Jump to content

Corona-Special: in Deutschland, Europa und Global


Mistah Kurtz

Recommended Posts

vor 1 Minute schrieb laura:

Ich weiß nicht von einem Fall, an dem eine Schule die Notbetreuung nicht gestemmt hat.

 

Gleiches gilt für die Kindergärten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb Kara:

 

Gleiches gilt für die Kindergärten.

Exakt. Das Problem war eher, dass die Notbetreuung vielerorts auch von Eltern genutzt wurden, die es möglicherweise irgendwie auch anders hinbekommen hätten und damit die Notbetreuung eher ein Regelbetrieb war.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb laura:

Exakt. Das Problem war eher, dass die Notbetreuung vielerorts auch von Eltern genutzt wurden, die es möglicherweise irgendwie auch anders hinbekommen hätten und damit die Notbetreuung eher ein Regelbetrieb war.

 

Genau.

 

Eine Bekannte von mir arbeitet 2 Vormittage die Woche, brachte ihre Kinder aber 5 Tage bis nachmittags. Auf ausdrückliche "Einladung" der KITA-Leitung.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb laura:

Entschuldigung, aber du schreibst wirklich Unfug. Die Schulen mussten so viele Notbetreuungsplätze schaffen, wie Nachfrage da war. Und da der gesamte Präsenzunterricht ausfiel, war auch genug Personal da.

Ich weiß nicht von einem Fall, an dem eine Schule die Notbetreuung nicht gestemmt hat.

Im ersten Lockdown hatten nur Eltern in systemrelevanten Berufen Anspruch auf Notbetreuung (und Alleinerziehende). Alle andere durften zusehen, wie sie die Betreuung organisiert bekamen.

 

Liegt aber natürlich schon weit weg, daran muss man sich nicht mehr erinnern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb rince:

Im ersten Lockdown hatten nur Eltern in systemrelevanten Berufen Anspruch auf Notbetreuung (und Alleinerziehende). Alle andere durften zusehen, wie sie die Betreuung organisiert bekamen.

 

Liegt aber natürlich schon weit weg, daran muss man sich nicht mehr erinnern.

Das stimmt auch nur bedingt. In den ersten Wochen ja. Danach - ca ab Mai - aber nicht mehr. Es reichte die Bescheinigung des Arbeitgebers.

Man darf auch nicht vergessen, dass im ersten Lockdown auch ein Großteil der Betriebe wirklich dicht waren.

 

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Minuten schrieb laura:

Und da der gesamte Präsenzunterricht ausfiel, war auch genug Personal da.

 

So kann man das nicht sagen, da die Lehrer ja Onlineunterricht mit ihren Klassen machen mussten.

 

An der Grundschule meiner Tochter waren die Betreuer mit der Anzahl der Schüler ziemlich überfordert. Es war total chaotisch, laut, durcheinander und definitiv kein Ort zum Lernen. Und da hat niemand, der nicht wirklich musste, sein Kind hingeschickt. Wobei... es gibt leider genug Eltern, denen der schulische Erfolg ihrer Kinder total egal ist.

 

Ich bin wirklich froh, dass ich die gesamte Coronazeit Elternzeit nehmen konnte. Im Januar geht's bei mir wieder los, ich hoffe, bis dahin ist wieder alles etwas normaler.

bearbeitet von Kara
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zu rince: Kam ein bisschen drauf an,wo man wohnte.

Die Regel "16 Bundesländer, mindestens 17 Regelungen" zieht sich ja durch die Coronazeit durch.

Selbst Kitas,die in benachbarten VHs liegen, haben nicht imner gleich entschieden. 

Aber ein Elternpaar mit einem Erstklässler und einem Kindergartenkind sollte diese beiden mMn nicht zusammmen alleine lassen.  Es gab und gibt Möglichkeiten.   Das ist doch viel zu gefährlich. 

bearbeitet von mn1217
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb mn1217:

Das ist doch viel zu gefährlich. 

Sicher, und wenn was passiert wäre, wären die Eltern wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht dran gewesen. Keine Frage. Auch da ist die Frage, ob alle Eltern (auch in Hinblick auf Sprachbarrieren und sozialer Schicht) von allen Angeboten tatsächlich wussten. Ja, ich spekuliere.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf die Frage war Anfang des ersten Lockdowbs die Antwort mit ziemlicher Sicherheit "nein".

Das wurde aber besser,da haben sich auch die Betreungsstellen viel Mühe gemacht,es zu kommunizieren. 

Und es ist auch die Aufgabe von Erziehungsbetechtigten,nachzufragen.

Ein Erstklässler und ein Kindergartenkind über längere Zeit /öfter (so klingt es ja) alleine zuhause- dass das keine gute Idee ist,sollte Eltern doch klar sein.

bearbeitet von mn1217
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb rince:

Sicher, und wenn was passiert wäre, wären die Eltern wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht dran gewesen. Keine Frage. Auch da ist die Frage, ob alle Eltern (auch in Hinblick auf Sprachbarrieren und sozialer Schicht) von allen Angeboten tatsächlich wussten. Ja, ich spekuliere.

Eine Schule mit einem hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund hat natürlich gängige Elterninformationen auch in anderen Sprachen.

Außerdem kennen die Klassenlehrer ja ihre Pappenheimer...

 

Ich schließe grundsätzlich wirklich nicht aus, dass es irgendwo bräsige Lehrkräfte  gibt, die nicht mal merken, dass Kinder ihre Klasse unbetreut sind und nicht nachhaken.

Aber der Regelfall dürfte das nicht gewesen sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb Kulti:

"Ich kann meine Schulaufgaben nicht machen weil ich mit meiner kleinen Schwester alleine zu Hause bin und die stört mich ständig"

erklärte uns die Erstklässlerin aus dem Doppelverdienerhaushalt 2 Häuser weiter zum Thema Homeschooling.

 

Gute Ausrede :) Könnte von mir sein ;)

Was muß die Mutter auch genau in der halben Stunde schnell Einkaufen fahren, in der die große Schwester ihre Hausaufgaben machen wollte...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb laura:

Wer nicht von zuhause arbeiten konnte, hatte die ganze Zeit über Anspruch auf Notbetreuung.

 

Nein, es gab eine Zeit, da war der Anspruch auf Notbetreuung abhängig davon, ob deine Arbeit als systemrelevant eingestuft war. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb Die Angelika:

 

Nein, es gab eine Zeit, da war der Anspruch auf Notbetreuung abhängig davon, ob deine Arbeit als systemrelevant eingestuft war. 

Da zu diesem Zeitpunkt so gut wie alle nicht systemrelevanten Bereiche geschlossen waren, kam es auf das gleiche raus.

Geschäfte geschlossen, Fabriken geschlossen, Firmen im Homeoffice. Übrig bleiben im wesentlichen die Verkehrsbetriebe, das Gesundheitswesen, die Supermärkte und die Polizei. Und die waren systemrelevant.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Kara:

 

Gleiches gilt für die Kindergärten.

 

Das kann schon sein, dass das für Lauras Wissen um solche Fälle geht. Ich weiß für den 1.Lockdown anderes als Laura

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb rince:

Im ersten Lockdown hatten nur Eltern in systemrelevanten Berufen Anspruch auf Notbetreuung (und Alleinerziehende). Alle andere durften zusehen, wie sie die Betreuung organisiert bekamen.

 

Liegt aber natürlich schon weit weg, daran muss man sich nicht mehr erinnern.

 

Wenn man nicht selbst betroffen war von fehlender Betreuung, dann ist das auch verständlich 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb Die Angelika:

Das kann schon sein, dass das für Lauras Wissen um solche Fälle geht. Ich weiß für den 1.Lockdown anderes als Laura

 

Was denn genau? Woher?

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 42 Minuten schrieb Moriz:

 

Gute Ausrede :) Könnte von mir sein ;)

Was muß die Mutter auch genau in der halben Stunde schnell Einkaufen fahren, in der die große Schwester ihre Hausaufgaben machen wollte...

 

In dem Alter gehören Kinder nicht alleine zu Hause gelassen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb laura:

 

Was denn genau? Woher?

 

 

Z. B. von meiner Tochter, die keinen Anspruch auf Notbetreuung hatte

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gerade eben schrieb Die Angelika:

 

Z. B. von meiner Tochter, die keinen Anspruch auf Notbetreuung hatte

Welchen Beruf übt sie aus? War sie im Homeoffice? Ist ihr Beruf systemrelevant?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Guckst du da

Das war die Situation im 1.Lockdown Zitat:

Wer bekommt die Notbetreuung?

Dazu wird es keine bundesweit einheitliche Regelung geben. Giffey hatte aber dafür geworben, dass in allen Bundesländern erwerbstätige Alleinerziehende unabhängig von ihrem Beruf einen Anspruch erhalten sollen. Zudem solle es immer dann eine Betreuung geben, sobald ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist – das ist bisher nicht immer so. Ob die Länder das so umsetzen werden, ist noch offen.

Für die wichtigsten Berufsgruppen im Bereich der kritischen Infrastruktur gibt es die Notbetreuung bereits.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb laura:

Welchen Beruf übt sie aus? War sie im Homeoffice? Ist ihr Beruf systemrelevant?

 

Wir sind hier nicht in der Inquisition 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Wir sind hier nicht in der Inquisition 

Nein. Aber wenn du keine Informationen zu dem von dir zitierten Fall gibst, kann man ihn wohl kaum als valides Argument werten.

 

Ich würde dir sofort zustimmen, dass da ein Problem vorgelegen hat, wenn deine alleinerziehende Tochter Ärztin auf der Coronastation ist und man deinem Enkelkind die Notbetreuung verweigert hat. Wenn sie jedoch mit einem Millionär verheiratet ist und im Nebenerwerb ein bisschen malt, dann wäre es vollkimmen richtig gewesen, dass die Schule dein Enkelkind nicht in die Notbetreuung genommen hat.

bearbeitet von laura
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb laura:

Entschuldigung, aber du schreibst wirklich Unfug. Die Schulen mussten so viele Notbetreuungsplätze schaffen, wie Nachfrage da war. Und da der gesamte Präsenzunterricht ausfiel, war auch genug Personal da.

Ich weiß nicht von einem Fall, an dem eine Schule die Notbetreuung nicht gestemmt hat.

 

Nein, sie mussten nicht so viel Notbetreuungsplätze schaffen, wie Nachfrage da war. 

Rince sprach vom Betreuungsanspruch vor Corona, und der war von einem Tag auf den anderen weg, zumeist auf Kosten der berufstätigen Mütter. Wenn Rince von Obst redet, hilft es reichlich wenig, wenn du dann über Gemüse redest Und seine Aussagen über Obst als Unfug bezeichnest. 

bearbeitet von Die Angelika
  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Das kann schon sein, dass das für Lauras Wissen um solche Fälle geht. Ich weiß für den 1.Lockdown anderes als Laura

 

Wie schon geschrieben, kam drauf an,wo man wohnte.

Hier wo ich wohne war es teils auch "grosszügiger",kam aber auch ein bisschen auf den KiGa resp. den Träger an.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten schrieb Die Angelika:

Nein, sie müssten nicht so viel Notbetreuungsplätze schaffen, wie Nachfrage da war.

Bei uns war es so. Glasklar. Wer einen Anspruch hatte, konnte sein Kind schicken. Ich weiß von einer Schule, die für ein einziges Kind eine Notbetreuung organisiert hat und das Kind nicht an die Nachbarschule im gleichen Gebäude verweisen durfte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.
×
×
  • Neu erstellen...