atheist666 Geschrieben Montag um 21:04 Melden Geschrieben Montag um 21:04 @MartinO Vorallem steigen Pfarrer den, welche Ausgetreten sind öffentlich nach. Zitieren
rorro Geschrieben Montag um 22:08 Melden Geschrieben Montag um 22:08 vor einer Stunde schrieb MartinO: Glaube ich ohne weiteres. In Frankreich gibt es keine Kirchensteuer und auch keinen nennenswerten Kirchenbesitz. Freiwillige Spenden sind für die Kirche dort schlicht überlebensnotwendig. Das weiß auch jeder Katholik dort. In Spanien wäre der Ausdruck "sanktionsbefreit" zu klären. Wer dort lebt und Geld verdient, muss einen bestimmten Teil seines Einkommens entweder der Kirche (oder der Religionsgemeinschaft, zu der er gehört) oder dem Staat für soziale Zwecke zahlen. Wer das erstere tut, kann theoretisch als "sanktionsbefreiter Spender" gewertet werden, handelt aber im Grund nicht anders, als wer in Deutschland nicht aus der Kirche austritt und Kirchensteuern zahlt. Der Unterschied ist, dass die Kirche in Spanien nicht erfährt, wem eine konkrete Person den entsprechenden Steuersatz gewidmet hat, während sie in Deutschland von jedem Kirchenaustritt erfährt. In Deutschland sind eben der Kirche Kontrolle und Strafe wichtig. Zudem gibt es in Spanien kein separates kirchliches Arbeitsrecht (das in Deutschland schon Nell-Breuning SJ ablehnte, aber was wusste der schon, gell?) - also muss man da keine Angst haben, wegen finanziellen Entzugs der Förderung der Kirche seinen Job zu verlieren - anders als hier. Zitieren
MartinO Geschrieben Dienstag um 05:52 Melden Geschrieben Dienstag um 05:52 vor 7 Stunden schrieb rorro: In Deutschland sind eben der Kirche Kontrolle und Strafe wichtig. Zudem gibt es in Spanien kein separates kirchliches Arbeitsrecht (das in Deutschland schon Nell-Breuning SJ ablehnte, aber was wusste der schon, gell?) - also muss man da keine Angst haben, wegen finanziellen Entzugs der Förderung der Kirche seinen Job zu verlieren - anders als hier. Mir ist neu, dass in Deutschland die Kirche die Gesetze macht. Kannst du mehr davon erzählen? Ich kann mir zudem nicht vorstellen, dass die Kirche in Spanien gezwungen ist, einen Leiter einer kirchlichen Schule, der sich offen als Atheist bekennt oder bei einer evangelikalen Gruppe aktiv ist, die die katholische Kirche als Hure Babylon bezeichnet, im Amt zu belassen. Dafür braucht es gar kein eigenes kirchliches Arbeitsrecht, sondern nur die Regelung, dass sich ein Arbeitnehmer nicht privat gegen seinen Arbeitgeber engagieren darf. Zitieren
rorro Geschrieben Dienstag um 08:58 Melden Geschrieben Dienstag um 08:58 vor 2 Stunden schrieb MartinO: Mir ist neu, dass in Deutschland die Kirche die Gesetze macht. Kannst du mehr davon erzählen? Die Regeln bzgl. der kirchlichen Strafen macht natürlich die Kirche. wer sonst? Was willst du darüber wissen? vor 2 Stunden schrieb MartinO: Ich kann mir zudem nicht vorstellen, dass die Kirche in Spanien gezwungen ist, einen Leiter einer kirchlichen Schule, der sich offen als Atheist bekennt oder bei einer evangelikalen Gruppe aktiv ist, die die katholische Kirche als Hure Babylon bezeichnet, im Amt zu belassen. Dafür braucht es gar kein eigenes kirchliches Arbeitsrecht, sondern nur die Regelung, dass sich ein Arbeitnehmer nicht privat gegen seinen Arbeitgeber engagieren darf. Es gibt im zumindest dt. Arbeitsrecht keine Kontaktschuld. Das spanische kenne ich zu wenig. Zitieren
MartinO Geschrieben Dienstag um 11:24 Melden Geschrieben Dienstag um 11:24 vor 2 Stunden schrieb rorro: Es gibt im zumindest dt. Arbeitsrecht keine Kontaktschuld. Das spanische kenne ich zu wenig. Aber es gibt im deutschen Arbeitsrecht die Treuepflicht, die einschließt, dass ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen darf. Ein Mechaniker darf z.B. einem Kunden nicht anbieten, dessen Auto in der Werkstatt eines Bekannten zu reparieren, weil in seiner Werkstatt kein Platz mehr ist. Auch wenn z.B. ein leitender Angestellter von BMW ein größeres Aktiendepot von Mercedes-Benz hat, kann das ein Kündigungsgrund sein. Der Chef einer CDU-Pressestelle dürfte wohl kaum bei den Grünen aktiv sein. Die Frage ist, ob bereits die Nichtzugehörigkeit zur Kirche eine Verletzung der Treuepflicht ist. Meiner Meinung nach kommt es auf den genauen Job an. Der Unterschied zwischen Deutschland und Spanien liegt aber nicht im Kirchenrecht: Den Kirchenaustritt erklärt jemand, der in Deutschland berufstätig ist, vor dem Standesamt, nicht vor dem Pfarramt. Die kirchlichen Stellen werden aber informiert. In Spanien gibt es juristisch den Kirchenaustritt nicht. Man muss einen Teil der Einkommenssteuer entweder der Kirche oder dem Staat für karitative Zwecke abtreten, kann aber jedes Jahr neu entscheiden, wem man das Geld gibt. Die Kirche merkt natürlich am Geldaufkommen, wie viele Menschen sich gegen sie entschieden haben, aber erhält keine Informationen, wer das Geld ihr gewidmet hat und wer nicht. Zitieren
rorro Geschrieben Dienstag um 11:37 Melden Geschrieben Dienstag um 11:37 vor 7 Minuten schrieb MartinO: Aber es gibt im deutschen Arbeitsrecht die Treuepflicht, die einschließt, dass ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen darf. Ein Mechaniker darf z.B. einem Kunden nicht anbieten, dessen Auto in der Werkstatt eines Bekannten zu reparieren, weil in seiner Werkstatt kein Platz mehr ist. Das ist nachvollziehbar. vor 7 Minuten schrieb MartinO: Auch wenn z.B. ein leitender Angestellter von BMW ein größeres Aktiendepot von Mercedes-Benz hat, kann das ein Kündigungsgrund sein. Das nicht - da würde mich das Gerichtsurteil interessieren. Es gibt ja immer jur. Stilblüten... vor 7 Minuten schrieb MartinO: Die Frage ist, ob bereits die Nichtzugehörigkeit zur Kirche eine Verletzung der Treuepflicht ist. Meiner Meinung nach kommt es auf den genauen Job an. Ich könne mir vorstellen, daß so etwas im Arbeitsvertrag geregelt werden kann. Dann weiß man was man unterschreibt. vor 7 Minuten schrieb MartinO: Der Unterschied zwischen Deutschland und Spanien liegt aber nicht im Kirchenrecht: Den Kirchenaustritt erklärt jemand, der in Deutschland berufstätig ist, vor dem Standesamt, nicht vor dem Pfarramt. Die kirchlichen Stellen werden aber informiert. In Spanien gibt es juristisch den Kirchenaustritt nicht. Man muss einen Teil der Einkommenssteuer entweder der Kirche oder dem Staat für karitative Zwecke abtreten, kann aber jedes Jahr neu entscheiden, wem man das Geld gibt. Die Kirche merkt natürlich am Geldaufkommen, wie viele Menschen sich gegen sie entschieden haben, aber erhält keine Informationen, wer das Geld ihr gewidmet hat und wer nicht. Nein, falsch. Auch in Deutschland zahlen viele bspw. Rentner keine Kirchensteuer, "Hartzer" ebensowenig. Geldflüsse haben mit Entscheidung pro oder contra Kirche nicht immer was zu tun. In Spanien muß die Kirche jährlich dafür werben, daß man ihr Geld anvertraut. Hier nicht... Zitieren
MartinO Geschrieben Dienstag um 11:40 Melden Geschrieben Dienstag um 11:40 (bearbeitet) vor 6 Minuten schrieb rorro: Nein, falsch. Auch in Deutschland zahlen viele bspw. Rentner keine Kirchensteuer, "Hartzer" ebensowenig. Geldflüsse haben mit Entscheidung pro oder contra Kirche nicht immer was zu tun. In Spanien muß die Kirche jährlich dafür werben, daß man ihr Geld anvertraut. Hier nicht... Genau. Und das ist eben staatliches Recht - nicht kirchliches. Habe ich aber auch nicht anders behauptet. Umgekehrt: Wer in Spanien entscheidet, der Kirche kein Geld mehr geben zu wollen, spart dadurch nichts. Er muss das Geld lediglich jemand anderem geben. Wer es in Deutschland tut, spart sehr wohl. Insofern ist die "Motivation" zum Kirchenaustritt hier größer und die Kirche muss mehr tun, um für sich zu werben (allerdings dafür nicht jedes Jahr) bearbeitet Dienstag um 11:45 von MartinO Zitieren
rorro Geschrieben Dienstag um 11:45 Melden Geschrieben Dienstag um 11:45 (bearbeitet) vor 5 Minuten schrieb MartinO: Genau. Und das ist eben staatliches Recht - nicht kirchliches. Habe ich aber auch nicht anders behauptet. Aber die Strafe - und darum ging es mir - wenn jemand nicht mehr zahlt, die ist kirchlich. Und perverser Weise geht es ja gar nicht mal ums Geld, sondern es geht darum, daß die Kirche hierzulande den Menschen vorschreibt, wie sie zu unterstützen haben. Es geht also um Geld und Macht. Klassische Schwerpunkte des Evangeliums, nicht wahr? bearbeitet Dienstag um 11:46 von rorro Zitieren
iskander Geschrieben Dienstag um 12:00 Melden Geschrieben Dienstag um 12:00 vor 13 Minuten schrieb rorro: Aber die Strafe - und darum ging es mir - wenn jemand nicht mehr zahlt, die ist kirchlich. Und perverser Weise geht es ja gar nicht mal ums Geld, sondern es geht darum, daß die Kirche hierzulande den Menschen vorschreibt, wie sie zu unterstützen haben. Es geht also um Geld und Macht. Klassische Schwerpunkte des Evangeliums, nicht wahr? Aber aber. Willst Du etwa eine von Rom selbst prognostizierte Entscheidung der dt. Bischöfe infragestellen? Zitieren
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.