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Corona-Special: in Deutschland, Europa und Global - Nr. 2


UHU

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vor einer Stunde schrieb mn1217:

Sie werden in der Schule getestet, aber das werden Erwachsene auf der Arbeit ja auch.

 

Falsch.

 

vor einer Stunde schrieb mn1217:

Das Impfangebot ist aber sehr reduziert und für die Kinder  ist es nicht so einfach, eines zu finden. Die Zentren sind zu (heute letzter Tag). Kinderärzte impfen nicht alle, das MVZ hat z.B. Personalmangel. 12 jährige sind ja ohnehin meistens nicht mehr beim Kinderarzt.  Und auch die Hausärzte impfen nicht unbedingt Kinder.

 

Hausärzte impfen u.a. deswegen nicht immer Kinder, weil das deren Haftpflicht nicht abdeckt.

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Wieso falsch?

In der Firma, in der ich arbeite, wird regelmäßig getestet und andere AG praktizieren das auch.

Also ist es nicht falsch.

Aber Hauptsache, mir Lügen unterstellen...

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vor 21 Minuten schrieb mn1217:

Wieso falsch?

In der Firma, in der ich arbeite, wird regelmäßig getestet und andere AG praktizieren das auch.

Also ist es nicht falsch.

Aber Hauptsache, mir Lügen unterstellen...

 

Ich bin sicher, dass Du den Unterschied zwischen Angebot und Pflicht kennst. Enttäusch mich bitte nicht - Du kennst den Unterschied, oder?

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vor 21 Minuten schrieb mn1217:

Wieso falsch?

In der Firma, in der ich arbeite, wird regelmäßig getestet und andere AG praktizieren das auch.

Also ist es nicht falsch.

Aber Hauptsache, mir Lügen unterstellen...

Eben.

Zahllose Arbeitgeber verlangen von ihren Mitarbeitern 3G.

 

In BW gilt in den Schulen: Jede Lehrkraft muss den Impfstatus offenlegen und den Impfpass vorzeigen. Ungeimpfte Lehrkräfte testen sich morgens um 7 Uhr unter Aufsicht der Schulleitung. Jeden Tag natürlich.

Die Schüler*innen legen entweder einen Impfnachweis vor (oder den Genesenennachweis) oder testen sich 3 pro Woche während der Unterrichtszeit.

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vor 36 Minuten schrieb laura:

Eben.

Zahllose Arbeitgeber verlangen von ihren Mitarbeitern 3G.

 

Was VERBOTEN ist (hier Frage 8. : https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzrecht/Inhalt/Personalwesen/Inhalt/Corona/Corona.html), oder auch hier weiter unten (https://www.dgb.de/themen/++co++986b431a-8c8e-11eb-980b-001a4a160123)

 

Bei Schülern dagegen ist es PFLICHT - sonst werden sie der Schule verwiesen und haben keinen Anspruch auf Distanzunterricht.

 

Bevor Ihr also irgendetwas in den Raum werft, lest doch bitte die Corona-Arbeitschutzverordnung in ihrer aktuellsten Ausgabe.

 

Danke.

 

Hier von der DGB-Seite:

 

Zitat

 

Jeder Test auf eine Infektion, also auch ein Corona-Schnelltest, ist grundsätzlich ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II 1 GG). Das durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt darüber hinaus die Selbstbestimmung über den eigenen Körper.

Dort, wo Beschäftigte durch entsprechende Verordnungen verpflichtet werden, sich einer Testung zu unterziehen, kann der Arbeitgeber den Test verlangen. Eine solche Rechtsgrundlage ist in den Rechtsverordnungen der Länder zu finden, die eine Pflicht zur Testung auf Sars-Cov2 für bestimmte Beschäftigtengruppen einführen (s. die letzte Frage).

Die Weigerung, sich einem Test zu unterziehen, könnte (neben der Sanktionen, die die einschlägige Rechtsverordnung vorsieht) für diese Beschäftigten grundsätzlich arbeitsrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung dem hingegen sieht keine Verpflichtung der Beschäftigten vor, sich testen zu lassen. Es handelt sich vielmehr um ein Angebot.

Ob allerdings die landesrechtlichen Verordnungen, die eine Testpflicht einführen, mit höherrangigem Recht vereinbar sind, ist teilweise umstritten. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vor kurzem die Bayerische Infektionsschutzverordnung teilweise außer Vollzug gesetzt (VGH München, Beschluss vom 02.03.2021 - 20 NE 21.353) die von den Beschäftigten der dortigen Alten- und Pflegeheime eine dreimal pro Woche durchzuführende Testung verlangt. Das Gericht meinte, für die Testpflicht bedürfe es eines konkreten Infektionsverdachts, der aber hier nicht allgemein angenommen werden könne.

Fehlt eine entsprechende Rechtsgrundlage, können Beschäftigte durch Arbeitgeber nicht einseitig zu einer Testung verpflichtet werden. Diese Möglichkeit ist vom Direktionsrecht nicht erfasst. Sind Arbeitgeber ohne eine entsprechende Testung nicht bereit, ArbeitnehmerInnen zu beschäftigen (ohne dass es eine öffentlich-rechtliche Grundlage für die Testpflicht gibt) geraten sie in Annahmeverzug und schulden den Lohn gem. § 615 BGB. Arbeitsrechtliche Sanktionen gegen diese Beschäftigten wären gem. § 612a BGB unzulässig.

 

 

bearbeitet von rorro
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vor 57 Minuten schrieb rorro:

 

Ich bin sicher, dass Du den Unterschied zwischen Angebot und Pflicht kennst. Enttäusch mich bitte nicht - Du kennst den Unterschied, oder?

Vor allem erkenne ich Arroganz, wenn ich sie sehe.

Ich habe auch nichts von Pflicht geschrieben.

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vor 42 Minuten schrieb mn1217:

Vor allem erkenne ich Arroganz, wenn ich sie sehe.

Ich habe auch nichts von Pflicht geschrieben.

Deine Formulierung

vor 3 Stunden schrieb mn1217:

Sie werden in der Schule getestet, aber das werden Erwachsene auf der Arbeit ja auch.

durch Nennung von Schülern und Erwachsenen in einem Atemzug könnte den Eindruck erwecken, bei beiden Gruppen gelten gleiche Testmodalitäten.

 

 

 

Spoiler

Das war jetzt die Bewerbung für den diplomatischen Dienst. ;)

 

bearbeitet von UHU
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vor 4 Stunden schrieb mn1217:

Wieso falsch?

In der Firma, in der ich arbeite, wird regelmäßig getestet und andere AG praktizieren das auch.

Also ist es nicht falsch.

Aber Hauptsache, mir Lügen unterstellen...

 

Es praktizieren aber nicht bundeslandweit alle Arbeitgeber, zumindest in Bayern nicht. Bei uns ist es sogar so grotesk, dass für TN 3G gilt, für Arbeitnehmer nicht. 

Sehr sinnig.... 

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Ausflug zum Rheinfall: Tourismus läuft. Auf den Ausflugsbooten sitzen die Passagiere dicht zusammen. Zertifikate werden nicht verlangt. Masken tragen nur sehr wenige. 

 

Alles fast wie früher :)

 

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vor 3 Stunden schrieb mn1217:

Vor allem erkenne ich Arroganz, wenn ich sie sehe.

Ich habe auch nichts von Pflicht geschrieben.

 

Tja und schon hast du den Unterschied zu Schulkindern

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vor 2 Stunden schrieb rince:

Ausflug zum Rheinfall: Tourismus läuft. Auf den Ausflugsbooten sitzen die Passagiere dicht zusammen. Zertifikate werden nicht verlangt. Masken tragen nur sehr wenige. 

 

Alles fast wie früher :)

 

Kannst Du bitte mal die Schweizer Regierung mit der deutschen zusammenführen zwecks Erfahrungsweitergabe?

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vor 4 Minuten schrieb UHU:

Kannst Du bitte mal die Schweizer Regierung mit der deutschen zusammenführen zwecks Erfahrungsweitergabe?

 

Meinst du, unsere Regierenden interessieren sich für Erfahrungen?

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vor 11 Minuten schrieb UHU:
vor 17 Minuten schrieb Marcellinus:

Meinst du, unsere Regierenden interessieren sich für Erfahrungen?

Manchmal bin ich optimistisch ... manchmal ...

 

Optimismus ist ein Grundirrtum, der aller Wahrheit den Weg vertritt.

(Arthur Schopenhauer, deutscher Philosoph (1788-1860))

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vor 7 Stunden schrieb mn1217:

Vor allem erkenne ich Arroganz, wenn ich sie sehe.

 

Und ich eine -anz, die mit Ignor anfängt.

 

vor 7 Stunden schrieb mn1217:

Ich habe auch nichts von Pflicht geschrieben.

 

Du kannst auch einfach schreiben, daß Du die Rechtsgrundlagen vorher nicht genau kanntest.

 

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vor 3 Stunden schrieb Die Angelika:

Bei uns ist es sogar so grotesk, dass für TN 3G gilt, für Arbeitnehmer nicht. 

Sehr sinnig.... 

 

Ja, die Arbeitnehmerrechte sorgen dafür, daß bspw. von Gästen in der Gastronomie 3G verlangt werden darf, vom Personal aber nicht.

 

Ich finde das übrigens richtig, denn die heißen nicht umsonst "abhängig Beschäftigte". In ihrer Abhängigkeit müssen sie geschützt werden.

 

Und da bei Impfangebot für alle 3G eh schwachsinnig ist, finde ich es gut, daß es da eine Bremse gibt.

 

Warum das schwachsinnig ist (ebenso wie Impfungen bei <12jährigens) findet sich übrigens hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/COVID-19-Trends/COVID-19-Trends.html?__blob=publicationFile#/home

 

Viele Zahlen, Moriz wird sich freuen.

 

Wer seine Vorurteile nicht überprüfen will, schaut da bitte nicht rein!

bearbeitet von rorro
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vor 8 Stunden schrieb rorro:

 

Ja, die Arbeitnehmerrechte sorgen dafür, daß bspw. von Gästen in der Gastronomie 3G verlangt werden darf, vom Personal aber nicht.

 

Ich finde das übrigens richtig, denn die heißen nicht umsonst "abhängig Beschäftigte". In ihrer Abhängigkeit müssen sie geschützt werden.

 

Und da bei Impfangebot für alle 3G eh schwachsinnig ist, finde ich es gut, daß es da eine Bremse gibt.

 

Warum das schwachsinnig ist (ebenso wie Impfungen bei <12jährigens) findet sich übrigens hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/COVID-19-Trends/COVID-19-Trends.html?__blob=publicationFile#/home

 

Viele Zahlen, Moriz wird sich freuen.

 

Wer seine Vorurteile nicht überprüfen will, schaut da bitte nicht rein!

Und welchen Sinn bzw. welche Rechtfertigung gibt es dann für 3G-Regelungen in Schulen oder bei Kursen, für die das Jobcenter verpflichten kann?

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vor 9 Stunden schrieb rorro:

 

Ja, die Arbeitnehmerrechte sorgen dafür, daß bspw. von Gästen in der Gastronomie 3G verlangt werden darf, vom Personal aber nicht.

 

Ich finde das übrigens richtig, denn die heißen nicht umsonst "abhängig Beschäftigte". In ihrer Abhängigkeit müssen sie geschützt werden

 

Tja, Schulpflichtige sind auch abhängig und für sie gilt offenbar nicht, dass sie in ihrer Abhängigkeit geschützt werden müssen. 

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vor einer Stunde schrieb MartinO:

Und welchen Sinn bzw. welche Rechtfertigung gibt es dann für 3G-Regelungen in Schulen oder bei Kursen, für die das Jobcenter verpflichten kann?

 

Die Frage ist hier nicht nach dem Sinn zu stellen, sondern danach, weshalb es offenbar in der Abhängigkeit in Deutschland Bürger gibt, die schützenswürdig sind und solche, die es nicht sind. 

Wenn man sich dann anschaut, welche als nicht schützendwürdig erachtet werden, dann liegt die Vermutung nahe, dass diejenigen als nicht schützenswürdig gelten, die nicht wahlberechtigt sind. Sowohl unter Schülern als auch in der von dir genannten Gruppe gibt es kaum Wahlberechtigte.

 

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vor 47 Minuten schrieb Die Angelika:

 

Tja, Schulpflichtige sind auch abhängig und für sie gilt offenbar nicht, dass sie in ihrer Abhängigkeit geschützt werden müssen. 

 

deswegen auch die ermahnung des menschenrechtsrates.

 

Familienpolitik in Deutschland ist ein einziges Trauerspiel.

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vor 14 Stunden schrieb Die Angelika:

 

Es praktizieren aber nicht bundeslandweit alle Arbeitgeber, zumindest in Bayern nicht. Bei uns ist es sogar so grotesk, dass für TN 3G gilt, für Arbeitnehmer nicht. 

Sehr sinnig.... 

Ja, absolut...

Bei uns wird es so gehandhabt, dass alle dürfen/sollen (TN und Arbeitnehmer) und es wird auch sehr gerne gesehen, aber es ist für niemanden Pflicht. Ich habe keine Ahnung, was nach dem 11.10. passieren wird. Allerdings sind soviel ich weiß die Tests in Kitas und Schulen auch erstmal nur bis zu den Herbstferien geplant (auch sehr sinnig, wenn man bedenkt, wann die heiße Erkältungszeit ist).

Ich habe aber auch schon von AG gehört, die die Testung verpflichtend machen.

Also Tests auf der Arbeit sind hier absolut keine Seltenheit.

bearbeitet von mn1217
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vor 10 Stunden schrieb rorro:

 

Und ich eine -anz, die mit Ignor anfängt.

 

 

Du kannst auch einfach schreiben, daß Du die Rechtsgrundlagen vorher nicht genau kanntest.

 

Die kannte ich und ich ignoriere auch nix. Lass die Beleidigungen.

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