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Corona-Special: in Deutschland, Europa und Global - Nr. 2


UHU

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vor 4 Minuten schrieb mn1217:

 

Wenn eine Einrichtung ein Haustierverbot festlegt, ist das halt so.

Da muss niemand seine Meinung ändern.

Aber wer da unterrichten oder teilnehmen will,muss sich halt dran halten.

 

 

Wer kein Haustierverbot durchsetzen will,führt es halt nicht ein.

 

 

Und? 

Nichts von alledem hat irgendjemand bestritten. 

Und wer sich an 3GRegeln halten will, kündigt halt seine Unterrichtstätigkeit. 

Dein letzter Satz trifft die Sachlage bezüglich 3G nicht, denn es steht den Bildungseinrichtungen nicht frei, ob sie 3GRegeln einführen. Sie sind dazu verpflichtet. Wenn sie das nicht wollen, müssen sie ihren Betrieb einstellen 

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vor 5 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Wir nehmen keine Azubis an, sondern sie werden uns zugewiesen. Wir sind verpflichtet, alle zu nehmen, auch wenn sie 3 Wochen vor der Abschlussprüfung stehen und im Teil 1 gerade mal 20% richtig hatten. 

Die Dozenten müssen einen Meisterbrief und einschlägige Berufserfahrung vorweisen. 

Soviel zum Thema Qualifikation der Dozenten. 

Ihr beide liefert wieder einmal einen Beleg dafür, dass mancher vorschnell Negativurteile fällt, anstatt sich erstmal zurückzunehmen und nachzufragen. 

Mein Beitrag war aber etwas augenzwinkernd gemeint. Ich arbeite selbst mit Trägern wie LEB, Prager Schule und Ähnlichen zusammen (nein, nicht als Dozent) und weiß, dass die vor allem bei individuell schwierigen Fällen wertvolle Arbeit leisten. 

 

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vor 1 Stunde schrieb laura:

Interessanterweise ist es für uns aber auch in der Freizeit völlig verboten. Frag mich nicht, was ich dazu meine. Aber es ist ein Dienstvergehen und kann geahndet werden. 

 

Bitte? Dein Dienstherr verbietet Dir pauschal die private Nutzung von Whatsapp? Das ist schlicht unzulässig, das darf er nicht. So weit geht sein Regelungsinteresse nicht (bzw. hat es nicht zu gehen).

 

Er kann allerhöchstens verbieten, Whatsapp auf Rechnern / Mobilgeräten zu nutzen, auf denen schulische Daten gespeichert sind. Und selbstverständlich darf er auch verbieten, Whatsapp für schulische Zwecke privat zu nutzen (z.B. zur Kommunikation mit Schülern). 

 

Insofern spricht der Baden-Württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Stefan Brink, ausdrücklich nur vom dienstlichen bzw. schulischen Gebrauch (ja, die Kommunikation per Whatsapp mit Schülern ist Lehrern in BW untersagt).

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vor 5 Minuten schrieb Lothar1962:

Bitte? Dein Dienstherr verbietet Dir pauschal die private Nutzung von Whatsapp? Das ist schlicht unzulässig, das darf er nicht. So weit geht sein Regelungsinteresse nicht (bzw. hat es nicht zu gehen).

Er kann allerhöchstens verbieten, Whatsapp auf Rechnern / Mobilgeräten zu nutzen, auf denen schulische Daten gespeichert sind. Und selbstverständlich darf er auch verbieten, Whatsapp für schulische Zwecke privat zu nutzen (z.B. zur Kommunikation mit Schülern). 

Insofern spricht der Baden-Württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Stefan Brink, ausdrücklich nur vom dienstlichen bzw. schulischen Gebrauch (ja, die Kommunikation per Whatsapp mit Schülern ist Lehrern in BW untersagt).

Entschuldigung ... Da hatte ich mich unklar ausgedrückt, bzw. mein Posting bezog sich auf die vorhergehende Diskussion. 

 

Da ging es ja  darum, ob eine Lehrkraft - ob als Honorarkraft oder als verbeamteter Lehrer - am Sonntagnachmittag per Whatsapp die Fragen der Schüler*innen zur Abschlussprüfung beantworten darf. Das darf er nicht. Es ist grundsätzlich verboten, dienstliche (!) Kommunikation per Whatsapp oder Facebook durchzuführen - wie du ja auch zitierst.  Das Interessante ist eben, dass das auch mein Privatgerät und die Freizeit betrifft (aber nur sobald Schulangehörige betroffen sind). 

 

Sorry - entschuldige bitte! 

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vor 1 Stunde schrieb Lothar1962:

 

Bitte? Dein Dienstherr verbietet Dir pauschal die private Nutzung von Whatsapp? Das ist schlicht unzulässig, das darf er nicht. So weit geht sein Regelungsinteresse nicht (bzw. hat es nicht zu gehen).

 

Er kann allerhöchstens verbieten, Whatsapp auf Rechnern / Mobilgeräten zu nutzen, auf denen schulische Daten gespeichert sind. Und selbstverständlich darf er auch verbieten, Whatsapp für schulische Zwecke privat zu nutzen (z.B. zur Kommunikation mit Schülern). 

 

Insofern spricht der Baden-Württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Stefan Brink, ausdrücklich nur vom dienstlichen bzw. schulischen Gebrauch (ja, die Kommunikation per Whatsapp mit Schülern ist Lehrern in BW untersagt).

 

Das eine Problem: Wann haben Lehrer Feierabend? Bzw: Was ist ein schulischer Gebrauch?

  • Die Beantwortung einer Frage zum Schulstoff ist auf jeden Fall ein schulischer Gebrauch.
  • Die Organisation der Klassenféte ist vermutlich ein Graubereich.
  • Die Kondolenz zum Tod der Oma eines Schülers dürfte dagegen Privatsache sein.

Und eine echte Trennung zwischen schulischen und privaten Geräten halte ich bei Lehrern häufig für schwierig. Natürlich wird der bei der Steuer als Arbeitsgerät geltend gemachte  Desktop-PC im Arbeitzimmer in den Arbeitspausen auch für privates surfen auf mykath genutzt. Und genau so selbstverständlich werden bei Bedarf auch mit dem privaten Telefon dienstliche Gespräche geführt.

Und spätestens bei Laptop und Tablet wird man sich kaum getrennte Geräte für dienstlichen und privaten Gebrauch anschaffen sondern bei Bedarf die privaten Geräte auch dienstlich nutzen. (Sollte der Arbeitgeber entsprechende Geräte zur Verfügung stellen sieht die Sache schon wieder ganz anders aus).

 

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vor einer Stunde schrieb Moriz:

 

Das eine Problem: Wann haben Lehrer Feierabend? Bzw: Was ist ein schulischer Gebrauch?

  • Die Beantwortung einer Frage zum Schulstoff ist auf jeden Fall ein schulischer Gebrauch.
  • Die Organisation der Klassenféte ist vermutlich ein Graubereich.
  • Die Kondolenz zum Tod der Oma eines Schülers dürfte dagegen Privatsache sein.

Und eine echte Trennung zwischen schulischen und privaten Geräten halte ich bei Lehrern häufig für schwierig. Natürlich wird der bei der Steuer als Arbeitsgerät geltend gemachte  Desktop-PC im Arbeitzimmer in den Arbeitspausen auch für privates surfen auf mykath genutzt. Und genau so selbstverständlich werden bei Bedarf auch mit dem privaten Telefon dienstliche Gespräche geführt.

Und spätestens bei Laptop und Tablet wird man sich kaum getrennte Geräte für dienstlichen und privaten Gebrauch anschaffen sondern bei Bedarf die privaten Geräte auch dienstlich nutzen. (Sollte der Arbeitgeber entsprechende Geräte zur Verfügung stellen sieht die Sache schon wieder ganz anders aus).

 

Ich glaube, die Regelung ist hier völlig klar. Egal zu welchem Anlass: Keine Kommunikation mit Schüler*innen per Whatsapp. 

Mit Kolleg*innen ist eine andere Sache... 

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vor einer Stunde schrieb Moriz:

 

Das eine Problem: Wann haben Lehrer Feierabend? Bzw: Was ist ein schulischer Gebrauch?

  • Die Beantwortung einer Frage zum Schulstoff ist auf jeden Fall ein schulischer Gebrauch.
  • Die Organisation der Klassenféte ist vermutlich ein Graubereich.
  • Die Kondolenz zum Tod der Oma eines Schülers dürfte dagegen Privatsache sein.

Und eine echte Trennung zwischen schulischen und privaten Geräten halte ich bei Lehrern häufig für schwierig. Natürlich wird der bei der Steuer als Arbeitsgerät geltend gemachte  Desktop-PC im Arbeitzimmer in den Arbeitspausen auch für privates surfen auf mykath genutzt. Und genau so selbstverständlich werden bei Bedarf auch mit dem privaten Telefon dienstliche Gespräche geführt.

Und spätestens bei Laptop und Tablet wird man sich kaum getrennte Geräte für dienstlichen und privaten Gebrauch anschaffen sondern bei Bedarf die privaten Geräte auch dienstlich nutzen. (Sollte der Arbeitgeber entsprechende Geräte zur Verfügung stellen sieht die Sache schon wieder ganz anders aus).

 

Ein Lehrer tritt einem Schüler fast nie privat gegenüber - ausnehmen würde ich da lediglich KInder, die man privat kennt und die dann Schüler werden - auch die Kondolenz zum tod der Oma ist Teil der dienstlichen Beziehung. Zumindest händel wir das im kirchlichen  Bereich so.

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vor 3 Minuten schrieb Chrysologus:

Ein Lehrer tritt einem Schüler fast nie privat gegenüber - ausnehmen würde ich da lediglich KInder, die man privat kennt und die dann Schüler werden - auch die Kondolenz zum tod der Oma ist Teil der dienstlichen Beziehung. Zumindest händel wir das im kirchlichen  Bereich so.

Ich habe sogar im Referendariat gelernt, dass ich belangt werden kann, wenn man mir nachweisen kann, dass ich den kleinen Fritz aus Klasse 5 mitten in der Nacht mutterseelenallein mit einem Bier in der Kneipe gesehen und nichts unternommen habe. Ich meine mich zu erinnern, dass ich ansprechen muss (!), weil ein Beamter immer im Dienst ist. 

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vor 29 Minuten schrieb Chrysologus:

auch die Kondolenz zum tod der Oma ist Teil der dienstlichen Beziehung. Zumindest händel wir das im kirchlichen  Bereich so.

Wobei ich die Abgrenzung zwischen privat und dienstlich im kirchlichen Bereich noch mal schwieriger finde als im schulischen Bereich. Von daher finde ich das im kirchlichen Bereich auch passend.

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vor 55 Minuten schrieb laura:

Ich habe sogar im Referendariat gelernt, dass ich belangt werden kann, wenn man mir nachweisen kann, dass ich den kleinen Fritz aus Klasse 5 mitten in der Nacht mutterseelenallein mit einem Bier in der Kneipe gesehen und nichts unternommen habe. Ich meine mich zu erinnern, dass ich ansprechen muss (!), weil ein Beamter immer im Dienst ist. 

 

Und da ist eben der Unterschied. Unsere Dozenten arbeiten tw im selben Betrieb wie die Azubis, die bei uns in der Maßnahme sind. 

Der Dozent hat einen ganz anderen Status als eine Lehrkraft in einer Schule. 

Da ist es nicht einmal ein Problem, wenn er mit dem Teilnehmer in irgendeiner Weise verwandt ist. Er hat lediglich ein Führungszeugnis vorzulegen, weil er in einer Jugendbildungsmaßnahme arbeitet sowie Die entsprechenden Fachqualifikationen. Der Dozent für die Elektroniker eben einen entsprechenden Meisterbrief usw. 

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vor 5 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Und? 

Nichts von alledem hat irgendjemand bestritten. 

Und wer sich an 3GRegeln halten will, kündigt halt seine Unterrichtstätigkeit. 

Dein letzter Satz trifft die Sachlage bezüglich 3G nicht, denn es steht den Bildungseinrichtungen nicht frei, ob sie 3GRegeln einführen. Sie sind dazu verpflichtet. Wenn sie das nicht wollen, müssen sie ihren Betrieb einstellen 

In Bayern,mag sein.

Aber auch das kann bei anderen Regeln geschehen.

 

Nur weil eure Dozenten kuendigen, ist das nicht die Schuld von 3 G.

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vor 13 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Und da ist eben der Unterschied. Unsere Dozenten arbeiten tw im selben Betrieb wie die Azubis, die bei uns in der Maßnahme sind. 

Der Dozent hat einen ganz anderen Status als eine Lehrkraft in einer Schule. 

Da ist es nicht einmal ein Problem, wenn er mit dem Teilnehmer in irgendeiner Weise verwandt ist. Er hat lediglich ein Führungszeugnis vorzulegen, weil er in einer Jugendbildungsmaßnahme arbeitet sowie Die entsprechenden Fachqualifikationen. Der Dozent für die Elektroniker eben einen entsprechenden Meisterbrief usw. 

Und in den Betrieben ist die Testverweigerung kein Problem?

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vor 30 Minuten schrieb mn1217:

In Bayern,mag sein.

Aber auch das kann bei anderen Regeln geschehen.

 

Nur weil eure Dozenten kuendigen, ist das nicht die Schuld von 3 G.

 

Nein, nein, nein, es kann gar nie nicht sein, dass da ein Zusammenhang besteht. Gar nie nicht. Völlig ausgeschlossen. 

Selbst dann, wenn Dozenten selbst diesen Zusammenhang herstellen, kann das nicht sein. 

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vor 32 Minuten schrieb mn1217:

Und in den Betrieben ist die Testverweigerung kein Problem?

 

Das geht mich schlichtweg nichts an, wie derjenige das ansonsten handhabt. 

Und wenn derjenige ansonsten seinen eigenen Handwerksbetrieb hat und somit sein eigener Chef ist, ist das kein Problem für ihn. Kunden sind heutzutage froh, überhaupt einen Handwerker ins Haus zu kriegen. Die bestehen sicher nicht auf 3G

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vor 2 Stunden schrieb laura:

Ich glaube, die Regelung ist hier völlig klar. Egal zu welchem Anlass: Keine Kommunikation mit Schüler*innen per Whatsapp. 

Mit Kolleg*innen ist eine andere Sache... 

Was ist mit Schüler:aussen?

 

Und so viel zur 'Qualität' von hauptberuflichen Lehren. Nicht einmal korrektes Deutsch beherrschen viele von ihnen. Aber sich über andere Lehrkräfte abfällig zu äussern, dafür reicht es.

bearbeitet von rince
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Meine Merkwürdigkeiten der vergangenen Tage:

 

- die konstituierende Sitzung im Bundestag: Auch wenn 3G haben die Bilder ohne Abstand und mit wenigen Masken in den Medien etwas anderes suggeriert. Fand ich ziemlich daneben - schließlich erzählt die Bundespolitik, daß unabhängig von der epidemischen Lage nationaler Tragweite alles ganz gefährlich ist.

- die Lage in uhu-Kreis: Nach der der Umstellung von Inzidenz- auf Hospitalisierungswerte ohne die Inzidenzwerte ganz zuvernachlässigen, bin ich beim Verständnis der Gefahren-/Maßnahmen-Einstufung komplett raus. In der Regionalzeitung steht/stand, daß mein Landkreis mit die niedrigsten Hospitalisierungsraten im Bundesland hat. Schön! Definitiv. In den Schule explodieren die Infektionszahlen - trotz durchgehender Maskenpflicht für den gesamten Schultag. Damit steigen die Inzidenzwerte und die Maßnahmenlage wird hochgestuft und Maskenpflicht für die Kinder bleibt. Wenn die Zahlen in den Schulen eh drastisch steigen, frage ich mich nach dem Sinn der Maskenqual. Aber ich verstehe das alles nicht, soll ich wahrscheinlich auch nicht.

- Gespräch mit einem Impfunwilligen: Mir wollte heute einer erklären, daß die Impfung Rheuma auslösen kann und alle Schlaganfälle im Ort der letzten Zeit waren bei ausschließlich bei Geimpften. (Habe das Gespräch mit einem deutlichen Augenverdreher beendet.)

- Gesang in der Gemeinde: In uhu-Bundesland immer noch verboten bzw. nur mit Maske. Die Kreise haben weitere Parameter eingeführt von Raumgröße, Teilnehmerzahlen - aber G-Status-unabhängig. D. h. in meinem Gemeindeverbund über Kreisgrenzen hinweg weiß keiner so genau, was wo wie geht. Die Aufgabe der Klärung geht morgen in den Gemeinderat. (Komischerweise darf in anderen Bundesländern schon seit Juni wieder ohne Maske gesungen werden.)

- Boosterimpfung: Ein Mann (Anfang 50, außer Übergewicht keine Risikofaktoren bekannt, 2. Impfung noch keine 6 Monate her) hat demnächst einen Impftermin für die dritte Runde. Er hat seinen Hausarzt bei der heutigen Grippeschutzimpfung danach gefragt. Antwort: "Alle, die nach der 3. Impfung fragen, bekommen sie auch."

bearbeitet von UHU
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In unserem Landkreis läuft gerade der Aufruf an die Leute an den Grundschulen und in den Kitas (Erzieher*innen, Lehrer*innen, Personal), sich für die Boosterimpfung anzumelden.

 

Sind wir die einzigen mit so einer Aktion?

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vor 12 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Nein, nein, nein, es kann gar nie nicht sein, dass da ein Zusammenhang besteht. Gar nie nicht. Völlig ausgeschlossen. 

Selbst dann, wenn Dozenten selbst diesen Zusammenhang herstellen, kann das nicht sein. 

 

Du machst aber generell die 3 G für Probleme von Schülern "verantwortlich ".

Aber es ist der Dozent,der das Problem ist .

Nicht die Regel,sondern der,der sich wegen "keine Lust" nicht dran hält und kündigt.

 

Man muss Rauchverbot nicht mögen.

Und es gibt auch Dozenten,die deswegen gekündigt hatten.

Dann war das Problem sicher das Rauchverbot...

 

 

bearbeitet von mn1217
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Hier in RLP gibt es eine Stufenregelung,es gibt aber keine Stufe Null.

Wir sind momentan bei 1.

 Wenn zwei Kriterien der nöchsten Stufe erreicht sind,wird diese ausgerufen.

 

Was die Boosterimpfungen anbetrifft, so werden wohl diejenigen,die die Impfungen vor (mehl als) einem Jahr erhalten haben,angeschrieben-wenn sie im Inpfzentrum waren. Altenheime etc werden auch "automatisch "versorgt.

 

Aufrufe habe ich noch keine gesehen.

Ich finde das auch zwiespältig.

Für Ältere und Risikopatienten ist es wichtig.

Aber solange noch in etlichen Ländern der Welt viele Menschen nullmal geimpft wurden,finde ich es wichtiger,dass da Impfungen erfolgen,als dass hier jeder zum dritten Mal geimpft wird.

Die Mutationen, die da bestehen,bekomnen wir nämlich auf jeden Fall.

 

bearbeitet von mn1217
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Am 27.10.2021 um 21:21 schrieb Die Angelika:

 

Vielleicht weil er keinen Sinn darin sieht und es sich leisten kann, Tests zu verweigern

 

Eine Verständnisfrage:

Will er selbst den Test nicht machen oder bei den Teilnehmer nicht (respektive das beaufsichtigen)?

 

 

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vor 11 Stunden schrieb UHU:

alle Schlaganfälle im Ort der letzten Zeit waren bei ausschließlich bei Geimpften.

Das kann gut sein. Das 'Risiko' für beides nimmt mit dem Alter (teils dramatisch) zu.

Im Extremfall: Wenn bei euch alle Alten geimpft sind und Schlaganfälle nur bei den Alten auftreten, dann treten sie bei euch nur bei Geimpften auf.

Also alles im grünen Bereich.

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vor 1 Stunde schrieb mn1217:

 

Du machst aber generell die 3 G für Probleme von Schülern "verantwortlich ".

Aber es ist der Dozent,der das Problem ist .

Nicht die Regel,sondern der,der sich wegen "keine Lust" nicht dran hält und kündigt.

 

Man muss Rauchverbot nicht mögen.

Und es gibt auch Dozenten,die deswegen gekündigt hatten.

Dann war das Problem sicher das Rauchverbot...

 

 

 

Ja, selbstverständlich!

Wenn eine Regel neu eingeführt (oder geändert) wird und jemand aufgrund dieser neuen (oder geänderten) Regel nicht mehr mitmachen mag, dann ist diese neue (oder geänderte) Regel der Grund. Und nichts anderes. Denn ohne würde ja weitergemacht. (Gut, manchmal ist es auch nur der Anlass, den schon lange angedachten Schritt der Kündigung jetzt wirklich zu gehen).

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vor 2 Stunden schrieb mn1217:

Aber es ist der Dozent,der das Problem ist .

Na das Problem ist ja jetzt gelöst. Der Dozent ist weg.

 

Ein gut gemeinter Vorschlag: Man könnte alle Dozenten verpflichten, dass sie sich Winnie the Pooh auf ihre Stirn tätowieren lassen müssen, um zu unterrichten. Ich bin sicher, dass dann alle Probleme mit Dozenten bei der Einrichtung gelöst wären. 

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vor 5 Stunden schrieb mn1217:

 

Du machst aber generell die 3 G für Probleme von Schülern "verantwortlich "

 

Nein, das mache ich nicht. 

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