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Alles Ge-Lu-Müller, oder was?


kurwenal56

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wo sagt der bischof etwas was der lehre der kath kirche wiederspricht ?

... aus deisem Grund muss man vor Gericht, wenn man vereidigt wird, nicht nur schwören, dass man nicht hinzufügt, sondern auch, daß man nichts weglässt.

 

Sonst könnte man nämlich einfach etwas entscheidendes weglassen und dann sagen "wo sag ich etwas was nicht der wahrheit der entspricht?"

 

Werner

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Hier hat er sein Verständnis seines Amtes dargestellt.

Da hast Du sicher aus Versehen die falsch Seite verlinkt, Sokrates. Sein Verständnis vom Bischofsamt findet sich nicht da, sondern hier.

 

Dabei wird das Bischofsamt unter Bezug auf "Lumen Gentium" verstanden.

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wobei man da noch nicht mal das gebot der nächstenliebe zu bemühen braucht. es ist schlicht und einfach verantwortungs- und charakterlos.

Nun seid mal barmherzig! Mit dem Opfer und mit dem Bischof.

Angesichts des zitierten Amtsverständnisses ist es eh besser, er überlässt das Sich-Kümmern denen, die das können.

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Hier hat er sein Verständnis seines Amtes dargestellt.

Da hast Du sicher aus Versehen die falsch Seite verlinkt, Sokrates. Sein Verständnis vom Bischofsamt findet sich nicht da, sondern hier.

 

Dabei wird das Bischofsamt unter Bezug auf "Lumen Gentium" verstanden.

Hm. Meinst Du wirklich? Ixch denke, das was Du verlinkt hast, ist sein Soll-Verständnis. Das was ich verlinktz habe, ist sein Ist-Verständnis. Aus Deinem Link:

 

In Autorität und Vollmacht leitet der Bischof die Teilkirche als Stellvertreter und Gesandter Christi durch Rat, Zuspruch und sein eigenes gutes Beispiel.

 

Aus meinem Link:

 

Die bischöfliche Hirtengewalt wird durch das vorgegebene göttliche Recht und den Vorrang des Papstes (Primat) begrenzt. Es ist bedenklich, wenn die Auslegung und Instrumentalisierung des kirchlichen (nicht-göttlichen) Rechts das Ziel hat, die Stellung des Bischofs gemäß dem göttlichen Recht infrage zu stellen.
bearbeitet von Sokrates
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Neues aus Regensburg <_<

 

,Bischöfe sind keine weisungsgebundenen Staatsbeamten’

 

In der Pfarrei St. Peter und Paul gelte wie in jeder anderen Pfarre Bayerns nicht die bayerische Kommunalwahlordnung, sondern die kirchliche Wahlordnung für die pfarrlichen Gremien.

 

Das wars dann wohl für Herrn Wallner.

bearbeitet von tomlo
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Das wars dann wohl für Herrn Wallner.

Wieso soll es das gewesen sein? Weil die Hetzer von Linz ein paar Zeilen Text von der altbekannten Homepage des GeLuMü abgeschrieben haben? Das sind keine Neuigkeiten, sondern das war erwartungsgemäß, ebenso wie die Verdrehungen der Wahrheit dortselbst.

 

Herr Wallner wird erst mal in Ruhe Weihnachten feiern, und dann in Rom Rekurs einlegen. Irgendwann werden sie von dort aus den Diktator von Regensburg an seinen bischöflichen Ohren ziehen.Sie werden es tun müssen, weil es sonst passieren kann, dass der Freistaat Bayern das Konkordat von 1924 ein bisschen genauer unter die Lupe nimmt, oder mal die Forderungen überprüft, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts dem demokratischen Staat gegenüber erfüllen muss. GeLuMü und sein Pressehockerts stehen da nämlich auf eher dünnem Eis.

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Das wars dann wohl für Herrn Wallner.

Wieso soll es das gewesen sein? Weil die Hetzer von Linz ein paar Zeilen Text von der altbekannten Homepage des GeLuMü abgeschrieben haben? Das sind keine Neuigkeiten, sondern das war erwartungsgemäß, ebenso wie die Verdrehungen der Wahrheit dortselbst.

 

Herr Wallner wird erst mal in Ruhe Weihnachten feiern, und dann in Rom Rekurs einlegen. Irgendwann werden sie von dort aus den Diktator von Regensburg an seinen bischöflichen Ohren ziehen.Sie werden es tun müssen, weil es sonst passieren kann, dass der Freistaat Bayern das Konkordat von 1924 ein bisschen genauer unter die Lupe nimmt, oder mal die Forderungen überprüft, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts dem demokratischen Staat gegenüber erfüllen muss. GeLuMü und sein Pressehockerts stehen da nämlich auf eher dünnem Eis.

Ich denke, Du glaubst nicht an Wunder :ph34r:

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Wogegen wird herr wallner konkret Rekurs einlegen

Er wird dagegen Rekurs einlegen, daß jemand der nicht auf der Wahlliste stand, nicht gewählt werden konnte. Im wahrsten Sinne des Wortes: Eine nichtige Debatte ...............

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Wogegen wird herr wallner konkret Rekurs einlegen

Das geht doch dich nichts an. Du bist doch aus der katholischen Kirche ausgetreten.

Du hast wohl Angst, dass Siri dein Geheimnis weitermeldet <_<

bearbeitet von tomlo
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Wogegen wird herr wallner konkret Rekurs einlegen

Er wird dagegen Rekurs einlegen, daß jemand der nicht auf der Wahlliste stand, nicht gewählt werden konnte. Im wahrsten Sinne des Wortes: Eine nichtige Debatte ...............

Soso, Du willst also formal argumentieren?

 

Nun machen wir mal eine kleine Liste der Formfehler des Bischofs:

 

1. Er hat gegen die offizielle Wahlliste (auf der auch Herr Wallner stand) erst Einspruch erhoben, nachdem die Frist bereits abgelaufen war.

2. Er hat die Wahl ohne ausreichende Rechtsgrundlage um 4 Wochen verschoben

3. Die neue Wahlliste (ohne Herrn Wallner) wurde niemals ordnungsgemäß veröffentlicht, wie das in der Wahlordnung vorgesehen ist.

4. Der neue Termin der Wahl wurde nicht rechtzeitig und nicht ordnungsgemäß veröffentlicht.

5. Das Wahlergebnis wurde nicht ordnungsgemäß festgestellt.

6. Der Bischof hat den Einspruch gegen das Wahlergebnis nicht ordnungsgemäß beantwortet.

7. Die Leute, die Herrn Wallner vorgeschlagen hatten, wurden nicht (wie in der Wahlordnung vorgeschrieben) schriftlich informiert, warum Herr Wallner abgelehnt wurde.

 

Wie man sieht, ist die ganze Aktion vollkommen willkürlich und bar jeder Einhaltung verbindlicher Formen erfolgt. Das Bestehen der Formpflicht nun ausgerechnet bei den auf der Liste stehenden namen ist lächerlich und willkürlich (wie immer bei GeLuMü).

 

Daneben gibt es gravierende inhaltliche Mängel:

 

1. Der Ausschluss Herrn Wallner erfolgte ohne ausreichende substantielle Begründung.

2. Die Behauptung, Herr Wallner befinde sich "in offenem Gegensatz zur Lehre oder zu den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche", ist sachlich falsch. Das wäre aber der einzige rechtlich zulässige Ausschlussgrund.

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Wogegen wird herr wallner konkret Rekurs einlegen

ich denke, Herr Wallners Einspruch erfährt das gleiche Schicksal, wie bei seinem Intimus Prof. Grabmeier.

Soso, welches Schicksal hat denn dieser Einspruch erfahren?

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1. Er hat gegen die offizielle Wahlliste (auf der auch Herr Wallner stand) erst Einspruch erhoben, nachdem die Frist bereits abgelaufen war.

Ist es eigentlich von Belang, gegen eine Wahlliste Einspruch zu erheben, wenn diese nicht Rechtens war?

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1. Er hat gegen die offizielle Wahlliste (auf der auch Herr Wallner stand) erst Einspruch erhoben, nachdem die Frist bereits abgelaufen war.

Ist es eigentlich von Belang, gegen eine Wahlliste Einspruch zu erheben, wenn diese nicht Rechtens war?

Noch ganz dicht??? :k035:

 

Na ja, selber schuld, warum diskutiere ich das mit Dir.

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Jeder, der meint, er könne diese Geschichte formaljuristisch aus der Welt schaffen, zeigt eigentlich nur, daß er vom Prinzip des Christentums nicht viel verstanden hat.

Das Entscheidende an der Geschichte ist nicht Herr Wallner und auch nicht die frage ob er nun gewählt ist oder nicht, das Entscheidende ist, daß die Hälfte der Wähler Herrn Wallner entgegen allen Umständen und mit Vorbedacht gegen den Willen des Bischofs wählen wollte.

 

Das zeigt, daß es eben nicht "um ein oder zwei Krawallmacher" geht, sondern daß es offensichtlich im Bistum Regensburg ein grundsätzliches Problem gibt.

 

Ob nun die Hälfte der praktizierenden Gläubigen oder der Herr Bischof das Problem darstellen, darüber muss man sich in Rom schleunigst Gedanken machen.

 

Und egal zu welchem Schluss man dabei kommt, man muss sich auch überlegen, ob es einfacher ist, den Herrn Bischof auszuwechseln oder die Hälfte der praktizierenden Gläubigen, um die Gemüter wieder zu beruhigen.

 

Siri, du bist doch immer so gut informiert, sag doch mal: Hat man in Rom auch nur annähernd begriffen, was da in Regensburg los ist (wohlgemerkt, ich rede jetzt nicht davon, wer da schuld ist, die Hütte brennt, und man sollte löschen, statt sich zu zanken, wer sie angezündet hat. Das kann man später untersuchen)

 

Werner

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Wogegen wird herr wallner konkret Rekurs einlegen

Er wird dagegen Rekurs einlegen, daß jemand der nicht auf der Wahlliste stand, nicht gewählt werden konnte. Im wahrsten Sinne des Wortes: Eine nichtige Debatte ...............

Soso, Du willst also formal argumentieren?

 

Nun machen wir mal eine kleine Liste der Formfehler des Bischofs:

 

1. Er hat gegen die offizielle Wahlliste (auf der auch Herr Wallner stand) erst Einspruch erhoben, nachdem die Frist bereits abgelaufen war.

2. Er hat die Wahl ohne ausreichende Rechtsgrundlage um 4 Wochen verschoben

3. Die neue Wahlliste (ohne Herrn Wallner) wurde niemals ordnungsgemäß veröffentlicht, wie das in der Wahlordnung vorgesehen ist.

4. Der neue Termin der Wahl wurde nicht rechtzeitig und nicht ordnungsgemäß veröffentlicht.

5. Das Wahlergebnis wurde nicht ordnungsgemäß festgestellt.

6. Der Bischof hat den Einspruch gegen das Wahlergebnis nicht ordnungsgemäß beantwortet.

7. Die Leute, die Herrn Wallner vorgeschlagen hatten, wurden nicht (wie in der Wahlordnung vorgeschrieben) schriftlich informiert, warum Herr Wallner abgelehnt wurde.

 

Wie man sieht, ist die ganze Aktion vollkommen willkürlich und bar jeder Einhaltung verbindlicher Formen erfolgt. Das Bestehen der Formpflicht nun ausgerechnet bei den auf der Liste stehenden namen ist lächerlich und willkürlich (wie immer bei GeLuMü).

Diese Punkte brauchen hier im Forum nicht näher diskutiert zu werden. Es wird genügend Kirchenjuristen geben, die sich dieser Dinge annehmen ...............

 

Daneben gibt es gravierende inhaltliche Mängel:

 

1. Der Ausschluss Herrn Wallner erfolgte ohne ausreichende substantielle Begründung.

Meinst Du hiermit eine veröffentlichte Begründung oder eine Begründung, die in den Vier-Augen-Gesprächen zwischen Bischof Gerhard und Herrn Wallner gegeben worden ist?

 

2. Die Behauptung, Herr Wallner befinde sich "in offenem Gegensatz zur Lehre oder zu den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche", ist sachlich falsch. Das wäre aber der einzige rechtlich zulässige Ausschlussgrund.

In welchen Grundsätzen stimmt denn Herr Wallner mit der RKK überein?

 

Die Aufzählung dieser Punkte geht wohl schneller vonstatten als die Liste der (inhaltlichen) Differenzen .........

bearbeitet von isidor
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Diese Punkte brauchen hier im Forum nicht näher diskutiert zu werden. Es wird genügend Kirchenjuristen geben, die sich dieser Dinge annehmen ...............

Schön zurückgerudert.

 

Daneben gibt es gravierende inhaltliche Mängel:

 

1. Der Ausschluss Herrn Wallner erfolgte ohne ausreichende substantielle Begründung.

Meinst Du hiermit eine veröffentlichte Begründung oder ein Begründung, die in den Vier-Augen-Gesprächen zwischen Bischof Gerhard und Herrn Wallner gegeben worden ist?

Von welchem Gespräch sprichst Du?

 

2. Die Behauptung, Herr Wallner befinde sich "in offenem Gegensatz zur Lehre oder zu den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche", ist sachlich falsch. Das wäre aber der einzige rechtlich zulässige Ausschlussgrund.

In welchen Grundsätzen stimmt denn Herr Wallner mit der RKK überein?

In allen.

 

Die Aufzählung dieser Punkte geht wohl schneller vonstatten als die Liste der (inhaltlichen) Differenzen .........

Dann müsste es Dir ja ein leichtes sein, eine oder zwei zu nennen. Wohlgemerkt: Wir reden nicht von Differenzen mit einem übereifrigen Bischof, sondern von Gegensätzen zur Kirche.

bearbeitet von Sokrates
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1. Er hat gegen die offizielle Wahlliste (auf der auch Herr Wallner stand) erst Einspruch erhoben, nachdem die Frist bereits abgelaufen war.

Ist es eigentlich von Belang, gegen eine Wahlliste Einspruch zu erheben, wenn diese nicht Rechtens war?

Noch ganz dicht??? :k035:

 

Na ja, selber schuld, warum diskutiere ich das mit Dir.

Sei bitte so freundlich und erkläre mir, warum die Wahlliste gültig sein soll, wenn Herr Wallner nach Ansicht der Diözese gar nicht wahlberechtigt ist? Und bitte komm nicht wieder damit, dass Bischof Müller willkürlich gehandelt hat.

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Sei bitte so freundlich und erkläre mir, warum die Wahlliste gültig sein soll, wenn Herr Wallner nach Ansicht der Diözese gar nicht wahlberechtigt ist?

Noch mal ganz langsam für Denkbehinderte:

 

1. Herr Wallner wurde ordnungsgemäß von Mitgliedern seiner Pfarrei vorgeschlagen.

2. Er wurde auf die Wahlliste gesetzt, die vom Wahlausschuss ordnungsgemäß verabschiedet und veröffentlicht wurde.

3. Die Wahl wurde ordnungsgemäß ausgeschrieben.

4. Gegen jede Wahlliste hätte es eine Einspruchsfrist gegeben.

5. Erst nach Ablauf der Einspruchsfrist hat Fuchs gegen Herrn Wallner Einspruch eingelegt.

6. Danach hat er die Wahl verschoben, was er vermutlicvh auch nicht gedurft hätte.

7. Für die verschobene Wahl gab es weder eine gültige (fristgerechte) Ausschreibung noch eine gültige (fristgerechte und ordentlich veröffentlichte) Kandidatenliste, wie das gemäß Wahlordnung erforderlich gewesen wäre..

 

Ich hoffe, jetzt hast sogar Du es verstanden.

bearbeitet von Sokrates
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Jeder, der meint, er könne diese Geschichte formaljuristisch aus der Welt schaffen, zeigt eigentlich nur, daß er vom Prinzip des Christentums nicht viel verstanden hat.

Und das Prinzip des Christentum ist Basisdemokratie?

 

Du musst doch schon gemerkt haben, dass die KK sich schon längst von der Urkirche weiterentwickelt hat.

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