand daran.

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vor 8 Minuten schrieb mn1217:

@laura: Welche Konsequenzen denn ausser dem höheren Risiko einer Infektion / stärker verlaufender Infektion? 

 

Rince hat doch Recht: Es kann sein,dass ein Test gefordert wurd,dann lässt sich Mensch halt testen.

Daran ist das Probkematischste,dass die Apotheken ihr Angebot zurückfahren wollen.

 

@Marcellinus: Welche Grundrechte sind denn vom Impfstatus abhängig ohne Alternative: Test?

Die Konsequenz, die der Nicht-Geimpfte tragen muss, ist höchstens, dass er sich testen lassen muss. Und je mehr Leute geimpft sind, desto geringer werden mittelfristig die Testkapazitäten.Und ob die Tests dauerhaft vom Steuerzahler bezahlt werden müssen, ist eine weitere Frage.

 

Übelster Fall: Impfgegner Fritz will ins Kino, braucht dafür einen Test, der max. 24 Stunden alt sein darf. Dafür muss er 15 km bis zur nächsten Teststelle fahren und zahlt 10 Euro für den Test.

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vor 11 Minuten schrieb laura:
vor 13 Minuten schrieb Marcellinus:

Nicht, wenn es nur mögliche gesundheitliche Konsequenzen sind. Anders sieht es aus, wenn Regierung und Verwaltung die Grundrechte vom Impfstatus abhängig machen. 

Die Frage ist, ob die Grundrechte nicht damit gewährleistet sind, dass du dich ja frei entscheiden kannst, ob du dich impfen lässt oder nicht. Es hindert dich ja niemand daran.

 

Du weiß gar nicht, was Grundrechte sind, gell? 

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vor 1 Minute schrieb laura:

Die Konsequenz, die der Nicht-Geimpfte tragen muss, ist höchstens, dass er sich testen lassen muss. Und je mehr Leute geimpft sind, desto geringer werden mittelfristig die Testkapazitäten.Und ob die Tests dauerhaft vom Steuerzahler bezahlt werden müssen, ist eine weitere Frage.

 

Übelster Fall: Impfgegner Fritz will ins Kino, braucht dafür einen Test, der max. 24 Stunden alt sein darf. Dafür muss er 15 km bis zur nächsten Teststelle fahren und zahlt 10 Euro für den Test.

Sagen wir mal so: Wer mein Geld nicht will, der braucht es auch nicht zu kriegen. Will heißen, wenn die Hürden sein Geld auszugeben derart erhöht sind, neige ich dazu die Sache eher ausfallen zu lassen, als mich diesem Diktat zu unterwerfen.

 

Aber als jemand, der seinen Haushalt am liebtsten auf rund 2.500 Gegenstände reduzieren würde, bin ich da vermutlich auch die falsche Bezugsgröße.

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19 hours ago, MartinO said:

In Großbritannien scheint die Impfquote nichts zu nützen. Dort steigt die Hospitalisierungswelle wieder. 

um das feststellen zu können müsste man die Anzahl 2x-Geimpfter unter den Krankenhaus-Patienten kennen. Die Publizierung von Daten war schon immer sehr selektiv, ausgewählt danach möglichst Panik-verursachend zu wirken.

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vor 6 Minuten schrieb phyllis:

um das feststellen zu können müsste man die Anzahl 2x-Geimpfter unter den Krankenhaus-Patienten kennen. Die Publizierung von Daten war schon immer sehr selektiv, ausgewählt danach möglichst Panik-verursachend zu wirken.


Ein Artikel heute Morgen auf welt.de sagt genau das Gegenteil. Wer zweimal geimpft ist, wird kaum krank..

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vor 12 Minuten schrieb phyllis:

um das feststellen zu können müsste man die Anzahl 2x-Geimpfter unter den Krankenhaus-Patienten kennen. 

...

Laut Infos der Coronapodcasts sind es eher die nicht-oder einfach Geimpften,die im KH landen.

bearbeitet von mn1217
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vor einer Stunde schrieb Marcellinus:

 

Du weiß gar nicht, was Grundrechte sind, gell? 

Ich schon und welches davon hat nun der Geimpfte im Gegensatz zum Ungeimpften mit Test?

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vor 57 Minuten schrieb mn1217:

Ich schon und welches davon hat nun der Geimpfte im Gegensatz zum Ungeimpften mit Test?

Die Gruppengröße bei Treffen mit mehreren Leuten. Da Geimpfte bei der Beschränkung nicht mitgezählt werden haben die ihre Versammlungsfreiheit vollständig wieder, die Ungeimpften nur sehr eingeschränkt.

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vor 19 Minuten schrieb Moriz:

Die Gruppengröße bei Treffen mit mehreren Leuten. Da Geimpfte bei der Beschränkung nicht mitgezählt werden haben die ihre Versammlungsfreiheit vollständig wieder, die Ungeimpften nur sehr eingeschränkt.

Die Gruppengrössen bei Festivitäten oder im Sport (Beispiele)sind allgemein festgelegt für alle.

Bei 400 ist im Freibad in das ich gehe Schluss;da kannst du so geimpft sein,wie du willst .

 

Ungeimpfte können zu Veranstaltungen/Versammlungen genauso gehen wie Geimpfte,evtl. ist ein Test notwendig.

 

Dass Geimpfte bei den Treffen der Haushalte nicht mitzählen,hat ja auch für Ungeimpfte den Vorteil,insgesamt nehr Leute treffen zu können. 

bearbeitet von mn1217
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vor 23 Minuten schrieb Moriz:

Die Gruppengröße bei Treffen mit mehreren Leuten. Da Geimpfte bei der Beschränkung nicht mitgezählt werden haben die ihre Versammlungsfreiheit vollständig wieder, die Ungeimpften nur sehr eingeschränkt.

 

Das mag sein.

Aber die Frage ist, ob ein Grundrecht eingeschränkt werden kann, wenn es für das Individuum die Alternative der Impfung gibt.

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vor 2 Stunden schrieb laura:

 

Das mag sein.

Aber die Frage ist, ob ein Grundrecht eingeschränkt werden kann, wenn es für das Individuum die Alternative der Impfung gibt.

 

 

"Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden. In erster Linie sind sie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, sie können sich jedoch auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander auswirken („Drittwirkung“)."

Siehe Wikipedia. 

Damit dürfte obige Frage beantwortet sein

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Und welche dieser Rechte haben Geimpfte, Ungeimpfte aber nicht?

Ja,ich bin grade etwas hartnäckig.

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vor 7 Minuten schrieb mn1217:

Und welche dieser Rechte haben Geimpfte, Ungeimpfte aber nicht?

Ja,ich bin grade etwas hartnäckig.

 

Die Ungeimpften könnten Einschränkungen bei der Versammlungsfreiheit haben.

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Halte Moriz schon,sehe ich nicht so.

Sie können sich versammeln unter den allgemeingültigen Regeln des jeweiligen Bundeslandes. Mehr als xy Personen insgesamt gehen weder im Restaurant,noch auf Festivitäten,noch im Sport usw.

Tw ist ein Test notwendig.

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